Protocol of the Session on February 25, 2016

(Beifall AfD)

In meinen Augen gibt es kaum ein komplexeres Berufsbild als Schulleiter. Man macht alles, aber man kommt letztlich nicht mehr dazu, irgendetwas richtig zu machen. Das, sehr verehrte Kollegen Abgeordnete, ist – jeder, der in diesem Bereich schon einmal unterwegs war, weiß das – ein unerträglicher Zustand, der die Berufszufriedenheit der Betroffenen massiv untergräbt. Genau an dieser Stelle müssen wir ansetzen. Die zunehmende Bürokratisierung, Evaluation und Qualitätssicherung an Schulen haben dazu geführt, dass heute im Schulbereich enorm viel dokumentiert und rechtssicher entschieden werden muss. Ich hatte auch schon bei der ersten Beratung des Antrags darauf hingewiesen, unsere Schulen – alle Schulen, von der Grundschule bis zu den Berufsschulen und dem Gymnasium – stehen heute in einem Spannungsfeld zwischen Demokratisierung, Zentralisierung und Autonomisierung. Demokratisierung, sehr verehrte Kollegen Abgeordnete, meint dabei die Öffnung von Schule. Alle Statusgruppen sollen an der Schulentwicklung beteiligt werden, Eltern, Schüler, Vereine etc. sollen vor Ort miteinander Schule entwickeln. Aber Demokratisierung beruht auf Kommunikation. Kommunikation kostet Zeit. Das müssen wir uns immer bewusst machen. Immer wieder müssen sich diese Statusgruppen an den Schulen zusammenfinden, um über die Gelingensbedingungen von Schule zu beratschlagen und Projekte, die gemeinsam angestoßen werden sollen, zu konsensualisieren. Sehr verehrte Kollegen Abgeordnete, wenn man sich einig darüber ist, dass das ein unverzichtbares Vorgehen ist, und man kann zu diesem Ergebnis kommen, dann muss man auch die

notwendigen Ressourcen bereitstellen, seien sie monetärer oder zeitlicher Art.

(Beifall AfD)

Aber man kann nicht voraussetzen, dass sich diese Aufgaben einfach so nebenbei erledigen lassen.

Als Zweites ist die Zentralisierung zu nennen. Die Teilautonomisierung kann der Schule tatsächlich ein unverwechselbares Profil geben. Sie kann mit ihrem Umfeld tatsächlich verwachsen und sich in diesem Umfeld und mit diesem Umfeld weiterentwickeln. Trotzdem muss der Staat – Sie wissen das, Frau Dr. Klaubert – seiner Aufsichtspflicht nachkommen. Hieraus resultiert die sogenannte Koppelungsproblematik, die über einen entsprechenden Zentralisierungsprozess gelöst werden muss.

(Beifall AfD)

Auch hier gilt, wer dokumentiert, kann sich nicht mehr um das Kerngeschäft von Schule kümmern. Dokumentation oder Unterricht – beides zusammen geht nicht, jedenfalls dann nicht, wenn nicht mehr Geld und mehr Zeit in unseren Schulen zur Verfügung stehen.

(Beifall AfD)

Es gibt viele Studien, die darauf hinweisen, dass die internen Verwaltungsaufgaben einen enorm großen Anteil der Arbeit der Schulleiter ausmachen. In Deutschland sind das durchschnittlich im Monat 41 Stunden pro Schulleiter. Das bedeutet, dass eine von vier Wochen im Monat von der Schulleitung nur dazu genutzt wird, interne Verwaltungsaufgaben zu bearbeiten. Wir von der AfD-Fraktion halten das für einen unhaltbaren Zustand.

(Beifall AfD)

Aufgaben dieser Art, Verwaltungsaufgaben, dürfen nicht von Schulleitern, die stellenweise – der Kollege Wolf hat darauf hingewiesen – A 16 verdienen, ausgeführt werden müssen. Zur Entlastung in diesem Bereich sind deswegen unbedingt Verwaltungsangestellte und Assistenten an den Schulen notwendig, um die Schulleiter von diesen Verwaltungsaufgaben zu befreien.

