Werte Kolleginnen und Kollegen, nicht in allen Fällen gilt der Spruch „Viele Köche verderben den Brei“; beim Bundesverkehrswegeplan gilt das ganz bestimmt nicht. Ich möchte mich daher bei allen bedanken, die ihren Ansprüchen an den Bundesverkehrswegeplan Ausdruck verliehen haben, in erster Linie bei den Bürgern, die sich mit ihren Stellungnahmen für bestimmte Projekte eingesetzt haben. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bedanke mich ausdrücklich für die Aktuelle Stunde, zumal sie auch deutlich macht, dass hier ein ganzes Land hinter dem Projekt Mitte-Deutschland-Verbindung steht. Für die Thüringer Landesregierung ist es einfach auch wichtig, dass wir diese leistungsfähige Eisenbahnachse auch hier weiter ausbauen können und dafür sorgen, dass wir die entsprechende Platzierung erhalten.
Es war schon die Rede davon, dass gerade der Abschnitt Erfurt–Weimar–Jena eine der am stärksten frequentierten Eisenbahnstrecken hier in Thüringen ist, und auch darüber herrscht offensichtlich Einigkeit, was auch die Unterstützung des Projekts am Ende deutlich zeigt.
Aus Sicht der Landesregierung sind zwei grundlegende Maßnahmen zu nennen, die als Voraussetzung für die vertaktete Wiederaufnahme des Fernverkehrs auf der Mitte-Deutschland-Verbindung östlich von Weimar gelten. Zum einen sind zur Verdichtung des Verkehrsangebots zusätzliche zweigleisige Streckenabschnitte erforderlich. Ich bin sehr froh, dass am nächsten Wochenende die Sperrung der Mitte-Deutschland-Verbindung aufgehoben wird und die drei zusätzlichen zweigleisigen Streckenabschnitte in Betrieb genommen werden können. Die Deutsche Bahn AG hat hier rund 77 Millionen Euro in die Erhöhung der Leistungsfähigkeit auf dem 66 Kilometer langen Streckenabschnitt Weimar–Gera investiert. Neben dem zweigleisigen Ausbau der Abschnitte Weimar–Mellin
gen, Mellingen und Großschwabhausen und Neue Schenke–Stadtroda wird der Umbauabschnitt mit Neigetechnik ausgestattet und werden mehrere Eisenbahnbrücken und Personenverkehrsanlagen in den Bahnhöfen Jena-West, Jena-Göschwitz und der Haltepunkt Oberweimar erneuert.
Mit diesen Maßnahmen konnte bereits ein großer Schritt zur vollständigen Zweigleisigkeit gegangen werden. Für das Land konnte nunmehr auch die von den Fahrgästen schon lange erwartete Leistungsausweitung im Nahverkehr beauftragt werden. Konkret heißt das: Es sollen ab Dezember 2016 sechs zusätzliche Züge zwischen Erfurt, Weimar und Jena verkehren.
Die zweite Bedingung für die Etablierung von vertakteten und wirtschaftlichen Eisenbahnfernverkehrsangeboten ist die Schaffung einer durchgehenden Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbindung. Die von der DB Fernverkehr AG für den Fahrplanwechsel im Dezember 2018 angekündigte Verlängerung von drei Fernverkehrszugpaaren nach Gera kommt zwar zunächst ohne Elektrifizierung aus, allerdings muss in Erfurt ein Lokwechsel stattfinden. Das ist wirtschaftlich und natürlich betrieblich mit einem sehr hohen Aufwand verbunden und führt auch nicht zuletzt zu Reisezeitverlängerungen, die nicht akzeptabel sind.
Neben diesen neuen Verkehrsangeboten hat die DB Fernverkehr AG angekündigt, nach der Elektrifizierung der Strecke die Linien Ruhrgebiet–Erfurt–Ostthüringen nach Westsachsen, also in Richtung Chemnitz, zu verlängern. Auch die von der Landesregierung gewünschte Etablierung zweistündlicher Fernverkehrszüge auf dieser Achse setzt diese Elektrifizierung voraus. Allerdings ist nach Aussage der DB AG diese Taktung frühestens ab dem Jahr 2030 zu erwarten.
