Protocol of the Session on August 31, 2016

Aus unserer Sicht ist das ein ausgewogener Gesetzentwurf, der hier vorliegt. Der Ausschuss hat sich entschieden, die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen – auch aus unserer Sicht, wir schließen uns dem an. Wir möchten, dass der Gesetzentwurf heute hier beschlossen wird, um auf eine Situation vorbereitet zu sein, die sich möglicherweise wieder verändert, wenn wir die Zahl der Geflüchteten ansehen und die Möglichkeiten für die Landkreise, unterbringen zu müssen. Wir wollen, dass die Unterbringung Geflüchteter auch dann sichergestellt wird und wir die Landkreise dabei unterstützen können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der AfD hat sich Abgeordneter Möller zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, dass der vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung fehlerbehaftet ist, das hatten wir bereits in der ersten Beratung klargemacht, es gab auch entsprechende Stellungnahmen – Herr Herrgott hat es schon erwähnt. Trotzdem ist der Gesetzentwurf unverändert mit der Mehrheit des rot-rot-grünen Lagers angenommen worden. Das zeigt vor allem Ihre Ignoranz gegenüber den offenkundigen Problemen, die Ihr Gesetzentwurf weiter verstärken wird. Nach wie vor enthält Ihr Gesetzentwurf den grundsätzlichen konzeptionellen Fehler, in der Sache auf Zwang gegenüber kreisangehörigen Gemeinden im Sinne einer handfesten links-grünen Willkommensdiktatur zu setzen.

(Beifall AfD)

Wir hatten Sie auch auf die fehlende grundsätzliche Eignung insbesondere dörflicher und kleinstädtischer Gemeinden für die Unterbringung einer erheblichen Anzahl von Asylbewerbern hingewiesen. Es wurde bereits in der ersten Beratung das ohnehin schon große Konfliktpotenzial angesprochen,

(Abg. Lehmann)

welches aus der festen Verankerung der meisten Asylbewerber in einer völlig fremden und mit unserer Gesellschaft inkompatiblen Herkunftskultur herrührt. Wir hatten Ihnen auch erklärt, dass gerade im ländlichen Raum dieses bereits vorhandene Konfliktpotenzial durch eine Kombination aus erwartbarer Langeweile und enttäuschten Erwartungen noch an Brisanz zunimmt. Wie man jeden Tag der Nachrichtenlage entnehmen kann – leider auch hier aus Thüringen –, hat sich dieses Konfliktpotenzial in diesem Jahr bereits regelmäßig und zum Teil äußerst heftig zulasten unserer Bürger entladen. Viele Bürger haben von ihrer gewohnten Lebensweise deshalb bereits Abstriche gemacht, indem sie zum Beispiel mit ihren Familien nicht mehr ins Schwimmbad gehen oder ihre Kinder nicht mehr allein in die Schule schicken.

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Ha, ha, ha, ha, ha!)

Ja, für Sie spielt das vielleicht alles keine Rolle, weil Sie von diesen Realitäten des Lebens nicht mehr beeinträchtigt werden. Aber den Menschen da draußen geht es durchaus so, Herr Harzer.

(Beifall AfD)

Dass Sie das ignorieren, das wundert mich kein bisschen,

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE:... bei dem Schwachsinn, den Sie erzählen!)

denn ich muss Ihnen sagen, das gehört ja zu Ihrer Multikulti-Ideologie,

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir gehen viel öfter ins Schwimm- bad als Sie!)

die setzt geradezu zwanghaft voraus, Herr Adams, dass man die katastrophalen Begleiterscheinungen Ihrer Multikulti-Ideologie und ihrer Umsetzung leugnet.

