Sehr geehrter Herr Präsident, werte Damen und Herren auf den Zuschauerrängen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle erlauben Sie mir einen ganz herzhaften Dank Richtung Innenministerium zu richten, ein schwieriges Thema, das umfänglich betrachtet werden muss, das nicht leicht lösbar ist, um diese mannigfaltigen Interessen und Konflikte, die auch angesprochen worden sind,
im Sinne unserer Gesellschaft, im Sinne der Toten abzuwägen. Herzlichen Dank noch mal – ich bin sehr froh, dass wir uns jetzt hier in diesem Haus, an dieser Stelle mit der Debatte beschäftigen können.
Sehr geehrte Damen und Herren, werte Kollegen, auch in der letzten Legislatur kam dieses Thema schon auf uns zu. Ich möchte mich herzlich bei Herrn Blechschmidt bedanken, auch bei den Kollegen von der FDP, die jetzt nicht mehr hier in unserer Runde sitzen. Wir, die wir mit dem Thema durch eine Petition, die uns erreichte, konfrontiert wurden, eine Petition, in der eine Ehefrau schilderte, dass sie den letzten Willen ihres Mannes auf eine Waldbestattung nicht umsetzen konnte. Eine Sache, die mich sehr bewegt hat, die mich mit dem Thema konfrontiert hat, auch weil der Tod zum Leben gehört, wie ich zu dem Zeitpunkt auch leider selber erfahren musste in meiner eigenen Familie, in meinem eigenen nächsten Umfeld. Ein Thema, das nicht alltäglich ist, das aber alltäglich wieder in unserer Gesellschaft diskutiert werden muss, um das Thema „Würde und Bestattungskultur“ auch nachhaltig zu diskutieren und weiterzuentwickeln.
Frau Holbe hat die Griechen zitiert. Bestattungsformen haben sich mit den Gesellschaften gewandelt und werden sich auch weiterhin wandeln. Ich darf Ihnen zwei Beispiele des Wandels berichten hier in diesem Haus. Jedem ist das Kolumbarium der Katholischen Kirche in Erfurt bekannt. Ein sehr, sehr gelungener Ort. Eine Stätte des Gedenkens, eine Stätte der Ehrung und eine Nutzung für einen Kirchenraum, der angemessen und diesem auch sehr würdig ist. Diesbezüglich möchte ich auch von dieser Stelle aus meinen herzlichsten Dank an die Katholische Kirche richten, die sich sehr frühzeitig diesem Thema angenommen hat, die sehr frühzeitig dieses Thema diskutiert hat. Ja, Herr Adams, wir müssen uns die Zeit nehmen, dieses wichtige Thema ganzheitlich zu betrachten und ganzheitlich damit umzugehen – ein Ort der Würde, ein Ort des Gedenkens. Aber, und ich sage das hier deutlich, ich weiß, dass ich zu dieser 34-prozentigen Minderheit gehöre wie Sie, Herr Adams, und wie Sie, Herr Ministerpräsident, die einer Kirche in diesem Freistaat angehören. 65 Prozent der Bürger des Freistaats Thüringen sind nicht Mitglied einer Religionsgemeinschaft. Und 65 Prozent dieser Bürger beschäftigen sich durchaus aus anderen philosophischen Zusammenhängen mit den Fragen: Woher? Wohin?
Im Land von Goethe und Schiller darf ich darauf verweisen, dass natürlich der Naturgedanke nicht nur bei diesen beiden, sondern bei den Thüringern an sich verwurzelt ist. Deswegen ist diese Wald-, diese Naturverbundenheit ein ganz ursächliches Thema, das hier in Thüringen schon immer auf uns zugekommen ist. Ja, wir sind das letzte Flächenland – Frau Holbe, lassen Sie mich das in der Deutlichkeit sagen –, das den Bestattungswald noch
nicht hat. Es gibt natürlich Stadtstaaten, aber das bitte nur zur Ergänzung, da sie über keinen Wald verfügen, wird das Thema in Hamburg und Bremen nicht diese Rolle spielen. Das heißt, wir sollen uns diesbezüglich auch nur mit den Flächenstaaten hier vergleichen.