Mir ist an dieser Stelle aber auch wichtig, herauszustellen – es war auch schon die Rede davon –, dass die Elektrifizierung, anders als vielleicht das Thema der Aktuellen Stunde vermuten lässt, eben nicht nur zur Sicherung des Fernverkehrs erforderlich ist, sondern eben auch eine herausgehobene Bedeutung für den vom Land verantworteten Schienenpersonennahverkehr und die Verringerung von Emissionen in Städten entlang der Trasse hat.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Herstellung der Zweigleisigkeit in den Abschnitten Papiermühle–Hermsdorf und Töppeln–Gera und die Herstellung der durchgehenden Elektrifizierung zwischen Weimar, Jena, Gera, Gößnitz–Lehndorf wurde für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. Die Bewertung und Priorisierung der angemeldeten BVWP-Projekte erfolgte in alleiniger Verantwortung des Bundes auf der Basis eines transparenten und
einheitlichen Bewertungssystems. Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren zum Bundesschienenwegeausbaugesetz noch nicht abgeschlossen ist, geht die Landesregierung davon aus, dass die MitteDeutschland-Verbindung zunächst nur als potenzieller Bedarf enthalten sein wird, auch wenn weiter Gespräche zu führen sind. Für die Projekte des potenziellen Bedarfs ist die Projektdefinition aber noch nicht abgeschlossen. Das heißt, die Projekte werden nach derzeitiger gutachterlicher Einschätzung des Bundes geringere Wirkungen, insbesondere zur Engpassbeseitigung, erzielen. Für sie erfolgt die Detailbewertung in einer zweiten Phase der Projektbewertung im Nachgang des BVWP. Projekte, für welche ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis nachgewiesen werden konnte, können im Ergebnis der Projektbewertung in den vordringlichen Bedarf aufgenommen werden, was wiederum elementare Voraussetzung für den Planungs- und Baubeginn darstellt.
Der Landesregierung liegen erfreuliche erste Signale vor, wonach die Projektdefinition und die KostenNutzen-Abwägung für die Mitte-Deutschland-Verbindung bereits Ende 2016 abgeschlossen sein könnte. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal erwähnen, dass das Land zur Beschleunigung des Umsetzungsprozesses eine Vorfinanzierung der Planungsleistung in Aussicht gestellt hat. Es war keineswegs ganz normal, dass die nachgefolgte Landesregierung hier entsprechend auch angeknüpft hat an die anderen Haushalte, sondern wir sehen es als dringend erforderlich für das gesamte Verkehrsnetz hier in Thüringen, Mittel im Landeshaushalt entsprechend einzustellen, um das Projekt wirksam zu unterstützen.
Die Landesregierung bereitet derzeit gemeinsam mit der DB AG die weiteren Planungsschritte vor, um schnellstmöglich nach der hoffentlich positiven Einordnung durch den Bund mit der Planung und dem Bau beginnen zu können. Wir beabsichtigen dann anschließend, die Planung zu begleiten und gegebenenfalls in Teilen vorzufinanzieren sowie damit im Zusammenhang stehende vertragliche Verpflichtungen einzugehen.
Für die Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbindung wurden vom Freistaat Thüringen zudem EFRE-Mittel in Höhe von 30 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Auch hier sollen schnellstmöglich nach positiver Einordnung durch den Bund entsprechende Planungsleistungen angeschoben werden. Wir werden das im positiven Fall so schnell wie möglich vorbereiten und umsetzen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 1
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1753 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/2334 dazu: Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe (frak- tionslos) - Drucksache 6/2595 ZWEITE BERATUNG
Das Wort hat zunächst Abgeordnete Rothe-Beinlich aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht um das Vierte Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes. Durch Beschluss des Landtags in der 43. Plenarsitzung vom 25. Februar ist dieser Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz federführend sowie an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen worden. Der federführende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf dann auch in seiner 21. Sitzung am 11. März 2016 und in seiner 22. Sitzung am 16. März 2016, in seiner 24. Sitzung am 13. Mai 2016 und in seiner 26. Sitzung am 17. Juni 2016 beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Wir haben auch umfangreich dazu diskutiert. Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf schließlich in seiner 29. Sitzung am 21. Juni 2016 beraten und die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen. Vielen herzlichen Dank!
