Protocol of the Session on May 19, 2016

hältnisses unter ihrer Aufsicht wahrnehmen. Das kann sich beispielsweise auf Bautätigkeiten, die Pflege von Anlagen, Grünflächen und Wegen, friedhofsbezogene Dienstleistungen, wie zum Beispiel sogenannte Ordnungsamtsbestattungen oder bestimmte unterstützende Verwaltungstätigkeiten, beziehen. Verwaltungshelfer können Friedhöfe in Thüringen jedoch nicht eigenverantwortlich betreiben.

(Beifall CDU)

Es ist auch nicht geplant, im Wege des Rechtsinstituts der Beleihung Private zu Friedhofsträgern zu machen. Vielmehr soll es nach dem Entwurf der Landesregierung bei der bisherigen Regelung verbleiben. Friedhofsträger sind auch künftig allein die Gemeinden und die öffentlich-rechtlichen Religionsund Weltanschauungsgemeinschaften.

Eine von einigen Stimmen geforderte Kommerzialisierung des Friedhofbetriebs in Gestalt von Waldfriedhöfen lehnt die Landesregierung aus mehreren Gründen ab. Erstens: Der Betrieb von Friedhöfen ist aus guten Gründen den Friedhofsträgern vorbehalten. Das sind die Städte und Gemeinden sowie die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.

(Beifall CDU)

Nur diese Träger bieten ausreichende Gewähr dafür, dass die wichtigen Aufgaben des Friedhofsund Bestattungswesens im öffentlichen Interesse dauerhaft, bürgernah zu verträglichen Preisen erbracht werden.

Zweitens ist, wie § 1 Abs. 2 des Thüringer Bestattungsgesetzes zutreffend regelt, die würdige Bestattung von Verstorbenen eine öffentliche Aufgabe und kein Geschäft, wie ich ausdrücklich betonen will.

(Beifall CDU)

Für die Städte und Gemeinden ist das Bestattungswesen sogar eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Jede Art von friedhofsträgerbezogenen Kommerzialisierungsbestrebungen verträgt sich damit nicht.

(Beifall CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auf einen Gesichtspunkt will ich noch besonders hinweisen. Wir wollen – ich erwähnte es bereits – einen sicheren Rechtsrahmen für alle Beteiligten schaffen. Was wir nicht wollen, ist, dass Thüringen zu einem bundesweiten Zentrum mit überregionaler Ausstrahlung für Waldbestattungen wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Waldfriedhöfe werden in Ergänzung zu den herkömmlichen Friedhöfen nach meiner Überzeugung eine wichtige Rolle in der öffentlichen Daseinsvorsorge in unserem Freistaat spielen. Ihre Einführung entspricht einem

(Vizepräsident Höhn)

grundlegenden emotionalen Bedürfnis vieler Menschen nach einer Verbundenheit mit der Natur. Die Landesregierung wird das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren konstruktiv begleiten. Ich bitte Sie bereits jetzt um Ihre Unterstützung für den Gesetzentwurf der Landesregierung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich eröffne die Aussprache und erteile als Erster Frau Abgeordneter Holbe, CDU-Fraktion, das Wort.

Sehr geehrter Präsident, meine Damen und Herren, der Minister hat den Gesetzentwurf begründet. Ja, ich habe überlegt, wie ich den Einstieg finde. Jeder Mensch ist einzigartig. Es gibt viele unterschiedliche Lebensentwürfe und es gibt auch viele unterschiedliche Vorstellungen über das Sterben und den Tod. Viele suchen heute nach Bestattungsformen, die ihre Persönlichkeit, ihre Interessen, ihre Lebensart widerspiegeln. Das drückt auch heutzutage die Gestaltung der Grabflächen aus, die sie manchmal schon im Vorfeld selbst entscheiden. Deshalb ist es richtig festzustellen, dass es ein öffentliches Bedürfnis nach neuen Bestattungsformen gibt. Ob Friedwälder, Bestattungswälder, Ruhewälder, das sind viele Begrifflichkeiten, die eine Bestattungsform umschreiben, die das Gleiche aussagt: eine Bestattung im Wald. Diese Idee kommt aus der Schweiz und der Grundgedanke ist – das hat der Minister auch schon ausgeführt –, dass der Mensch durch die Beisetzung an einer Baumwurzel in den Kreislauf der Natur zurückgeführt wird. Seit 2001 ist diese in Deutschland als Alternative zur Friedhofsbestattung zulässig. Viele Länder haben in der Zwischenzeit ihre Gesetze dahin gehend geändert, außer Sachsen und Thüringen. Thüringen hat sich 2013 sehr intensiv mit diesem Thema befasst und im Ergebnis die Einführung von Friedwäldern nicht zugelassen. Die Bestattung in Form einer Urne kann schon jetzt unter Bäumen durchgeführt werden. Einige Friedhofsträger haben befriedete und bewaldete Flächen für diese Bestattungsform angeboten, so zum Beispiel in Weimar, in Gotha und in Erfurt.

