Protocol of the Session on May 19, 2016

Vor diesem Hintergrund noch mal ein herzliches Dankeschön an alle, die sich an der Anhörung beteiligt haben, an die Mitglieder im Sozialausschuss, die alle sehr intensiv mitdiskutiert haben, und natürlich bedanke ich mich bei allen Akteuren in der Thüringer Altenpflege für ihre engagierte Arbeit. Und da wir nicht zu einem gemeinsamen Antrag gekommen sind, bitte ich in aller Deutlichkeit um Zustimmung zum Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. Ganz herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Frau Ministerin Werner, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ja, der Antrag der CDU-Fraktion war ja bereits im Plenum. Da habe ich sehr ausführlich dazu Stellung genommen, wir hatten eine Anhörung im Ausschuss und auch Diskussionen dazu. Und ich will mich auch noch mal bedanken, weil ich glaube, das war auch eine sehr bereichernde Anhörung für uns alle.

Ich würde aber jetzt vor allem auf den Antrag der Koalitionsfraktionen eingehen und da noch einige Sätze sagen. Es geht um das Thema „Qualität in der Pflege absichern – Weiterentwicklung des Thüringer Pflegepakts“ und ich möchte wie folgt Stellung nehmen: Im Juni 2015 erfolgte die erste Sitzung der Steuerungsgruppe des Thüringer Pflegepakts unter Leitung der Staatssekretärin des Minis

(Abg. Pelke)

teriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ines Feierabend. Am gestrigen Mittwoch, dem 18. Mai, hat die Steuerungsgruppe des Thüringer Pflegepakts zum vierten Mal innerhalb der 6. Legislaturperiode getagt.

Der Thüringer Pflegepakt ist, wie sie wissen und heute auch schon gesagt wurde, am 7. November 2012 unterzeichnet worden. In der Plenarsitzung im Oktober 2013 hat die Landesregierung erstmals umfassend zu dessen Umsetzung berichtet. Der zweite Bericht der Landesregierung an den Landtag erfolgte im Rahmen der Plenarsitzung im März 2015. Bereits im Rahmen des damaligen Sofortberichts der Landesregierung zum Antrag der CDU „Qualität in der Pflege absichern – Weiterentwicklung des Pflegepakts“ in der Plenarsitzung im März 2015 war seitens der Landesregierung zugesichert worden, dass dem Landtag weiterhin zum Stand der Umsetzung berichtet wird. Aufgrund der Überweisung eines Teils des Antrags in den zuständigen Ausschuss ist seither praktisch in fast jeder Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zum aktuellen Stand der Umsetzung des Thüringer Pflegepakts berichtet worden. Nur einen Aspekt möchte ich herausgreifen: Beispielsweise der stärkere Fokus auf die Kommunen, dazu wurde eine eigene Arbeitsgruppe im Rahmen des Pflegepakts gegründet.

Auch im Arbeitsprogramm der Landesregierung ist festgelegt, dass regelmäßige Berichte an den Landtag zur Weiterentwicklung des Thüringer Pflegepakts erfolgen müssen. Insofern kommt die Landesregierung der Bitte natürlich sehr gern nach. Die Unterzeichner des Thüringer Pflegepakts sind sich einig, dass weitere Partner, zum Beispiel auch Pflegeanbieter, dem Thüringer Pflegepakt beitreten können, sofern sie die Ziele des Pflegepakts mittragen. Dazu gehört natürlich auch, sich für tarifvertragliche Regelungen einzusetzen. Dem konnte sich bisher ein Verband nicht anschließen.

Aber die Offenheit für weitere Pflegepartner hat die Steuerungsgruppe des Thüringer Pflegepakts in ihrer Sitzung im Januar dieses Jahres noch einmal ausdrücklich festgehalten. Ende Januar habe ich ein Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des ver.di Landesbezirks Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zum Thema „Branchentarifvertrag Pflege“ geführt und mich am 20. April 2016 mit Mitgliedern der Projektgruppe 3 „Rahmen- und Beschäftigungsbedingungen für gute Pflege in Thüringen“ des Thüringer Pflegepakts darüber ausgetauscht. Wir sind uns einig, dass tarifvertragliche Regelungen sinnvoll sind und werden dieses wichtige Thema im Rahmen des Thüringer Pflegepakts weiter verfolgen.

