Protocol of the Session on February 25, 2016

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen am Livestream! Alle haben uns recht gegeben, dass unser Antrag in die richtige Richtung zeigt. Zuweilen habe ich mich dann wirklich gewundert, warum Sie unserem Antrag nicht zustimmen, denn es ist eine Willensabsicht, es ist ein Signal, was wir nach außen senden wollen, und eben keine Schulgesetzänderung. Unser Thüringer Schulsystem ist ein leistungsfähiges und ein erfolgreiches Bildungssystem. Dieses zu erhalten und zu stärken muss Aufgabe aller Verantwortungsträger im Bildungs

(Abg. Rosin)

system sein. Die Verantwortungsträger das sind zum einen die Damen und Herren der Landesregierung, das sind die Beamten und das sind wir Abgeordnete hier im Thüringer Landtag. Auf der anderen Seite sind es aber die Verantwortungsträger in unseren Schulen, die Schulleiter, die stellvertretenden Schulleiter, die Oberstufenleiter und viele mehr, die unser Bildungssystem erfolgreich machen.

Die letzten Monate haben gezeigt, dass sich die Situation der Leistungsträger in unseren Schulen nicht verbessert hat. Im Gegenteil: Weitere Aufgaben sind auf diese zugekommen, neue Entscheidungseinschränkungen sind vom Ministerium verordnet worden und qualifizierte Kollegen können sich aktuell nicht auf Funktionsstellen bewerben, wenn diese nicht schon eine solche wahrnehmen. All diese Verschlechterungen sind durch Linke, SPD und Grüne zu verantworten in einer Zeit, wo wir hier im Landtag – alle haben darauf hingewiesen – einen Antrag sehr gemeinschaftlich diskutiert haben, um die Schulleiter in Thüringen zu stärken.

(Beifall CDU)

Immer noch ist der gegebene Anlass unseres Plenarantrags insbesondere die Situation, dass in Thüringen zahlreiche Schulleiterstellen unbesetzt sind. Nach wie vor sind es – wir haben die Zahlen eben alle genau gehört – um die 60 Schulleiterstellen, die nicht besetzt sind und davon ungefähr die Hälfte an den Grundschulen. Fehlende Schulleitungen bedeuten unabhängig von den Schularten immer eine starke Belastung für die jeweilige Schule vor Ort. Denn für eine nach vorn gerichtete Schulentwicklung sind Schulleiter unverzichtbar. Durch temporäre, manchmal auch sehr lange Vertretungen aus den Kollegien heraus kann diese Situation eben oft nur sehr unzureichend kompensiert werden. Bei der Beratung im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport ist klar geworden, dass es vor allem bei den Grundschulen – Frau Rosin hat sehr deutlich darauf hingewiesen – zu den großen Problemen kommt. Viele Kolleginnen und Kollegen haben uns persönlich und in Gesprächen mit den Lehrerverbänden immer wieder dieselben Gründe für die mangelnde Attraktivität der Leitung einer Grundschule zurückgemeldet. Fehlendes Verwaltungspersonal und immer mehr Verwaltungsaufgaben, die die Grundschulleiter zu bewältigen haben. Zum Beispiel sind es die Statistiken, die Ablagenführung, die Protokollführung, Weiterleitung von Informationen an Gremien oder der Bereich der Dokumentation Aufgaben, die mehr und mehr belasten. Gerade in den Grundschulen führt das häufig dazu, dass die Schulleitungen nicht besser besoldet werden oder Entlastungsstunden bekommen, so wie das in anderen Schulen der Fall ist.

