Die Ahmadiyya-Gemeinde plant deutschlandweit ein 100-Moscheen-Programm oder auch das Land Saudi-Arabien, dessen Regierung Deutschland anstelle der Aufnahme von Asylantragstellern 200 Moscheen zu spenden angeboten hat. Moscheebauten können also noch weitere Orte in Thüringen treffen.
Ja, es ist gut! – Mit ihrem Gesetzentwurf sorgt die AfD-Fraktion endlich dafür, dass die Bürger nicht plötzlich vor vollendeten Tatsachen stehen.
Gleichzeitig ist es auch so: Sie verlangen bei TTIP absolute Transparenz und gleichzeitig werfen Sie hier der AfD-Fraktion Wirtschaftsfeindlichkeit vor, wenn wir dies bei diesem Gesetz auch für nötig halten.
Es ist auch total verquer zu behaupten, dass religiöse Gebäude in Deutschland privilegiert sind, so wie es Erfurts Oberbürgermeister Bausewein behauptet. Die Windkraftanlagen, die unser Land verschandeln, sind für die Grünen ja auch quasireligiös und trotzdem ist es richtig, wenn es Bürgerproteste und -beteiligung gibt.
Wir wollen eine frühzeitige Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung herstellen. Das Ganze soll geschehen, bevor die formalen Verfahren greifen, die gesetzlich bereits vorgeschrieben sind. Es soll hier im Vorfeld informiert, Öffentlichkeit beteiligt bzw. unterrichtet werden sowie Gelegenheit zur Äußerung, zur Erörterung gegeben werden. Durch unser Gesetz zur Änderung des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes sorgen wir vor gegen Enttäuschungen aufseiten der Anwohner, der interessierten und betroffenen Bürger. Wir sorgen auch vor gegen zusätzliche Kosten und Umstände wie Planungs- und Bauabbruch aufseiten der Bauherren und Planer. Wir als AfD sorgen mit unserem Gesetzentwurf für weniger Kosten und Probleme auf allen Seiten.
Die Linke und die Grünen hatten bereits an anderen Orten sehr ähnliche Änderungen verlangt. Es wird Zeit, dass diese nicht nur eingebracht, sondern auch beschlossen werden. Es gibt wirklich keinen Grund der Welt, warum Sie von den Regierungsfraktionen unseren Antrag ablehnen könnten.
Leider bin ich mir sicher, dass Sie trotzdem einen finden werden. Aber solche Dinge sind irrational und sind nicht das Beste für Thüringen. Wir als AfD-Fraktion setzen uns auch weiterhin für Thüringen, die Thüringer und ihre Interessen ein. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn wir eben gehört haben, dass es keinen Grund der Welt gibt, diesen Antrag abzulehnen, dann zeigt sich wieder, wie begrenzt doch die Welt der AfD ist.
Ich werde versuchen, der Öffentlichkeit und den anderen Fraktionen noch mal einige Gründe zu offenbaren. Ich könnte es mir womöglich relativ leicht machen, indem ich einfach darauf verweise, welche rechtlichen Unzulänglichkeiten in diesem Gesetzentwurf stecken, dass er auch untauglich ist, Transparenz und Bürgerbeteiligung herzustellen und dass er im Prinzip von Konstruktions- und Denkfeh
Nur so einfach will ich es mir nicht machen, weil die AfD-Fraktion in dieser Woche eine Pressekonferenz durchgeführt und diesen Gesetzentwurf, von dem sie vorgibt, dass er zu mehr Bürgerbeteiligung führen soll, in einen gewissen Kontext gestellt hat. Und in diesem Kontext will ich mich auch inhaltlich mit diesem Gesetzentwurf auseinandersetzen. Ich will vorwegschicken, dass die Pressekonferenz damit begann, dass der Fraktionsvorsitzende der AfD frohlockte, nunmehr keine Ein-Themen-Partei mehr zu sein. Er stellte das in großer Begeisterung dar. Nur meine ich, meine Damen und Herren, die AfD ist nach wie vor eine Ein-Themen-Partei, nur hat sich das Thema in den vergangenen Jahren verändert. War es erst der Euro, wurde dieser durch die Flüchtlinge abgelöst, und diese wurden vorerst durch den Islam verdrängt.