An Herrn Thamm möchte ich an dieser Stelle noch mal sagen, die Politik kann hier natürlich zunächst nur moderieren und zunächst ist das Sache der So

zialpartner, aber R2G wird nicht warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist oder wie Sie gesagt haben, die Abstimmung mit den Füßen vorangeschritten ist, dann ist es nämlich zu spät. Wir wollen statt Lohnkonkurrenz endlich Qualitätskonkurrenz.

Zu einem nächsten Punkt: Das im Antrag formulierte Ziel, die Rechtsverordnung zum „Thüringer Gesetz über betreute Wohnformen und Teilhabe“ zeitnah auf den Weg zu bringen, entspricht auch meinen Vorstellungen. Im Rahmen des Thüringer Pflegepakts haben die betroffenen Verbände und Organisationen bereits über mögliche Inhalte einer entsprechenden Rechtsverordnung diskutiert. Als Themen standen insbesondere die personellen sowie baulichen Vorgaben für die stationären Pflegeeinrichtungen auf der Tagesordnung. Regelungsgegenstand der betreffenden Verordnung werden aber auch Vorgaben zu personellen und baulichen Anforderungen an die Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sein. Der Geltungsbereich dieser Verordnung wird also die Pflegeeinrichtungen ebenso wie die Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen erfassen. Im anstehenden Verfahren zur Entwicklung der Verordnung werden alle davon betroffenen Verbände und Organisationen einbezogen werden und die Möglichkeit erhalten sich einzubringen. Im Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen sind auch Fraktionen des Thüringer Landtags vertreten. Auf diesem Weg ist die Beteiligung auch gesichert. Zudem sieht das „Thüringer Gesetz über betreute Wohnformen und Teilhabe“ in § 27 vor, dass der zuständige Ausschuss des Thüringer Landtags über den Inhalt der Rechtsverordnung ins Benehmen gesetzt wird.

Zum nächsten Punkt: Am 12. Mai, dem internationalen Tag der Pflege, wurde in Thüringen auf das Thema Pflege bzw. auf die Pflegenden öffentlichkeitswirksam aufmerksam gemacht. Zwei Jahre nach dem Start der erfolgreichen Imagekampagne des Thüringer Pflegepakts „Pflege braucht Helden“ fand ein sogenanntes Heldenfrühstück in den Räumen des ASB Regionalverbands Mittelthüringen e. V. statt. Im Rahmen einer Pressekonferenz wurde eine Zwischenbilanz zum Thüringer Pflegepakt samt Imagekampagne gezogen und an diesem Tag waren auch zwei Kampagnenhelden anwesend. Ich habe selbst am Heldenfrühstück teilgenommen und gemeinsam mit den Vertretern und Vertreterinnen der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen und den Landesverbänden der Pflegekassen eine Bilanz von drei Jahren Pflegepakt in Thüringen gezogen und einen Ausblick auf künftige Entwicklungen gegeben.

Ebenfalls haben wir die Thematik der verstärkten Nutzung der digitalen Medien im Rahmen der Projektgruppe „Kampagnenmarketing“ in die Steuerungsgruppe des Pflegepakts eingebracht. Ich habe im Rahmen dieser Pressekonferenz noch einmal

(Ministerin Werner)

deutlich darauf hingewiesen, dass wir auch ein besonderes Augenmerk auf pflegende Angehörige legen müssen, lenken müssen. Es ist eine besondere Herausforderung für Familien, die pflegende Angehörige haben. Wir arbeiten gerade daran, gemeinsam mit der Ehrenamtsstiftung Pflegelotsen für die Unternehmen auszubilden. Es gibt einen sogenannten Pflegekoffer, mit dem sich Menschen informieren können, welche Möglichkeiten der Unterstützung es gibt. Dieser soll im Herbst online stehen und ich denke, das wird eine gute Bereicherung auch im Bereich der besseren Information sein.

Weitere wichtige Ziele des Thüringer Pflegepakts sind die Schaffung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen, zum Beispiel die beim Einsatz älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erforderliche spezifische Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen, aber natürlich auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Mit diesen Themen werden sich die Projektgruppen des Thüringer Pflegepakts beschäftigen und Lösungsansätze und Empfehlungen erarbeiten.

