Protocol of the Session on June 24, 2016

3. Steht die lange Bearbeitungsdauer nach Auffassung der Landesregierung im Einklang mit der Bekundung, die Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen sei ihr ein sehr wichtiges Anliegen?

4. Beabsichtigt die Landesregierung die Einführung eines verwaltungsinternen Verfahrens, um derartigen Verzögerungen und den damit einhergehenden finanziellen Risiken zukünftig dauerhaft vorzubeugen?

Für die Landesregierung antwortet Frau Staatssekretärin Dr. Albin.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wucherpfennig beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Laut Mitteilung des Landesverwaltungsamts ist die Bearbeitung der dort vorliegenden Anträge auf Gewährung der Investitionspauschale für neu geschaffene Plätze in Gemeinschaftsunterkünften weitestgehend abgeschlossen. Im Anschluss hieran wird die Abarbeitung der im Landesverwaltungsamt vorliegenden Anträge auf Gewährung der Investitionspauschale für neu geschaffene Plätze in Wohnungen erfolgen.

Zu Frage 2: Das Landesverwaltungsamt arbeitet zuerst die Anträge auf Gewährung von Investitionspauschalen für neu geschaffene Plätze in Gemeinschaftsunterkünften ab. Diese sind im Interesse der Kommunen prioritär zu behandeln, da die Anträge zu großen Teilen bereits in 2015 eingereicht wurden und auch die Summe der beantragten Investitionspauschalen deutlich höher ist, als die der Anträge für neu geschaffene Plätze in Wohnungen. Dies ist auch bedingt durch die besondere Situation des Ankunftsgeschehens in der zweiten Hälfte des letzten Jahres, auf welche die Kommunen im Rahmen der in der Kürze der Zeit zur Verfügung stehenden Möglichkeiten schnellstmöglich reagiert haben. Dieses Verdienst weiß die Landesregierung zu würdigen und ist ihrerseits um die schnellstmögliche Erstattung der getätigten Investitionen bemüht.

Zu Frage 3: Der Landesregierung ist es nach wie vor ein Anliegen, Flüchtlinge möglichst dezentral, das heißt in Wohnungen, unterzubringen. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 2.

Zu Frage 4: Nein, wie ausgeführt werden in Kürze auch die Anträge auf Gewährung von Investitions

pauschalen für die Schaffung von Plätzen in Wohnungen abgearbeitet werden.

Herr Wucherpfennig, eine Nachfrage? Das sieht so aus, dann haben Sie das Wort.

Wann etwa kann der Landkreis Eichsfeld mit einer Gewährung der Investitionspauschale rechnen?

Einen konkreten Zeitpunkt kann ich heute nicht nennen, aber die Abarbeitung der Anträge auf Kostenerstattung für die Gemeinschaftsunterkünfte ist nahezu abgeschlossen und es ist damit zu rechnen, dass dann auch in Kürze die Anträge auf Wohnungen bewilligt werden können.

Gibt es weitere Nachfragen. Das sehe ich nicht. Damit sind alle Fragen abgearbeitet und ich schließe den Tagesordnungspunkt 42.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6

Thüringer Gesetz zu dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1967 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 6/2178

ZWEITE BERATUNG

Zunächst erteile ich dem Abgeordneten Blechschmidt aus dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien das Wort zur Berichterstattung.

Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, in seiner 47. Sitzung am 21. April – und hier bitte ich die aufmerksamen Leser oder Nichtleser der Beschlussempfehlung, eine redaktionelle Änderung vorzunehmen – hat sich der Thüringer Landtag mit dem Thüringer Gesetz zu dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in erster Lesung befasst. Im Ergebnis dieser Debatte wurde das Gesetz an den dafür zuständigen Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zur Weiterberatung überwiesen. Der Ausschuss hat sich in seiner 20. Sitzung am 13. Mai mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Dabei wurde einerseits mehrheitlich die verfassungsrechtlich garantierte Bestands- und Ent

