Dennoch sehen wir auch praktische Probleme, die es in der Umsetzung vor allen Dingen am Anfang in der Umstellung gibt. Deshalb wollen wir auch versuchen, die Kommunen zu sensibilisieren, damit es mehr Sammelbehälter gibt, damit da auch Gespräche laufen, dass man die Wege nicht zu lang gestaltet. Ich denke – auch wenn es eine kurze Anfangsphase gibt, wo es immer ein bisschen rumpelt –, wenn sich das einmal eingespielt hat, dann werden auch viele froh sein, dass sie den Schritt gegangen sind. Deswegen bin ich auch froh, dass unsere Landesregierung diesen Schritt gegangen ist. Es wird auch eine Win-win-Situation für die Bürgerinnen und Bürger werden, davon bin ich überzeugt. Daher bin ich optimistisch, dass der Pflanzenabfall nicht eine Bürde ist, sondern eine Chance. Und wenn Sie vielleicht noch als CDU-Fraktion in Ihren Kommunen mitarbeiten, dass das ordentlich verarbeitet und auch genutzt wird, dann wird das auch eine gute Situation werden. Dann bedanke ich mich für die Mitarbeit und für die Aufmerksamkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Tasch, ich war sehr gespannt, denn der Titel heißt ja „Kleingärtner“. Eigentlich haben Sie über Garten im Allgemeinen gesprochen, aber nicht über Kleingärtner. Lassen Sie mich über die kleingärtnerische Nutzung noch ein paar Sätze hinzufügen, weil ich nämlich glaube, das ist hier noch nicht so beleuchtet, wie es eigentlich sollte. Denn das entspricht so nicht der Diskussion, die wir jetzt hatten. Wir haben eine Stadt-Land-Diskussion gehabt – Gartennutzung im ländlichen Raum, Gartennutzung im städtischen Raum. Dies wurde von den verschiedenen Vertretern hier diskutiert, aber wir haben das Thema der kleingärtnerischen Nutzung, die übrigens überwiegend im städtischen Raum stattfindet – das möchte ich bitte dreimal hier unterstreichen –, eigentlich noch nicht diskutiert. Das ist eine besondere Art der Nutzung.
Lassen Sie mich mal ein paar Zahlen zur Versachlichung der Diskussion mit beifügen. Wir haben momentan rund 65.000 Mitglieder im Landesverband der Kleingärtner. Das ist eine sehr bedeutende Gruppe – wir haben eine sehr ausgewachsene kleingärtnerische Nutzungskultur. Wir haben auch – und das möchte ich an der Seite betonen – in Altenburg einen Bundeswettbewerb gewonnen, der sich genau dem Motto des städtischen Raums, der ökologischen Nutzung, des demografischen Faktors unter der Einbeziehung des Kleingartens widmet. Ich betone das noch zweimal, weil das auch bundesrepublikweit ein Vorzeigeobjekt ist.
Der Kleingarten und dessen Nutzer ist noch mal separat zu betrachten. Ich sage das ganz deutlich: Die überwiegende Anzahl der Menschen, die Kleingärten haben, sind Best Ager – wie man so neudeutsch sagt – oder in meinem Alter, nach oben aufwärts. Nur wenige junge Leute kommen jetzt dazu, die dieses auch als Lebensmodell für sich sehen, die allerdings auch aus finanziellen Gruppen kommen, wo – sage ich mal – das Einfamilienhaus noch nicht bezahlbar ist. Das Ganze muss man mit sehen. Man muss weiterhin mit sehen, dass diese Kleingärten eine wichtige ökologische Aufgabe im Stadtraum mit lösen. Nebenbei sind Kleingärten auch immer von Stadtgrün eingebunden und noch weiterhin betroffen über die Anforderungen, die das Stadtgrün in seiner Pflege auf den Kleingarten mit auswirkt. Diesbezüglich haben wir dann natürlich eine andere Situation. Wir haben die Situation, dass es leider noch nicht so ist. Das Eichsfeld wurde gerade als Beispiel erwähnt, wo die regionalen Strukturen zum Recyceln von Grünabfall noch nicht so vorhanden sind, dass man ohne Mobilität, das heißt ohne Auto, problemlos überall das bekommt. Hier gab es einen Einwurf – Kollege Kobelt hat gesagt, man kann sich einen Container bestellen. Ja, das ist aber kommunale Aufgabe. Mancher Kreis
löst es, dass man sich entgeltfrei einen Container bestellen darf, mancher Kreis auch nicht. Darin sehe ich jetzt unser aller politische Aufgabe. Die Lösung kann nicht sein: Ja, wir verbrennen weiter, mit allen Umweltproblemen, die wir haben. Aber die Lösung kann auch nicht sein, zu sagen: Meine lieben Kleingärtner, wir wissen wohl, ihr seid alle nicht so mobil, habt das Fahrzeug nicht, jetzt sitzt ihr auf eurem Grün, macht doch bitte ein Folklore-Feuer, wenn es trocken ist. Das ist auch nicht ehrliche Politik. In diesen beiden Bereichen sind die Ansätze. Ich muss sagen, im ländlichen Raum ist es auch ein bisschen kulturbedingt, dass man gerne so ein Kartoffelfeuer macht, ein Herbstfeuer, ein Weihnachtsfeuer, ein Osterfeuer, das hat auch etwas mit Kultur und Kulturtradition zu tun. Dazu stehe ich auch, aber man muss den Spagat zwischen einer Entsorgungsverbrennung, die zu Belastungen führt, und dem kulturellen Ansatz, der durchaus möglich ist, machen.