Das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe wird nach dem aktuellen Stand des Gesetzentwurfs in wesentlichen Teilen am 01.01.2018 in Kraft treten. Ob es zu dem von den Ländern im Rahmen der Stellungnahme des Bundesrats vom 26.02. gewünschten Verschieben des Inkrafttretens um ein Jahr kommen wird, ist derzeit noch nicht absehbar. In jedem Fall sind in den Ländern umfangreiche Vorarbeiten erforderlich. Die Landesregierung wird sowohl den gesamten Prozess der Vorbereitung des Inkrafttretens des Gesetzes – es wurde schon angesprochen, wir haben aktiv im Bundesrat Änderungsanträge eingebracht – als auch dessen Umsetzung in Thüringen konstruktiv begleiten. Ein wichtiger Punkt wird sein, wie Sie es gesagt haben, Herr Kubitzki, dass mit der generalisierten Ausbildung auch die Fachspezialisierungen nicht zu kurz kommen dürfen.

Die Umsetzung des Thüringer Pflegepakts und daraus entstehender weiterer Initiativen bleibt also eine Herausforderung für alle Beteiligten. Strukturelle Änderungen sind nicht von heute auf morgen umsetzbar. Es handelt sich vielmehr um einen Prozess, der Zeit braucht. Dass in dem Zusammenhang noch nicht alle Ziele erreicht sein können, dürfte jedem der hier Anwesenden klar sein. Selbstverständlich wird die Landesregierung dem Landtag auch weiterhin zum Stand der Umsetzung berichten.

Lassen Sie mich ganz zum Schluss noch ein paar Worte an die AfD bzw. Frau Herold sagen. Mir scheint, dass Sie im Haushalt-Lesen oder Initiativen-Wahrnehmen nur sehr selektiv vorgehen und ich möchte aus dem Gesundheitsbereich nur ein paar Hinweise geben, die im letzten Jahr begonnen

bzw. aufgestockt wurden. Wir haben die Ansätze im Haushalt erhöht für die Titel der ambulanten Versorgung im ländlichen Raum, für ambulante Hospizarbeit, ein Förderprogramm für den öffentlichen Gesundheitsdienst aufgelegt, wir weiten die ausbildungsbegleitenden Hilfen auf, um Ausbildungsabbrüche in der Pflege zu vermindern, wir weiten die Pflegebegleiter auf, um ältere pflegende Angehörige im ländlichen Raum zu unterstützen, wir haben Initiativen gestartet wie die Landesgesundheitskonferenz, die Rahmenvereinbarung zum Präventionsgesetz, der Runde Tisch Hebammen hat zum vierten Mal getagt und es geht darum, die flächendeckende Versorgung von Hebammen in Thüringen sicherzustellen. Und wir werden natürlich den Pflegepakt weiterentwickeln. Wir werden vor allem auf Kommunen zugehen, die Kommunen vor Ort unterstützen und natürlich auch Seniorinnen und Senioren, alle Menschen, die interessiert sind, in die Arbeit mit einbeziehen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur Abstimmung.

Es wird direkt über die Nummer III des Antrags der Fraktion der CDU in Drucksache 6/371 abgestimmt. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der CDU. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der AfD. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/2005. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen der CDU und der AfD. Damit ist der Antrag angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir waren übereingekommen, dass wir als letzten Tagesordnungspunkt heute den Tagesordnungspunkt 23 aufrufen

Thüringer Positionen zur aktuellen Novelle des ErneuerbareEnergien-Gesetzes Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/2150 dazu: Alternativantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/2187

(Ministerin Werner)

Wünscht jemand aus den Koalitionsfraktionen das Wort zur Begründung Ihres Antrags? Herr Abgeordneter Harzer, Sie haben das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen aus den demokratischen Fraktionen, EEG ist ein Thema, das uns schon öfter beschäftigt hat, zuletzt im Februar in einer Aktuellen Stunde, und das uns, denke ich, auch in Zukunft weiter beschäftigen wird. Die Novelle des EEG 2014 steht an mit der Novelle des EEG 2016. Der Leitgedanke dieser Novelle des EEG seitens der CDU-geführten Bundesregierung ist, den Ausbaukorridor für erneuerbare Energien voll einzuhalten. Aktuell haben wir einen Anteil von circa 33 Prozent, 2025 sollen es 45, 2025 60 und 2060 80 Prozent sein. Wir haben Zweifel daran, dass mit der Novelle des EEG, wie es gegenwärtig vorliegt, dieses Ziel erreicht wird.