(Beifall AfD)

Dass Ihr Gesetzentwurf massive Rechtsunsicherheiten schafft durch unklare Rechtsbegriffe – auch das haben Sie ignoriert. Sie haben es bis heute offenkundig nicht mal im Ansatz verstanden, dass die in Ihrem Gesetzentwurf begründete Mitwirkungspflicht durchaus eine Menge Kosten bei den Gemeinden auslösen kann, denn nach wie vor streitet das Ihr Gesetzentwurf einfach ab.

Abgesehen davon fragt man sich: Wozu braucht man eigentlich dieses Gesetz? Die Aufnahmebereitschaft der Thüringer Gemeinden war bereits ohne diese Änderung enorm hoch, aus unserer Sicht, aus Sicht der AfD, war sie teilweise viel zu hoch. Das sieht man zum Beispiel an der Stadt Erfurt, die im Schweinsgalopp für mehrere Jahre einen ehemaligen Baumarkt beschafft und teuer umgerüstet hat, den sie heute gar nicht braucht. Viel wichtiger

wäre es also gewesen, die mittelfristige und langfristige Effizienz des kommunalen Verwaltungshandelns in solchen Extremsituationen wie dem letzten Jahr sicherzustellen.

(Beifall AfD)

Denn dass genau diese extremen Situationen wieder passieren können, das ist auch klar, da die Völkerwanderung entgegen allen Beteuerungen noch lange nicht abgesagt ist, sondern sich einfach nur neue Wege sucht.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ihr könnt doch auswandern – nach Nordkorea!)

Aber die Steuergeldverschwendung ist eben ein beständiger Grundsatz Ihrer Landesasylpolitik. Wenn Sie auch überall anfangen an den Belangen unserer Bürger zu sparen, angefangen bei den Familien, denen Sie das Betreuungsgeld wegstreichen und gegenüber denen Sie das Wahlversprechen vom kostenfreien Kitajahr gebrochen haben, über die Mangelverwaltung an den Schulen bis hin zum völligen Versagen bei der Sicherung auch nur grundlegender Standards im Bereich der inneren Sicherheit, ist bei der Landesasylpolitik alles anders, da schmeißen Sie plötzlich das Geld eimerweise zum Fenster raus. Und schuld daran sind eben nicht nur völlig überzogene Versorgungsstandards, die Sie auch im Rahmen dieser Gesetzesnovelle hätten ändern können, aber was Sie ideologischer- und konsequenterweise natürlich nicht tun. So fügt sich Ihr Gesetzentwurf als Baustein perfekt ein in Ihre gegen unser Land und unsere Bürger gerichtete Neustrukturierung der Bevölkerung. Auf nichts anderes läuft nämlich Ihr Projekt „Buntes Thüringen“ hinaus.

(Beifall AfD)

Sie werfen uns zwar immer vor, wir wären gegen das System, dabei sind Sie es, Sie sind es, die dieses Land bis zum völligen Identitätsverlust auf Kosten der Thüringer verändern wollen.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Das kann doch nicht wahr sein!)

Ja, das hören Sie nicht gern, aber so ist es, Herr Harzer. Stehen Sie wenigstens dazu! Das ist auch der Grund, warum Sie jeden sachlichen Einwand vom Tisch wischen, egal, ob er nun von der AfD, von der CDU oder vom Gemeinde- und Städtebund kommt. Da können Sie, Herr Blechschmidt, jedes mal wieder in der Öffentlichkeit den großen Zampano heraushängen lassen und sagen: Ja, wir würden uns ja gern mit euren Argumenten auseinandersetzen.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Warum denn?)

Das Problem bei Ihrer Fraktion und bei Ihren Kollegen ist eine weit verbreitete Betonkopfmentalität,

(Beifall AfD)

die eine argumentative Auseinandersetzung mit unbequemen Positionen überhaupt nicht zulässt. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf auch im jetzigen Stadium immer noch das Gleiche wie zu dem Zeitpunkt, als er von der Landesregierung aus der Schublade gezogen wurde. Er ist eine rot-rot-grüne Mobbingattacke auf Kommunen und die lehnt die AfD-Fraktion natürlich ab.