Ich fordere hier eine klare Unterstützung unserer Kleingartenverbände. Wir dürfen sie mit dieser Aufgabe nicht allein lassen, wir müssen die Kommunen ermutigen, sich dieser Aufgabe zu stellen, die Chancen im Recyceln zu nutzen. Aber es muss auch Aufgabe der Kommunen und kommunalen Aufgabenträger sein, Container in die Nähe dieser Anlagen zu bringen. Und ich sage noch mal ganz deutlich: Mir wird hier – das kam mir in der Diskussion von allen Seiten zu wenig – die gesellschaftspolitische Aufgabe der Kleingärtner viel zu wenig diskutiert. Ich sage hier ganz deutlich, das ist eine der wichtigsten Gruppen im ökologischen Stadtkontext, in der ökologischen Lebensführung; diese Gruppe hat mehr Unterstützung verdient und dafür werde ich weiter streiten und deren Bedeutung im Naturschutz auch weiter herausarbeiten. Dafür stehe ich hier und werde auch weiterhin dafür streiten und kämpfen. Danke schön.
Für die Fraktion der AfD hat sich Abgeordneter Henke zu Wort gemeldet. Ihnen stehen noch 1 Minute und 40 Sekunden zur Verfügung.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte die Brisanz des Falls noch mal klarstellen: In Thüringen greift ein Parasit um sich, der Kastanienbäume befällt. Diesen Befall können Sie nur beseitigen, indem Sie die Blätter verbrennen, weil der Parasit sich zwischen Oberseite und Unterseite des Blatts hineinfrisst und dort überwintert. Wir bekommen jetzt die Herbststürme. Das trockene Laub wird durch den Wind weiter verbreitet, das heißt, wir kriegen eine große Ansteckungsgefahr auch auf
andere Gebiete. Diese Gefahr können Sie nur beseitigen, indem diese Blätter verbrannt werden. Sie können sie auch nicht kompostieren, das funktioniert nicht.
Zu Herrn Kobelt gesagt: Ihre 4.000 Quadratmeter machen bei mir vielleicht ein Viertel des Grundstücks aus, aber
es sind Obstbaumwiesen mit verschiedenen Gehölzen. Die können Sie nur zu bestimmten Jahreszeiten verschneiden, im Frühjahr oder im Herbst, und dann muss verbrannt werden. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich lege auf die 4.000 Quadratmeter von Herrn Kobelt noch 500 drauf.
Aber hier geht es nicht um die Frage: Wer bietet mehr? Wir sind hier auch nicht bei „Du und dein Garten“, sondern wir sind im Thüringer Parlament und sollten das Ganze mit der notwendigen Ernsthaftigkeit diskutieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der 5. Novelle, die bis zum Ende dieses Jahres die befristete Thüringer Pflanzenabfallverordnung jetzt angemahnt hat, richten wir uns vor allen Dingen nach einem, nämlich nach Bundesrecht.
