Protocol of the Session on June 24, 2016

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

weil es für Sie ja anscheinend ein Problem darstellen würde, sich ausländischem Recht zu unterziehen.

(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD)

Ja, ja, Frau Muhsal. Ich finde das gut, machen Sie das ruhig mal; es würde uns wirklich das Leben erleichtern.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Ja, weil wir so erfolgreich sind!)

Jetzt wird es wieder sachlicher.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben uns hier schon in der ersten Lesung relativ ausführlich mit diesem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag auseinandergesetzt. Wir als GrüneFraktion haben uns hier auch relativ deutlich dazu geäußert, wo wir Kritikpunkte sehen.

Unser Problem ist, dass diese Rundfunkstaatsverträge nur im Paket verabschiedet werden. Wie so oft mit den Paketen und vor allen Dingen mit Staatsverträgen ist es so, dass wir hier zum einen natürlich den Minimalkonsens von 16 Bundesländern und zum anderen das Problem haben, dass dort Sachen drin sind, die wir durchaus sehr gut finden und dass dort Sachen drin sind, die wir suboptimal finden.

Das Jugendangebot, auch das ist hier schon gesagt worden, begrüßen wir ausdrücklich. Wir begrüßen auch, dass bei den Rundfunkbeiträgen erstens eine Senkung und zweitens vor allem eine Entbürokratisierung erfolgt ist.

Wir haben unsere Bauchschmerzen mit dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag, insbesondere deswegen, weil er weiterhin nicht auf die Medienkompetenz setzt. Wir nehmen aber auch zur Kenntnis, dass die von uns kritisierten Netzsperren weitestgehend aus diesem Jugendmedienschutzstaatsvertrag raus sind.

Wir haben auch ein Problem – das haben wir auch im Ausschuss geäußert – mit der neuerlichen Datenabfrage zu den Rundfunkbeitragszahlerinnen und -zahlern, insbesondere, weil hier angekündigt war, dass es eine einmalige Abfrage sein soll und wir jetzt diese Abfrage zum zweiten Mal haben. Jetzt sind wir aber dahin gehend in einem Dilemma. Das Dilemma lässt sich kurz beschreiben. Wir müssen hier eine Abwägung treffen zwischen der Frage des Datenschutzes, die uns natürlich sehr wichtig ist, und der Frage der Beitragsstabilität und der Stärkung und dem Erhalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebots. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben uns das nicht leicht gemacht in der Entscheidung und wir haben auch lange darüber diskutiert. Wir sind der Meinung, dass der Rundfunkbeitrag und die Stabilität wichtige Punkte sind.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen werden wir an dieser Stelle diesem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch zustimmen. Ich kündige aber jetzt schon an, dass wir uns insbesondere in die Evaluationsfragen, die in dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu diesem Datenabgleich festgehal

(Abg. Brandner)

ten sind, aktiv einbringen werden und dass wir dahin gehend auch mit dem Datenschutzbeauftragten, Herrn Dr. Hasse, ins Gespräch kommen wollen, weil wir darüber reden möchten, wie wir diese Abwägung zwischen Datenschutz und Rundfunkstabilität so gestalten können, dass vor allen Dingen die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der öffentliche Rundfunk in Deutschland ist eine wichtige und eine starke Säule. Das ist auch gut so.

(Beifall SPD)

Das wird auch das permanente „Lügenpresse“-Gebrülle der AfD an dieser Stelle nicht ändern.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wer davon spricht, dass dieser öffentlich-rechtliche Rundfunk quasi einseitig wäre, dass er langweilig wäre, der hat wahrscheinlich entweder zu Hause keinen Fernseher oder nicht verstanden, dass neben ARD und ZDF das Angebot sehr viel breiter ist, was den öffentlich-rechtlichen Rundfunk betrifft.