Natürlich ist der Tod kein Ansatz für ökonomische Gedanken und für Menschen, die hier an der A 4 durchreisen und uns zum Land der Waldbestattung machen wollen. Nein, das ist nicht der richtige Weg. Aber ich weiß – das ist der Spruch in Richtung CDU-Fraktion –, dass Sie auch in Ihren eigenen Reihen Kolleginnen haben, die diesen letzten Willen in den letzten Jahren ihren eigenen Angehörigen nicht in Thüringen gewähren konnten. Das kann nicht der richtige Weg sein, dass wir mit Hochmut vor dem letzten Willen umgehen und den Menschen hier diesen letzten Willen nicht gewähren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin heute froh, dass diese Debatte einen Raum gefunden hat. Ich bin heute froh, dass wir uns die Zeit nehmen, Herr Adams. Dieses Thema muss auch erweitert diskutiert werden, ob der Tod durch eine Mauer vom Leben getrennt werden kann. Ich glaube das nicht. Die Mauer trennt nicht die Toten von den Lebenden, sondern gehören nicht die Toten zu den Lebenden und müssen wir nicht gerade diese Mauern einreißen? Das sind Ansätze, über die wir zu diskutieren haben, die wir in der Gesellschaft zu diskutieren haben, um unsere Gesellschaft und unsere Kultur im Bereich des Bestattungswesens weiterzuentwickeln, wie wir auch diese Gesellschaft weiterentwickelt haben.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Überweisung an den dazu notwendigen Ausschuss. Ich sage deutlich, ich würde mich freuen, wenn wir eine mündliche Anhörung vielleicht dort beschließen, und freue mich auf diese intensive Debatte, der wir uns zu stellen haben. Danke schön, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, ja, es ist ein bei diesem Thema durchaus freudiger Tag für die Freunde, Sympathisanten und Unterstützer von Bestattungswäldern. Es ist nun gelungen, einen Gesetzentwurf auf den Tisch zu legen, und ich glaube schon, es ist mit der Überweisung deutlich geworden, wir haben auch fraktions
In einer pluralistischen Gesellschaft, die sich auch multikulturell darstellt, muss auch für unterschiedliche und differenzierte Trauerrituale und Bestattungsformen Platz sein, soweit sie die Achtung vor einer würdigen Totenruhe berücksichtigen. Schon seit einigen Jahren wünschen sich immer wieder mehr Menschen naturnähere Bestattungsformen, vor allem die Möglichkeit der Beisetzung in einer Waldumgebung. Zu Anfang haben sich Privatfirmen als Lobbyprotagonisten für dieses Konzept berechtigt und förderlich hervorgetan, meist unter der Verwendung des Begriffs „Friedwald“. Mit Blick auf Allgemeinwohlinteresse und Gleichheitsgrundsätze sollte das Bestattungswesen aber nicht kommerzialisiert werden. Es geht bei den Bestattungswäldern aber auch um die Frage der gleichen Teilhabe an der öffentlichen Daseinsvorsorge. Auch wenn das etwas komisch klingen mag, auch Friedhöfe und andere Bestattungseinrichtungen sind ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Daher ist es an der Zeit, das Thüringer Bestattungsrecht formal für diese neue Bestattungs- und Friedhofsform in öffentlicher Trägerschaft zu öffnen, so wie es der Gesetzentwurf der Landesregierung tut. In anderen Bundesländern besteht diese Möglichkeit schon und in Thüringen hat das Verwaltungsgericht Weimar schon vor einiger Zeit diese naturnahe Bestattungsform in der Organisationsform eines Bestattungswaldes auf gerichtlichem Weg für Thüringen als zulässig und mit den Grundsätzen des Bestattungsrechts für vereinbar erklärt.