Wenn ich auch noch abstimmen dürfte, danke. Ich glaube, jetzt hat jeder die Gelegenheit zur Stimmabgabe gehabt.
Nun hat jeder Gelegenheit zur Stimmabgabe gehabt und wir schließen den Abstimmungsvorgang. Ich bitte um Auszählung.
Wir haben ein Ergebnis: anwesende Abgeordnete 89, 85 abgegebene Stimmen, 77 Jastimmen, 8 Neinstimmen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2). Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit Mehrheit angenommen.
Insofern kommen wir jetzt zur Schlussabstimmung. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt, sich vom Platz zu erheben. Vielen Dank. Das sind die Kollegen aus den Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Aus der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Keine. Damit mit Mehrheit angenommen.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Studentenwerksgesetzes und anderer Gesetze Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1971 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft - Drucksache 6/2262
Das Wort hat Herr Abgeordneter Schaft aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft zur Berichterstattung.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, durch Beschluss des Landtags in seiner 47. Plenarsitzung am 21. April 2016 wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zur Änderung des Thüringer Studentenwerks
gesetzes und anderer Gesetze“ nach der ersten Lesung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft überwiesen. Die Mitglieder des Ausschusses kamen in ihrer 19. Sitzung, die außerordentlich am 22. April 2016 durchgeführt wurde, überein, eine schriftliche Anhörung zum Gesetz durchzuführen sowie das Gesetz im Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags zur Debatte zu stellen. An der Anhörung haben sich insgesamt 21 Anzuhörende beteiligt, im Online-Diskussionsforum nahmen sieben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit wahr, eine Stellungnahme abzugeben. In seiner 21. Sitzung am 9. Juni 2016 hat sich der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft mit den Ergebnissen der schriftlichen Anhörung …
Meine sehr verehrten Kollegen, jetzt bitte ich mal um etwas mehr Aufmerksamkeit, sonst kann der Berichterstatter nicht ungestört vortragen. Vielen Dank. Herr Schaft, Sie können fortfahren.
Danke. In seiner 21. Sitzung am 9. Juni 2016 hat sich der zuständige Ausschuss mit den Ergebnissen der schriftlichen Anhörung und mit den Wortmeldungen im Online-Diskussionsforum befasst. Die eingegangenen Stellungnahmen fokussierten im Wesentlichen drei Themenbereiche: die geplante Veränderung der Finanzierung des Studentenwerks von einem Festbetrag zu einer Ziel- und Leistungsvereinbarung, die geplante Umbenennung des Studentenwerks in „Studierendenwerk“ sowie die Frage der Wiedereinführung der Prüfung des künftigen Thüringer Studierendenwerks in Anlehnung an § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz. In den meisten Stellungnahmen wurde begrüßt, dass die Landesregierung das Ansinnen verfolgt, die Erhöhung der Mittel des zukünftigen Studierendenwerks umzusetzen. Gleichzeitig kritisierten die meisten Anzuhörenden die Idee, den Festbetrag durch eine Ziel- und Leistungsvereinbarung zu ersetzen. Hier wurden verschiedene andere Formen vorgeschlagen, etwa ein neuer und erhöhter Festbetrag, die Verankerung einer gesetzlichen Untergrenze oder auch mehrjährige Rahmen- und Finanzvereinbarungen.
Die geplante Umbenennung stieß auf ein geteiltes Echo bei den Anzuhörenden. Einige Stellungnahmen begrüßten den Schritt zu einer geschlechtergerechten Bezeichnung; andere wiesen das Vorhaben als unbegründet und finanziell kostspielig zurück. Die unterschiedliche Beurteilung dieser Frage verläuft dabei nicht nur zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen, sondern auch zwischen verantwortlichen Personen im künftigen Studierendenwerk selbst, wie sich etwa anhand der
gegensätzlichen Stellungnahmen von studentischen Mitgliedern des Verwaltungsrats und des Gleichstellungsbeauftragten des noch Studentenwerks einerseits und andererseits den Stellungnahmen der weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats und des Geschäftsführers erkennen ließ.
Die geplante Wiedereinführung der Prüfungsvorgaben nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz wurde von den meisten dazu Stellung nehmenden Personen als bürokratisch abgelehnt. Die Diskussion im Online-Forum des Thüringer Landtags konzentrierte sich bis auf eine Wortmeldung auf die Frage der geplanten Umbenennung. Alle sieben Teilnehmenden sprachen sich gegen diese aus.
