Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, die AfD legt hier wieder einmal einen Antrag vor, der von Sachkenntnis nicht sehr strotzt, vielmehr wenig Sachkenntnis zum Ausdruck bringt. Sie versuchen sich am Verwaltungsverfahrensgesetz und an der sogenannten frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und sagen, damit solle die Transparenz von Verwaltungshandeln erhöht werden. Wenn Sie sich das mal genauer angeschaut hätten, anstatt Ihren Straßenkampf vorzubereiten, dann hätten Sie erfahren können, dass diese frühe Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem Zeitpunkt freiwillig angeregt werden kann, zu dem es noch überhaupt kein Verwaltungshandeln gibt. Diese frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ist also ein Angebot an Leute, die Vorhaben umsetzen wollen, bevor überhaupt die Verwaltung sich damit zu beschäftigen hat, nämlich bevor ein förmlicher Antrag gestellt wird, schon mal die Öffentlichkeit zu beteiligen. Diese Vorschrift ist bundesweit von allen Ländern gleichlautend übernommen worden und ist ins Gesetz gekommen, als man festgestellt hat, dass bei Großvorhaben, wie zum Beispiel Stuttgart 21, man den Vorhabenträgern gesagt hat, also denjenigen, die diese Bauvorhaben machen wollen, dass es sinnvoller für sie sein könnte, bevor sie das eigentliche Antragsverfahren einleiten und die damit verbundenen Mitwirkungs- und Einspruchsrechte loslaufen, wenn sie sich vielleicht schon vor dem förmlichen Antragsverfahren mal einen Überblick darüber verschaffen, wie denn die Akzeptanz in der Öffentlichkeit ist und was es für mögliche Einwände gibt. Also noch mal zur Klarstellung: Sobald ein Verwaltungsverfahren beginnt, gibt es selbstverständlich – gesetzlich geregelt in allen Bundesländern und auch in Thüringen – das Recht für jedermann, sich zu beteiligen, und die Pflicht, Träger öffentlicher Belange und eine Vielzahl anderer Behörden anzuhören, und die Pflicht der Behörden, bei der Erteilung der Geneh
migung oder der Versagung der Genehmigung oder bei der Erteilung von Auflagen entsprechenden Bedenken Rechnung zu tragen. Dieses freiwillige Angebot oder dieser freiwillige Appell an Vorhabenträger im Vorfeld der eigentlichen Entscheidung, mache ich jetzt einen Antrag, will ich tatsächlich ein Vorhaben durchführen, das beinhaltet der § 25 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, ist – wie gesagt – bundesweit von allen Landesgesetzgebern in die örtlichen Verfahrensgesetze übernommen worden. Im bestehenden Gesetz heißt es deswegen, dass die Behörden hinwirken sollen bei Vorhaben, die öffentliche Belange besonders berühren können. Hinwirken, das heißt, die Vorhabenträger darauf hinweisen, ihr könntet jetzt zu eurer eigenen Vergewisserung, ob euer Vorhaben letztlich auch öffentlich Akzeptanz findet, eine frühe Beteiligung der Bürger durchführen. Was dann da passiert, ist überhaupt nicht Angelegenheit der Verwaltung, die hat sich da auch gar nicht einzumischen. Es geht um den Prozess der vorfristigen Meinungsbildung der Vorhabenträger. Es gibt deswegen auch überhaupt keine Vorgaben im Verwaltungsverfahrensgesetz, wie diese frühe Öffentlichkeitsbeteiligung aussehen soll. Das ist allein in das Belieben und in die Verantwortung der Vorhabenträger gestellt. Es gibt deswegen auch keinen Zwang, sondern eine Wahlfreiheit für die Vorhabenträger, ob sie sich von der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung etwas versprechen oder nicht, und es ist gar nicht Sache der Verwaltung und des Staats, vorzuschreiben, macht ihr das oder macht ihr das nicht. Die Gestaltung eines anschaulichen und transparenten Beteiligungsverfahrens in diesem Frühstadium, wie gesagt, bei der Willensbildung der Vorhabenträger, ob sie überhaupt irgendetwas machen wollen, das ist keine Bringschuld der Verwaltung, sondern ein Angebot an die jeweiligen Vorhabenträger, die sich überlegen können, ist das sinnvoll für sie, so etwas zu machen. Wenn sie das machen, dann können sie das in eigener Verantwortung. Von daher entscheidet ausschließlich der jeweilige Vorhabenträger darüber, ob und mit welcher Intensität er einen solchen Beteiligungsprozess gestaltet.
