Der Vollständigkeit halber bringe ich an diesem Punkt auch noch mal die Vergleiche mit den anderen Bundesländern: In Bayern, Sachsen, Rheinland-Pfalz und in Hamburg erfolgt die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses. Andere Länder wie eben Thüringen wollen den Tarifvertrag zwar der Höhe nach übertragen, aber nehmen eine zeitliche Verschiebung vor. Sie müssen sich heute auch daran messen lassen, was Sie vor noch nicht allzu langer Zeit an dieser Stelle gesagt und vertreten haben. Da brauchen Sie nicht mit dem Finger auf die CDU-Fraktion zu zeigen. Das treffendste Beispiel hat der Verein der Thüringer Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen in seiner Stellungnahme gebracht. Der Verein bezieht sich auf den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke zur Besoldungsanpassung in der Landtagssitzung vom 18. September 2013. Das hatte ich auch schon in der letzten Debatte an dieser Stelle ge
bracht. Die frühere stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken im Thüringer Landtag und damalige Stellvertreterin von Bodo Ramelow sagte in ihrem Redebeitrag an dieser Stelle, ich zitiere: „Mit unserem Änderungsantrag entsprechen wir ganz genau den Forderungen der SPD, wie sie von Ihnen in den vorangegangenen Debatten formuliert wurden.“
„Wir fordern die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für die Beamtinnen und Beamten des Landes, nicht mehr und nicht weniger.“ – so Frau Renner vor zwei Jahren an dieser Stelle. Meine Damen und Herren, wie sich die Zeiten ändern! Herzlich willkommen in der Realität!
Herr Abgeordneter Kowalleck, es gibt eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dittes. Lassen Sie diese zu?
Herr Kowalleck, Sie geben mir sicherlich recht, dass Politik ja auch vom Vertreten eigener Position lebt, nur habe ich Ihre noch nicht gehört. Vielleicht können Sie noch einmal die Position der CDU-Fraktion bzw. Ihre eigene hier in die Debatte mit einbringen?
Meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, Sie sind in Verantwortung und Sie müssen sich daran messen lassen, was Sie gestern noch gesagt haben, was Sie in den Koalitionsvertrag geschrieben haben und was Sie heute nicht umsetzen, meine Damen und Herren.
Es ist unverantwortlich gegenüber den Thüringerinnen und Thüringern und in diesem Fall gegenüber den Beamtinnen und Beamten, dass Sie gestern noch etwas ganz anderes sagten, als Sie heute machen. Daran müssen Sie sich an dieser Stelle auch messen lassen.
Herr Dittes hat ja die Möglichkeit, wie beim letzten Mal hier auch noch die Stellungnahme seiner Fraktion zu bringen und vielleicht nimmt er dann auch noch die Anregung aus meiner Rede auf. Ich habe ja gesagt, es wäre gut, wenn hier auch noch einmal näher auf die Anregungen der Anzuhörenden eingegangen wird. Erklären Sie das doch bitte auch den Anzuhörenden, warum Sie gestern ganz andere Dinge gesagt haben als heute.
Meine Damen und Herren, die Thüringer Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter verfolgen diese Diskussion mit großem Interesse und konnten sich auch ihr Bild machen, ein Bild davon, was von Teilen der Koalitionsfraktionen einmal gesagt wurde und heute nicht gehalten wird. Wieder einmal heißt es an dieser Stelle von Ihnen: Versprochen und dann doch gebrochen!
Vielen Dank, Herr Kowalleck. Nun kommt Abgeordneter Brandner für die AfD-Fraktion zu Wort. Bitte. Sie sind von Ihrer Fraktion gemeldet worden.
Okay, dann kommen wir zu Frau Rothe-Beinlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – oder? Herr Adams, okay. Wir sehen jetzt die Redeliste einfach noch einmal durch. Herr Adams, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, lieber Herr Kowalleck, jetzt haben wir bis zum Ende doch nicht die Position der Union erfahren, aber vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, dass Sie uns das noch in einem nachfolgenden Beitrag mitteilen, oder wir werden es nachher bei der Abstimmung sehen.
Eigentlich, sehr geehrter Herr Kowalleck, wollte ich meine Rede damit beginnen, dass ich Ihnen antworte und mich Ihnen an die Seite stelle, indem Sie nämlich gesagt haben: Ich will gar nicht alles noch einmal wiederholen, was hier schon gesagt wurde. Auch der sehr ausführliche Beitrag Ihrer Kollegin hat uns in die Thematik eingeführt. Und so will ich es trotzdem halten, auch wenn Sie uns Ihre Position nicht verraten haben. Vielleicht so viel: Ich habe herausgehört, dass die CDU die Oppositionsposition übernommen hat, aber – so wie es Kollege Pidde schon gesagt hat – eben nicht die einer konstruktiven Opposition, die durchaus durch eine argumentativ vorgetragene Kritik die regierungstragenden Fraktionen treiben könnte. Ich habe nur wahrgenommen, dass Sie beim Verfassen Ihrer Rede davon ausgegangen waren, dass Sie erwarten würden oder wohl erwartet haben, dass wir mit Fingern auf die CDU zeigen. Das ist überhaupt nicht unsere Aufgabe und das haben auch, wenn ich ordentlich zuhören konnte, Herr Pidde und Herr Kräuter überhaupt nicht gemacht.