(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD)

Dazu gehört zum Beispiel auch ARTE. Dazu gehört zum Beispiel auch Deutschlandfunk. Wenn Sie mir wirklich ernsthaft erzählen wollen, dass das nicht breit gefächerte, gute Angebote sind, dann weiß ich auch nicht, was Sie so gut finden. Aber wenn man sich anschaut, was die AfD-Abgeordneten so gern auf ihren Facebook-Seiten teilen, dann kann ich verstehen, dass sie ein Problem mit differenzierter und guter Berichterstattung haben. In diesem Sinne vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Jetzt hat das Wort Herr Abgeordneter Wucherpfennig, Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren, mit dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde ein umfangreiches Novellierungspaket geschnürt. Im Hinblick auf die gebotene Kürze verweise ich im Wesentlichen auf die Ergebnisse der bisherigen Beratung zu diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, die mit dem Selbstbefassungsantrag der CDU-Fraktion vom 6. November 2015 auch frühzeitig eingeleitet wurde. Auf drei Regelungsgegenstände möchte ich dennoch kurz im Stenogrammstil eingehen.

Erstens, Evaluierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags: Allgemein möchte ich zu dieser Problema

tik anmerken, dass sich die Umstellung von der früheren geräteabhängigen Rundfunkgebühr auf den haushalts-, raum- bzw. betriebsstättenbezogenen Rundfunkbeitrag ab dem Jahr 2013 grundsätzlich bewährt hat. Die im Zuge der Evaluierung des Beitragssystems vorgenommenen Nachjustierungen bzw. Entlastungen im Bereich von gemeinnützigen Einrichtungen und Betriebsstätten mit zahlreichen Teilzeitbeschäftigungen sind akzeptabel. Dennoch schließt dieses meines Erachtens ein Nachdenken über weitere Befreiungen und sonstige Maßnahmen nicht aus.

Zweitens, Jugendangebot von ARD und ZDF: Die staatsvertragliche Beauftragung von ARD und ZDF, ein gemeinsames Jugendangebot für den Onlinebereich für die Zielgruppe der 14- bis 19-Jährigen zu entwickeln, ist durchweg positiv zu bewerten und entspricht den gesellschaftlichen Bedürfnissen. Dieses ist auch im Übrigen das Ergebnis des im Vorfeld dieses Staatsvertrags durchgeführten offenen Konsultationsverfahrens. Noch besser wäre es allerdings meines Erachtens aus medienstandortpolitischer Sicht gewesen, wenn Thüringen als KiKAStandort mit Kindermedienzentrum und schlechthin als Kindermedienland mehr an diesem jugendbezogenen ARD-ZDF-Gemeinschaftswerk hätte partizipieren können.

Drittens, Jugendmedienschutz: Die Übernahme von Bestimmungen aus dem Jugendschutz in den Jugendmedienschutz bzw. die Harmonisierung dieser Gesetze ist begrüßenswert ebenso wie die Stärkung der Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle und der KJM, die dauerhafte Finanzierung der länderübergreifenden Stelle jugendschutz.net sowie die Präzisierung der Anforderungen an Jugendschutzprogramme.

Meine Damen, meine Herren, der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag blieb 13 Jahre unverändert. Man sollte dies kaum glauben. Unter Berücksichtigung der höchst dynamischen Entwicklung im Medienbereich bin ich mir nahezu sicher, dass diese Rechtsmaterie mit Blick auf die Zukunft sicherlich eher bzw. früher aktualisierungs- und novellierungsbedürftig sein wird. Ein Anlass hierzu könnte gegebenenfalls der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission zur AVMD-Richtlinie sein. Wie dem aber auch sei, wir sollten nicht spekulieren, sondern vielmehr heute dem Thüringer Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag entsprechend der Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses zustimmen. Meine Fraktion wird entsprechend votieren. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine Wortmeldun

(Abg. Henfling)

gen mehr. Ich erteile Herrn Staatssekretär Krückels das Wort für die Landesregierung.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, ich freue mich über die durchaus inhaltlich gute Debatte, die wir auch im Ausschuss zu dem Thema hatten. Es sind tatsächlich nicht alle Sachen, die man sich wünscht, drin. Aber Frau Henfling hat es schon erwähnt, diese Staatsverträge sind natürlich immer ein Kompromiss zwischen 16 Ländern. Oft genug ist man froh, wenn man dann tatsächlich zu einer Regelung gekommen ist. Und ich freue mich, dass im Prinzip und im Grundsatz breite Unterstützung hier im Haus besteht.