Eine Mitwirkung der Behörde bei der Durchführung einer solchen frühen Öffentlichkeitsbeteiligung oder sogar ihre Teilnahme an Informationsveranstaltungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Sie würden in diesem Stadium auch gegen das Gebot der Neutralität der Verwaltung verstoßen, weil es – wie gesagt – gar nicht darum geht, dass zwingend schon ein Antrag da ist, bei dem also eine Genehmigung erfolgen soll oder nicht, sondern dass es bei dem Vorhabenträger eine Willensbildung gibt, mache ich etwas oder mache ich es nicht.
Und jetzt sagen Sie, das soll aber nun zwingend gemacht werden, bevor es überhaupt einen Verwaltungsakt gibt. Damit legen Sie, und das ist wirklich
bundesweit einmalig, der Wirtschaft und allen Vorhabenträgern hier in ihrer wirtschaftlichen Planung Fesseln an. Da haben Sie recht, das richtet sich nicht nur gegen den Islam, was Sie da vorhaben, obwohl Sie das als Anhaltspunkt genommen haben, sondern es richtet sich gegen das Wirtschaftsleben insgesamt, gegen jegliche öffentlich relevanten Investitionen in Thüringen.
Deswegen wird sich ein Investor einmal mehr überlegen müssen – nicht nur wegen Ihrer sonstigen antiliberalen und demokratiefeindlichen Grundhaltung –, ob er in einem Land, in dem die AfD solch einen Unsinn durchsetzen könnte, überhaupt noch Investitionen vorhaben möchte. Sie haben natürlich sehr wohl diesen Zusammenhang mit dem Moscheebau hergestellt. Das haben Sie ja nun selbst wieder gesagt. Das ist auch deswegen absurd, weil in diesem Fall der Vorhabenträger schon in eigener Verantwortung eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchführt, indem er ständig erklärt hat, auch gestern wieder der Vorsitzende dieser Gemeinde, dass er ein großes Interesse daran hat, in Marbach und anderswo für dieses Vorhaben zu werben. Das heißt, die öffentliche Diskussion findet doch schon lange statt. Aber es ist nicht Sache des Staats, die verpflichtend vorzuschreiben.
Mit Blick auf die geltende Rechtslage geht eine verpflichtende frühe Öffentlichkeitsbeteiligung wirklich voll an der Sache vorbei und verstößt gegen die Grundprinzipien eines freien Wirtschaftslebens. Sie ist auch entbehrlich, weil die betreffende Gemeinde von sich aus schon die ganze Zeit das Gespräch sucht. Aber an einem wirklichen Diskurs haben Sie ja überhaupt kein Interesse, denn Ihnen geht es um Diffamierung und Diskriminierung.
Das Absurde an Ihrem Vorhaben ist, dass dafür jetzt die gesamte Investorenlandschaft bei der Verfolgung Ihrer vorurteilsbelasteten Ideologien in eine bundesweit einmalige Zwangskorsettregelung gezwungen und in Generalhaftung genommen werden soll. Das lehnen wir ab. Einen solchen Sonderweg von Thüringen werden wir nicht vornehmen und auch einer solchen Behinderung von Investoren, die in Thüringen irgendetwas machen wollen, werden wir keineswegs unsere Zustimmung erteilen. Deswegen lehnen wir diesen Antrag mit vollster Überzeugung ab. Einmal mehr der Appell an Sie: Machen Sie Ihre parlamentarischen Hausaufgaben, denn Ihre Großveranstaltungen sind ja auch nicht mehr von dem Zuspruch geprägt, den Sie sich erhoffen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, die hier von Herrn Möller vorgetragene Begründung überzeugt uns ebenfalls nicht. Frau Kollegin Marx hat hier einige Dinge benannt, die man nur unterstreichen kann. Ich möchte noch einmal darauf verweisen, dass die in Thüringen gültige Vorschrift für das Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz wirklich eins zu eins der Regelung der Bundesverfahrensgesetzlichkeit entspricht, in § 25 Abs. 3 festgehalten. Das heißt, dass wir ebenfalls diese Sollvorschrift der Beteiligung der Öffentlichkeit übernommen haben. Ich sehe nicht, weshalb hier begründete Abweichungen zugelassen werden sollten, die ohnehin die Sollvorschrift der Beteiligung der Öffentlichkeit bereits zum Grundsatz hat.
Ich möchte noch mal auf eine Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern verweisen, die am 29.09.2012 herausgegeben wurde. Gerade auch – wie Sie gesagt haben – „Stuttgart 21“ war unter anderem so ein Anlass, frühzeitig die Öffentlichkeit bei Großvorhaben mit einzubinden. Hier heißt es wie folgt: „Die breite und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit umfasst die frühzeitige Unterrichtung über allgemeine Ziele des Vorhabens, die Mittel der Verwirklichung und die voraussichtlichen Auswirkungen, die Gelegenheit zur Äußerung für die Öffentlichkeit, Erörterung sowie Mitteilung der Ergebnisse an die zuständige Behörde.“ Weiter heißt es: „Die Länder wenden für das Verwaltungsverfahren ihrer Behörden ihre eigenen Verwaltungsverfahrensgesetze an, soweit bundesrechtlich nichts anderes vorgesehen ist.“ Um weiterhin die Einheitlichkeit des Verfahrensrechts von Bund und Ländern zu gewährleisten, soll auch die Änderung entsprechend in die Vorlagen der Länder mit einfließen.