Das zweite Ziel: Die Kosten des EEG insgesamt möglichst niedrig halten. Da muss man feststellen, dass der Strom aus Wind heute schon der günstigste Strom ist und dass langfristiges Denken auch bei solchen politischen Vorhaben manchmal helfen soll. Energiequellen aus Wind und Sonne kosten nichts und sind daher dauerhaft am günstigsten.

Das dritte Ziel ist, die Ausschreibung soll allen Akteuren faire Chancen eröffnen, auch das wird wohl mit dieser Novelle nicht eingehalten werden – Vorlaufkosten, Sicherheiten schließen in der Regel von vorn herein kommunale und Bürgerenergieprojekte faktisch aus.

Der Zeitplan sah folgendermaßen aus: Im Oktober gab es die Anhörung der Betroffenen, also der Verbände. Im November gab es das erste Eckpunktepapier seitens der Bundesregierung. Dort wurde festgestellt, dass seitens der Betroffenen die Anhörung nicht oder nicht allzu viel eingearbeitet worden ist. In der zweiten Anhörung im Januar dieses Jahres wurde das wieder stark bemängelt. Da gab es auch die erste Anhörung der Länder. Dann gab es im Februar 2016 den ersten Referentenentwurf und dann haben wir uns aufgemacht auch als Koalition und haben mit Betroffenen in Thüringen diskutiert, mit Biogasbetreibern, mit Windenergiebetreibern, die es auch in Thüringen gibt, auch Projektierer gibt es in Thüringen, mit Fotovoltaikanlagenbetreibern, und haben mit Ihnen auch darüber debattiert: Was ist an diesem EEG-Referentenentwurf falsch, was muss geändert werden, um auch Thüringer Interessen dort zu beachten?

Wir haben das auch in den Koalitionsarbeitskreisen diskutiert und haben dazu dann einen entsprechenden Antrag erarbeitet, der Ihnen heute zur Entscheidung vorliegt, die „Thüringer Position zur aktuellen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“. Wir hätten noch dazuschreiben können: Gegen die Atom- und Kohlestromlobby in Deutschland. Das

haben wir nicht gemacht, aber erstaunlicherweise hat dann die CDU gemerkt, das ist ein aktuelles Problem, damit müssen wir uns auch einmal befassen. Sie haben dann Teile aus unserem Papier abgeschrieben, nicht einmal richtig abgeschrieben, haben noch Inhalte vertauscht mit fast gleichen Formulierungen und haben dann auf einmal die Ökostromlobby gefunden, der Sie das alles in die Schuhe schieben wollen. Von der Warte aus kann man also über den Antrag eigentlich nicht reden, sondern nur ablehnen, weil er von vornherein parteiisch ist und sich nicht am Kern der Sache abarbeitet,

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist ja nun völlig fremd, Herr Harzer!)

nämlich am EEG-Entwurf 2016, der am 14.04. veröffentlicht worden ist. Dazu gab es dann ohne Ergebnis von der Bundeskanzlerin eine Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz am 12. Mai und am 31. Mai soll in Berlin in der Regierungskoalition eine Entscheidungssitzung dazu stattfinden. Bis Sommer 2016 soll im Bundesrat und Bundestag verabschiedet werden. Deswegen denken wir, es ist der richtige Zeitpunkt, heute darüber zu entscheiden, was sagt der Thüringer Landtag dazu, was soll die Landesregierung in Berlin aufgrund der Entscheidung des Thüringer Landtags vertreten? Es würde uns freuen, wenn die CDU-Fraktion ihren halbgewalkten, schnell mit heißer Nadel gestrickten Antrag zurückziehen würde und würde sich unserem anschließen und diesen mit beschließen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Beratung und rufe Abgeordneten Möller, AfDFraktion, auf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, die rot-grünschwarze Energiewende ist am Ende. Ihre Fehler lassen sich nicht mehr verschleiern oder kleinreden, so wie es jahrelang geschehen ist. Ihre Folgen, nämlich die Netzüberlastung, der explosive Anstieg der Strompreise, die wirtschaftliche Schieflage bei den kommunalen Versorgern und die Zerstörung intakter Natur durch Windräder und Stromtrassenbau wirken so eindeutig, dass selbst Sigmar Gabriel mittlerweile aufgewacht ist. Freilich ohne sich offen einzugestehen, selbst hauptverantwortlich für diese Energiekrise zu sein, nimmt man in Berlin die verheerenden Fakten der eigenen Energiepolitik nun endlich zur Kenntnis. Doch schon die