(Beifall AfD)

Vielleicht noch kurz zwei Worte zum Änderungsantrag von Herrn Krumpe: Lieber Kollege Krumpe, eine Evaluierungsklausel, die Sie vorschlagen, macht natürlich nur Sinn, wenn man negative Folgen erst befürchtet, sie aber momentan im Zeitpunkt der Gesetzgebung noch gar nicht absehen kann. Dann macht eine vorgesehene Evaluierung Sinn. Aber hier ist sonnenklar, wo die Probleme liegen. Aus dem Grund ist die richtige Entscheidung natürlich auch sonnenklar: Man lehnt diesen Gesetzentwurf ab. Und das werden wir tun. Danke schön.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, nach diesem erwartbaren Redebeitrag von dem Abgeordneten der AfD möchte auch ich noch einige Ausführungen zum Vierten Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes machen und noch einmal erinnern, wie die Situation konkret im vergangenen Jahr gewesen ist. Wir hatten das ja bereits bei der ersten Lesung hier ausgeführt. Trotzdem noch einmal für alle und auch für das Protokoll: In den vergangenen Jahren sind etwa 30.000 Asylsuchende nach Thüringen gekommen und haben viele Landkreise und kreisfreie Städte natürlich vor Herausforderungen gestellt. Es ging nämlich darum, schnell eine menschenwürdige Aufnahme zu garantieren und auch eine menschenwürdige Unterbringung von den Asylsuchenden zu gewährleisten. An dieser Stelle möchte ich auch noch einmal mein Dankeschön formulieren – ich denke, im Namen fast aller hier im Haus – an die Gemeinden, die sich tatsächlich zu großen Teilen sehr, sehr stark engagiert haben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Gesetzentwurf – das muss man ganz deutlich sagen – geht genau auf diese Situation ein. Jetzt

tun Sie doch nicht so, als ob es nicht sein könnte, dass wieder mehr Menschen zu uns kommen. Ich weiß nicht, ob Sie die Zahlen gelesen haben, wie viele Menschen auf der Flucht derzeit täglich im Mittelmeer ertrinken oder an den Grenzen in ganz furchtbaren Situationen ausharren müssen. Niemand kann es ihnen verübeln, dass sie Wege suchen, um vor Krieg, um vor Verfolgung, um vor Diskriminierung zu fliehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, das will ich noch einmal ganz deutlich sagen.

Die Situation im letzten Jahr war jedenfalls auch in Thüringen so, dass viele Landkreise auch aufgrund fehlender eigener Wohnraumkapazitäten auf Angebote von privaten Immobilienmaklern und vom Markt eingehen mussten und natürlich auch auf die Mitwirkung der Gemeinden mit ihren kommunalen Wohnungsbeständen angewiesen waren. Das Miteinander von Landkreisen und Gemeinden im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung hat vielerorts auch gut geklappt. Es gab allerdings auch Schwierigkeiten. Meine Kollegin Diana Lehmann hat es schon benannt, sie hat Landrätinnen und Landräte angeführt, die dazu Lösungen eingefordert haben. So gab es und gibt es leider Kommunen, die sich nicht wirklich mit ihren Möglichkeiten an der Aufgabe der Bereitstellung von kommunalem Wohnraum beteiligt haben. Ich will auch noch ein aktuelles Problem benennen, was ich mir gerade im Landkreis Greiz wieder anschauen konnte. So wurden beispielsweise Wohnungen, die für Geflüchtete zur Verfügung stehen, gekündigt, um die Betroffenen wieder in den extra eingekauften Containern unterzubringen. Dafür werden dann vielfache Begründungen gesucht. Das ist natürlich nicht unser politisches Ziel. Das erklärte Ziel ist die dezentrale Unterbringung, meine sehr geehrten Damen und Herren, und selbstverständlich auch die Mitwirkung der Kommunen, tatsächlich kommunalen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Mit diesem Flüchtlingsaufnahmegesetz geht es nun um die Mitwirkungspflicht der Gemeinden, die im Gesetz festgeschrieben wird.