Das Aufgabenfeld von Schulleitern ist in den letzten Jahren immer anspruchsvoller und komplexer geworden. Die Rahmenbedingungen werden jedoch

nicht unbedingt besser. So ist an den Schulen eine zunehmende Bürokratisierung zu beobachten, eine Zunahme von Schülern mit Verhaltensproblemen und gleichzeitig lässt die Unterstützung durch die Elternhäuser tendenziell nach. Auch eine Umfrage des Thüringer Lehrerverbands zeigte im vergangenen November 2015, dass bei den Schulleitern in Thüringen die Unzufriedenheit sehr groß ist. Mit Blick auf diese sehr interessante Rückmeldung, die auch in unseren Änderungsantrag einfließt, sollten die Verantwortungsträger in Regierung und Parlament heute unserem Antrag zustimmen. Das ist auch die Forderung, die einige Lehrerverbände in den letzten Tagen formuliert haben. Es ist wichtig, dass wir die zunehmenden Sorgen und Herausforderungen unserer Kollegen ernst nehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit unsere Kinder von der ersten Klasse an eine gute Bildung bekommen, will die CDU mit ihrem Antrag an verschiedenen Stellschrauben die Attraktivität von Schulleiterpositionen steigern. Denn nur so kann der Schulleitermangel behoben und verloren gegangenes Vertrauen bei den Eltern zurückgewonnen werden. Eine Zielstellung ist ein Schulleiterversprechen. Keine Schule soll länger als drei Monate ohne ordentlich bestellten oder im Ergebnis eines Bewerbungsverfahrens beauftragten Schulleiter auskommen müssen.

(Beifall CDU)

Auch wenn die Landesregierung und auch jetzt wieder hier die Koalitionsfraktionen deutlich darauf hinweisen, dass dieses Ziel unrealistisch sei, bleibt es doch eine wesentliche und wichtige Messlatte. Es ist falsch, wenn das Argument der beklagten Stellen – auch heute haben Sie es immer wieder vor sich hergetragen – als Generalargument für diese Messlatte herhalten muss. Wie wir nämlich im Ausschuss und in Kleinen Anfragen gehört haben, sind es die wenigsten Schulen, die beklagt werden. Es sind ganz andere Probleme. Auch Frau Rosin hat darauf hingewiesen. Gerade bei den beklagten Stellen sollte man vielleicht darauf achten, dass man viel eher mit den Ausschreibungsverfahren beginnt, um manche Klageverfahren bis zur tatsächlichen Besetzung des Schulleiters durchgeführt zu haben. Es fehlt also am Willen, das Ziel ist nicht verkehrt.

Aufgrund der Diskussionen der vergangenen Monate haben wir an dieser Stelle noch die Forderung ergänzt, dass die Bewährungszeit, die Beauftragung als Schulleiter, auf die Dauer von maximal zwölf Monaten zu begrenzen sei. Das ist auch eine Sache, die immer wieder zurückgemeldet worden ist. Es kommt darauf an, dass dann schnell Klarheit entsteht und dass die Schulleitungen und die Schulen zu einer kontinuierlichen Arbeit zurückkehren können. Um diesem Ziel näher zu kommen und absehbare Vakanzen frühzeitig erkennbar zu ma

chen, fordern wir außerdem, dass die Landesregierung im Thüringer Schulportal eine thüringenweite transparente Übersicht über frei werdende Lehrerstellen einrichtet, sodass sich Interessierte frühzeitig darüber Gedanken machen können, ob sie sich bewerben wollen. Ein erster Schritt ist durchaus gegangen, aber es ist nicht der Schritt, den wir tatsächlich wollen, denn es finden sich auf den Seiten des Thüringer Schulportals zwar die aktuellen Ausschreibungen, aber eben nicht der Vorausblick auf die in Zukunft frei werdenden Stellen. Hier wollen wir weitere Verbesserungen erreichen. Gerade im Grundschulbereich scheitert eine zügige Besetzung nicht nur an unzureichenden Informationen über frei werdende Stellen, sondern tatsächlich an einem Bewerbermangel. Viele Lehrer sind unter den jetzigen Bedingungen nicht bereit, eine solche Aufgabe zu übernehmen. Insofern muss gerade im Grundschulbereich die Attraktivität von Schulleiterpositionen gesteigert werden. Deshalb fordern wir im Grundschulbereich höhere Leistungszulagen und mehr Entlastungsstunden für die Leitungstätigkeit.