(Abg. Wucherpfennig)

wicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hervorgehoben. Besonders wurde in diesem Zusammenhang auf das neue Jugendangebot von ARD und ZDF hingewiesen. Andererseits diskutierten die Ausschussmitglieder nochmals die Komplexität des neuen Jugendmedienschutzes auch mit Blick auf die rasante technische Entwicklung. Einig war sich die Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses darüber, dass Medienbildung bzw. Medienkompetenz der beste Jugendmedienschutz ist. Im Rahmen der Diskussion zum weiteren Umgang mit den Überschüssen aus dem Rundfunkbeitrag wurde auch die datenschutzrechtliche Problematik eines womöglich regelmäßigen Datenmeldeabgleichs aufgeworfen. Hier verweise ich auf das Schreiben des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten vom 17. Juni an den Ausschussvorsitzenden, in dem die Nachfragen zum Datenschutzaspekt des Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags beantwortet wurden. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, den Gesetzentwurf anzunehmen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Dann eröffne ich jetzt die Aussprache. Als Erster hat sich Abgeordneter Dr. Pidde, SPD-Fraktion zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, der aktuelle Rundfunkänderungsstaatsvertrag umfasst im Wesentlichen drei wichtige Novellierungsvorhaben: Zum einen Bestimmungen zum neuen Jugendangebot von ARD und ZDF, als Zweites die Novellierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags und als Drittes eine schon seit Jahren auf der Agenda stehende Änderung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags. Wenn ich die erste Lesung des Zustimmungsgesetzes richtig in Erinnerung habe, hat es von keiner Seite grundsätzlichen Widerspruch gegen das geplante Jugendangebot gegeben, das am 1. Oktober starten wird. Das kommt sicherlich nicht von ungefähr, denn den Bundesländern ist es aus meiner Sicht sehr gut gelungen, die anfängliche Kritik der privaten Medienanbieter konstruktiv aufzunehmen und hier zu einer für alle Seiten tragbaren Lösung zu kommen. Als Ergebnis bieten die Staatsvertragsbestimmungen nun eine vernünftige Balance zwischen den Interessen von ARD und ZDF an der Etablierung eines jugendbezogenen Onlineportals und dem ebenso legitimen Anliegen der im Internet engagierten Verleger und Privatsender, die eigenen Angebote vor einer zu weit gehenden Expansion der Öffentlich-Rechtlichen zu schützen.

Meine Damen und Herren, ebenso ohne Weiteres begrüßenswert ist die im Rahmen des Neunzehn

ten Rundfunkänderungsstaatsvertrags vorgenommene Novellierung der Bestimmungen zum Rundfunkbeitrag. Hier wird es zu Entbürokratisierungen zugunsten der Beitragszahler sowie zu einer Entlastung von Unternehmen und gemeinnützigen Einrichtungen kommen. Dies sind direkte und für die Betroffenen positive Folgen der 2012 vereinbarten Evaluierung des neuen Beitragsmodells. Von Thüringer Seite – das habe ich auch bei der ersten Lesung betont – hätten wir uns im Gefolge der Evaluierung noch weitergehende Beitragsermäßigungen vorstellen können. Dazu ist es leider nicht gekommen, aber ich bin sicher, dass diese Fragen bei der weiteren Diskussion über die künftige Höhe des Rundfunkbeitrags erneut eine Rolle spielen werden.

Meine Damen und Herren, damit komme ich zum letzten Schwerpunkt, nämlich zur Änderung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags. Hier ist bei der ersten Lesung deutlich geworden, dass es im Landtag – anders als bei den Passagen zum Jugendangebot und zum Rundfunkbeitrag – offenbar keine einheitliche Bewertung der Novellierung gibt. Es ist nun einmal so, dass Medienpolitiker und Netzpolitiker die Gesamtproblematik des Jugendmedienschutzes aus zwei unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten und dabei auch noch die verschiedenen Aspekte des Medienschutzes im Internet rechtlich unterschiedlich gewichten. Für mich steht fest: Das, was wir jetzt beschließen, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Erst die konkrete Umsetzung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags wird aber zeigen, welche Kritikpunkte sich auch in der Praxis als berechtigt erweisen und an welcher Stelle deshalb noch einmal nachjustiert werden muss.

Insgesamt ist der Neunzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein gelungenes Konvolut notwendiger medienrechtlicher Änderungen. Meine Fraktion wird diesem Staatsvertrag zustimmen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Jetzt hat sich Herr Abgeordneter Brandner, AfD-Fraktion, zu Wort gemeldet.