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes sollen Gemeinden verpflichtet werden, bei der Schaffung von Unterbringungseinrichtungen mitzuwirken und insbesondere geeignete Grundstücke und Gebäude zur Nutzung zur Verfügung zu stellen oder zu benennen. Ferner haben die Gemeinden zu dulden, wenn der Landkreis im Gemeindegebiet Flüchtlingsunterkünfte schafft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir als CDU-Fraktion teilen hier die Auffassung des Gemeinde- und Städtebunds zu dem vorliegenden Gesetzentwurf wie auch die des Landkreistags, die Auffassung der Praktiker vor Ort, die diese Regelungen umzusetzen haben. Der Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, gefährdet die konstruktiv-friedliche Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Landkreisen, heißt es da. Ohne finanzielle Entschädigung darf ohnehin keine neue gemeindliche Aufgabe zugewiesen werden, zumal entgegen der Auffassung der Regierungskoalition nicht die Gemeinden, sondern die Landkreise Unterbringungspauschalen erhalten. Mit dem im Gesetz nun implementierten Pflichten entsteht finanzieller Aufwand und die Gemeinden erhalten wieder einmal keinen Ausgleich dafür. Bedauerlich ist, wenn auch nicht überraschend, dass die übereinstimmenden Stellungnahmen der Fachverbände, Gemeinde- und Städtebund und Landkreistag, gänzlich unbeachtet gelassen wurden. Das Anhörungsverfahren verkam zur reinen Form. Mitbestimmung wurde hier nur protokollarisch abgearbeitet, meine Damen und Herren.
Wenn man eine Stellungnahme als unbegründet ablehnt, weil sie nicht das gewünschte Ergebnis enthält, sondern auf Probleme hinweist, wie den Fakt, dass völlig unklar ist, was denn eine Verweigerung einer Kommune zur Zusammenarbeit zur Folge hätte, dann offenbart man seine Sicht der Dinge. Das skizzierte Problem, für das das Gesetz geändert werden soll, ist kein Problem, meine Damen und Herren.
Kein Zelt musste aufgebaut werden, weil sich eine Kommune verweigert hat oder die Plätze knapp wurden. Herr Minister Lauinger hat das vorhin hier sehr deutlich ausgeführt. Selbst wenn die Landkreise, die hier aus Sicht des Landes von dieser Regelung profitieren sollen, diese Regelung als unnötig und praxisfern ablehnen, warum wollen Sie dann diese Regelungen gegen den Sachverstand aus den Landkreisen und Gemeinden hier durchpeit
schen, meine Damen und Herren, wenn selbst die, die davon profitieren, es nicht wollen? Meine Damen und Herren, kümmern Sie sich doch bitte fundiert um Probleme, die tatsächlich Probleme sind, wie die immer noch ausstehende Umsetzung der Gesundheitskarte für Asylbewerber und Flüchtlinge und die dafür zu regelnden Finanzausgleiche.
Kümmern Sie sich doch bitte um die Auszahlung der Investitionspauschalen, was ich vorhin schon einmal ausgeführt habe, kümmern Sie sich doch bitte um die Fertigstellung eines landesweiten Integrationskonzepts.
Ich habe aus den Landkreisen keine einzige Stimme gehört, die diesen Vorschlag für wünschenswert und umsetzungsnotwendig erachtet hat. Wenn Sie einen haben, bitte, kommen Sie mit dem Vorschlag, kommen Sie damit nach vorn und sagen Sie es. Die Fachverbände haben es einheitlich abgelehnt.
Also, meine Damen und Herren, wir als CDU-Fraktion werden den Gesetzentwurf aus besagten Gründen natürlich ablehnen, da dieser Vorschlag an dieser Stelle keine Aussicht auf eine Verbesserung erwarten lässt. Wenn der Praxisverstand aus den Gemeinden und aus den Landkreisen etwas anderes vorschlagen sollte, sind wir natürlich für eine erneute Diskussion hier offen. Aber der Vorschlag ist entschieden abzulehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste! Antje Hochwind, Peter Heimrich, Harald Zanker, Marko Wolfram, Matthias Jendricke – das sind einige Beispiele von Landräten und Landrätinnen, die gefordert haben, dass es genau die Änderung dieses Gesetzes, über die wir heute beschließen wollen, geben soll.
Auch das ist Teil der Realität und auch das dürfen wir nicht ignorieren, denn genau das war der Hintergrund dieses Gesetzes, dass es eine ganze Reihe von Landrätinnen und Landräten gab, die danach gefragt haben.