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung, den die Fraktion Die Linke begrüßt, nimmt auch diesen Stand der Rechtsprechung auf und entwickelt ihn weiter. Eine gesetzliche Regelung ist auch deshalb zeitnah zum oben genannten Urteil wichtig, um eine thüringenweit möglichst einheitliche, zumindest aber vergleichbare Umsetzung dieser gerichtlichen Festlegung zu gewährleisten. Die Fraktion Die Linke bzw. die PDS-Fraktion hat schon im Mai 2004 in einem Änderungsantrag in Drucksache 3/4218 zum damaligen Änderungsgesetz der CDU-Landesregierung zum Bestattungsrecht die Festschreibung von Friedwäldern in öffentlicher Trägerschaft als zulässige Bestattungsform bzw. Bestattungseinrichtung im Gesetz verlangt. Dieser Änderungsantrag wurde aber mit Blick auf die weitere Entwicklung leider von der Landtagsmehrheit abgelehnt. Hätte eine Landtagsmehrheit am 6. Mai 2004 diesen PDS-Änderungsantrag angenommen, Friedwälder in kommunaler Trägerschaft, also Bestattungswälder, zuzulassen, müssten wir jetzt – ziemlich genau nach zwölf Jahren – nicht mehr über die Aufnahme in das Thüringer Bestattungsgesetz sprechen und wir hätten manche Wünsche – anknüpfend an die Petition, die wir bekommen hatten – erfüllen können. Doch auch hier gilt, meine Damen und Herren,
Noch einige Worte zum vorliegenden Gesetzentwurf. Erstens: Der Gesetzentwurf führt durch Ergänzung des § 27 eine neue Friedhofsform ein, den Bestattungswald. Er muss entsprechend als Beisetzungsort erkennbar sein, auch um die Wahrung einer würdevollen Totenruhe zu gewährleisten. Dass nur Urnenbeisetzungen und keine Grabmale oder ähnliche bauliche Anlagen zulässig sind, ist nachvollziehbar und sinnvoll, geht es doch um eine sehr naturverbundene Bestattungsform in Waldstücken.
Zweitens: Dass diese besondere Form der Waldnutzung in Abstimmung mit anderen öffentlichen Stellen genehmigt werden muss, ist auch klar. Denn es sind neben der freien Wahl der Bestattungsform, die sich aus dem Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit ergibt, dennoch ein paar weitere Rechte und Interessen zu beachten und alle diese im Gesichtspunkt gegeneinander abzuwägen.
Drittens: Mit Blick auf diese Funktion im Rahmen des Allgemeinwohls und der Daseinsfürsorge ist aber auch klar, dass es in Thüringen – so wie von PDS und heute Die Linke immer gefordert – keine Friedwälder von kommerziellen Betreibern geben soll. Nur Kommunen sollen daher konsequenterweise Träger von Bestattungswäldern sein. Allerdings könnte man im Rahmen der Anhörung, die ich ausdrücklich seitens meiner Fraktion mit im Blick habe, zur Klärung auch noch einmal die Frage stellen, warum die Religionsgemeinschaften, die Körperschaften öffentlichen Rechts sind, nicht auch Träger von Bestattungswäldern sein sollen.
Viertens: Ein weiterer Schutz vor Privatisierung der Friedhofsträgerschaft ist im Gesetzentwurf ausdrücklich eingebaut. Private dürfen danach nur als Verwaltungshelfer im Rahmen der öffentlichen Trägerschaft eingesetzt werden. Auch das entspricht PDS- bzw. Linke-Forderungen. Die Trägerschaft eines Friedhofs oder des Bestattungswalds ist eine sehr verantwortungsvolle Funktion, die auch mit Erteilung von Bescheiden, gegebenenfalls Gestaltungsauflagen, damit gegebenenfalls Eingriffen in das Grundrecht der Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit und nicht zuletzt mit Gebührenerhebung verbunden ist.
Angesichts dieser Rahmenbedingungen sollten Betroffene die Kommunen als Ansprechpartner und Anlaufstellen haben und nicht kommerzielle Anbieter. Die auftauchenden Befürchtungen, dass bisher tätige private Unternehmen nicht mehr als Verwaltungshelfer eingebunden werden können, sehen wir so nicht.
fiktion gestrichen wurde. Damit werden andere kompetente Stellen wie die Forstbehörde bei dem notwendigen Interessenausgleich zwischen verschiedenen Rechtsgütern, wie zum Beispiel Gesundheit und Umwelt, weiterhin im Entscheidungsverfahren zur Einrichtung und gegebenenfalls auch Erweiterung von Bestattungswäldern auf gleicher Augenhöhe beteiligt.