Meine Damen und Herren, der vorliegende Neunzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist für uns nicht zustimmungsfähig, auch nicht, was das Jugendangebot angeht. Ich gehe da auf drei wesentliche Punkte ein.

Der eine Punkt mit dieser Beitragssenkung – das ist marginal, das ist Augenwischerei, dazu sage ich nichts. Zum Jugendangebot, dessen Etablierung vorgesehen ist, Folgendes: ARD und ZDF wollen für die Zielgruppe der sogenannten jungen Men

(Abg. Blechschmidt)

schen im Netz eine neue Plattform anbieten, durch die diese jungen Menschen an die Öffentlich-Rechtlichen gebunden werden sollen. Abgesehen davon, dass diese Zielgruppe der jungen Menschen – gemeint sind die 14- bis 29-Jährigen – nicht gerade durch gleichgerichtete mediale Interessen gekennzeichnet ist, sind wir von der AfD-Fraktion der Auffassung, dass die vorgesehene Ausdehnung der öffentlich-rechtlichen Staatssender in das Netz so weder gerechtfertigt noch gefordert ist. Aber selbst wenn man der Auffassung wäre, dass ein solches Jugendprogramm sein müsse, scheint es uns mehr als fraglich, ob das, was da jetzt geplant ist, wirklich Aussicht auf Erfolg hat. Wir sehen doch, dass das öffentlich-rechtliche Angebot ob seiner Einfallslosigkeit und Flachheit die umworbenen jungen Menschen und auch die etwas älteren, also beispielsweise mich, eher vertreibt und verschreckt, als sie anzulocken. Das liegt nicht etwa an den Übertragungswegen und Plattformen, sondern ganz überwiegend daran, dass die Inhalte, die gesendet werden, nicht mehr vermittelbar sind oder nicht auf Zustimmung stoßen. Eben deshalb gibt es den Trend bei den Öffentlich-Rechtlichen, die Inhalte der privaten Anbieter zeitlich versetzt zu kopieren oder abzukupfern. So soll es offenbar jetzt auch im Online-Jugendangebot werden. Da geht man dann so weit, dass die öffentlich-rechtlichen deutschen Sender sich privatwirtschaftlichen und US-amerikanisch dominierten Privatplattformen wie Facebook und deren seltsamen und undurchsichtigen allgemeinen Geschäftsbedingungen und Tätigkeiten unterwerfen. Die deutschen öffentlich-rechtlichen Sender unterwerfen sich ausländischem Recht. Wir halten das für bedenklich und meinen, dass eine Verbesserung und Konzentration des derzeitigen Angebots der Öffentlich-Rechtlichen auch dazu führen könnte, junge und auch ältere Menschen wieder an die Öffentlich-Rechtlichen zu binden. Wir brauchen keine neuen Plattformen; wir brauchen einfach ein vernünftiges Programm und dann wird das auch schon wieder.

(Beifall AfD)

Die Sender sollten einfach ihrem Sendeauftrag nachkommen, so, wie er ihnen obliegt.

Zweitens, zum Jugendmedienschutz: Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Da gibt es im Änderungsantrag durchaus sinnvolle Festlegungen etwa zur Konvergenz der Regelungen für Onlinemedien und klassische Übertragungsformen. Andere Bestimmungen sind hingegen problematisch. Bei dieser Beurteilung verkenne ich natürlich nicht die Komplexität der Geschichte, aber gerade deshalb hätte man das vielleicht gründlicher regeln müssen. Der Staatsvertrag setzt bei den Telemedien primär auf Selbstkontrolle im Jugendschutz. Das ist sicher ein prinzipiell richtiger Ansatz, dennoch bleibt fraglich, ob sich der Staat damit ungeachtet aller praktischen, tatsächlichen und technischen Probleme

