Protocol of the Session on February 24, 2016

Nein, am Ende vielleicht.

Diese Bürgermeister werden sich zweimal überlegen, ob nicht doch vom Land irgendwann ein Fingerzeig kommt, dass das Gesetz anders auszulegen sei. Lassen Sie mich kurz die Einschätzung von ein paar Anzuhörenden wiedergeben, wenn ich darf. Der Ilm-Kreis hat an den Landkreistag geäußert: „Die Änderung des § 9 Thüringer Kommunalabgabengesetz zur Erweiterung der zulässigen Verwendungsmöglichkeiten hinsichtlich der Finanzierung der kostenfreien Nutzung des ÖPNV für Kur- und Erholungsgäste ermöglicht dem Ilm-Kreis sowie anderen Thüringer Kommunen eine wesentlich verbesserte Zusammenarbeit zwischen Tourismus und ÖPNV.“ Er hat weiter gesagt: „Fast alle

wichtigen touristischen Destinationen in Deutschland und im Ausland kennen solche Regelungen. Mit dem Harz und dem Bayerischen Wald auch solche, die in unmittelbarer Konkurrenz zum Thüringer Wald stehen. Eine Änderung“, sagt der Ilm-Kreis weiter, „führt zu mehr Klarheit, vor allem mehr Rechtssicherheit, da die Finanzierung der kostenfreien Nutzung des ÖPNV für Kur- und Erholungsgäste mittels Kurbeitrag explizit im Gesetz genannt wird.“ Dann stellt Frau Enders abschließend fest: „Eine Änderung erfüllt zudem auch die Erwartungen auf eine bessere Ausgestaltung des ÖPNV im Sinne der Vereinfachung für den Fahrgast, wie es die Landesregierung im Koalitionsvertrag formuliert hat.“ Da frage ich mich doch sehr, wie Sie diese Änderung hier ablehnen können, wenn das doch Ihren Zielen im Koalitionsvertrag entspricht.

Weiter sagt das Biosphärenreservat Vessertal: „Sollte es nicht zu einer Gesetzesänderung kommen, ist dies ein großer Wettbewerbsnachteil für den Tourismus gegenüber anderen Mitbewerbern, wie dem Harz, wo es solche Gästekarten bereits seit vielen Jahren gibt.“ Sie stellen also unsere Tourismusregion, den Rennsteig, hier deutlich schlechter im Vergleich zu anderen Regionen, die eine Besserstellung aufgrund einer klaren gesetzlichen Regelung haben, und das, obwohl es überhaupt nichts kosten würde, dieser Regelung heute hier zuzustimmen. Reine Parteipolitik, die Sie scheinbar hier fabrizieren.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Sachsen-Anhalt hat die Regelung nicht! Nur Baden-Württemberg hat die Regelung, der Harz und Baden-Württemberg!)

Herr Kuschel, ich habe nur zitiert aus dem, was von den Anzuhörenden gemeldet wurde.

Weiter stellt der Deutsche Tourismusverband fest: „Eine klare gesetzliche Grundlage zur Verwendung der Kurtaxe für eine kostenlose bzw. kostengünstige Nutzung des ÖPNV durch Touristen ist nur gegeben, wenn es explizit im Kommunalabgabengesetz geregelt ist.“ All das zeigt doch, dass diese Änderung, die wir heute hier vorschlagen, mehr als nötig ist.

Meine verehrten Damen und Herren, gerade von den Koalitionsfraktionen, es ist zum ersten Mal möglich, den Rennsteig übergreifend in einem ÖPNV-Projekt zu vereinen. Dieses Projekt soll nicht nur am Rennsteig so praktiziert werden, sondern könnte ein Paradeprojekt für mehrere andere Tourismusregionen in Thüringen sein. Die aktuellen gesetzlichen Hinderungen im Kommunalabgabengesetz machen es für Städte wie Oberhof und Suhl, die gerade noch nicht dabei sind, nicht unbedingt attraktiver, in diesen Verband mit einzutreten.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Es gibt keine gesetzlichen Hinderungen, Herr Bühl!)