Abschließend – das ist Ihnen sicher auch bekannt, ich will es Ihnen noch einmal in Erinnerung rufen –: Die Sollvorschrift hat einer Verwaltungsbehörde nur ein sehr begrenztes Ermessen eingeräumt. Das heißt, dass man lediglich in Ausnahmefällen in der Behörde von der gesetzlich vorgesehenen Rechtsfolge abweichen kann, also wirklich ein sehr eingeschränktes Verwaltungshandeln möglich ist. Die CDU-Fraktion erachtet die Öffentlichkeitsbeteiligung als ein wichtiges Verfahrensinstrument. Auch wir haben dieses in Thüringen in verschiedenen Gesetzen mit formuliert. Ob es die Thüringer Kommunalordnung ist oder die Thüringer Kommunalabgabengesetzlichkeit, das Informationsfreiheitsgesetz, überall da sind verschiedene Dinge mit veran
kert, die wir als wichtig erachten. Ansonsten steht es auch jedem der Beteiligten frei, sich frühzeitig zu melden. Wenn ich mal so meine Gemeinde betrachte, dann ist ein guter Bürgermeister gut beraten, mit dem Gemeinderat frühzeitig große Maßnahmen, Vorhaben anzukündigen, die Bevölkerung ein Stück weit mitzunehmen.
So, wie ich das aus meiner Erfahrung kenne, machen das auch sehr viele. Das trägt dazu bei, dass eine große Öffentlichkeit frühzeitig eingebunden wird.
Vielen Dank, Frau Kollegin Holbe. Als Nächster hat der Kollege Adams für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag, wir werden den Gesetzentwurf der AfD ablehnen.
Und das liegt sozusagen auch in dem Gesetzentwurf, dass Sie es wahrscheinlich nicht ganz ernst gemeint haben. Ich will dazu ein paar Ausführungen machen. Rot-Rot-Grün hat sich auf den Weg gemacht, ein Informations- und ein Transparenzgesetz auf den Weg zu bringen, weil wir von dem Grundgedanken ausgehen, dass der mündige Bürger, der mitbestimmende Bürger, der sich beteiligende Bürger Wissen braucht. Daran hapert es allenthalben. Deshalb ist das Schaffen von Wissen, das Bereitstellen von Unterlagen, das ganz natürliche und selbstverständliche Auf-den-Tisch-Legen aller Gutachten, die mit Steuergeldern hergestellt oder erworben wurden, der Grundsatz, den wir verfolgen. Wenn wir diesen Grundsatz erfüllt haben, dann ist der Bürger ein gutes Stück mündiger und kann sich auch beteiligen und kann in den vielen möglichen Verfahren sagen, die wir auch noch mal gestärkt haben oder stärken werden: Hier möchte ich das anders haben. Sie gehen einen anderen Weg und da schließe ich jetzt an das an, was mei
ne Vorrednerinnen schon gesagt haben, Frau Marx hat es illustriert, dass es enorm wirtschaftsfeindlich ist, was Sie hier auf den Weg bringen wollen. Man kann das eigentlich nur noch erweitern. Sie beschreiben hier Verfahren, wo Bürgerinnen und Bürger, also natürliche Personen oder juristische Personen, Vereinigungen, Unternehmen, in Thüringen irgendetwas investieren wollen. Ob das ein Mehrfamilienhaus ist, ob das ein Parkhaus ist, in das jemand investieren möchte, ob das ein Einkaufsmarkt ist, überall da erlauben Sie jetzt oder wollen Sie vollkommen bürgerunfreundlich Freiheit abschaffend sagen: Bevor du zum Amt gehst und deinen Antrag stellen kannst, musst du dich aber vorher in einem verpflichtenden Verfahren mit den Bürgern auseinandersetzen. Sie streuen den Menschen, den gutgläubigen Menschen Sand in die Augen, weil Herr Möller hier am Mikrofon behauptet, dass danach diese Ergebnisse auch wirklich gewürdigt und irgendwo in das Antragsverfahren einlaufen müssen. Aber das ist in Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht enthalten.
Sie erzählen den Leuten, Sie versprechen den Leuten Dinge, die Sie überhaupt nicht vorhaben zu halten. Das halte ich für außerordentlich gefährlich,
umso mehr, da – das kann man eigentlich auch nur noch so nennen – sich Herr Möller hier auch mehrfach verschnattert. Einmal sagt er, das hat alles überhaupt gar nichts mit der Moschee zu tun, und in der letzten Woche oder es war Anfang dieser Woche in Ihrer Pressekonferenz „Was tun gegen eine Moschee?“ haben Sie gesagt: Unser Gesetzentwurf, das ist der enorme Schlag gegen die Moschee. Das haben Sie gesagt. Das ist Ihr Angebot, um dagegen vorzugehen.