Ich nenne das, um eine AfD-Politikerin aus der Pressekonferenz der AfD zu zitieren, „serielle Monogamie“, der Sie hier ablehnend gegenüberstehen, wie wir seit Dienstag wissen. Nun fragen sich die Abgeordneten des Thüringer Landtags und die Öffentlichkeit wahrscheinlich, warum die Abgeordnete Herold bei einer Pressekonferenz zum Moscheebau von „serieller Monogamie“ sprach – ich mich auch. Aber offensichtlich ist der AfD kein Argument zu dämlich, um gegen den Islam zu hetzen. Da musste selbst Goethes Liebesleben herhalten.
Anstatt sich mit Goethes Liebesleben auseinandersetzen, hätte die AfD möglicherweise Goethes „West-östlichen Divan“ lesen sollen. Der hätte zu mehr Erkenntnis – gerade auch bei dem zu diskutierenden Thema – geführt.
Ebenso wenig, wie ihr kein Argument zu dämlich ist, ist ihr kein Gegenstand zu fremd, um ihn für ihr neues und wohl auch einziges Thema zu benutzen. So war es der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, der am Dienstag der Öffentlichkeit verkündete: Bei diesem Gesetzentwurf handelt es sich um einen Teil eines Maßnahmenpakets der AfD, das sich gänzlich mit Muslimen und dem Islam beschäftigen wird – besser gesagt aus meiner Sicht: gegen diesen und dessen Menschen gerichtet ist.
gehen. Es geht um § 25. Kern des Verfahrens der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung ist, dass die Träger frühzeitig die Öffentlichkeit über Ziele des Vorhabens, Mittel der Verwirklichung und die voraussichtlichen Auswirkungen unterrichten. Ich möchte bei meiner Bewertung genau diese drei Aspekte auch in den Mittelpunkt und zur öffentlichen Diskussion stellen. Es geht also um die Ziele des Antrags, es geht um die Mittel zur Verwirklichung des Vorhabens der AfD und die Auswirkungen, die dieser Gesetzentwurf mit sich bringen wird.
Es geht zunächst der AfD, wenn wir uns den Zielen zuwenden, nicht um die Bürgerbeteiligung bei Vorhaben genereller Art. Es geht ihnen allein um Bauvorhaben, wie man aus dem Vortext des Gesetzes entnehmen kann. Der Antrag ziele – und das hat der Parlamentarische Geschäftsführer von diesem Pult auch noch mal deutlich gemacht, obwohl kein Wort von Islam und Moschee im Antrag enthalten ist – alleinig auf den Moscheebau in Erfurt ab, so Abgeordneter Möller am Dienstag in der Pressekonferenz. Ich glaube, als wir früher Indianer gespielt haben, hieß das: Sie reden mit gespaltener Zunge.
Und dann stellt sich tatsächlich die Frage, wenn diesem Antrag das Ziel – nur mal unterstellt – der Stärkung der Transparenz und der Informationserweiterung der Öffentlichkeit zugrunde liegt, ob wir denn in der aktuellen Diskussion um den Bau der Moschee für die Ahmadiyya-Gemeinde ein Informationsdefizit in der Öffentlichkeit haben. Ich glaube: Nein. Ist denn die informelle Beteiligung der Öffentlichkeit in irgendeiner Form beeinträchtigt? Nein.
Zur Erinnerung: Die Ahmadiyya-Gemeinde ist noch nicht Eigentümer der Fläche. Es gibt eine Bauvoranfrage, die Gemeinde selbst hat ihre Pläne der Öffentlichkeit vorgestellt. Besteht also ein Defizit der Beteiligung im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung? Ein ganz klares Nein.
Wenn aber der Antrag auf den Moscheebau abzielt, wie die AfD selber postuliert, das informelle Beteiligungsverfahren aber kein Defizit kennt, worum geht es der AfD denn dann?
Und fündig werden wir, wenn man den Rest des Maßnahmenpakets, das die AfD am Dienstag der Öffentlichkeit vorgestellt hat, betrachtet. Maßnahme in diesem Maßnahmenpaket war es beispielsweise auch, Siegfried Däbritz in Erfurt auftreten zu lassen, der sich als Vertreter von Pegida gern an der Seite des NPD-Bundesvorsitzenden ablichten lässt und mit diesem gemeinsam posiert.