Ich möchte zu drei Aspekten noch etwas sagen. Das Jugendangebot begrüßen wir natürlich sehr. Wir freuen uns, dass es jetzt am 1. Oktober – ich sage mal – endlich auch an den Start geht. Wie man gesehen hat, sind die Privaten da viel fixer. Es lag nicht an diesem Landtag und an der Ratifizierung, sondern auch ein bisschen sowohl an den Sendern als auch an den Ländern, die sich da nicht so schnell einigen konnten. Ich meine, der Diskussionsprozess hat ja schon begonnen und die Entscheidung in der Sache ist schon gefallen, bevor überhaupt diese rot-rot-grüne Regierung in die Verantwortung gekommen ist – also schon ein Weilchen her. Also da hoffen wir, dass das jetzt losgeht. Und das, was Herr Wucherpfennig gesagt hat, das haben wir in gewisser Weise bei der Sitzung des Ausschusses beim KiKA auch schon thematisiert. Nämlich wenn gerade die Begründung dafür ist, ein Jugendangebot zu schaffen, ein öffentlich-rechtliches, dass man den Nutzerabriss, also dass die Kinder, die tatsächlich viel öffentlich-rechtliche Medien nutzen, nämlich KiKA – KiKA ist der Marktführer –, ab einem bestimmten Alter, im jugendlichen Alter, das nicht mehr tun, dann muss man natürlich auch eine Verbindung zwischen KiKA-Angeboten und Jugendangeboten schaffen. Das ist auch das, worauf wir hingewiesen haben. Weil es gerade kein Staatsfernsehen ist, können wir natürlich nicht befehligen, das zu machen, aber wir können sie darauf hinweisen, und zwar beide Seiten, sowohl die Geschäftsführung des Jugendangebots als auch die Geschäftsführung des KiKA, dass wir das für sinnvoll halten im Sinne der Begründung, dass dieses Angebot überhaupt von den Ländern gewollt wurde.

Zweitens zum Meldedatenabgleich: Ja, das ist tatsächlich ein Grundrechtseingriff. Was aber nicht stimmt: Es ist keine Datensammelwut, denn es gibt einen einmaligen Abgleich und danach werden die Daten wieder gelöscht. Also, es sind vorhandene Daten, die einmal abgeglichen werden. Insofern kann man nicht von Sammelwut sprechen. Trotzdem ist es ein Grundrechtseingriff, das ist richtig, mit Blick auf die informationelle Selbstbestimmung.

Wir halten den im Moment für gerechtfertigt, zumindest beim zweiten Mal. Die Evaluierung hat Frau Henfling schon erwähnt. Man kann jetzt nicht sagen, es gab beim ersten Mal keine Evaluierung, deshalb lässt sich das nicht begründen. Das ist insofern systematisch falsch, als es beim ersten Mal die Umstellung genau auf den Beitrag gab, also auf eine neue Systematisierung. Wie viele Leute inzwischen verloren gegangen sind, weiß man nicht.

Jetzt sage ich noch einen quasi sozialpolitischen Satz, Gerechtigkeitssatz: Wie man festgestellt hat, waren es nicht gerade die ärmsten Sozialhilfeempfänger und Leute, die irgendwo bei Lidl an der Kasse arbeiten, die sich dem alten Beitrag entzogen haben, sondern es waren vor allem relativ einkommensstarke, mittelalte urbane Bevölkerungsschichten. Da hat man jetzt tatsächlich sozialpolitisch und gerechtigkeitspolitisch ein Problem, wenn man sagt, es ist ganz okay, dass sie sich einer allgemeinen Beitragspflicht entziehen. Tatsächlich sind das auch Tatbestände, die man gegeneinander abwägen muss und das werden wir in Zukunft tun. Da wird es dann auch die Evaluierung geben, und wir werden es natürlich hier weiter diskutieren.