Frau Tasch, wenn Sie mir sagen, ignorieren Sie das Kreislaufwirtschaftsgesetz, dann muss ich Sie ernsthaft fragen, ob Sie erwarten, dass sich RotRot-Grün nicht an Bundesgesetze halten soll. Das kann es wohl nicht sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben die erforderliche Prüfung der Pflanzenabfallverordnung durchgeführt und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass sowohl rechtlich als auch fachlich eine weitere Verlängerung nicht aufrechterhalten werden kann. Eine wesentliche Voraussetzung für die ausnahmsweise Zulassung einer Verbrennung von Gartenabfällen durch Allgemeinverfügung ist spätestens seit dem 1. Januar 2015 entfallen, da spätestens seit diesem Zeitpunkt zumutbare Entsorgungsmöglichkeiten durch die Landkreise und kreisfreien Städte anzubieten sein sollen. Glauben
Sie mir, in Zeiten von Urban Gardening, in Zeiten davon, dass in den Städten verdichtet wird bis zum Gehtnichtmehr, um noch Wohnraum zu schaffen, in Zeiten davon, dass viele junge Familien auf der Suche nach Wohnraum mit einem Stück Garten sind, finde ich die Per-se-Unterstellung, wir würden hier – Sie haben es, glaube ich, vorhin als Ökodiktatur bezeichnet – über die Stränge schlagen, wirklich daneben.
Was ist Anlass für die Regelung? Anlass ist die Regelung des Bundes, wonach Bioabfälle – dazu zählt auch Baum- und Strauchschnitt – seit dem 1. Januar 2015 durch die Landkreise und kreisfreien Städte getrennt zu erfassen sind und auch verwertet werden müssen. Das finde ich zutiefst richtig. Warum finde ich das zutiefst richtig? Weil wir heute, wenn wir davon ausgehen, dass es unsere Aufgabe ist, Worte wie „Abfall“ oder „Abluft“ mal zu hinterfragen, uns doch eines klarmachen müssen: Es geht um die stoffliche Verwertung von Abfällen. Es geht um Stoffkreisläufe. Dieses Umdenken muss stattfinden, dass wir nicht das eine wegtun und als nicht mehr notwendig erachten, sondern den Stoffkreislauf schließen und uns klarmachen, das sind Ressourcen.
Entsprechend der Rangfolge der Abfallhierarchie nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz hat die Verwertung von pflanzlichen Abfällen Vorrang vor ihrer Beseitigung. Der Vorrang der Verwertung entfällt nur dann, wenn die Beseitigung der Abfälle den Schutz von Mensch und Umwelt am besten gewährleistet. Mit der im Kreislaufwirtschaftsgesetz von 2012 neu aufgenommenen Regelung zur getrennten Sammlung von Bioabfällen seit 1. Januar 2015 hat der Gesetzgeber somit eine Grundsatzentscheidung für die Verwertung von Bioabfällen getroffen. Und noch einmal: Das ist richtig so. Es geht um die Erkenntnis, dass eine getrennte Sammlung von Bioabfällen Transportaufwand mit sich bringt, und es geht um die Erkenntnis, dass ein Fortbestehen eines Bedürfnisses für die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb dafür zugelassener Anlagen verneint werden kann.
Wir befinden uns somit nicht im luftleeren Raum, wo wir entscheiden können oder zu entscheiden haben, ob wir eine Verbrennung vor Ort besser oder schlechter finden, sondern ob wir zu einem anderen Ergebnis kommen können. Ich beabsichtige, die Verordnung daher so zu ändern, dass die bisher praktizierte Verfahrensweise, das Verbrennen durch Allgemeinverfügung der Landkreise und kreisfreien Städte zuzulassen, im Sinne der Möglichkeit der stofflichen Weiterverwertung nicht mehr möglich ist.
Was wir nicht ändern, ist der Umgang mit pflanzlichen Abfällen, die mit Pflanzenkrankheiten wie beispielsweise Feuerbrand befallen sind. Hier richtet
sich der Umgang nach dem Pflanzenschutzgesetz. Auch hier gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen. Der Blick ins Gesetz hilft.
Auch nicht verändert wird der Umgang mit ganz normal getrocknetem Holz zum Beispiel für Lagerfeuer oder Brauchtumsfeuer. Natürlich geht es darum, dass wir nach wie vor zum Osterfeuer gehen können. Es geht auch jederzeit, wenn die Familie Samstag oder Sonntag in der Kleingartenanlage sitzt, dass sie eine Feuerschale anmacht und dabei gemütlich in der Runde sitzt. Das ist weiter zulässig, meine sehr geehrten Damen und Herren. Bevor Sie also laut rufen und unken, schauen Sie sich doch erst die Verordnung an. Das ist doch weiter zulässig und – solange es nicht zur Gefahr wird oder zu Belästigungen führt – auch durchaus wünschenswert.