Das ist Teil des Maßnahmenpakets der AfD, der Auftritt eines der NPD zumindest sympathisierend gegenüberstehenden Vertreters der islamophoben Vereinigung Pegida. Teil des Maßnahmenpakets ist auch, so die AfD selbst, die Grundsatzrede Höckes zum Islam, die er am gestrigen Tag auf dem Domplatz halten wollte. Meine Damen und Herren, ich war anwesend, es war nun wirklich keine Grundsatzrede. Und von substanziellen Einwänden, wie Herr Möller sprach, habe ich dort auch nichts gehört, es sei denn, Sie verstehen die mit zittriger Stimme vorgetragene Angst vor der Dekadenz des Fraktionsführers Höcke als substanziellen Einwand. Das, was er dort aber den Menschen auf dem Domplatz gesagt hat, war nicht, dass die AfD die Bürgerbeteiligung in diesem Land stärken will, sondern Höcke hat dort deutlich dazu aufgerufen und angekündigt, die AfD werde mit allen Mitteln gegen den Bau der Moschee kämpfen.
Meine Damen und Herren, das ist das wahre Anliegen, das wahre Ziel dieses Antrags. Man kann noch weitere hinzufügen: Die Veröffentlichung von Stefan Möller in Facebook am 12. Mai wurde gestern schon von Astrid Rothe-Beinlich angesprochen. Es geht eigentlich nur darum, das islamophobe Parteiprogramm der AfD, was sie in Stuttgart besprochen hat, in die reale Welt zu tragen. Es geht also darum, nicht die Bürgerbeteiligungsrechte zu stärken, sondern das Ziel der AfD besteht darin, ihre Islamophobie in die Öffentlichkeit zu tragen und Menschen gegen eine Religion und gegen Menschen, die dieser Religion angehören, in der Öffentlichkeit zu mobilisieren, dagegen aufzustehen. Und die Worte, die die AfD dazu benutzt, wie „kulturfremde Religion“ und „fremdartige Bauvorhaben“, zeigen deutlich, wie nah die AfD mittlerweile schon sprachlich an den Rassentheoretikern des 19. Jahrhunderts liegt,
die letztendlich die Grundlage für die NS-Rassenpolitik und den Holocaust geschaffen haben. Wer das nicht glaubt oder nachvollziehen will, der kann das gern bei Maw oder Chamberlain nachlesen.
Reden wir aber auch über die Mittel, die der Antrag der AfD-Fraktion mit sich bringt. Das ist schließlich auch der Teil, über den die AfD sich am wenigsten Gedanken gemacht hat.
Diesen Satz wiederhole ich gern – ich komme jetzt zu den Mitteln im Gesetzentwurf, die die AfD nun hier zur Debatte einbringt, und das ist ganz offensichtlich der Teil, über den sich die AfD die wenigsten Gedanken gemacht hat. Mangelnde Sacharbeit wird bereits im Einleitungstext des Gesetzentwurfs deutlich. Da wird von Bauvorhaben gesprochen, obwohl es hier um das allgemeine Verwaltungsverfahren geht, das gänzliche Vorhaben bespricht. Sie sprechen in Ihrem Antrag davon, dass es Ziel sein muss, die Beteiligungsrechte im Verwaltungsverfahren zu stärken. Frau Abgeordnete Marx hat gesagt, es geht hier in diesem § 25 noch gar nicht um das Verwaltungsverfahren. Sie haben auch gesprochen, das mit dieser Gesetzesänderung dem Bauträger eine frühzeitige Veröffentlichungspflicht auferlegt wird. Nur richtet sich der § 25 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gar nicht an den Bauträger, sondern an die öffentliche Verwaltung, denn die wird bislang verpflichtet, im wechselseitigen Austausch mit Vorhabenträgern unabhängig von sonstigen Beteiligungsverfahren darauf hinzuwirken, dass diese die Öffentlichkeit in ihrem eigenen Ermessen beteiligen. Viele Verwaltungsbehörden haben dazu entsprechende Merkblätter und unterbreiten Vorschläge im Dialogverfahren, damit dies möglich wird.