Was bestärkt den Wunsch, in einem Friedwald bestattet zu werden? Ich denke, ein Grund ist der Wunsch, sich ohne Regularien und abseits von Friedhofsatzungen frei zu entscheiden, unabhängig von Konfession und frei von sozialen Zwängen diese Bestattung individuell vorzunehmen. Die Ruhezeit beträgt 99 Jahre, also länger als üblich auf unseren Friedhöfen. Neben der Kostenersparnis kann ich mir gut vorstellen, dass viele ihren Angehörigen

die Last der Grabpflege ersparen wollen. Alles nachvollziehbare Gründe – dennoch teile ich den Standpunkt unserer Kirchen: Trauer braucht einen festen Ort, also einen Friedhof. Es braucht feste Rituale. Das geht weit über die anonymen Bestattungen auf grüner Wiese, zur See, in der Luft oder im Wald hinaus. Friedhöfe haben seit jeher eine zentrale Bedeutung. Sie sind Orte der Trauerbewältigung, des Trostes und der Begegnung. Im heutigen Leben werden Sterben und Tod nur allzu oft verdrängt. Aber der Tod gehört zu unserem Leben und er sollte nicht abseits in der Gesellschaft stehen. Es ist zudem besorgniserregend, dass damit ein Teil unserer traditionellen Bestattungskultur verloren geht. Dem altgriechischen Staatsmann Perikles wird der bemerkenswerte Ausspruch zugeschrieben – ich zitiere, Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis –: „Ein Volk wird so beurteilt, wie es seine Toten bestattet.“ Die Würde des Menschen hat schon etwas damit zu tun, ob wir unsere Toten lediglich – ich sage es in Anführungsstrichen – „entsorgen“ oder ob wir sie mit Namen und mit ihren Lebensdaten würdevoll bestatten und sie damit in der Erinnerung länger aufrechterhalten. Ich persönlich verbinde mit einer würdevollen Bestattung eine Grabanlage, einen Grabstein mit entsprechenden Gravuren, die Möglichkeit zur Niederlegung von Kränzen, Blumen oder anderem Grabschmuck und ich verbinde mit dem Friedhof einen begrenzten Ort der Ruhe, einen Ort, der Würde ausstrahlt und der einlädt, im Trubel unseres Lebens innezuhalten, des Toten zu gedenken und über das eigene Sein nachzudenken. Mit der Einfriedung ist die Wahrung des Geländes als Bestattungsort klar erkennbar und insbesondere sorgt es dafür, dass die Totenruhe gewahrt wird, und es hat einen eigenen Schutzstatus.

Ich weiß natürlich, dass sich die Interessen im Bereich des Bestattungswesens in den letzten Jahren sehr verschoben haben und dass die Rechtsprechung ebenfalls auf diese neuen Bedürfnisse reagiert hat. Auch meine Kollegen der CDU-Fraktion haben dies zur Kenntnis genommen. Mit der vorgelegten Novellierung müssen wir zum einen die Wünsche der Hinterbliebenen respektieren, die Anforderungen, die an die Friedhofsträger, die Kommunen und die Religionsgemeinschaften gestellt werden, und vielleicht auch den letzten Wunsch des Verstorbenen. Schon jetzt haben wir auf unseren kommunalen Friedhöfen circa 40 Prozent Erdbestattungen und 60 Prozent Feuerbestattungen. Ich sage dies hier einfach mal, um klarzumachen, dass es schon Verschiebungen auf den Friedhöfen gegeben hat, die entstehenden Freiflächen werden größer und müssen natürlich gärtnerisch gepflegt werden. Und Bauhofleistungen nehmen entsprechend zu und damit natürlich für eine Kommune bei Neukalkulation möglicherweise auch die Bestattungskosten für Neubelegung. Auch ein Friedwald könnte hier für weitere Verschiebungen sorgen.

(Minister Dr. Poppenhäger)

Positiv bewerten wir bei der Gesetzesnovelle, dass sich die Kommunen frei entscheiden können, ob ein Friedwald eingerichtet werden soll, sodass kommerzielle Betreiber solcher Wälder keinen Einfluss haben werden. Nun bin ich mir nicht sicher, ob die Öffnung gut ist, dass Friedhofsträger sich bei der Einrichtung und Betreibung eines Dritten bedienen dürfen, die als unselbstständige und selbstständige Verwaltungshelfer tätig werden.