Daher fordere ich Sie auf, endlich Farbe zu bekennen und diese von allen Beteiligten gewollte Gesetzesänderung durchzusetzen. Wir werden andernfalls den touristischen Ansprüchen nicht gerecht, die wir uns sonst hier immer selbst setzen, und ich schätze die weitreichenden Übereinstimmungen sehr, die wir im Tourismus ansonsten hier in diesem Haus haben. Sie sollten vor allen Dingen die gute Arbeit des Wirtschaftsministeriums, die im Tourismus geleistet wird, mit einer solchen Änderung, mit gesetzlichen Regelungen flankieren, die dem auch entsprechen, und dem nicht Steine in den Weg legen, indem man Tourismusbudgets ausschreibt, die umgesetzt werden, die im Ilm-Kreis sehr erfolgreich umgesetzt werden.

(Beifall CDU)

Im harten Wettbewerb der Mittelgebirge nicht mitzuziehen, um mit rechtlicher Klarheit den Erfolg des Rennsteig-Tickets zu untermauern, wäre sehr schade. Gehen Sie deshalb in sich, überlegen Sie und stimmen Sie schlussendlich für diese Änderung im Kommunalabgabengesetz. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Herr Abgeordneter Bühl, ist das „vielleicht“ jetzt ein Ja oder ein Nein? Also ein Ja. Herr Abgeordneter Dittes.

Ich hätte auch nicht damit gerechnet, dass Sie mir diese Frage verweigern. Herr Bühl, Sie haben gesagt, dass wir die Bürgermeister verunsichern. Glauben Sie, dass Bürgermeister nicht dadurch Sicherheit gewinnen, dass sie gerade die Erfahrung der faktischen Existenz machen, und wie hoch schätzen Sie eigentlich die Möglichkeit ein, dass genau Ihr Redebeitrag die Bürgermeister mehr verunsichert als die Klarstellung aus dem Innenministerium?

(Beifall DIE LINKE)

Lieber Herr Abgeordneter, Sie wissen, Klarstellungen aus dem Innenministerium können zügiger revidiert werden, als Gesetze revidiert werden können. Es wurde ein Schreiben gemacht. Das Schreiben kann ja schnell wieder anders ausfallen. Ich weiß von Frau Landrätin Enders, dass sie einfach, weil sie nichts von Ihnen gehört hat, gesagt hat, wir können das Projekt jetzt nicht weiter auf die lange Bank schieben, bis es eine Gesetzesänderung gibt – das weiß Frau Mühlbauer genauso –, sondern Frau Enders hat gesagt, wir müssen jetzt Nägel mit

Köpfen machen, wir müssen sehen, dass es mit diesem Rennsteig-Ticket vorangeht. Deswegen setzen wir das jetzt um, auch wenn wir keine rechtliche Klarheit haben. Ich weiß, dass Frau Enders sich nicht wohl damit gefühlt hat, diese Änderung oder diese Sache so zu machen. Von daher sollten Sie da trotzdem in sich gehen und schauen, ob es nicht wirklich sinnvoller wäre, eine solche Änderung durchzuführen.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion Die Linke hat Abgeordneter Kuschel das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, was soll man zu so viel Realitätsferne der CDU noch sagen?

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Ich dachte, zu Ihrem Redebeitrag!)

Meine Damen und Herren, die CDU sollte sich auf wesentliche Herausforderungen, vor denen wir alle hier im Land stehen, konzentrieren und keine Phantomdebatte führen. Das ist unser Appell. Das Rennsteig-Ticket ist eine Erfolgsgeschichte. Und Sie sollten mal überlegen, warum diese Erfolgsgeschichte erst begann und wirkt, seitdem Rot-Rot-Grün regiert.

(Beifall DIE LINKE)

Solange Sie als CDU die Landesregierung geführt haben, ist ein solches Projekt in Thüringen nicht verwirklicht worden. Wenn Sie damals vielleicht der Auffassung gewesen wären, es lag an der Formulierung im Kommunalabgabengesetz, und für Sie Tourismus schon immer eine bedeutende Rolle gespielt hätte, hätten Sie vor 2014 eine gesetzliche Klarstellung machen können. Das Kommunalabgabengesetz haben wir oft genug geändert – nach meinem Kenntnisstand neunmal in Ihrer Regierungszeit.