Das ist für Thüringen eigentlich auch geboten. Da die Grundrechte, Gesundheitsschutz, Umweltrechtsgüter in Artikel 3 bzw. in Artikel 31 ebenso Verfassungsrang haben wie die zweifellos sehr hochrangige Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit in Artikel 39.
Weil aber die Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit ein entsprechend gewichtiges Grundrecht ist, darf man gegen die Zulassung neuer bzw. alternativer Bestattungsformen grundsätzlich erst einmal keine Wirtschaftlichkeits- oder schnöde Bedarfserwägung ins Feld führen.
Meine Damen und Herren. Wie auf der Regierungsmedienkonferenz von Innenminister Dr. Poppenhäger mitgeteilt wurde, gehen Befragungen und Fachstudien von einem bundesweiten – das ist schon angesprochen worden – Bedarf an Plätzen in Bestattungswäldern von circa 4 bis 5 Prozent aus. Da sich die kirchliche Bindung der Einwohner in Thüringen bei circa 30 Prozent befindet – Kollegin Mühlbauer hat das auch angesprochen –, können wir davon ausgehen, dass die Mehrheit der Menschen in Thüringen gerade den Bundesdurchschnitt einer Beisetzung im Bestattungswald überdurchschnittlich wünscht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, die von Ihnen medial mehr oder weniger deutlich geäußerten Befürchtungen, dass mit der Zulassung von Bestattungswäldern die herkömmlichen kommunalen Friedhöfe in ihrem Bestand gefährdet sein könnten, dürften sich, so meine ich, sehr schnell als deutlich überzogen darstellen. Bestattungsfragen betreffen leider jede und jeden von uns. Wie ein Sprichwort der Sinti und Roma sagt: Wer der Geburt nicht entgangen, entgeht auch dem Tod nicht. Daher sind Regelungen von allgemeiner Bedeutung. Das muss an dieser Stelle auch nicht weiter begründet werden. Daher ist es sicherlich nicht verwunderlich – und ich habe es schon angedeutet –, wenn die Linksfraktion für eine Ausschussüberweisung und in diesem Zusammenhang für eine öffentliche Anhörung im zuständigen Innen- und Kommunalausschuss plädiert. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Blechschmidt. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Doch. Herr Fiedler, bitte schön.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beschäftigen uns heute hier mit einem – denke ich – wirklich wichtigen Thema. Man merkt es auch am Tonfall, dass es hier vorn ruhiger wird, dass also die Abgeordneten sehr intensiv auf die Geschichte eingehen. Der PDS hätte ich vielleicht gesagt: Wenn Bodo Ramelow damals als echter Christ schon hier gewesen wäre, wäre vielleicht das eine oder andere besser gelaufen.
Warst du damals schon hier? Oh, aber du bist der Einzige, dem ich das jedenfalls abnehme, der für die christlichen Werte eintritt – sagen wir es mal so. Das kann man auch sagen. Nein, mir geht es noch mal darum, weil die CDU natürlich immer hingestellt wird, dass sie bestimmte Dinge nicht will oder verhindert, in dem Gesetzentwurf – das hat meine Kollegin Holbe schon deutlich gemacht –, ist es sicher dringend wichtig – deswegen sage ich auch, eine öffentliche Anhörung, um die Dinge noch weiter zu durchleuchten –, dass die Landesregierung, der Innenminister auch den Schutz der Kommunen und der Kirchen oder Religionsgemeinschaften vorgelegt hat. Denn es kann nicht sein – ist ja von mehreren Rednern gesagt worden –, dass die Kommunen vorhalten müssen, denn sie müssen vorhalten. Bisher waren in den Anfangsjahren noch viele Kirchen, die es selbst betrieben haben, aber als das Geld immer weniger wurde und immer dünner wurde, haben viele Kirchen ihre Dinge abgetreten bzw. nicht abgetreten, an die Kommunen zurückgegeben, wo es jetzt ist. Auch bei den Kirchen – ob den evangelischen oder katholischen – gab es in den letzten Jahren da und dort einen Wandel in der Betrachtung von solchen Dingen. Wir haben schon immer darauf geachtet, erstens Bestattungskultur, denn Bestattungskultur wächst mit den Jahren, Jahrzehnten, dass auch eine Kultur da ist. Ich möchte nicht erleben – und ich habe es heute hier nicht entnommen –, wie es in Amerika oder irgendwo ist, dass sie irgendwo die Asche zu einem Diamanten pressen oder dass sie auf den Kaminsims gestellt wird oder so was. Das möchte ich jedenfalls nicht erleben. Dass wir gemeinsam daran arbeiten, dass eine würdevolle Bestattung möglich ist, dass man die Dinge der Kirchen und Religionsgemeinschaften mit einbezieht, dass man an die Kommunen denkt, die das Ganze vorhalten müssen, und wir wollen keinen Bestattungstourismus in Thüringen. Ich denke, wenn wir die Dinge noch mal alle genau betrachten, werden wir uns dazu durchaus
auch mit einbringen. Wie wir uns dann am Ende verhalten, kann ich jetzt noch nicht sagen. Meine Fraktion, aber auch wir haben das immer im vollen Ernst betrachtet und werden es auch weiterhin tun.