Herr Herrgott, ich finde es schon, gelinde gesagt, nicht redlich zu behaupten, dass die Anhörung im Ausschuss eine reine Alibianhörung gewesen sei. So haben Sie das in etwa hier vorn ausgeführt. Es hat eine schriftliche Anhörung gegeben – ich habe es vorhin auch schon bei der Berichterstattung gesagt – und wir haben die zugegangenen Stellungnahmen auch intensiv ausgewertet und so auch die Bedenken von den kommunalen Spitzenverbänden, die vorgetragen wurden, zur Kenntnis genommen. Im Übrigen haben wir auch die Stellungnahme des Flüchtlingsrats, der das Anliegen grundsätzlich begrüßt, zu einzelnen Aspekten aber Anmerkungen hatte, intensiv diskutiert und uns dann bewusst so entschieden, wie wir uns jetzt entschieden haben.

(Beifall DIE LINKE)

(Abg. Möller)

Summa summarum kommen wir jedenfalls als Grüne zu diesem Schluss, dass dieser Gesetzentwurf ein guter Gesetzentwurf ist, weil er die Handlungsmöglichkeiten der Landkreise bei der Unterbringung von Asylsuchenden stärkt.

Weil ja hier von einer Fraktion ein sachlicher Einwand gefordert wurde: Werte Abgeordnete der AfD, mit Blut-und-Boden-Ideologie jedenfalls kommen Sie nicht weiter. Diese werden wir auch an keiner Stelle unterstützen. Aber Sie entlarven sich ja auch immer wieder selbst in dem, wie Sie reden, und in dem, was Sie tun. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächste Rednerin hat Abgeordnete Berninger, Fraktion Die Linke, das Wort.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Was hat sie denn jetzt wieder angezogen, die Frau Berninger?)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Mitglieder der demokratischen Fraktionen, ich will nicht viel wiederholen, was schon gesagt worden ist. Es geht mit dem Gesetzentwurf um die Schaffung der gesetzlichen Inanspruchnahme der kreisangehörigen Gemeinden, die den Landkreis dann, wenn das erforderlich ist und der Landkreis Unterstützung bei der Unterbringung der Geflüchteten braucht, nämlich bei der Suche nach Unterbringungskapazitäten, unterstützen sollen, und zwar durch Benennung und nötigenfalls auch durch Bereitstellung geeigneter Immobilien. Das wird natürlich nicht leichtfertig geschehen und auch nicht, wenn es nicht notwendig ist. Sie können das in der Begründung nachlesen. Dort steht: „Selbstverständlich muss dieser Landkreis nachweisen, dass alle zumutbaren Mittel ausgeschöpft wurden und gleichwohl die Unterstützung der Gemeinden erforderlich ist.“ Ich habe vorhin, als Herr Herrgott gesprochen hat, dazwischengerufen, denn er hat ja gesagt, das sei bei der jetzigen Situation überhaupt nicht mehr notwendig. Noch in der Debatte zur Einbringung des Gesetzentwurfs am 25. Februar, Herr Herrgott, ich habe nachgelesen, haben Sie den Gesetzentwurf unterstützt, und zwar will ich mal berichten, was Sie dort gesagt haben, weil es – Zitat – „aber eben auch Beispiele [gibt], wo es nicht funktioniert“. Sie haben von einem Fall erzählt, in dem eine Kommune ein Gebäude, das geeignet gewesen wäre und bereits seit fünf Jahren leer stand und für das es auch keine Nutzungspläne gab, Zitat: „dem Landkreis nicht zur Verfügung gestellt hat mit der Begründung: ohne Begründung“. Schon in der Ausschussberatung hat Herr Scherer für die