Für alle Schularten fordern wir, dass die Landesregierung die beamtenrechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, zeitnah zur Bestellung eines Schulleiters eine Beförderung in die für die Planstelle ausgewiesene Besoldungsgruppe zu ermöglichen und für Tarifbeschäftigte entsprechend zu verfahren. Es kann nicht sein, dass jemand über Jahre hinweg eine Schule leitet, ohne in die ausgewiesene Besoldungsgruppe befördert zu werden. Auch solche Beispiele wurden uns allen in den letzten Monaten mehrfach geschildert. Hier hat die Landesregierung im Dezember 2015 einen wichtigen, einen richtigen Schritt getan und 143 Thüringer Schulleiter und Stellvertreter befördert, also höhergruppiert. Das war ein wichtiger Schritt, um dem Beförderungsstau zu begegnen. Wir begrüßen das ausdrücklich. Damit ist es aber nicht getan. Deswegen möchte ich unsere Forderung nach einer dauerhaften Verpflichtung zeitnah zur Bestellung eines Schulleiters, nach einer erfolgten Beförderung, auch hier noch einmal deutlich bekräftigen.

Neben monetären Anreizen kann eine höhere Attraktivität der Leitungstätigkeit aber auch durch einen größeren Entscheidungsspielraum des Schulleiters erreicht werden. Deshalb setzen wir uns dafür ein, Schulleitern mehr Verantwortung und Entscheidungskompetenzen zu übertragen, sodass ihr Gestaltungsspielraum bei der Schulentwicklung steigt. Wichtig ist hier vor allem ein größeres Mitspracherecht bei der Personalentscheidung und mehr Steuerungsmöglichkeiten bei der Personalentwicklung an der jeweiligen Schule. Nur mit einem motivierten und engagierten Lehrerkollegium kann Schulentwicklung vor Ort tatsächlich gewinnen. Wir fordern erneut, dass Schulleiter mehr Freiraum bei der Lehrereinstellung und bei der Auswahl

von Lehrerpersonal erhalten sollen. Manche Schritte werden hier auch im Bereich der Referendarübernahme mit den schulscharfen Ausschreibungen gegangen. Das ist ein richtiger Weg. Schauen wir einmal, wie sich das entwickelt.

Wir sprechen uns erneut dafür aus, die Entscheidungsmöglichkeiten von Schulleitern bei der Aufnahme von Flüchtlingskindern an ihrer Schule beizubehalten, wie es bis vor Weihnachten war, diese Entscheidung rückgängig zu machen und nicht eine Zuweisung durch die Schulämter vorzunehmen. Das ist eine Kompetenzbeschneidung der Schulleiter. Außerdem führt es zu einer Ungleichbehandlung, denn bei deutschen Kindern darf der Schulleiter entscheiden, ob er sie aufnimmt, bei ausländischen Kindern darf er nicht entscheiden. Drittens fordern wir Sie auf: Unterlassen Sie eine weitere Entmündigung der Schulleiter bei der Genehmigung von Klassenfahrten. Was derzeit mit Ihrer Verordnung dazu geplant ist, ist ein weiterer Angriff auf die Kompetenzen der Schulleiter und nichts anderes als Zentralisierung von Entscheidungen bei der Schulaufsicht. Das werden wir nicht mittragen.