(Beifall AfD)

Ich komme zum letzten Eckpunkt des Spannungsfelds von Zentralisierung und Demokratisierung, nämlich der Autonomisierung. Dieser Begriff zeigt an, dass an unseren Schulen von Schulleitung und Lehrern Unterrichtsentwicklung, Personalentwicklung und Organisationsentwicklung betrieben werden sollen. Hier wird der Schulleiter zum Manager, zum Personalreferenten, zum Personalentwickler, zum Controller und natürlich soll der Schulleiter auch weiter als der beste Lehrer Vorbildfunktion haben.

Sehr verehrte Kollegen Abgeordnete, wer sich heute oft nicht einschlägig ausgebildet – wobei ich sagen muss, dass sich die Schulleiterfortbildung, auch die Fortbildung vor der Amtsübernahme, in den letzten Jahren tatsächlich zum Positiven entwickelt hat, das möchte ich auch mal herausstellen, aber nicht nur in Thüringen, sondern überall in der Bundesrepublik Deutschland –, wer sich also heute oft nicht einschlägig ausgebildet als Schulleiter in das Spannungsfeld von Demokratisierung, Zentralisierung und Autonomisierung begibt, der begibt sich in einen Zustand permanenter Überlastung, in einen Zustand permanenter Rechtfertigung und in einen Zustand permanenter Selbstausbeutung. Immer weniger Kollegen wollen das und ich kann diese Kollegen sehr gut verstehen.

(Beifall AfD)

Die Beratungen im Bildungsausschuss haben aber einen weiteren wichtigen Punkt aufgezeigt. Gerade in den ländlichen Gebieten bestehen Probleme, die Stellen für die Schulleiter zu besetzen. Frau Ministerin Klaubert sprach in diesem Zusammenhang davon, dass eine urbane Neigung der Bewerber zu spüren sei. Auch hier sehen wir als AfD-Fraktion fruchtbare Ansatzpunkte. Die Attraktivität des ländlichen Raums muss dringend aufgewertet werden. Das ländliche Gebiet muss vor allem für unsere jungen Familien attraktiv gemacht werden. Dazu gehört der Breitbandausbau im ländlichen Raum ebenso wie kostengünstige Kredite für Familien, die Immobilien in diesem ländlichen Raum erwerben und natürlich auch der Ausbau der Infrastruktur auf dem Land.

Ich fasse also noch mal zusammen, sehr verehrte Kollegen Abgeordnete:

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Nein, bitte nicht!)

Wir brauchen eine Strukturänderung, die Schulleiter von Verwaltungsaufgaben entlastet oder im bestmöglichen Fall sogar befreit. Wir brauchen den guten Lehrer und Generalisten in der Gesamtverantwortung als Schulleiter, der aber nur dann Ideengeber sein kann – und um Ideengeber zu sein, muss man Muße haben –, wenn man ihm die Zeit zum Nachdenken lässt und ihn nicht im Schulalltag zerreibt.

(Beifall AfD)

Wir brauchen Verwaltungsleiter mit betriebswirtschaftlichen und juristischen Kenntnissen in unseren Schulen und wir brauchen eine Diskussion darüber, was eigentlich das Kerngeschäft von Schule ist. Dann, sehr verehrte Kollegen Abgeordnete, können wir das Problem Schulleiter, das seit 25 Jahren in diesem Hohen Hause diskutiert wird, vielleicht doch noch mal abschließend und endgültig lösen. Aus den dargelegten Gründen können wir

leider als AfD-Fraktion dem Antrag so in seiner Form nicht zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Danke schön, Herr Höcke. Als Nächste hat Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Wolf hatte es schon ausgeführt, es gibt in der Tat wenige Anträge, die derart intensiv im Ausschuss beraten worden sind. Im Rahmen des Bildungsausschusses waren es sogar fünf Termine, an denen wir uns diesem wichtigen Thema gewidmet und auch beraten haben, wie unbesetzte Schulleiterstellen besser und schneller besetzt werden können. Schon in der ersten Beratung haben wir deutlich gemacht, dass die langjährige Vakanz – so muss man es nennen – von ungefähr 60 unbesetzten Schulleitungsstellen in der Tat ein Problem darstellt. Ich glaube, da sind wir uns auch alle einig. Allerdings gehört zur Wahrheit auch – ich will die Zahl einfach mal nennen –, dass 853 Schulleitungsstellen besetzt sind, die Vakanz also lediglich 6 Prozent beträgt, was es nicht besser macht, meine sehr geehrten Damen und Herren, das will ich selbstverständlich auch einräumen. Wir wissen allerdings um die Schwierigkeiten, insbesondere im Grundschulbereich, denn da sind es nicht die Konkurrentenklagen, sondern eher die Fragen der mangelnden Attraktivität, ausreichend Bewerberinnen für diese Dienstposten zu finden. Gerade die kleinen Schulen im ländlichen Raum – viele werden es wissen – haben Probleme bei der Besetzung dieser Funktionsstellen.