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Da war das Rennsteig-Ticket ja noch gar nicht aktuell!)

Da war alle Zeit der Welt. Aber die Initiatoren haben die Chance ergriffen, mit der rot-rot-grünen Landesregierung in den Dialog zu treten, um genau das zu machen, was in 12 anderen Flächenbundesländern auch gilt. In 12 der 13 Flächenbundesländern gibt es die allgemeine Formulierung in den dortigen Kommunalabgabengesetzen wie in Thüringen. Frau Präsidentin, muss ich beim Gesetz eigentlich fragen, ob ich zitieren darf? Nein, beim Gesetz brauche ich nicht zu fragen, ob ich zitieren darf, das haben wir selbst gemacht. Also § 9 regelt, dass die bereitgestellten Einrichtungen für Heil-, Kur- und Er

(Abg. Bühl)

holungszwecke aus dem Aufkommen des Kurbeitrags mit finanziert werden können. Die Experten warnen übrigens davor, so eine einschränkende Regelung wie in Baden-Württemberg zur Anwendung zu bringen. Denn wenn wir anfangen, diese allgemeine Regelung durch konkrete Projekte oder durch konkrete Benennung zu konkretisieren, dann könnten manche auf den Gedanken kommen, weil in der Aufzählung etwas fehlt, wäre es unzulässig. Insofern hat sich der Gesetzgeber in Thüringen – da waren Sie als CDU beteiligt – ganz bewusst für eine allgemeine, offene Formulierung entschieden, damit die Städte und Gemeinden ein hohes Ermessen haben. Alles andere ist Auslegungssache. Das heißt, jede Benennung von Einrichtungen führt dazu, dass möglicherweise die Nichtbenennung dann zur Unmöglichkeit der Mitfinanzierung führt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Beispiel aus dem Harz ist auch ganz bemerkenswert, denn Sachsen-Anhalt hat die wortgleiche Formulierung wie Thüringen. Insofern haben sie bestätigt, dass das, was wir machen, nicht außerhalb einer Rechtslage ist, sondern Rot-Rot-Grün hat nur die Initiatoren ermuntert, die Regelung, die das Gesetz eröffnet, auch dementsprechend zu nutzen. Die Überzeugungsarbeit, die geleistet werden muss, die ergibt sich einfach aus der Tatsache, dass wir uns hier im klassischen freiwilligen Bereich der Kommunen bewegen. Im Gesetz steht nämlich „können“. Auch in Ihrem Gesetzentwurf bleiben Sie bei der Formulierung „können“. Insofern müssen sich die Gemeinden zusammenfinden und wir wissen, Projekte der kommunalen Gemeinschaftsarbeit sind in Thüringen nicht ganz unumstritten. Das ist übrigens eine Folge Ihres Gesetzes, weil das Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit eben so grottenschlecht ist. Rot-RotGrün wird sich auch diesem Projekt zeitnah zuwenden, denn wir müssen die kommunale Gemeinschaftsarbeit in einem viel stärkeren Maße demokratisieren und öffnen, mehr Transparenz schaffen. Alle Bürgermeister haben aufgrund der Erfahrungen – gerade im Bereich Wasser und Abwasser – einen „Horror“ vor diesen Institutionen der kommunalen Gemeinschaftsarbeit. Das sind die Gründe, warum das so schwerfällt, solche Projekte zu realisieren.

Ich darf auch darauf verweisen, was der Oberbürgermeister von Suhl gesagt hat, warum sich Suhl nicht beteiligt. Nicht, weil das Gesetz angeblich unklar formuliert ist, sondern die haben einfach abgewogen und haben gesagt, sie machen eine KostenNutzen-Rechnung und sind dabei zu der Auffassung gekommen, dass es sich für sie nicht lohnt. Ob das jetzt stimmt oder nicht, muss weiter ausdiskutiert werden. Aber keinesfalls ist es so, dass Bürgermeister ihren Gemeinden oder Städten die Mitarbeit deshalb untersagt haben, weil sie meinten,

aus dem Gesetz resultiere irgendeine Rechtsunsicherheit. Das ist also herbeigeredet.

