Meine Damen und Herren, natürlich ist der Ruf nach Mehr verführerisch und auch einfach, solange man nicht sagen muss, woher das Geld kommen soll. Bezogen auf den Gesetzentwurf wird vom Beamtenbund, von Gewerkschaften und Interessenvertretern und auch von der Opposition kritisiert, dass es nur eine inhaltsgleiche, aber keine zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses ist. Natürlich hätte sich auch die SPD-Fraktion eine zeitgleiche Übertragung gewünscht, aber nicht alle Wünsche können finanziert werden. Deshalb finde ich den gefundenen Kompromiss der zeitlich verzögerten, inhaltsgleichen Übertragung in Ordnung, den übrigens die meisten anderen Bundesländer ebenso vollziehen.
Liebe Kollegen von der CDU-Fraktion, gebetsmühlenartig haben Sie sowohl in der Einbringungsrede zum Gesetzentwurf und auch im Haushalts- und Finanzausschuss die zeitlich verzögerte Übertragung des Tarifergebnisses kritisiert. In eine Aktion Ihrerseits ist die Kritik allerdings nicht gemündet. Es hat im Ausschuss keinen Änderungsantrag von Ihnen gegeben und es gibt auch heute keinen Änderungsantrag aus Ihren Reihen. Das ist schon wider
So stelle ich fest, dass Sie in der Opposition angekommen sind. Von konstruktiver Opposition kann aber keine Rede sein.
Aber vielleicht sind Sie auch ganz zufrieden mit dem, was hier vorliegt, und dürfen es nur nicht so sagen. Im Grunde genommen passiert ja nichts anderes als das, was CDU und SPD vor zwei Jahren auf Vorschlag von Finanzminister Voß bereits getan haben. Vorher hat es zeitverzögerte Anpassungen gegeben, die die Union allein zu verantworten hatte.
Meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen haben im Haushalts- und Finanzausschuss noch einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf als Reaktion auf die bestehenden Herausforderungen vorgelegt. Als Ansatz zur Gewinnung und Bindung von geeignetem Personal sieht der Gesetzentwurf außerdem eine Stellenzulage für Beamte vor, die in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes tätig sind. Diese Regelung soll zunächst auf die nächsten zwei Jahre befristet bleiben. Zudem wurde eine Bestandsschutzklausel für Bezieher der Mindestversorgung eingeführt, um für diesen Personenkreis nachteilige Auswirkungen durch das vorliegende Gesetz zu vermeiden. Die Änderungen finden sich in der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, die Frau Schulze eben erläutert hat, wieder. Wir bitten um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung und zum Gesetzentwurf. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren am Livestream, meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Plenarsaal! Mit dem vorliegenden Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2015 und 2016 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften sollen die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter des Freistaats Thüringen an der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Ver
hältnisse durch die inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 28. März 2015 teilhaben. Jedoch soll in den Jahren 2015 und 2016 eine um sechs Monate versetzte Übernahme erfolgen.
Der Diskussionsprozess bis zum vorliegenden Gesetzentwurf war nicht einfach. Allen kritischen Hinweisen mangelt es aber an einer entscheidenden Feststellung: Es ist der Gesetzentwurf der Landesregierung. Diese Landesregierung wird von drei Fraktionen getragen, und alle Partner haben sich in den Ergebnisprozess mit den jeweils ihrigen Vorstellungen eingebracht. Dieser Fakt bleibt bei den kritischen Hinweisen unberücksichtigt. Ich hätte mir schon gewünscht, genau wie mein Kollege Vorredner, dass wir tatsächlich eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses gleich zu Beginn für die Beamtinnen und Beamten zustande gebracht hätten. Wünsche sind das eine und reale politische Machbarkeit ist das andere. Grundsätzlich wird auch von den Kritikern der Wille begrüßt, dass wir die Beamtinnen und Beamten seit nunmehr sechs Jahren kontinuierlich an der Einkommensentwicklung beteiligen. Das ist im Bundesmaßstab nicht selbstverständlich. Bei aller Kritik an den jeweiligen Änderungen des Thüringer Besoldungsgesetzes darf man diese Feststellung auch gegenüber der vorherigen Landesregierung treffen
Herr Mohring – und so formulieren. Ich erinnere hier auch an eine Nullrunde im Freistaat Bayern. Wir sollten auch nicht auf andere schauen, sondern uns fragen lassen, ob es nicht noch besser geht. Na klar, gibt es immer ein Schneller, ein Höher und ein Weiter. Das ist nicht der Punkt. Der Punkt – und da ist die Regierungskoalition stabil – ist, immer wieder alle Beteiligten mitzunehmen und deren Argumente im Entscheidungsprozess zu berücksichtigen. Das hat die Regierung getan und dafür ist ihr ausdrücklich zu danken.