(Beifall CDU)

Ein völlig falsches Handeln zeigt sich leider auch in einem anderen sehr wichtigen Bereich. Während sich infolge unseres Antrags alle Kollegen im Bildungsausschuss – und das ist gerade wiedergegeben worden – viele Gedanken über die Verbesserung der Situation zur Gewinnung neuer Schulleiter gemacht haben, hat die Landesregierung die Möglichkeit zur Bewerbung auf Schulleiterstellen für bestimmte Gruppen massiv eingeschränkt. In meiner Kleinen Anfrage zur Besetzung von Funktionsstellen in Thüringen vom Januar dieses Jahres bestätigt die Landesregierung, dass sich gegenwärtig kein Regelschullehrer, kein Gymnasiallehrer und kein Berufsschullehrer, der nicht schon Schulleiter oder Stellvertreter ist bzw. in der Vergangenheit befördert wurde, auf eine Schulleiterstelle bzw. auf eine Stelle als stellvertretender Schulleiter bewerben kann. Das ist ein völlig falsches Signal vor allem an diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die beim ThILLM Führungskräftefortbildungen machen, die darauf warten, sich auf Stellen bewerben zu können. Sie beschneiden diese Möglichkeit. Kehren Sie an dieser Stelle ebenfalls um!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Rückmeldungen der Lehrergewerkschaften und die Beratungen im Ausschuss haben gezeigt, dass der Antrag der CDU-Fraktion nach wie vor richtig und dass er nach wie vor wichtig ist. Wir waren im Ausschuss schon ziemlich weit und eigentlich fast so weit, dass wir eine gemeinsame Sache hier im Plenum vortragen könnten. Es ist schade, dass es aufgrund kleinerer Punkte dann nicht zu diesem gemeinsamen Zeichen an die Kolleginnen und Kollegen gekommen ist.

Wir werben deshalb noch einmal massiv, intensiv für Ihre Zustimmung. Stärken Sie den Schulleitern die Rücken, stärken Sie den Schulen in unserem Freistaat den Rücken und stimmen Sie unserem Antrag zu! Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tischner. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Frau Ministerin Klaubert, dann haben Sie das Wort, bitte schön.

Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich könnte ja jetzt damit beginnen: Es ist alles schon gesagt worden, aber noch nicht von mir. Ich möchte aber doch auf einige Dinge eingehen, die insbesondere in Bezug auf den Antrag und auf den Änderungsantrag der CDU hier angesprochen worden sind, und ein bisschen systematisch noch mal darauf eingehen, warum selbstverständlich die Beratung dieses Themas im Ausschuss eine wichtige Angelegenheit für alle war – ich glaube, das hat auch für viele den Blick erhellt für die Schwierigkeit mancher Entscheidungen, die es dazu gibt –, und auf der anderen Seite aber sowohl im Antrag als auch im Änderungsantrag Dinge enthalten sind, die einfach nicht realisierbar sind.

Wenn ich das im Folgenden darlege, werde ich das so strukturieren, dass ich immer darauf eingehe, was entweder im Antrag oder im Änderungsantrag benannt ist. Ich hoffe, Sie können das, wenn Sie parallel dazu die beiden Anträge vor sich haben, dann auch für sich der Reihe nach verstehen.

Wir haben diesen Antrag seit dem Mai des vergangenen Jahres, als er im Plenum behandelt wurde, miteinander beraten. Er ist dann an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen worden – darauf sind mehrere Vorrednerinnen und Vorredner eingegangen – und der Bildungsausschuss hat sich in vier Sitzung mit diesem Thema befasst. Ich habe in jedem Bildungsausschuss dann immer auch die aktuellen Zahlen der Schulleiterbesetzungen genannt, weil sich diese natürlich ständig verändern. Es hat übrigens neben verschiedenen anderen Gründen auch den Grund, dass wir dort eine Altersstruktur haben, infolge derer ich zahlreiche Urkunden unterschreibe, wonach Schulleiterinnen und Schulleiter mit dem Erreichen des Ruhestands aus dem Dienst ausscheiden und wir dort die entsprechenden Nachbesetzungen vornehmen.