Das sind Fragen, die wir noch näher beleuchten sollten und ich meine, der Gesetzentwurf muss in den Innen- und Kommunalausschuss, sodass wir hier noch mal weiterberaten, auch eine Anhörung durchführen können, um die Betroffenen mit einzubinden, sodass ich hier im Namen meiner Fraktion den Antrag auf Weiterbehandlung im Innen- und Kommunalausschuss stelle. Danke schön.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächstem erteile ich Herrn Abgeordneten Rudy, AfD-Fraktion, das Wort.

Sehr geehrter Herr Parlamentspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, „Bestattungseinrichtungen müssen der Würde des Menschen, dem religiösen Empfinden der Verstorbenen und den allgemeinen sittlichen Vorstellungen entsprechen.

(Beifall AfD)

Sie müssen so errichtet werden, beschaffen sein und betrieben werden, dass die öffentliche Sicherheit sowie die Gesundheit und das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt werden.“ Diesem in § 2 Abs. 2 des Thüringer Bestattungsgesetzes formulierten Ziel muss jede Änderung der gesetzlichen Materie verpflichtet sein.

Wie der vorliegende Gesetzentwurf ausführt, hat sich die Bestattungskultur in den letzten Jahren verändert. In Deutschland gibt es circa 4 bis 5 Prozent der Bevölkerung, die sich im Wald bestatten lassen möchten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass dies den Bürgern durch das Thüringer Gesetz zur Änderung bestattungsrechtlicher und waldrechtlicher Vorschriften ermöglicht wird. Aus kommunaler Sicht ist positiv zu bewerten, dass die Einrichtung von Waldfriedhöfen freiwillig ist.

Nun zu den kritischen Punkten, die der Verbesserung bedürfen: Dass die Genehmigungs- und Fachaufsichtsbehörden in § 30 des Thüringer Bestattungsgesetzes rechtlich explizit normiert werden, ist – unter dem Aspekt der Rechtsklarheit betrachtet – sicherlich eine gute Sache. Auch den Ausbau der Kompetenzen des Landesverwaltungsamts durch

das Selbsteintrittsrecht bewerten wir zustimmend. Doch schwebt durch die Funktional-, Verwaltungsund Gebietsreform das Damoklesschwert über dem LVA. Und so muss sich die Landesregierung fragen lassen, welchen Sinn es hat, eine Behörde zu stärken, die doch nach dem Willen einer der Koalitionsfraktionen augenscheinlich abgeschafft werden soll.

(Beifall AfD)

Jedenfalls wäre eine schnellstmögliche Klärung dieser Frage im Interesse aller Beteiligten einschließlich der Landesregierung, vor allem wenn sie die Kompetenzen des LVA in ihren Gesetzentwürfen ausbaut.

Eine der wesentlichen Änderungen des Gesetzentwurfs ist die Ermöglichung der Einbeziehung von Verwaltungshelfern bei der Errichtung und dem Betrieb der Friedhöfe in § 24 des Thüringer Bestattungsgesetzes. Ein Verwaltungshelfer ist bekanntlich eine private, natürliche oder juristische Person, die von der Verwaltung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben einbezogen wird. Im Gegensatz zum Beliehenen werden dem Verwaltungshelfer allerdings keine Entscheidungsbefugnisse übertragen. Der Verwaltungshelfer erledigt ausschließlich technische Aufgaben.

Unserer Auffassung nach geht der Gesetzentwurf hier in die richtige Richtung, jedoch nicht weit genug. In den Bestattungsgesetzen anderer Länder, zum Beispiel Nordrhein-Westfalens, dürfen zumindest Gemeinden die Errichtung und den Betrieb an private Rechtsträger im Weg der Beleihung übertragen. Bei der Beleihung erledigen private Dritte, zum Beispiel Unternehmen, hoheitliche Verwaltungsaufgaben. Sie unterliegen dabei der Bindung an das Grundgesetz, Grundrechte. Die Rechts- und Fachaufsicht wird dann nach wie vor durch die übertragenden Stellen ausgeübt. Es bleibt also gewährleistet, dass die Ziele des Bestattungsgesetzes, wie die Würde des Menschen oder das religiöse Empfinden der Verstorbenen, gewahrt werden, gleichzeitig aber die Kommunen vom Verwaltungsvollzug entlastet werden. Davon profitieren auch die Bürger, denn oftmals versuchen klamme Kommunen, die Friedhofskosten auf sie abzuwälzen. Ein im buchstäblichen Sinne des Wortes schwarzes Beispiel dafür bietet Greiz. Mit SPD- und CDU-Mehrheit wurde dort eine neue Friedhofsgebührensatzung beschlossen, die selbst das Leben nach dem Tod teuer werden lässt. So sollen für die Benutzung einer Kühlzelle aus dem Jahr 1973 nun 204 statt 34 Euro bezahlt werden. Hilton-Preise für Hartz-IVEmpfänger – das darf nicht sein, meine Damen und Herren.