Jetzt hat sich die Situation, die wir heute haben, wenn wir uns die Flüchtlingszahlen angucken, tatsächlich verändert. Im vergangenen Jahr gab es
sehr wohl zeitweise Schwierigkeiten sowohl für kreisfreie Städte als auch für Landkreise, Geflüchtete unterzubringen, und da tatsächlich den Wunsch der Landrätinnen und Landräte, stärkere Durchgriffsrechte auch auf die Gemeinden zu haben. Das ist ein Punkt, den dieser Gesetzesvorschlag formuliert, nämlich das Durchgriffsrecht, also die Duldung, dass im Falle eines Unterbringungsnotstands Einrichtungen im Gemeindegebiet errichtet werden können. Und es wird eine Mitwirkungspflicht kreisangehöriger Kommunen bei der Schaffung neuer Unterbringungsmöglichkeiten formuliert.
Die SPD-Fraktion hat auch am Jahresanfang schon gesagt, dass sie das für eine sinnvolle und notwendige Regelung hält. Es war eine Reaktion auf die hohen Zahlen von Geflüchteten, die wir im vergangenen Herbst hatten, um Landräte in ihrer Arbeit zu unterstützen. Jetzt hat sich die Zahl inzwischen tatsächlich verändert. Wenn wir uns die Zahlen in diesem ersten Halbjahr 2016 ansehen, dann stellen wir fest, dass zeitweise im vergangenen Jahr in einzelnen Monaten genauso viele Flüchtlinge nach Thüringen gekommen sind wie im ersten Halbjahr dieses Jahres. Natürlich war das eine Situation, die mit mehr Druck verbunden war, gerade für unsere kommunalen Vertreter, als das momentan der Fall ist.
Jetzt hat sich die Situation inzwischen entspannt. Nichtsdestotrotz ist die Regelung eine Möglichkeit, sich auf den Fall vorzubereiten, dass die Zahlen wieder steigen. Ja, natürlich, Sie haben recht, Herr Herrgott, auch ich wünsche mir, dass es einen konstruktiven Dialog zwischen kommunalen Vertretern gibt, zwischen den Landkreisen und den kreisangehörigen Gemeinden. In ganz vielen Fällen hat das funktioniert; und es gab Fälle, in denen hat es nicht funktioniert. Genau für diesen Fall greift dieses Gesetz. Wir haben den Gesetzentwurf sehr ausführlich im Ausschuss beraten, haben unterschiedliche Akteurinnen und Akteure dazu angehört. Es gab Kritikpunkte zu einigen Formulierungen, zum Beispiel zu der Frage, wie eigentlich genau der Unterbringungsnotstand zu formulieren ist. Es gab Kritik daran, dass dieser Begriff zu unbestimmt ist, aber diese Unbestimmtheit ist auch Voraussetzung dafür, dass es überhaupt den Landkreisen Handlungsspielräume gibt und wir natürlich eine sehr unterschiedliche Situation im Falle eines erneuten Anstiegs der Geflüchtetenzahlen haben können. Darauf muss der Landkreis reagieren können. Es gab auch Kritik an der Formulierung, dass es um geeignete Gebäude und Unterbringungsmöglichkeiten geht, weil es die Frage tatsächlich außen vor gelassen hat, welche Rolle hier Mindeststandards spielen. Aber auch hier geht es erst einmal nur darum, dass die Gemeinden Unterkünfte an den Landkreis melden müssen und der Landkreis natürlich dafür zuständig ist, im Nachgang dafür zu sorgen, dass,
Es gibt Kritik – das haben Sie auch schon angesprochen, Herr Herrgott – daran, dass es diesen Zwang zur Meldung gibt. Das ist aus Perspektive der Gemeinden natürlich auch nachvollziehbar. Aus Perspektive der Landrätinnen und Landräte ist die andere Sicht nachvollziehbar, dass sie wissen wollen, welche Grundstücke, welche Gebäude geeignet sind. Da muss man sich an dieser Stelle tatsächlich entscheiden, welches Argument man für schwerwiegender hält.
Aus unserer Sicht ist das ein ausgewogener Gesetzentwurf, der hier vorliegt. Der Ausschuss hat sich entschieden, die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen – auch aus unserer Sicht, wir schließen uns dem an. Wir möchten, dass der Gesetzentwurf heute hier beschlossen wird, um auf eine Situation vorbereitet zu sein, die sich möglicherweise wieder verändert, wenn wir die Zahl der Geflüchteten ansehen und die Möglichkeiten für die Landkreise, unterbringen zu müssen. Wir wollen, dass die Unterbringung Geflüchteter auch dann sichergestellt wird und wir die Landkreise dabei unterstützen können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.