In der Sitzung am 9. Juni 2016 brachten die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Änderungsantrag zum vorliegenden Gesetzentwurf ein. Dieser beinhaltete neben einigen ergänzenden redaktionellen Änderungen eine Übertragung eines Gesetzesabschnitts aus dem bereits beratenen und beschlossenen Gesetz zur Dualen Hochschule Gera-Eisenach, um mögliche rechtliche Kollisionen im Rahmen des zeitgleichen Inkrafttretens zu vermeiden. Zudem schlugen die drei Fraktionen einen Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2017 vor, in dem das künftige Studierendenwerk in seiner Außendarstellung weiter den Namen „Studentenwerk“ führen darf. Damit soll ermöglicht werden, dass notwendige Neuanschaffungen als Ersatzbeschaffungen gestaltet werden können, wenn beispielsweise gedruckte Materialien nach dem Verbrauch sowieso erneuert werden müssen und die Kosten der Umbenennung so gesenkt werden können. Der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft hat den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen mehrheitlich im Rahmen seiner Beschlussempfehlung verabschiedet. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Schaft. Ich frage: Wünscht die Unionsfraktion das Wort zur Begründung zum Entschließungsantrag? Das ist nicht der Fall, sodass ich die Aussprache eröffne und als Erste hat Abgeordnete Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, wir wollen Thüringen zu einem starken Hochschulstandort machen. Dabei sind die Studienbedingungen ein ausschlaggebender Faktor bei der Wahl der Hochschule. Die Fragen nach beispielsweise bezahlbaren Wohnheim
plätzen, Hilfe für alleinerziehende Familien, Kinderbetreuung sind ausschlaggebend für die Bewertung des Studienstandorts. Das Studierendenwerk ist eine wichtige Institution, um Studierende zu unterstützen. Dies ist eine wertvolle und auch nicht zu unterschätzende Arbeit. Wir wollen sie uns leisten und tun das auch bereits auf einem hohen Niveau. Der Rechnungshof nennt es Verschwendung, wir nennen es Investition in die Zukunft unseres Landes.
Das Studierendenwerk muss in die Lage gebracht werden, sich finanziell zukunftsfähig aufzustellen. Das war mit der bisherigen gesetzlichen Regelung nicht möglich. Finanzielle Mehrbedarfe über die festgesetzten 5 Millionen Euro konnten nicht zugewiesen werden. Nach eigener Ankündigung des Studierendenwerks wird aber eine Summe von 6,2 Millionen Euro benötigt, beispielsweise für die Instandsetzung von Mensen, Wohnheimen oder die gestiegenen Personalkosten. Dies wurde im Doppelhaushalt durch eine Aufstockung der finanziellen Ressourcen berücksichtigt, kann aber momentan nicht zugewiesen werden.
Wir haben ein Finanzierungskonzept erstellt, das dem Studierendenwerk sowohl Planungssicherheit als auch Finanzierungsflexibilität ermöglicht. Über eine Ziel- und Leistungsvereinbarung wird die Finanzierungsdauer und -höhe bestimmt. Dieses Modell wird unter anderem auch in Niedersachsen praktiziert und hat sich als bewährt erwiesen. Der Grundsockel beispielsweise und die finanziellen Mehrbedarfe können so in regelmäßigen Abständen evaluiert werden. Das schafft Transparenz, Sicherheit und Mitbestimmung und dafür steht RotRot-Grün.
Die CDU hat diesen Änderungsantrag auch aufgenommen und folgt unserer Überlegung. Herzlichen Glückwunsch zu dieser Erkenntnis!
Warum sich die CDU allerdings gegen eine Stärkung des Verwaltungsrats stellt, ist nicht nachvollziehbar. Unsere Linie war und ist die Befürwortung einer demokratischen Hochschulstruktur. Dazu gehört es, die Kontroll- und Beteiligungsgremien zu stärken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren: „Die Grenzen meiner Sprache bedeuten die Grenzen meiner Welt“, sagte schon Herr Wittgenstein.
me zum vorliegenden Gesetzentwurf heißt es – ich zitiere –: „Die Umbenennung des Thüringer Studentenwerks in Thüringer Studierendenwerk ist eine zu begrüßende Veränderung im Sinne einer geschlechtergerechten und diskriminierungsfreien Bezeichnung dieser Einrichtung. Es ist ganz generell wünschenswert und zu fördern, Lösungen für die Benennung von Institutionen und Gruppen zu finden, die diesen Ansprüchen genügen. [...] Es spricht also intentional viel dafür und nichts Strukturelles dagegen, die vorgeschlagene Veränderung umzusetzen.“
Die AfD-Fraktion hat übrigens das Institut für Deutsche Sprache zur Anhörung vorgeschlagen. Das Ergebnis wird Ihnen wahrscheinlich nicht gefallen. Aber so ist das in einer Demokratie.
Die von der CDU im Änderungsantrag angebrachten Vorbehalte sind schwer aufrechtzuerhalten. Als einziges Argument bringen Sie die zusätzlichen Kosten an. Die Namensänderung kann getrost mit einer Übergangsfrist realisiert werden. Dabei können Verbrauchsmaterialien im Zuge der generellen Nachbestellung erneuert werden. Einem übermäßigen finanziellen Mehrbedarf kann damit entgegengesteuert werden. Bis zum 31.12.2017 kann sich das Studierendenwerk Zeit lassen, den Austausch vorzunehmen. Das ist auch im Sinne der Nachhaltigkeit und schont Ressourcen. Aus dem finanziellen Mehrbedarf eine generelle Überflüssigkeit der Namensänderung abzuleiten, ignoriert allerdings die Lebenswelt und Selbstsicht der Studierenden. Dabei sind wir der Meinung, dass wir ein Studierendenwerk benötigen, welches auch in seinem Namen diejenigen widerspiegelt, die es vertritt. Wenn die Studierendenschaft emanzipierter ist als die Institution, die sie vertritt, dann läuft doch einiges falsch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich, dass wir nach langer und intensiver Debatte dieses Gesetz heute hier verabschieden können, und freue mich auf Ihre Zustimmung.
nes der leistungsstärksten Studentenwerke Deutschlands. Es ist eine 25-jährige Erfolgsgeschichte und darauf kann auch der Freistaat Thüringen stolz sein.