Und er hat auch selbst hier damit eingeführt und gesagt, dass der Anlass, dass wir dieses Gesetz auf den Weg bekommen, der Moscheebau war. Das kann in Ihrer Sichtweise ein lauteres Ziel sein, aber aus einem Einzelfall heraus zu sagen, jetzt müssen wir ein Gesetz ändern, um die Freiheit in diesem Land einzugrenzen, da können wir von RotRot-Grün nur sagen: Nicht mit uns!
Warum Sie das nicht ernst meinen, wenn Sie hier von Transparenz und Mitbestimmung reden, zeigt sich doch daran, dass Sie sich offensichtlich mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz nicht ordentlich auseinandergesetzt haben, mit den Punkten, wo es eine bundesweite Debatte darüber gibt – die Gesetze sind ja auf Landesebene sehr ähnlich –, was
wir eigentlich besser machen können. Diese Debatte, das sei an der Stelle gesagt, ist eine richtige und wichtige Debatte. Wir müssen immer wieder draufschauen, was wir in diesen Verfahrensgesetzen besser machen können. Eine Idee, eine Frage wäre da zum Beispiel, den § 27 a zu erweitern, um sozusagen bei allen Unterlagen, die bereitzustellen sind, auch eine Veröffentlichung im Internet zwingend immer in solchen Verfahren reinzubekommen, sodass die Leute Stellung nehmen können, oder einer modernen Verwaltung das Instrument in die Hand zu geben, selbst zu entscheiden, wo sie Mediation zwischen Konfliktträgern, die sich ausmachen, dann überhaupt möglich macht. All das kommt in Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht vor. Ihnen geht es um die Eingrenzung der Freiheit. Sie haben ein Überstaatsdenken, das Sie hier drin äußern mit diesem Gesetzentwurf, mit dem Sie die Leute eingrenzen wollen. Sie beseitigen Bürgerrechte, sich wirtschaftlich zu engagieren oder nach eigenem Gusto zu bauen im Rahmen der Möglichkeiten, die aus den Leitplänen hervorgehen. Das alles wollen Sie begrenzen und das werden wir auf keinen Fall zulassen, schon gar nicht mit dieser Begründung. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Parlamentspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Mithörer im Parlamentssaal und an den Geräten! Wir haben in Deutschland, in Thüringen immer wieder die Problematik, dass Großprojekte sich bereits in formalen Verfahren befinden, wenn die Bürger dann beteiligt werden. Noch schlimmer ist es, wenn die Bürger über Umwege von einem Großprojekt erfahren müssen. Und dass diese Unehrlichkeit in Zukunft nicht mehr sein darf, darüber sollte fraktionsübergreifend Einigkeit herrschen.
Wir befinden uns in einer Zeit, in der die Bürger laut sagen, wenn ihnen ein Projekt nicht passt. Die Bürger beklagen sich nicht in ihrem stillen Kämmerlein, sie gehen auf die Straße, sie schließen sich in Initiativen, Vereinen, Verbänden und Protestgruppen zusammen, um große und kleine Bauprojekte, die sie in ihrem Zusammenleben stören, zu verändern, zu verlegen und ganz aufzuhalten. Und das ist auch gut so! Das ist direkte Demokratie im eigentlichen Sinne. Wir als AfD-Fraktion wollen keine schleichenden Großprojekte hinter dem Rücken der
Damit setzen wir unseren konsequenten Weg in Richtung von mehr Demokratie fort, denn nur über die Bürgerbeteiligung werden die Bürger auch ernst genommen. Es ist also nicht nur aus Sicht der Bürger richtig, eine möglichst frühe Information der Öffentlichkeit über wichtige Bauvorhaben durchzusetzen, gerade vor den formalen Verfahren, auch Bauträger und Bauunternehmer brauchen Planungssicherheit. Dies wird verbessert, wenn die Öffentlichkeit im Verfahren frühzeitig informiert und dann beteiligt wird. Wir haben in Thüringen genug Beispiele, an denen an den Bürgern vorbei Großprojekte gebaut werden – ob die Windkraftanlagen oder die Hochspannungsstrommasten oder andere Projekte.
Als AfD-Fraktion setzen wir damit die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung um, ob für das Windrad in Ostthüringen, das einen Schatten auf ein Dorf wirft, den Industriebau in Nordthüringen oder auch den Moscheebau in ganz Thüringen. Der Thüringer Bürger soll in Zukunft so früh wie möglich Bescheid wissen.