Ich darf auch noch mal auf die Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebunds hinweisen, weil Herr Bühl hier auch gesagt hatte, es gäbe dort einen zweiten Teil. Damit die Öffentlichkeit das nachvollziehen kann, darf ich mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitieren, was zunächst der Gemeinde- und Städtebund in seiner Stellungnahme im Rahmen der Anhörung formuliert hat: „Richtig ist, dass Einrichtungen der allgemeinen Infrastruktur einer Gemeinde keine Einrichtungen sind zunächst im Sinne des § 9 Thüringer Kommunalabgabengesetz. Aber werden solche Einrichtungen mit Hinblick auf die Kur- und Erholungsfunktion mit zusätzlichen Angeboten für die Kurgäste ausgestattet, können diese Kosten in die Erhebung der Kurtaxe auch anteilig einbezogen werden. Dies dürfte beispielsweise beim öffentlichen Nahverkehr einer Gemeinde der Fall sein.“ Damit wird unsere Position gestärkt. Jetzt hat der Herr Bühl gesagt: Ja, aber die haben einen weitergehenden Vorschlag gemacht. Das ist richtig, weil sie gesagt haben, die Zuständigkeit der Gemeinde endet ja an der Gemeindegrenze. Hier haben wir ein überregionales Angebot, das in Teilen durch den Landkreis vorgehalten wird. Geht das denn auch? Das geht grundsätzlich, weil wir uns im Bereich der kommunalen Gemeinschaftsarbeit befinden. Aber Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf den Hinweis des Gemeinde- und Städtebunds auf Erweiterung auch nicht aufgegriffen. Der Gemeindeund Städtebund wollte nur einen Satz einfügen, einen Halbsatz, nämlich „gegebenenfalls auch im Rahmen eines überregionalen Verbundes“. Wenn Sie das für so wichtig erachtet hätten, hätten Sie Ihren Gesetzentwurf ergänzen können.

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Sie hätten es ja auch ergänzen können!)

Aber offenbar haben Sie die Hinweise des Gemeinde- und Städtebunds in dieser Hinsicht auch nicht für so wesentlich erachtet, dass sie es wert gewesen wären, sie in Ihren Entwurf aufzunehmen.

Wir fordern Initiatoren, die sich mit derartigen Projekten beschäftigen, weiterhin auf, solche Projekte auch umzusetzen. Sie sind eine wichtige Säule im Gesamttourismuskonzept. Die gesetzliche Grundlage ist gegeben. Mit der rot-rot-grünen Landesregierung haben die Gemeinden in dieser Frage – nicht nur in dieser, aber auch in dieser – einen verlässlichen Ansprechpartner. Wir werden immer im Interesse der Städte und Gemeinden und der Nutzer solche Projekte weiterhin wohlwollend begleiten. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Für die Fraktion der SPD hat die Abgeordnete Marx das Wort.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Man muss fast froh sein, dass nicht mehr so viele Leute auf der Zuschauertribüne sitzen, vielleicht schauen am Livestream auch noch welche zu: Ich darf Ihnen mitteilen, wir machen hier nicht immer aus einer Mücke einen Elefanten – so ein bisschen habe ich das Gefühl. Es geht um eine ganz banale Frage, nämlich ob diese Sache mit der Finanzierung oder der Bezuschussung eines kostenlosen Nahverkehrstickets durch diesen Kurbeitrag in der bisherigen Formulierung schon enthalten ist oder nicht. Punkt, das ist alles. Dass Sie, Herr Kollege Bühl, daraus so eine Endlosschleife formulieren – also ich meine, wir haben noch genug auf der Tagesordnung.

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Sie haben ja einen Tag für Plenarsitzungen gestrichen!)

Wir haben keinen Tag gestrichen, wir haben eine Plenarsitzung mehr. Ich habe so ein bisschen an Loriot gedacht, nehmen Sie mir das bitte nicht übel.

Jetzt noch mal zum grundsätzlichen Aufbau von Gesetzen: Wir haben im deutschen Rechtssystem kein sogenanntes case law, also wir zählen nicht die Einzelfälle auf, sondern wir versuchen immer durch Überbegriffe einen Zustand zu beschreiben, für den man zum Beispiel hier Abgaben erheben kann. Da ist die überwiegende Rechtsauffassung auch in anderen Bundesländern, dass Ihr Anliegen dort enthalten ist.