Das Dritte, Jugendmedienschutz: Ich halte die Regelung für gangbar. Wie starke Einschränkungen sie mit sich bringt, ist noch nicht abzusehen. Das hängt vom individuellen Nutzerverhalten ab und wie sich dann die Filter in Zukunft – ob die Normalität werden oder ob die einem besonderen Einsatz in bestimmten Situationen, also in der Regel Kindererziehungssituationen, vorbehalten bleiben. Ich hoffe nur, dass sich die Novellierung des Jugendschutzgesetzes, das der Bund, der jetzt plant und zu verantworten hat, daran orientiert und wir nicht ein Tohuwabohu und ganz viele schwierige konfligierende Lösungen bekommen. Insofern, dass wir da – ich sage mal – als Länder in der Vorhand sind mit einer gut vertretbaren Regelung, kann im Sinne einer Kompatibilität der Regelungen ganz gut sein, ansonsten hätten wir ein bisschen nachkleckern müssen zum Jugendschutzgesetz des Bundes. Ich glaube, da sind wir so in der Diskussion um geeignete Regelungen besser aufgestellt. Ich danke Ihnen und da wir als Landesregierung das Gesetz eingebracht haben hoffe ich auch, dass es verabschiedet wird.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön, Herr Staatssekretär. Herr Blechschmidt.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Staatssekretär hat mich noch einmal ermuntert, drei

(Vizepräsident Höhn)

Gedanken aufzugreifen, wirklich stichwortartig. Da geht es um die Frage zukünftigen Handelns hier im Land und auch natürlich der Landesregierung bei der Verhandlung von neuen Staatsverträgen, denn jeder Medienpolitiker weiß, das wird nicht der letzte gewesen sein, es sind schon neue in der Pipeline. Da bin ich bei einem Problem, das hat die Kollegin Henfling schon angesprochen, das ist die Frage der Paketlösung. Wir wissen, dass viele Probleme auf dem Tisch gelegen haben und jetzt eine Paketlösung zur Abstimmung steht. Es wäre natürlich nicht schlecht, weil man sich einzelnen Problemen doch tiefer zuwenden kann, wenn man die einzeln behandeln kann, weil man bei dem ein oder anderen ein bisschen mehr inhaltliche Auseinandersetzung betreiben kann.

Jugendmedienschutz, das nächste Stichwort: Hier möchte ich auf die Frage der Medienkompetenz abheben. Ich glaube, das ist ein wichtiges Moment in der weiteren Arbeit auch auf Landesebene, dass wir hier gerade die Medienkompetenz stärken, die entsprechenden Einrichtungen, ob es auf der schulischen Ebene ist oder in den Bereichen der TLM. Diese Momente sollten wir weiterhin stärken und das ist auch das Ergebnis, glaube ich, dass wir Jugendmedienschutz nur über diese Frage ganz bewusst und gezielt klären können. Technische Sachen sind die eine, Abschalten das andere, aber das Verständnis entwickeln wir woanders.

Letzter Punkt, der Datenabgleich: Ja, natürlich können wir Medienpolitiker nachvollziehen, warum dieser Datenabgleich geschehen ist. Die Gefahr, die aber so ein bisschen mitschwingt, ist die Frage, dass da eine Regelmäßigkeit entsteht. Bei aller Löschung, die erfolgen kann, einen regelmäßigen Datenabgleich, egal ob der nach einem Jahr oder nach zwei Jahren erfolgt, halte ich dann doch ein wenig für problematisch.

Das nur noch einmal auf den Weg als kritische bzw. als Momente des weiteren Handelns auf Landesebene und auch die Fraktion der Linken wird dem Staatsvertrag zustimmen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass wir zur Abstimmung kommen. Abgestimmt wird direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/1967. Herr Brandner hat einen Antrag.

Wir beantragen namentliche Abstimmung.