(Vizepräsidentin Jung)

geringste beabsichtigte Kurskorrektur beim Kernstück der Energiewende, dem EEG, ruft die Nutznießer der staatlich verordneten EEG-Vermögensumverteilung auf den Plan. Deren Lobbyisten sitzen zwar bei allen Altparteien, aber vor allem im rot-rotgrünen Lager. Deswegen war der Inhalt Ihres Antrags, Herr Harzer, eine Mischung aus Realitätsverlust und der Gier nach mehr Geld für die eigene Wählerklientel, nämlich Grünstromproduzenten und EEG-Anlagenprojektentwickler, durchaus absehbar gewesen.

(Beifall AfD)

Das beginnt schon bei dem Appell, jetzt die Weichen für 100 Prozent erneuerbare Energien zu stellen, die der Landtag unterstützen soll. Vermutlich wird er diesen energiepolitischen Nonsens tatsächlich unterstützen, aber jedenfalls mit klarer Gegenstimme der AfD, denn jedem, der nur ein Fünkchen ehrliches, soziales Gewissen in sich trägt, ist klar, dass bereits heute bei einem Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung von circa 35 Prozent die hierfür erforderliche EEG-Vermögensumverteilung eine große soziale Ungerechtigkeit ist, über die man sich nicht freuen kann, denn jeder Haushalt subventioniert zwangsweise die sicheren Renditen, die die Windkraft- und Solaranlagenbetreiber bekommen. Ein vierköpfiger Familienhaushalt zahlt circa 220 Euro pro Jahr und profitieren tut davon natürlich dann auch diese subventionierte Projektentwicklerbranche. In Thüringen, wo das Einkommen noch geringer ist als im übrigen Bundesgebiet, ist der Anteil dieser Energiekosten an den Lebenshaltungskosten besonders hoch und Preissteigerungen fallen in diesem Bereich besonders stark ins Gewicht. Dabei ist der exorbitant hohe Strompreis in Deutschland schon heute dank der Energiewende zu 50 Prozent aus staatlich aufgezwungenen Preisbestandteilen zusammengesetzt.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Unter anderem, Herr Harzer, da können Sie noch so sehr lachen, aber so ist es einfach mal, sind 25 Milliarden Euro pro Jahr an Subventionen für die EEG-Umlage dafür ausschlaggebend, weitere staatlich verordnete Umlagen auch und die treiben die Kosten der Energiewende für den Verbraucher.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Weil Sie keine Ahnung haben, Herr Möller!)

Das Geld wird dann von Hartz-IV-Empfängern, den Durchschnittsverdienern, den Familien und Alleinerziehenden, den Handwerksbetrieben und Mittelständlern zwangsweise abgeschöpft, um daraus traumhafte staatlich garantierte Renditen zu finanzieren. Und für wen? „Spiegel Online“ hatte im März des Jahres exemplarisch ein paar Profiteure der Energiewende porträtiert. Darunter befanden

sich dann so schillernde sympathische Figuren wie Frank Asbeck, der Sonnenkönig, oder chinesische Industrielle, professionelle Finanzanleger mit Millionen auf der hohen Kante oder alter Industrieadel wie zum Beispiel Wendelin von Boch-Galhau. Sie sehen, es handelt sich beim EEG um eine Umverteilung von den Unteren zu den Spitzeneinkommen, und Die Linke macht mit, ebenso wie die SPD.