Protocol of the Session on August 31, 2016

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Mitglieder der demokratischen Fraktionen, ich will nicht viel wiederholen, was schon gesagt worden ist. Es geht mit dem Gesetzentwurf um die Schaffung der gesetzlichen Inanspruchnahme der kreisangehörigen Gemeinden, die den Landkreis dann, wenn das erforderlich ist und der Landkreis Unterstützung bei der Unterbringung der Geflüchteten braucht, nämlich bei der Suche nach Unterbringungskapazitäten, unterstützen sollen, und zwar durch Benennung und nötigenfalls auch durch Bereitstellung geeigneter Immobilien. Das wird natürlich nicht leichtfertig geschehen und auch nicht, wenn es nicht notwendig ist. Sie können das in der Begründung nachlesen. Dort steht: „Selbstverständlich muss dieser Landkreis nachweisen, dass alle zumutbaren Mittel ausgeschöpft wurden und gleichwohl die Unterstützung der Gemeinden erforderlich ist.“ Ich habe vorhin, als Herr Herrgott gesprochen hat, dazwischengerufen, denn er hat ja gesagt, das sei bei der jetzigen Situation überhaupt nicht mehr notwendig. Noch in der Debatte zur Einbringung des Gesetzentwurfs am 25. Februar, Herr Herrgott, ich habe nachgelesen, haben Sie den Gesetzentwurf unterstützt, und zwar will ich mal berichten, was Sie dort gesagt haben, weil es – Zitat – „aber eben auch Beispiele [gibt], wo es nicht funktioniert“. Sie haben von einem Fall erzählt, in dem eine Kommune ein Gebäude, das geeignet gewesen wäre und bereits seit fünf Jahren leer stand und für das es auch keine Nutzungspläne gab, Zitat: „dem Landkreis nicht zur Verfügung gestellt hat mit der Begründung: ohne Begründung“. Schon in der Ausschussberatung hat Herr Scherer für die

CDU-Fraktion gesagt, das Gesetz sei nicht mehr notwendig. Ich meine, es war im Mai, aber das weiß ich jetzt nicht genau. Er hat stattdessen Regelungen für anerkannte Flüchtlinge gefordert. Da wissen Sie, es gibt unter dem Stichwort „zwei mal 25 Millionen“ inzwischen die Erarbeitung einer entsprechenden Richtlinie. Sie haben jetzt eben, Herr Herrgott, zur Wirksamkeit der Regelungen im Flüchtlingsaufnahmegesetz ausgeführt, dass dort gar keine Konsequenzen festgelegt werden, wenn eine Gemeinde im notwendigen Falle nicht unterstützen würde. Da kann ich nur auf die Regelungen zur dezentralen Unterbringung verweisen, bei denen es der regierenden CDU viele Jahre völlig egal gewesen ist, ob in einem Gesetz Sanktionen oder Strafen geregelt sind oder nicht. Den Satz 2 des damals geltenden § 53 Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes, in dem es um die Unterbringung der Geflüchteten in den Kommunen ging, haben damals die lange Jahre CDU-geführten Regierungen über viele Jahre unterschlagen. Darin stand, dass bei der Entscheidung, ob Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften oder in Wohnungen untergebracht werden, sowohl das öffentliche Interesse als auch Belange der Geflüchteten selbst zu berücksichtigen sind. Das wurde jahrelang aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz rausgehalten. Es gab viele Jahre den Kampf der Flüchtlingsorganisationen, dass das übernommen wird. Aber das war der CDU damals egal. Es gab auch keine Konsequenzen. Ich erinnere, Suhl war die erste Stadt, die von dem Prinzip der Gemeinschaftsunterbringung abgewichen ist. Eisenach war dann, glaube ich, die nächste, wenn ich das richtig erinnere. Aber plötzlich ist es Ihnen wichtig, dass solche Sanktionen ausführlich geregelt sind. Das nehme ich Ihnen nicht ab. Aber es gab auch keine Strafen, als sich bis 2014 viele Kommunen nach Suhl und Eisenach entschieden hatten, Geflüchtete in Wohnungen wohnen zu lassen. Über 60 Prozent waren es im Sommer 2014, als dann die CDU, geführt von Innenminister Geibert, damals mit der Investitionskostenpauschale für neue Gemeinschaftsunterkünfte diesen Schritten ein Ende machen wollte.