Der Tarifabschluss 2015/2016 soll grundsätzlich inhaltsgleich, aber mit zeitlicher Verschiebung auf Thüringer Beamte und Richter übertragen werden. So sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge in diesem Jahr sechs Monate später ab dem 1. September 2015 und im darauf folgenden Jahr ebenfalls sechs Monate später ab dem 1. September 2016 nochmals angehoben werden. Durch die grundsätzlich inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses werden die Thüringer Beamten und Richter nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt. Alle Besoldungsgruppen nehmen – wenn auch zeitlich später – gleichmäßig an der Besoldungserhöhung teil. Die zeitliche Ver
schiebung der Anpassung über sechs Monate im Jahr 2015 und 2016 hat keine Auswirkungen auf das Niveau der Beamtenbesoldung und -versorgung. Damit erfolgt auch keine dauerhafte Abkopplung von der Einkommensentwicklung im Tarifbereich. Meine Bemerkung liegt hier auf der „dauerhaften Abkopplung“.
Bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015 ist dies unproblematisch. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung in Kenntnis der in vielen Ländern üblichen Praxis der zeitverzögerten Übernahme des Tarifergebnisses getroffen, diese auch in der für den Gesetzgeber nunmehr verbindlichen Berechnungsmethode zur Feststellung der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung unberücksichtigt gelassen. Daher kann davon ausgegangen werden, dass wegen zeitlicher Verzögerung keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.
Mit dieser Begründung der Landesregierung sind die Gewerkschaften und Fachverbände natürlich nicht zufriedenzustellen. Sie greift für die Gewerkschaften zu kurz. Sie beinhaltet nämlich kein Verbot oder verfassungsrechtliche Bedenken, was gegen eine zeitinhaltsgleiche Übertragung spricht. Jede Begründung, auch ein Vergleich mit Regelungen der Altersvorsorge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (VBL) greift da nicht durch und bietet die Möglichkeit von Rede und Gegenrede oder gar Streit. Die Argumente und Hinweise der Gewerkschaften und Fachverbände sind gerechtfertigt. Ich habe auch in den Debatten meiner Fraktion nichts davon gehört, dass wir von unseren Wahlprüfsteinen in dieser Frage abrücken. Aber ich verweise noch einmal auf die Situation, dass wir eine Koalition im Gleich- und Dreiklang tragen, wo jedes Argument seine Berechtigung hat. Aus dieser Gemengelage hat die Landesregierung den Gesetzentwurf entwickelt und vorgelegt, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Es ist nun aber nicht so, dass die Gewerkschaften und Fachverbände den Gesetzentwurf in Gänze ablehnen. Die Gewerkschaften und Fachverbände schließen sich in weiten Teilen dem vorgelegten Gesetzentwurf auch ausdrücklich an und begrüßen einzelne Regelungen.