Ich kann auch – auch wenn es ziemlich spät ist, aber vielleicht wird es von unseren Kolleginnen und Kollegen Schulleitern auch gehört – noch einmal

ausdrücklich betonen, dass diese eine sehr gute und eine sehr wichtige Arbeit leisten

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, AfD)

ja, das ist, glaube ich, wirklich einen Beifall wert –, dass sie mit ihrer Befähigung, größere oder kleinere Schulkollegien zu leiten, Impulse in die Schule hinein zu geben, die Schule im sozialen Nahraum zu verankern eine ungeheure Last auf sich genommen haben und dass sie mit der Kraftanstrengung bei der Durchführung ihres Amts immer wieder auch an die Grenzen des Möglichen gelangen und dass man ihnen dafür nur ein ganz herzliches Dankeschön sagen kann. Dieses Dankeschön soll gleichzeitig als Motivation für sie gelten.

Nun zu dem Antrag und den entsprechenden Punkten im Änderungsantrag.

Erstens – es ist durch verschiedene Abgeordnete angesprochen worden – zur Situation der besetzten Schulleiterstellen: Von den rund 900, also aktuell 904, Schulleiterstellen in den staatlichen Schulen in Thüringen sind aktuell 57 vakant. Ich habe in meinen Eingangsworten darauf hingewiesen, dass wir dort eine ständige Veränderung haben. Das kann von Tag zu Tag, von Woche zu Woche sein, wenn jemand ausscheidet aus unterschiedlichen Gründen oder wenn wir Besetzungen vornehmen können.

Am Ende der vergangenen Legislaturperiode waren es übrigens 87. Nun könnte man sagen, wir sind ganz großartig, damals waren es 87, jetzt sind es nur noch 57. Das würde aber völlig den Blick auf die tatsächliche Situation verklären. Aber ich sage auch, man muss natürlich auch hier die Kirche oder die Schule im Dorf lassen. Es ist ein prozentualer Ansatz, der nicht zu Alarmstimmung neigen sollte, sondern uns das Problem vor Augen führt, um immer wieder den Finger auf die Wunde zu legen, dass jede unbesetzte Schulleiterstelle natürlich Folgen im pädagogischen Prozess der jeweiligen Schule hat. Demzufolge könnte man diesen Antrag bis zum Ende dieser Wahlperiode fortsetzen und jedes Mal wieder die aktuellen Besetzungszahlen nennen. Das kann ich Ihnen aber – das habe ich im Ausschuss schon gesagt – auch immer zuarbeiten.

Zum Zweiten, zum Schulleiterversprechen: Auf dieses Schulleiterversprechen bin nicht nur ich im Mai des vergangenen Jahres eingegangen, sondern sind auch die Kolleginnen und Kollegen aus den Koalitionsfraktionen eingegangen. Der Begriff klingt ganz großartig, als ob ihn eine PR-Agentur erfunden und gesagt hat: In Thüringen gibt es ein Schulleiterversprechen – nach drei Monaten sind alle Schulen besetzt, an denen die Schulleiterstelle frei geworden ist.

Ich sage es aber noch mal in aller Sachlichkeit: Besetzungsverfahren erfolgen nach dem Prinzip der Bestenauslese. Dieses Prinzip der Bestenauslese

(Abg. Tischner)

ist auch nicht von den Ländern abhängig, sondern es ist eine grundgesetzliche Regelung. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Grundgesetz, Artikel 33 Abs. 2. Demzufolge muss diese Bestenauslese auch ihren Zeitraum in Anspruch nehmen können, demzufolge dauert das seine Zeit.

Auf die Frage der Konkurrentenklagen ist bereits eingegangen worden. Sicher, die Masse der neu zu besetzenden Stellen ist nicht beklagt. Es gibt aber zahlreiche Konkurrentenklagen, die sich auf mehrere Stellen an Schulen im Freistaat richten. Diese Prozesse dauern oft außerordentlich lang und wir sind dann nicht in der Lage, eine Entscheidung zu treffen. Genau dort, wo wir die Probleme haben, sind solche Entscheidungen unmöglich. Wenn ich jetzt sagen würde, ich verpflichte mich, ein Schulleiterversprechen abzugeben, was ich gar nicht einhalten kann, dann wäre das gelogen, und das mache ich nicht.