Weiterhin wissen wir, dass es aktuell im Rahmen der Besetzung der Funktionsstellen etwa zehn Konkurrentenklagen gibt. Das betrifft insbesondere die Gymnasien und die Berufsschulen, das ist misslich, ganz klar. Aber wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Besetzungsverfahrens nach der Bestenauslese bestehen, steht der Rechtsweg nun einmal offen, auch das haben wir bei der ersten Beratung hier schon einmal diskutiert und im Ausschuss ausführlich erörtert.

Viele der von der CDU vorgeschlagenen Maßnahmen, insbesondere das Schulleiterversprechen – auch darauf ist Torsten Wolf schon eingegangen –, keine Stelle länger als drei Monate unbesetzt zu halten, helfen leider nicht weiter, weil sie schlicht unrealistisch und durch uns nicht einzulösen sind. Stellen Sie sich vor, wir beschließen jetzt, wir versprechen, nur maximal drei Monate bleibt eine Stelle unbesetzt. Was tun wir dann, wenn es anders

(Abg. Höcke)

ist? Was tun wir, wenn wir keine Schulleiterin, keinen Schulleiter im ländlichen Raum gefunden haben? Was tun wir, wenn sich die Konkurrentenklagen zu dem Zeitpunkt nicht geklärt haben? Dann können wir nicht sagen, wir machen die Schule dicht oder wie auch immer. Im Gegenteil, wir werden uns noch intensiver bemühen müssen, aber solche Versprechungen jedenfalls helfen da nicht wirklich weiter.

Gegen das grundsätzliche Ziel des Antrags der CDU, eine schnellere Bestellung von Schulleitungen und mehr Eigenverantwortung für unsere Schulen sowie auch Transparenz – das ist ein entscheidender Punkt – bei der Besetzung der Schulleiterstellen zu gewährleisten, spricht an und für sich nichts. Die Ministerin hat im Ausschuss mehrfach und ebenfalls in der letzten Plenardebatte deutlich gemacht, dass das Ministerium das Verfahren zur Stellenbesetzung von Schulleitungsstellen ständig optimiert, insbesondere auch, was Ausschreibungsverfahren anbelangt. Wir werden ganz sicher – und etliche von ihnen, unterstelle ich mal, haben in letzter Zeit das Gespräch auch mit dem Thüringer Beamtenbund geführt – noch einmal rund um das Besoldungsrecht darüber beraten müssen, ob es für gewisse Funktionsstellen im Schulbereich Amtszulagen oder Stellenzulagen geben könnte. Das ist im Moment so nicht möglich, das wissen wir. Es ist eine schwierige Situation, aber auch nicht einfach mal eben zu beheben. Das Beamtenbesoldungsgesetz jedenfalls wird uns als Parlament in dieser Legislatur ganz sich noch einmal beschäftigen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Auch der von der CDU eingebrachte Änderungsantrag verbessert den Antrag nicht wirklich, muss ich an dieser Stelle sagen. Dass die Schulämter die Zuständigkeit für die Aufnahme von Kindern geflüchteter Familien haben, ist sachlich natürlich vollkommen richtig, denn so wird gewährleistet, dass einzelne Schulen nicht überfordert werden und auch ein fairer Ausgleich zwischen den Schulen erfolgt. Summa summarum lässt sich also konstatieren, dass wir im Zuge der Diskussion im Ausschuss immer wieder festgestellt haben, dass die Probleme hierbei eher struktureller Natur sind und uns auch schon länger begleiten.

Wir sehen jedenfalls die Notwendigkeit einer langfristigen und stabilen Schulnetzplanung auch im allgemeinbildenden Bereich, die attraktive und ausreichende, natürlich auch gut erreichbare und auch entsprechend qualitativ hochwertige Schulstandorte schafft. Dazu gehört auch Auswahl an den Schulen.