Ich möchte hier beispielhaft einige Regelungen aufführen. Der Familienzuschlag wurde sachgerecht weiterentwickelt. Gerade die Differenzierung nach den niedrigen Besoldungsgruppen und höheren Besoldungsgruppen bei Beamtenkindern war nicht mehr zeitgemäß und war auch mit meinen Wertvorstellungen nie vereinbar gewesen. Wir haben die Mindestversorgungsbezüge beim Ruhegehaltssatz, beim Unfallruhegehaltssatz und der Hinterbliebenenversorgung entsprechend angepasst.
tinnen und Beamte ausreichend versorgt seien. Das stimmt ausdrücklich nicht. Da überzeugt mich auch kein anderes Argument, denn die Wahrheit in dieser Frage ist, dass die ruhegehaltsfähige Dienstzeit erst ab dem 03.10.1990 beginnt und die Ruhensregelung für die Zeit davor eine klare Schlechterstellung für die Betroffenen beinhaltet. Insoweit hätte ich diese Hinweise der Gewerkschaften und Fachverbände nicht gebraucht. Für die Damen und Herren in diesem Haus, die da anderer Auffassung sind, sind diese aber nicht nur lesenswert, sondern dienen dazu, zu verstehen, warum Gewerkschaften hierzu andere Regelungen aus der Bundesgesetzgebung erwarten, dass mit dieser Ungleichbehandlung Schluss gemacht wird.
Neben diesen beiden Beispielen haben wir das Reisekostenrecht novelliert und den Anrechnungsbetrag von 15 auf 17 Cent pro privaten Fahrtkilometer angepasst.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Thüringer Besoldungsrecht gibt es auch noch einige Baustellen, die wir in dieser Legislaturperiode angehen wollen. Dazu gehört die Beförderungspraxis, die Praxis der Stellenbesetzung oder Änderungen von Besoldungsgruppen im Schulbereich. Wer aber von der Landesregierung diese Schritte per Lichtschalterverfahren – also Regierungsübernahme und Lichtschalter an – erwartet, hat eine falsche Erwartungshaltung. Die Wertschätzung für unsere Beamtinnen und Beamten ist es uns wert, dass wir an diesen Themen ergebnisorientiert arbeiten. Hätten wir diese Baustellen jetzt berücksichtigt, hätte dies zu weiteren zeitlichen Verzögerungen geführt.
Die vorliegende Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge trägt sowohl dem Interesse der Beamten, Richter und Versorgungsempfänger an einer angemessenen Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung als auch an den begrenzten finanziellen Möglichkeiten der öffentlichen Haushalte und des Landes Thüringen Rechnung. Meine Fraktion stimmt dem vorgelegten Gesetzentwurf mit Änderungsantrag zu. Danke.
Vielen Dank, Herr Kräuter. Wir kommen nun zu Herrn Abgeordneten Kowalleck von der CDU-Fraktion. Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, keine Angst, liebe Koalitionsfraktionen, ich werde heute nicht zu jedem Punkt sprechen.
Es ist gut, dass wir in der Berichterstattung zum Gesetzentwurf noch mal die wesentlichen Positionen der Anzuhörenden gehört haben. Frau Schulze ist darauf auch ganz intensiv eingegangen. Dafür herzlichen Dank! Ich möchte aber auch noch mal einführend auf die Ausführungen des Kollegen Dr. Pidde eingehen. Herr Dr. Pidde, mir kam das ein bisschen so vor, als würden Sie hier darstellen: Ich mache die Welt, so wie sie mir gefällt. Sie sind ja mit dem Anspruch rangegangen, als Sie gemeinsam mit Linken und Grünen diese Koalition gebildet haben, dass Sie alles besser machen wollen. Aber wir sehen mittlerweile,
die Versprechungen, die Sie gemacht haben, sammeln Sie nacheinander ein und dazu gehört eben auch die zeitliche Anpassung der Besoldung. Die Beamtinnen und Beamten in diesem Land wissen ganz genau, was sie davon halten sollen. Da nützen Ihnen dann auch die Ausreden nichts. Ich sage hier auch ganz klar: Wir als CDU-Fraktion halten Ihnen da auch weiterhin den Spiegel vor. Das müssen Sie aushalten und wir stehen auch dazu.