Die rot-rot-grüne Landesregierung setzt mit diesem Gesetz einen wichtigen Punkt um. Das haben alle Rednerinnen und Redner so, denke ich, bekräftigt und deutlich gemacht, nämlich ein wichtiges Erfordernis, das besteht, die Beamtenbezüge und die Angestelltengehälter nicht weiter auseinanderdriften zu lassen. Zum 01.09., rückwirkend, werden in diesem Jahr deshalb alle Beamtinnen und Beamten 1,9 Prozent mehr erhalten und im nächsten Jahr wird es noch einmal um 2,1 Prozent steigen. Uns Bündnisgrünen ist das wichtig, weil wir mit dieser Erhöhung – auch das ist schon von den Rednern der regierungstragenden Fraktionen sehr deutlich gesagt worden – die Wertschätzung für die Arbeit der Beamtinnen und Beamten nicht nur in dieser Zeit, sondern insgesamt im Freistaat Thüringen schätzen. Ich denke, das auch für das gesamte Parlament sagen zu dürfen, dass uns dieser Ausdruck der Wertschätzung hier eint, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die enormen Leistungen, die Beamtinnen und Beamte im Augenblick gerade bei der Aufnahme von Flüchtlingen, bei den ersten Schritten der Integration durchführen müssen, diese Wertschätzung für diese ganz besondere Arbeit versuchen wir, wenigstens ansatzweise in einer Stellenzulage auszu
drücken, die wir in einem Änderungsantrag hier in das Gesetz mit eingefügt haben. Insofern denke ich, dass wir bei der vielen Zustimmung, die es heute hier im Parlament gegeben hat, ein Abstimmungsergebnis haben werden und damit auch dieses Besoldungsgesetz dann auf den Weg bringen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Adams. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt nicht vor, sodass ich für die Regierung Herrn Staatssekretär Schubert das Wort erteile.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich denke, mit dem Entwurf der Regierung, der mit kleinen Änderungen heute zur Abstimmung steht, haben wir einen guten Kompromiss eingebracht, der einerseits die Leistungen der Beamtinnen und Beamten im Freistaat würdigt, auf der anderen Seite aber auch die finanziellen Rahmenbedingungen beachtet. Mit der Angleichung der Besoldung an die Tariferhöhung jeweils zum 01.09. ist das – denke ich – gelungen. Auch wird damit erreicht, dass es kein weiteres Auseinandertriften der Einkommen der Tarifbeschäftigten und der Beamten gibt. Ich kann gar nicht verstehen, Herr Kowalleck, dass Sie das hier so kritisieren, denn das ist die gängige Praxis, die auch unter Minister Voß so eingebracht worden ist und die auch von Ihnen und Ihrer Fraktion immer so mitgetragen worden ist.
Vielleicht noch zwei wichtige Punkte, denn die Inhalte sind jetzt ausführlich diskutiert worden. Wir werden oft auf Personalratssitzungen oder in Beschäftigtenversammlungen gefragt, was denn nun mit der Besoldungsanpassung ist, es sollte doch am 1. September passieren und jetzt haben wir doch schon November und es ist immer noch nichts passiert. Dazu muss man noch mal sagen, dass wir die Aufgabe hatten, die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung zu überprüfen. Das gilt sowohl für die Vergangenheit, also für die letzten Jahre, das hat uns das Bundesverfassungsgericht aufgegeben, als auch für einen gewissen Ausblick auf die vor uns liegenden Jahre, wobei man das eben nicht genau abschätzen kann, weil da auch die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts eine Rolle spielt und die kann man natürlich nur schätzen bzw. prognostizieren, aber nicht genaue Voraussagen treffen. Wir sind dann zu der Erkenntnis gekommen, die Besoldung in der Vergangenheit war verfassungsgemäß. Wir gehen davon aus, dass das für die jetzt vorgeschlagene Besoldungserhöhung auch zutrifft. Das hat ein bisschen gedauert, weil wir das wirklich exakt abprüfen mussten. Deshalb ist der Gesetzent
wurf erst nach zwei Kabinettssitzungen dann im September eingebracht worden. Aber ich denke und bin mir ganz sicher, wenn wir heute zur Beschlussfassung kommen, werden wir das dann Ende November/Anfang Dezember auch bei der nächsten Gehaltszahlung berücksichtigen und rückwirkend zum 1. September die Zahlung vornehmen, sodass dies also in diesen Jahr noch zur rechten Zeit erfolgt.
Eine zweite Sache, auf die ich noch kurz eingehen möchte, sind die Änderungen, die von den Koalitionsfraktionen eingebracht worden sind. Das ist einmal die Änderung bei der Mindestversorgung, was wichtig ist, aber eben auch die Zuschläge, die möglich sind, für die Beschäftigten, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen große Arbeit leisten. An dieser Stelle noch meinen herzlichen Dank an alle, die dort tätig sind.
Wir möchten das in gewisser Weise, weil das wirklich über das normale Maß hinausgeht, würdigen und die Möglichkeit schaffen, eine Stellenzulage von 120 Euro pro Monat zu ermöglichen. Für Tarifbeschäftigte brauchen wir das nicht im Gesetz zu regeln, da können wir mit außertariflichen Zulagen arbeiten.
Das sind wichtige Änderungen, die sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch ergeben haben. Ausdrücklicher Dank an die Koalitionsfraktionen, dass das aufgenommen worden ist. Ich hoffe jetzt auf Zustimmung zum Gesetzentwurf, damit wir die Anpassung zur Besoldung auch noch rechtzeitig vornehmen können. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir haben jetzt keine weiteren Wortmeldungen, sodass wir zur Abstimmung kommen zunächst über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 6/1255. Ich frage, wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen – aus den Koalitionsfraktionen, danke schön, aus der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Enthaltungen? Enthaltungen aus der CDU-Fraktion.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Man traut sich nicht einmal zu sagen, welche Po- sition man hat!)