Vielen Dank, Herr Kollege Fiedler. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass ich nunmehr die Aussprache schließe. In den Reden ist mehrfach davon gesprochen worden, man sollte es in mehreren Ausschüssen behandeln, beantragt wurde allerdings nur der Innen- und Kommunalausschuss. Ich gehe mal davon aus, das sollte auch so bleiben. Dann stimmen wir jetzt ab. Wer für die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innen- und Kommunalausschuss ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind Stimmen aus allen Fraktionen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Enthaltungen? Die gibt es nicht, damit einstimmig überwiesen.
a) Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2013 Antrag der Landesregierung - Drucksachen 6/41/98 dazu: Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksachen 6/40/102
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2013 Antrag des Thüringer Rechnungshofs - Drucksachen 6/30/97 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/2166
Zunächst erhält Abgeordneter Geibert aus dem Haushalts- und Finanzausschuss das Wort zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, gemäß § 67 Abs. 3 der Geschäftsordnung sind die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2013 in der Drucksache 6/40, der Antrag der Landesregierung in der Drucksache 6/ 41, der Jahresbericht 2015 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2013 in der Drucksache 6/803 sowie die Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2015 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2013 in der Drucksache 6/1190 vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag der Landesregierung in der Drucksache 6/41 zusammen mit der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2013 in den Drucksachen 6/40, dem Jahresbericht 2015 des Thüringer Rechnungshofs in der Drucksache 6/803 sowie die Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2015 des Thüringer Rechnungshofs in der Drucksache 6/1190 in seiner 24. Sitzung am 11. März 2016 und in seiner 26. Sitzung am 13. Mai 2016 beraten. Hierbei ist der Haushalts- und Finanzausschuss die vorliegenden Fragen auf der Grundlage des Berichts des Thüringer Rechnungshofs und der Stellungnahme der Landesregierung wie üblich Punkt für Punkt durchgegangen. Zahlreiche Nachfragen und die entsprechenden, zum Teil auch nachgereichten Antworten der Landesregierung bildeten die Basis für eine umfassende Auseinandersetzung in der Sache und die schließlich vorgelegten und abgestimmten Anträge.
Schwerpunkte und Ergebnisse der Beratungen zur Haushaltsrechnung waren im Wesentlichen die folgenden: Der Haushaltsund Finanzausschuss empfiehlt den Bemerkungen des Rechnungshofs zur Kommunalisierung der staatlichen Umweltämter, wonach diese in den Jahren 2008 bis 2012 für das Land Mehrkosten von insgesamt rund 57 Millionen Euro verursacht hat, beizutreten. In diesem Zusammenhang hat der Haushalts- und Finanzausschuss die Landesregierung gebeten, dem Landtag bis zum 30. September 2016 eine Bilanz der Kommunalisierung der Umweltverwaltung vorzulegen, in der die finanziellen Folgen dieser Maßnahme detailliert dargestellt sowie die fachlichen Auswirkungen und Probleme der Strukturveränderungen bewertet werden. Des Weiteren wurde die Landesregierung gebeten, die Erfahrungen aus der Kommunalisierung der Umweltverwaltung bei der angestrebten Gebiets- und Funktionalreform zu berücksichtigen.