Meine Damen und Herren, ich hatte bereits zur Einbringung des Gesetzes auf verschiedene Stellungnahmen hingewiesen. Leider sind die Koalitionsfraktionen im September nicht so intensiv darauf eingegangen. Heute haben wir da mehr gehört, zumindest vom Abgeordneten Kräuter. Aber ganz schlüssig ist die Argumentation trotzdem nicht, ich hätte mir an dieser Stelle gewünscht, dass Sie noch intensiver auf die einzelnen Stellungnahmen der Betroffenen eingehen. Aber ich denke, die Anzuhörenden werden auch noch mal in der einen oder anderen Sache auf Sie zukommen.
Ich habe in meiner letzten Rede die Kritik vom Deutschen Beamtenbund, vom Deutschen Gewerkschaftsbund und vom Verein der Thüringer Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen angebracht. Es kamen jetzt in unserer Anhörung noch weitere Argumente und Anzuhörende hinzu. Wir haben das im Haushalts- und Finanzausschuss entsprechend behandelt und besprochen, aber es ist eben wichtig, dass wir die einzelnen Fakten auch hier an dieser Stelle noch einmal intensiv beraten. Ein Fakt ist unter anderem, dass der Gesetzentwurf im Schneckentempo von der Landesregierung eingebracht wurde – immerhin haben wir jetzt November 2015 – und das müssen Sie eben auch den Beamtinnen und Beamten an dieser Stelle erklären.
ten zum 1. März 2015 ein Tariferhöhung von 2,1 Prozent und zum 1. März 2016 von 2,3 Prozent. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Anpassung ab 1. September 2015 um 1,9 Prozent und ab 1. September 2016 um 2,1 Prozent vor. Das bedeutet eine zeitliche Verschiebung von jeweils sechs Monaten für die rund 30.000 Thüringer Beamten. Wenn ich dann von den Koalitionsfraktionen höre, es gibt keine zeitliche Verschiebung, dann weiß ich auch nicht mehr, was Sie hier darstellen, denn auch die Beamtinnen und Beamten und die Anzuhörenden haben das hier ganz klar in der schriftlichen Anhörung dargestellt. Es hat die bedeutende Rolle in der Anhörung eingenommen. Übrigens habe ich auch im September an dieser Stelle Ausführungen zu diesem Punkt gemacht. Und wissen Sie, welche Wortmeldung aus den Reihen der Linken kam? Herr Kräuter guckt mich schon an – ändern! Meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, „ändern“ hieß es aus Ihren Reihen im September 2015. Aber da frage ich jetzt: Wo ist Ihr Änderungsantrag zu diesem Punkt? Mir kommt es so vor
das hat Herr Kräuter dargestellt, ja –, als ob da zwei Herzen in Ihrer Brust schlagen. Einerseits verteidigen Sie die zeitversetzte Angleichung, andererseits rufen Sie „ändern“. Vor allem, Sie rufen in die falsche Richtung.
Wenn jemand an diesem Gesetzentwurf etwas ändern muss, dann sind Sie das, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen.
Sie haben die Mehrheit in diesem Haus und das muss Ihnen auch bewusst sein. Da können Sie nicht die CDU am Ende vors Loch schieben.
Der Vollständigkeit halber bringe ich an diesem Punkt auch noch mal die Vergleiche mit den anderen Bundesländern: In Bayern, Sachsen, Rheinland-Pfalz und in Hamburg erfolgt die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses. Andere Länder wie eben Thüringen wollen den Tarifvertrag zwar der Höhe nach übertragen, aber nehmen eine zeitliche Verschiebung vor. Sie müssen sich heute auch daran messen lassen, was Sie vor noch nicht allzu langer Zeit an dieser Stelle gesagt und vertreten haben. Da brauchen Sie nicht mit dem Finger auf die CDU-Fraktion zu zeigen. Das treffendste Beispiel hat der Verein der Thüringer Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen in seiner Stellungnahme gebracht. Der Verein bezieht sich auf den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke zur Besoldungsanpassung in der Landtagssitzung vom 18. September 2013. Das hatte ich auch schon in der letzten Debatte an dieser Stelle ge