Drittens: Auch der dritte Punkt, den Sie jetzt im Änderungsantrag der CDU-Fraktion eingeführt haben, scheint mir eher gut gemeint zu sein, als er sich umsetzen ließe. Wenn wir nämlich einer Beamtin oder einem Beamten einen höheren Dienstposten übertragen, dann muss die Kandidatin oder der Kandidat die Eignung nachweisen. Das steht nun wieder im Thüringer Laufbahngesetz. Damit gilt generell eine Erprobungszeit von sechs Monaten. Diese sechs Monate wiederum sollen auf maximal ein Jahr verlängert werden, wenn es entsprechenden Bedarf gibt, um diese Erprobung zu verlängern. Aber im Thüringer Laufbahngesetz steht auch, dass bei bestimmten Schwierigkeiten oder bei der Unmöglichkeit, die Entscheidung nach einem Jahr festzulegen, eine Verlängerung – als zweite Chance gewissermaßen – eingeführt werden kann. Das möchte ich, wenn es ein gesetzlicher Anspruch ist, auch nicht streichen und auch nicht dadurch, dass ich den Landtag dazu bitte, einem solchen Änderungsantrag zuzustimmen, der die gesetzlichen Regelungen verletzt.

Viertens: Über die Ausschreibung der Schulleiterstellen haben wir im Bildungsausschuss wirklich umfangreich gesprochen. Es ist auch in den verschiedenen Beiträgen aus den Reihen der Abgeordneten darauf eingegangen worden. Hier noch einmal: Schulleiterstellen werden langfristig ausgeschrieben. Ich habe das schon mehrfach und, ich glaube, bereits im Mai des vergangenen Jahres gesagt. Sie werden im Oktober ausgeschrieben. Dann hat man einen Zeitraum von zehn bis zwölf Monaten vor sich. Innerhalb dieses Zeitraums kann man sich auf die entsprechenden frei werdenden Schulleiterstellen bewerben. Wenn sich abzeichnet, dass man diese Bedarfe langfristig tatsächlich zur Verfügung gestellt bekommt, also dass jemand aus dem Schulleitungsdienst ausscheiden möchte, dass Langzeiterkrankungen vorliegen und dann der Kollege oder die Kollegin dieses Schulleiteramt abge

ben möchte, dann kann man das auch auf 20 bis 24 Monate ausdehnen. Das heißt, die Langfristigkeit dieser Ausschreibungen ist sowieso schon gegeben. Dann haben wir zwischendurch natürlich immer die Möglichkeit – das muss dann auch kurzfristig erfolgen können –, dass man auf offene Vakanzen reagieren und dort Schulleiterstellen besetzen kann, wenn der Bedarf akut entstanden ist und wir die entsprechende Nachbesetzung realisieren müssen.

Als Fünftes möchte ich anmerken: Dass Schulleiterstellen manchmal so schwer zu besetzen sind – darauf ist zum Teil eingegangen worden –, hat auch mit einer unterschiedlichen Entwicklung im ländlichen und im städtischen Raum zu tun. Wir haben in der Regel eine große Nachfrage nach Schulleiterstellen in größeren Städten, wie wir auch eine größere Nachfrage nach Lehrerstellen in den Städten haben. Wir haben zunehmend Schwierigkeiten, nicht nur Lehrpersonal, sondern auch Schulleiterstellen im ländlichen Raum zu gewinnen. Erst heute haben mehrere Medien, insbesondere in der Ostthüringer und westsächsischen Region, darüber berichtet, dass sich insbesondere die Besetzung von Lehrer- und Lehrerinnenstellen und Schulleiterstellen im ländlichen Raum zunehmend schwieriger gestaltet. Demzufolge müssen wir über verschiedene Dinge nachdenken.