Frau Abgeordnete Berninger, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrgott?

Herr Abgeordneter Herrgott, Sie haben die Frage.

(Abg. Rothe-Beinlich)

Frau Berninger, Sie haben das ja gerade sehr deutlich ausgeführt, dass die CDU das damals nicht reingeschrieben hat.

Also, das ist doch keine Frage.

Ich frage Sie an der Stelle, da Sie ja als rot-rot-grüne Regierungskoalition alles etwas besser machen wollten: Warum stehen denn nun keine Sanktionen drin und was wären denn die Sanktionen in dem Fall?

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Spe- kulativ! Spekulative Fragen werden nicht be- antwortet!)

(Heiterkeit DIE LINKE)

Frau Abgeordnete Berninger, Sie haben das Wort.

Ich könnte jetzt das von Herrn Kuschel einfach nachreden; das brauche ich aber nicht. Wir glauben, es ist nicht nötig, Sanktionen hineinzuschreiben. Wir denken, wenn die deutliche Ansage im Gesetz verankert ist,

(Beifall DIE LINKE)

dass die kreisfreien Städte und Gemeinden zur Unterstützung verpflichtet sind, wenn die benötigt wird, dass das auch ohne Sanktionsandrohung geht.

(Beifall DIE LINKE)

Ich will noch ein paar Worte zum Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe sagen. Dazu hat, glaube ich, noch niemand was gesagt. Herr Krumpe, den Änderungsantrag werden wir ablehnen, nicht, weil wir Evaluierung nicht sinnvoll fänden, sondern im Gegenteil, wir werden diese Anregung, dass das Gesetz evaluiert werden soll, aufgreifen und mit dem zuständigen Ministerium besprechen, ob und inwieweit eine Evaluation zu diesem Gesetz machbar ist. Wir können aber mit Ihrer Formulierung – Moment, jetzt muss ich sie raussuchen – „sowie Änderungen im geregelten Lebenssachverhalt“ erstens nichts anfangen – ich hatte gehofft, dass Sie das in einer Begründung Ihres Antrags irgendwie noch erhellen – und zweitens lehnen wir die pauschale Befristung ab. Sie schlagen vor, dass das Gesetz nach drei Jahren außer Kraft tritt ohne Berücksichtigung der von Ihnen vorgeschlagenen Evaluation. Das finden wir nicht sinnvoll. Deswegen lehnen wir Ihren Änderungsantrag ab.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat Minister Lauinger das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wie Sie alle wissen, sind allein im Jahr 2015 über eine halbe Million Geflüchtete nach Deutschland gekommen. Etwa 30.000 Menschen haben Schutz und Obdach bei uns in Thüringen gesucht und gefunden. Angesichts dessen hat die Landesregierung im Februar diesen Gesetzentwurf eingebracht. Der Gesetzentwurf verfolgt zwei Ziele: Zum einen sollen die kreisangehörigen Gemeinden künftig verpflichtet sein, bei der Schaffung von Flüchtlingsunterkünften mitzuwirken, wenn nur so ein Unterbringungsnotstand vermieden werden kann. Zum anderen sollen die kreisangehörigen Gemeinden verpflichtet werden, die Einrichtung von Gemeinschafts- und Einzelunterkünften im Falle des Unterbringungsnotstands zu dulden.

In beiden Fällen, bei beiden Zielrichtungen des Gesetzes, Herr Herrgott, geht es ganz klar um Unterbringungsnotstand, sodass das von Ihnen beschriebene Szenario zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt nicht greifen kann. Das Gesetz macht deutlich, dass es ein reines Vorsorgeinstrument für Zustände ist, die sich im Herbst 2015 tatsächlich zugetragen haben.

Bislang regelt das Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz zwar die Verpflichtung der Landkreise und kreisfreien Städte zur Schaffung und Unterhaltung von Unterbringungseinrichtungen, es sieht jedoch insbesondere für den Fall des von mir beschriebenen Unterbringungsnotstands keine Verpflichtung der kreisangehörigen Gemeinden zur Mitwirkung bei der Schaffung von Unterbringungseinrichtungen vor.