(Beifall AfD)

Bestatter äußern bereits jetzt die begründete Vermutung, dass künftig mehr unserer Bürger auf Bestattungskostenbeihilfe angewiesen sein werden;

(Abg. Holbe)

schon heute sind es 5 bis 6 Prozent. Wir müssen alle sterben. Es muss für alle möglich sein, dies in Würde zu tun.

(Beifall AfD)

Zurück zur Beleihung: Sicherlich müssen, bevor der Gesetzgeber – wie in NRW – die Beleihung im Gesetz als eine Möglichkeit vorsieht, zahlreiche Fragen im Sinne der Rechtssicherheit geklärt werden. Die Haftungsregelung und die Erhebung der Gebühren sind besonders wichtig. Die Kommunen dürfen hierbei nicht in Haftung genommen werden, während die Unternehmen die Gebühren kassieren. Doch bei einer ausführlichen Beschäftigung mit der Thematik, die im Ausschuss für Inneres und Kommunales inklusive eines Anhörungsverfahrens erfolgen wird, dürfen strittige Fragen ausgeräumt werden. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. Als Nächster erhält der Kollege Adams für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte Gäste hier im Thüringer Landtag! Frau Kollegin Holbe hat schon hier zu der Debatte gesprochen und das Für und Wider sowie die vielen abzuwägenden Punkte beschrieben. In der Tat könnte man es sich recht einfach machen, eine neue Begräbnisform einzurichten. Wenn man versucht, sich ein bisschen intensiver damit auseinanderzusetzen, merkt man schnell, dass wir hier viele Punkte gerade des Lebens berühren. Deshalb wünsche ich mir, dass sich dieser Thüringer Landtag in seinen Ausschussberatungen hinreichend Zeit nehmen wird, dieses Gesetz zu besprechen. Es ist eben nicht schnell gemacht. An der Stelle gilt es auch, dem Innenministerium einen besonderen Dank zu sagen,

(Beifall CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dass es sich dieser schwierigen Thematik gründlich genähert und hier einen Vorschlag unterbreitet hat, den wir jetzt mit der ersten Lesung hier in den Thüringer Landtag aufnehmen und in unseren Arbeitsplan übernehmen.

Es wird die große Frage zu diskutieren sein, wie weit wir bei der Übertragung von Aufgaben der Daseinsvorsorge gehen wollen, insbesondere wenn es um das Betreiben unserer Friedhöfe geht. Wir werden dazu hier im Thüringer Landtag eine Antwort formulieren müssen. Richtig ist auf jeden Fall der Weg, den das Innenministerium schon gewiesen

hat, der richtige Weg, nämlich keine Beleihung, sondern dem im Auftrag der Gemeinde jeweils Handelnden den Vorzug zu geben. Es wird natürlich auch zu prüfen sein, wie weit solche Verwaltungshelfer sich dann im bisherigen System – ich nenne es einmal – des gemeindlichen Bereichs unserer Friedhöfe auswirken werden. Gemeinde hier im doppelten Sinne benutzt, einmal Gemeinde als Kommune, aber auch Gemeinde als Glaubensrichtung wird hierbei zu betrachten sein. Wie wird sich das auswirken, wenn dort besonders günstige Angebote gemacht werden können? Und alles, was hier schon in der Debatte, zum Beispiel von Frau Holbe gesagt wurde, die Fragen, wie wir ein würdevolles Begräbnisverfahren für jedermann und jede Frau, für jeden Menschen gestalten, wie wir das in eine Balance zur gewünschten und immer häufiger nachgefragten Individualität bei Begräbnisformen bekommen, auch das müssen wir hier ganz klar betrachten. Und wie stellen wir uns zum Schutz der Totenruhe und der Würde der Verstorbenen? Hier wird es zu diskutieren sein, ob die deutliche Erkennbarkeit, die wir schon im Gesetz haben, eines solchen Beerdigungsplatzes im Wald gegeben sein muss oder ob wir eine Einfriedung haben müssen. Alles das wünsche ich mir in einer intensiven Debatte, in einer intensiven Diskussion hier im Thüringer Landtag, in unseren Ausschüssen und natürlich auch in einer möglichst weitgehenden Anhörung von Betroffenen, die wir auf den Weg bringen wollen.

Letzter Aspekt: Auch zu betrachten sein wird die Frage: Wie viel Anonymität wollen wir unserer Gesellschaft ermöglichen, aber auch zulassen? Wo soll die Grenze dessen sein in einer Gesellschaft, die zusammenleben will und zusammenleben soll? All diese Fragen haben genug Zeit, dass wir sie hinreichend abwägen, hinreichend diskutieren. Da bin ich mir sicher, dass dieser Thüringer Landtag ein sehr gutes, fortgeschriebenes Bestattungsgesetz bekommen wird. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Adams. Als Nächste erhält Frau Abgeordnete Mühlbauer für die SPD-Fraktion das Wort.