(Beifall DIE LINKE)

Dass Sie jetzt sagen, wenn man dieser Rechtsansicht nicht folgt, ist man im Grunde gegen den Tourismus, das ist schon ein bisschen überhöht – mit Verlaub. Was dann für Probleme entstehen, wenn man anfängt, Einzelbeispiele aufzuzählen, das hätten Sie in den Stellungnahmen nachlesen können, wenn Sie die bis zum Ende gelesen hätten. Kollege Kuschel hat schon auf die Sache mit dem Verbund hingewiesen, dass der Gemeinde- und Städtebund gesagt hat, man könnte es klarstellen, aber das Problem wäre, dass die Formulierung, die Sie vorgeschlagen haben, dann eventuell überörtliche ÖPNV-Verbünde ausschließen würde. Der Landkreistag hat auch noch etwas gesagt. In Ihrem Vorschlag steht „kostenlose Nutzung“. Wenn man dann ins Detail geht – da ist das Problem, wenn man so kleine Beispiele aufzählt –, könnte man auf die Idee kommen, wenn Ihre Gesetzesänderung angenommen würde, dass man den Kurbeitrag anteilig nur dann für den ÖPNV-Zuschuss verwenden kann, wenn die Kurgäste auch wirklich kostenlos fahren. Wenn Sie aber sagen, die kriegen ein ermäßigtes

Ticket, geht es schon wieder nicht. Da haben Sie einfach Probleme in der faktischen Umsetzung, wenn Sie anfangen, Allgemeinbeschreibungen durch Einzelbeispiele zu ersetzen. Deswegen gibt es – wie gesagt – im deutschen Recht die rechtssystematische Entscheidung, wir verwenden Überbegriffe.

Jetzt sagen Sie aber, es wäre doch schön gewesen, wenn Sie uns jetzt trotzdem den Gefallen tun und schreiben das Fällchen dazu, aber dann haben wir, wie gesagt, das Auslegungsproblem: Kostenlos, Verkehrsverbund. Mir fallen vielleicht noch mehr Sachen ein. Dann haben wir noch die Nächsten, die sagen, aber wenn es so ist, bei uns haben wir noch – was weiß ich – eine spezielle Seilbahn, die gehört eigentlich zum Nachbarort, das ist kein öffentlicher Verkehr, die wird privat betrieben, dann müssten wir vielleicht auch noch … Da kommen wir in Teufels Küche. Das ist einfach eine ganz sachliche, pragmatische Debatte.

Im Übrigen hat jede Gesetzesänderung schon Folgekosten, weil sie im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet werden muss. Es müssen Verlautbarungen geändert werden. Es müssen Gesetzestexte verändert werden. Es müssen Nachlieferungen gemacht werden. Deswegen gibt es eine einfache, schöne Mitteilung des Innenministeriums: Ja, ihr dürft das. In den anderen Ländern – Kollege Kuschel hat schon darauf hingewiesen – wird es auch ohne die Einführung einer solchen expliziten Formulierung schon gemacht. Da gibt es sehr viele Orte. Das wird in Bayern gemacht, das wird in Nordrhein-Westfalen gemacht. Ich spare mir jetzt die Aufzählung der einzelnen Kurorte, denn ich möchte nicht in die Situation kommen, annähernd so lange wie Sie, Herr Bühl, über diese doch sehr kleine Frage einer Rechtsauslegung zu diskutieren. Ich bitte deswegen alle Touristiker um Verständnis, dass wir jetzt diese Formulierung hier als Koalition nicht aufnehmen wollen. Aber ausdrücklich noch mal: Natürlich soll der öffentliche Nahverkehr auch durch Kurbeiträge bezuschusst werden dürfen, um den Touristen und den Besuchern ein besseres Angebot machen zu können; ob kostenlos oder preisgünstig – das sehen Sie an dieser kleinen Frage – bleibt offen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt Abgeordneter Henke, Fraktion der AfD.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Och, muss ich schon wieder Kaffee trinken ge- hen!)