Dass die Zusammenarbeit der Landkreise mit ihren Gemeinden in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle auch ohne diese ausdrückliche Verpflichtung funktioniert hat, ist unbestritten. Auch sind gegenwärtig – darauf haben schon die meisten meiner Vorredner hingewiesen – die monatlichen Ankunftszahlen dramatisch niedriger als im zweiten Halbjahr 2015 oder noch zu Jahresbeginn. Der Umstand ist jedoch, dass eine verlässliche Prognose hinsichtlich künftiger Ankunftszahlen und der Zahl der unterzubringenden Geflüchteten nicht möglich ist. Dies liegt zum einen daran, dass der dafür zuständige Bundesminister des Innern nach wie vor seiner

gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe einer Prognose gemäß § 44 Abs. 2 Asylgesetz nicht nachkommt. Zudem – das wissen wir alle – ist sehr schwer einzuschätzen, wie sich die Flüchtlingssituation im Mittelmeer entwickeln wird und ob das Abkommen zwischen der EU und der Türkei bestehen bleibt.

Daher, und allein aus diesem Grund, erachtet es die Landesregierung für sinnvoll, das Ihnen vorliegende Gesetzesvorhaben umzusetzen und damit Forderungen zu entsprechen, wie sie unter anderem – Frau Lehmann hat es gesagt – aus zahlreichen Reihen der Landräte und Oberbürgermeister des Freistaats an die Landesregierung herangetragen worden sind.

Es stimmt, die kommunalen Spitzenverbände haben im Rahmen der Anhörung Bedenken hinsichtlich der tatsächlichen Durchsetzbarkeit der vorhergesehenen Verpflichtung sowie der Verwendung von unbestimmten Rechtsbegriffen geäußert. Die Landesregierung hat diese Einwände in ihre Überlegungen eingestellt, teilt sie jedoch im Ergebnis nicht. Die kreisangehörigen Gemeinden haben die Errichtung von Gemeinschafts- und Einzelunterkünften im Gemeindegebiet in Fällen eines gegenwärtigen auf andere Weise nicht oder nicht rechtzeitig abwendbaren Unterbringungsnotstands, wie wir ihn im Jahr 2015 wohl erlebt haben, zu dulden. Eine Inanspruchnahme der kreisangehörigen Gemeinden soll zudem erst dann erfolgen, wenn der Landkreis zuvor alle Mittel und alle zumutbaren Möglichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen ausgeschöpft hat. Der Landkreis wird also zunächst die herkömmlichen Möglichkeiten der Beteiligung prüfen, gegebenenfalls seine Kapazitäten erweitern oder besser auslasten und erst danach gegebenenfalls die Unterstützung der Gemeinden einfordern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf eine vermittelnde Lösung im Interesse der Landkreise darstellt, ohne die kreisangehörigen Gemeinden übermäßig zu belasten. Ich bitte Sie deshalb um Ihre Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe in der Drucksache 6/2595. Wer dem Änderungsantrag die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind der Abgeordnete Krumpe und der Abgeordnete Gentele. Gegenstimmen? Die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der AfD. Enthaltungen? Die Fraktion der CDU enthält sich der Stimme. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir stimmen direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/1753 in zweiter Beratung ab. Wer dem Gesetzentwurf die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Die Fraktionen der CDU und der AfD. Stimmenthaltungen? Die fraktionslosen Abgeordneten enthalten sich der Stimme. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf die Zustimmung gibt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Die Fraktionen der CDU und der AfD. Stimmenthaltungen? Die fraktionslosen Abgeordneten Gentele und Krumpe. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Der Tagesordnungspunkt 2 wurde von der Tagesordnung abgesetzt und deswegen rufe ich den Tagesordnungspunkt 3 auf

Gesetz zur Änderung des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/2139 ZWEITE BERATUNG

Ich eröffne die Aussprache und das Wort erhält Abgeordneter Rudy, Fraktion der AfD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, sehr geehrte Zuschauer, mal wieder stehen auf der Tagesordnung einer Plenarsitzung des Thüringer Landtags diverse Anträge und Gesetzentwürfe zur Stärkung der Bürgerbeteiligung und der direkten Demokratie. Auch die Transparenz darf nicht zu kurz kommen. Überraschend ist, dass diese Vorschläge nun auf einmal von der ganz großen Koalition der Altparteien kommen. Wie es diese alteingesessenen Herrschaften allerdings mit Bürgerbeteiligung halten, zeigt sich am laufenden Band bei der Diskussion um die Gebietsreform und hat sich auch vor einigen Wochen eindrucksvoll bei der ersten Lesung unseres Gesetzes zur Änderung des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes gezeigt.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Darf ich rausgehen, Frau Präsidentin? Die AfD re- det nur …!)