Ebenso müssen wir leider feststellen, dass auch wir die soziostrukturellen Probleme im ländlichen Raum nicht mal eben par ordre du mufti beseitigen können. Die gibt es, die existieren und denen müssen wir uns stellen. Aber per Akklamation ändert sich daran nichts. Deshalb können wir dem Antrag

nicht zustimmen, auch wenn wir das Ziel, die Schulleitungsstellen zügig zu besetzen, durchaus teilen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Als Nächste hat das Wort Abgeordnete Rosin für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in meiner Rede nicht all das wiederholen, was ich zu den einzelnen Punkten des CDU-Antrags bei dessen erster Beratung im April letzten Jahres bereits gesagt habe. Wichtiger erscheint mir vielmehr die Feststellung, dass die Koalitionsfraktionen die Vorlage gemeinsam mit der Union und dem Bildungsministerium sehr intensiv in mehreren Ausschusssitzungen diskutiert haben, denn wir verschließen nicht die Augen vor der Tatsache, dass seit vielen Jahren viel zu viele Schulleiterstellen in Thüringen unbesetzt sind und sich ein guter Teil dieser Vakanzen jahrelang hinzieht. Daher haben wir den CDU-Antrag im Bildungsausschuss immer wieder auf seine Umsetzbarkeit hin geprüft. Wenn ich mir die blanken Zahlen anschaue, dann sind wir seit der ersten Beratung der Vorlage bei der Schulleiterproblematik nicht wirklich weitergekommen. Im April 2015 habe ich hier im Plenum auf eine damals sehr aktuelle Kleine Anfrage der Kollegin Meißner zur Thematik hingewiesen, wonach seinerzeit 53 Schulleiterstellen in Thüringen nicht besetzt waren, davon allein 26 an Grundschulen. Das Problem ballt sich offenbar im Grundschulbereich, lautete damals mein Resümee hier im Plenum. Und heute? Nach einer Aufstellung des Bildungsministeriums vom Januar zum Stichtag 01.12.2015 sind in Thüringen insgesamt 58 Schulleiterstellen nicht besetzt gewesen, darunter 25 an Grundschulen. Eine Verbesserung der Situation hat es also in den letzten zehn Monaten nicht gegeben. Warum ist das so? In der Ausschussberatung haben sich meines Erachtens zwei Problemkreise ganz deutlich herauskristallisiert. An den berufsbildenden Schulen und an den Gymnasien handelt es sich bei den Vakanzen oftmals um Stellen im städtischen Umfeld, die zudem recht gut besoldet sind. Wie das Ministerium im Bildungsausschuss wiederholt ausgeführt hat, gibt es für solche Stellen stets genügend Bewerber. Allerdings sind diese Stellen dann auch so attraktiv, dass von unterlegenen Bewerbern sehr häufig Konkurrentenklagen erhoben werden, was teilweise zu jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen und Gerichtsverfahren führt. Somit kommt es dazu, dass die fraglichen Schullei

(Abg. Rothe-Beinlich)

terstellen während des Verfahrens weiterhin unbesetzt bleiben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der zweite Problemkreis ist im Grundschulbereich zu verorten. Hier liegen die Ursachen für die Vakanzen deutlich anders als bei den weiterführenden Schulen. Unbesetzte Schulleiterstellen finden sich nämlich in der Regel an kleinen Grundschulen im ländlichen Raum. Das ist hier schon mehrfach bemerkt worden. Diese Einrichtungen sind offenbar für qualifizierte Bewerber bereits aufgrund der regionalen Lage der jeweiligen Schule wenig attraktiv. Das machen die seit Jahren schon sehr geringen Bewerberzahlen bei entsprechenden Stellenausschreibungen mehr als deutlich. Hinzu kommt, dass gerade an kleinen Schulstandorten eine hohe Verantwortung auf den Schulleitern lastet, während gleichzeitig die Besoldungs- und Beförderungsmöglichkeiten wegen der geringen Schülerzahlen sehr überschaubar sind. Zu der aus Bewerbersicht unvorteilhaften Lage der fraglichen Grundschulen kommt also als zweites K.-o.-Kriterium noch der fehlende materielle Anreiz hinzu, sich ausgerechnet im ländlichen Raum als Leiter einer kleinen Grundschule zu engagieren.