nicht allzu leichtfertig aus der Affäre zieht. Ich erinnere an die Diskussion über die Angemessenheit der Altersfreigabe von Filmen durch die freiwillige Selbstkontrolle. Schon hier, wo noch Menschen entscheiden, ist vieles fragwürdig, etwa wenn man sieht, wie viel Gewalt Kindern ab 12 Jahren angeblich unbedenklich zugemutet werden kann. Wenn wir jetzt im Bereich der Netzmedien auch noch auf eine Überwachungssoftware abstellen, die ihrerseits von Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle zertifiziert wird, entstehen sehr vage Kontrollzusammenhänge, die die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten als Aufsichts- und Regulierungsansatz nunmehr in einem Rahmen kontrolliert, was man dann regulierte Selbstregulierung nennt. Also die tatsächliche Überwachung dessen, was im Netz passiert, sollen Softwareprogramme übernehmen. Das ist natürlich – wie wir alle wissen – alles sehr intransparent und fragwürdig. Dass dies alles zu keinem effektiven Jugendmedienschutz im Onlinebereich führen, sondern am Ende nur ein Feigenblatt sein wird, steht für uns fest. Dies gilt umso mehr, als der Staatsvertrag hinsichtlich der Zuständigkeiten beim Jugendschutz alles andere als übersichtlich ist.

Das lenkt mich zum dritten Punkt und zu den Bedenken, die hier schon mal von mir und auch von den Grünen, glaube ich, geäußert wurden – da sind wir mal auf einer Linie.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Niemals!)

Das mag Ihnen nicht gefallen, das ist aber so, Frau Henfling. – Es geht um die Frage des neuerlichen Meldedatenabgleichs, also dieser Sammelwut, die sich zur Sicherung der Aktualität des Datenbestands den Weg gebahnt hat. Ich erinnere daran, dass bei der Umstellung des Gebührensystems von einem einmaligen Datenabgleich die Rede war. Jetzt erleben wir hier unter der Hand wohl die Etablierung eines regelmäßigen Datenabgleichs, auch wenn das jetzt als zweiter und wahrscheinlich letzter Datenabgleich verkauft wird. Das zeigt die umfassende Informationsgier des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, ohne dass wir wissen, ob die Daten überhaupt benötigt werden. Eine vernünftige Evaluation gab es bis heute nicht.

Es wird ein bedenkliches Kontrollregime etabliert, dem unsere ansonsten doch datenschutzmäßig sehr sensible Grünen-Fraktion im Zusammengehen mit den anderen deutschen demokratischen Fraktionen hier im Haus nachkommt und offenbar keine Probleme damit hat. Mich wundert übrigens auch, dass der Datenschutzbeauftragte des Freistaats Thüringen mit dieser Datensammelwut keine Probleme hat und sich dazu nicht kritisch äußerte.

Wir als AfD-Fraktion sind jedenfalls gegen eine zentrale Datensammelstelle in Deutschland, gegen

eine Supermeldebehörde und lehnen deshalb dieses Vorgehen ganz klar ab.

(Beifall AfD)

Im Ganzen – das hatte ich nun auch schon, glaube ich, öfter mal von hier vorn klargemacht – möchten wir nicht, dass mit immer neuen Rundfunkänderungsstaatsverträgen – und die kommen jetzt fast im Monatsrhythmus – ein fragwürdiges und nimmersattes öffentlich-rechtliches Rundfunksystem fortgeschrieben wird, dem Maß und Mitte völlig abhandengekommen sind. Vielmehr halten wir es für an der Zeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundsätzlich nicht etwa abzuschaffen, sondern neu zu überdenken, gesundzuschrumpfen und neu zu strukturieren, das Ganze auf Neustart zu stellen und wir hoffen, dass das demnächst dann auch für uns möglich sein wird. Deshalb lehnt meine Fraktion, wenn sie dann bei der Abstimmung hier vorhanden sein sollte, diese Änderung ab. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Jetzt hat das Wort Frau Abgeordnete Henfling, Bündnis 90/Die Grünen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, ich glaube, wenn man das Plenum des Thüringer Landtags der freiwilligen Selbstkontrolle unterziehen würde, würde wahrscheinlich bei den Beiträgen von Herrn Brandner ganz groß eine rote Lampe leuchten und wir würden von jugendgefährdenden Inhalten sprechen müssen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Auch diesen Vorwurf, dass sich der ÖffentlichRechtliche jetzt dem ausländischen Recht unterwirft, werte ich mal so, dass sich die AfD-Fraktion und ihre Abgeordneten wohl zeitnah von Facebook und Twitter verabschieden werden, was wir sehr begrüßen würden,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)