Zur Erinnerung: Was wir fordern, ist eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauvorhaben, die – Zitat – „nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben“,

(Beifall AfD)

(Minister Lauinger)

und zwar zwingend. Die entsprechenden Behörden haben sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit unterrichtet wird. Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung hat vor Stellung eines Antrags stattzufinden und der betroffenen Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Der Versuch, mit dem Informationsfreiheitsgesetz und weiteren Gesetzen die Transparenz der Verwaltung herzustellen, greift bei solchen Verfahren nämlich nicht. Was ist denn dadurch gewonnen, dass die Bürger zwar erfahren, dass in unmittelbarer Nähe zu ihrem Dorf eine riesige Windkraftanlage gebaut wird, diese aber nicht mehr zu vermeiden oder anzufechten ist, da das Verwaltungsverfahren bereits abgeschlossen ist? Dies kann nicht in unserem Sinne sein.

(Beifall AfD)

Mit einer solchen Täuschung der Bürger und Aushöhlung der demokratischen Mitbestimmung sind wir nicht einverstanden. Diese Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist mehr als überfällig. Was allerdings offenbar zwingend klargestellt werden muss, ist, dass diese Öffentlichkeitsbeteiligung eben bei Verwaltungsvorgängen von herausgehobener örtlicher Bedeutung stattzufinden hat. Ich habe vorhin bereits angesprochen, dass schon die aktuelle Fassung des Verwaltungsverfahrensgesetzes von diesen nicht nur unwesentlichen Auswirkungen spricht. Es ist also töricht – man könnte sagen: geradezu populistisch –, wenn Kollegen postulieren, man müsse, wenn es nach der AfD ginge, schon beim Bau eines Einfamilienhauses oder eines kleinen Parkhauses die Öffentlichkeit frühzeitig beteiligen. Sie werden nicht müde, uns ständig vorzuwerfen, wir würden mit unserer Politik nur Ängste schüren. Sämtliche Redner der Altparteien, mit Ausnahme von Frau Holbe von der CDU, haben allerdings bei der ersten Lesung unseres Gesetzentwurfs ein Schreckensbild an die Wand gemalt, welches nicht wahrheitswidriger sein könnte.

(Beifall AfD)

Die AfD wird mit dieser Gesetzesänderung die Thüringer Wirtschaft lahmlegen, hieß es. Die Investoren werden sich nie wieder in Thüringen ansiedeln wollen, hieß es – und, und, und. Frau Marx ließ es sich sogar nicht nehmen, uns noch mangelnde Sachkenntnis vorzuwerfen.

(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Gleich wie- der!)

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Unbelehrbar!)

Unbelehrbar, ja. – Leider typische Reaktionen.

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Wenn man keine Ahnung hat, dann muss man es zugeben!)

Nun hat offenbar nicht nur Frau Marx vergessen, in das Gesetz zu schauen, denn alles, was wir fordern, ist als Sollbestimmung bereits vorgegeben,

auch die Bürgerbeteiligung, die Sie so sehr fürchten und anhand welcher Sie uns unterstellen, nur den Bau einer Moschee hier in Erfurt verhindern zu wollen. Solche butterweichen Sollformulierungen müssen allerdings zwingend konkretisiert werden. Wer wirklich die Mitbeteiligung unserer Bürger vorantreiben und die Kluft zwischen Entscheidungsträgern in der Exekutive einerseits und dem Großteil der Bevölkerung andererseits reduzieren möchte, sieht in unserem Antrag nur Selbstverständliches. Es ist bezeichnend, dass Sie aus dieser wichtigen Debatte vor einigen Wochen einen Anlass gemacht haben, nur über die geplante Moschee in Marbach und über die angebliche Islamfeindlichkeit der AfD zu sprechen.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Angeblich“ ist gut!)