Ich denke, es ist deutlich geworden, dass wir es bei den Stellenvakanzen im Schulleiterbereich mit ganz unterschiedlich motivierten Problemlagen zu tun haben. Deshalb lässt sich auch keine befriedigende Standardlösung für die Gesamtthematik finden. An den berufsbildenden Schulen und an den Gymnasien kann Landespolitik nun einmal wenig gegensteuern, denn der Rechts- und Klageweg steht verfassungsgemäß jedermann offen, weshalb es auch immer wieder Konkurrentenklagen geben wird, die die eigentlich geplante Besetzung einer Schulleiterstelle im schlimmsten Falle jahrelang blockieren können. Ein Schulleiterversprechen, wie es die CDU in ihrem Antrag als zentralen Punkt formuliert hat, hilft da wenig weiter, denn das Land kann keine Garantie dafür geben, dass vakante Leitungsstellen binnen drei Monaten wieder besetzt werden. Eine solche Vorstellung ist einfach unrealistisch.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch im Grundschulbereich müssen wir den Hebel anders ansetzen. Dass Schulleiterstellen im ländlichen Raum per se für viele Bewerber wenig attraktiv sind, können wir politisch kaum beeinflussen. Aber wir können als Landespolitik durchaus die Rechtsgrundlagen für Funktionszulagen und eine veränderte Ausgestaltung des Endamtes der Schulleiter an Grundschulen schaffen. Daher bin ich der Bildungsministerin sehr dankbar, dass sie sich im Bildungsausschuss offen für eine entsprechende Novellierung des Besoldungsgesetzes gezeigt hat.

Gleichzeitig bitte ich aber das Bildungsministerium, einen zweiten Gedanken weiterzuverfolgen. Die Ministerin hat in den vergangenen Monaten wieder

holt die Gründung von Sprengelschulen angesprochen, nicht zuletzt auch, um kleine Grundschulen im ländlichen Raum unter Beibehaltung der jeweiligen Standorte zu größeren Einheiten zusammenzufassen und dadurch die Besoldung der Schulleitung zu verbessern. Ich finde, das ist ein guter und unterstützenswerter Gedanke. Deshalb soll das Bildungsministerium seine Überlegungen zu den Sprengelschulen in den kommenden Monaten konzeptionell vertiefen und abrunden, um anschließend mit interessierten Schulträgern eine modellhafte Realisierung dieses Konzepts vorzunehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin mir sicher, dass sich daraus eine Vorbildfunktion auch für andere Regionen Thüringens entwickeln wird und dass uns die Bildung von Sprengelschulen beim Erhalt und der qualitativen Weiterentwicklung des schulischen Bildungsangebots im ländlichen Raum wesentlich weiterbringt als die derzeit von mancher Seite betriebene Diskussion über eine rein schematische Schließung kleiner Schulstandorte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, wir haben im Bildungsausschuss eine intensive Debatte zum vorliegenden Antrag geführt. Dabei ist die Schulleiterproblematik in all ihren Aspekten beleuchtet und gemeinsam mit dem Bildungsministerium sehr sachlich diskutiert worden. Zumindest für die Koalitionsfraktionen hat die Ausschussberatung auch deutlich gemacht, was landespolitisch geregelt werden kann und was nicht und was man demzufolge bildungspolitisch versprechen kann und was nicht. Ich finde es daher sehr schade, dass die CDU trotzdem an ihrer rechtlich wie faktisch unerfüllbaren Forderung nach einem Schulleiterversprechen festhält. Insbesondere dieser Punkt macht es meiner Fraktion dann auch unmöglich, diesem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Rosin. Als Nächster hat Abgeordneter Tischner für die CDU-Fraktion das Wort.

(Beifall CDU)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen am Livestream! Alle haben uns recht gegeben, dass unser Antrag in die richtige Richtung zeigt. Zuweilen habe ich mich dann wirklich gewundert, warum Sie unserem Antrag nicht zustimmen, denn es ist eine Willensabsicht, es ist ein Signal, was wir nach außen senden wollen, und eben keine Schulgesetzänderung. Unser Thüringer Schulsystem ist ein leistungsfähiges und ein erfolgreiches Bildungssystem. Dieses zu erhalten und zu stärken muss Aufgabe aller Verantwortungsträger im Bildungs