Auf der einen Seite plädiere ich – das habe ich auch dem Ausschuss gesagt – auf die Angleichung von Gehältern zwischen den Schularten. Ich denke, da ist manches derart überholt, dass man es einfach ändern muss. Zum anderen – darauf ist Frau Rosin eingegangen – haben wir natürlich im ländlichen Raum insbesondere im Grundschulbereich die Situation, dass wir sehr kleine Schulen haben und dass in diesen sehr kleinen Schulen auch die Schulleiterin nicht unbedingt eine Besoldung erhält, die einer Schulleiterin würdig ist. Aber das liegt an der Größe oder an der Kleinheit dieser Schulen. Also müssen wir darüber nachdenken, wie wir dort zum Beispiel über Sprengellösungen andere Verbünde bekommen und dann wird die Schulleitungsaufgabe anders besoldungsfähig sein. Hinzu kommt, dass sich die Last der Leitungstätigkeit auf mehrere Schultern verteilen lässt. Das ist nämlich in den kleinen Schulen nicht so.

Als Sechstes möchte ich auf den Änderungsantrag zu den Entscheidungsmöglichkeiten von Schulleitern im Bereich der Flüchtlingsaufnahme eingehen. Wir hatten längere Zeit – insbesondere im Südthüringer Raum hat das sehr gut funktioniert – die Möglichkeit, dass die Schulleiter allein entschieden haben, insbesondere zum großen Teil in der Kooperation mit sozialen Verbänden, wie die Aufnahme an ihren Schulen für die Flüchtlingskinder ist.

In dem Moment, in dem mehrere Zuweisungen kamen und wir auch mehrere solcher Plätze an den

(Ministerin Dr. Klaubert)

Schulen benötigten, mussten wir eine Regelung treffen, die wir am Ende sogar mit einer Schulgesetzänderung begleiten müssen. Eine Änderung, indem wir den Schulämtern zugeordnet haben, dass die Flüchtlingskinder in den entsprechenden Schulen, in denen Kapazitäten vorhanden sind, zugewiesen werden können. Dass das nicht vom grünen Tisch aus erfolgen kann, dürfte klar sein, und ist im Allgemeinen auch nicht die Praxis. Wenn es so ist, dann möchte ich noch einmal darüber informiert werden, denn ein solcher Prozess geht nur transparent und solidarisch miteinander, zwischen der Schule und dem Schulamt.

Als Siebentes möchte ich das Thema der Eigenverantwortlichkeit der Schule anfügen, die fest im Thüringer Schulgesetz verankert ist. Wer mich aus den früheren Zeiten als Landtagsabgeordnete kennt, weiß, dass ich natürlich diese Eigenverantwortung sehr gern noch verstärken möchte. Da ist in den vergangenen Jahren einiges geschehen. Ich kann mir auch vorstellen, dass man diese Eigenverantwortung noch in ganz anderem Maße an die Schulen überträgt. Aber dazu brauchen wir entsprechende Bedingungen, und verschiedene Bedingungen haben wir noch nicht. Zu den Bedingungen, die wir nicht haben, zählen zum Beispiel die Möglichkeiten, Stellenzulagen zu geben. 2008 ist mit dem damaligen Besoldungsgesetz diese Möglichkeit abgeschafft worden. Das war wahrlich nicht Rot-RotGrün. Diese Entscheidung wirkt nicht nur im Bereich der Schule, sondern auch im Bereich der Thüringer Polizei. Es ist dringend erforderlich, dass wir dort etwas tun.

(Beifall DIE LINKE)

Herr Kräuter klatscht jetzt wahrscheinlich ausdrücklich für den Bereich der Polizei. Wir müssen dort dringend etwas tun.

(Heiterkeit DIE LINKE)