Ich möchte ausdrücklich klarstellen, dass auch weiterhin auf Antrag Ausnahmen zur Verbrennung von Gartenabfällen in begründeten Einzelfällen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz genehmigt werden können, zum Beispiel bei besonderer Unwegsamkeit des Geländes. Für solche Anträge sind aber weiterhin die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Regelung in der Pflanzenabfallverordnung zum Verrotten pflanzlicher Abfälle soll ebenfalls bestehen bleiben. Bei dem Liegenlassen von pflanzlichen Abfällen verbleiben die in dem organischen Material enthaltenen Nährstoffe an dem Ort des Nährstoffentzugs. Diese unmittelbare Kreislaufführung ist aus ökologischer Sicht absolut wünschenswert, zumal ein Schadstoffeintrag in den Boden ausgeschlossen ist.
Jetzt gibt es mehrere Fragen, die mir häufig gestellt wurden. Erste Frage: Wohin soll ich denn nun als Bürger oder Bürgerin künftig mit meinen Pflanzenabfällen? Viele Bürgerinnen und Bürger kompostieren die Bioabfälle richtigerweise in ihrem eigenen Garten. Der Kompost ist und bleibt nun einmal das beste und wichtigste Düngemittel für meinen Garten. – Das ist kein Zitat von mir, sondern eines aus dem Kleingärtnerportal. Abfälle und damit auch Pflanzenabfälle, die der Bürger oder die Bürgerin nicht selbst verwerten kann oder will, müssen, wie bereits gesagt, durch die Landkreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eingesammelt und verwertet werden. Noch einmal: Sie sind nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz dazu verpflichtet, Pflanzenabfälle und andere Bioabfälle getrennt einzusammeln und eine zumutbare Abgabemöglichkeit zur Verfügung zu stellen.
Eine weitere Frage, die uns häufig gestellt wurde, ist, wieso Thüringen das Verbrennen per Allgemeinverfügung nicht mehr zulassen will, es aber in den anderen Bundesländern weiter solche Regelungen gibt. In vielen Ländern bestehen noch Regelungen, die teilweise 30 oder 40 Jahre alt sind. Die
se sind noch nicht an das neue Gesetz angepasst, weil – anders als in Thüringen, wo das Ganze immer befristet wurde – keine Entscheidung im Augenblick ansteht. Wir müssen aber entscheiden, weil unsere Verordnung ausläuft. Ließe ich sie einfach auslaufen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann steht auch wirklich alles, auch das Brauchtumsfeuer, infrage. Ich bin deswegen optimistisch, dass sich hier in Zukunft auch in anderen Ländern etwas tun wird. Wenn ich mir die öffentliche Diskussion in den Zeitungen anschaue – und wir haben dazu viel Feedback bekommen –, dann sehe ich, dass es sowohl viele Pro- als auch einige Kontra-Meinungen gibt. Hier schrieb ein Leser in der TA: „Es gibt in der heutigen Zeit eigentlich keinen Grund außer Krankheiten und Bequemlichkeit, Gartenabfälle zu verbrennen. Sinnvoll wäre es, die Gartenabfälle zu sammeln und sie zu kompostieren.“ Ein anderer Leser schreibt: „Der Gartenbesitzer, der schon durch die Bewirtschaftung seines Gartens einen Beitrag für die Umwelt leistet, darf seinen Baum- und Strauchschnitt nicht mehr verbrennen. Verbrannt haben doch aber schon seine Vorfahren.“ Dann gibt es wieder eine Leserin, die schreibt: „Es war einmal ein Kleingärtner, der wusste im Frühling und im Herbst nie so recht, wohin mit dem Grünabfall. Da fiel ihm die Praxis seines Urgroßvaters ein, der zu seiner Zeit noch regelmäßig alles verbrannte. Was man aber damals noch nicht wusste, mit der Verbrennung gelangen große Mengen Kohlendioxid, Staub und Dreck in die Luft. Heute wissen wir mehr. Von einer ökologischen Methode kann keine Rede sein.“ Und so weiter und so fort.
Das heißt, man setzt sich damit gut auseinander. Summa summarum, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist die vorgesehene Regelung zum Schutz der Umwelt und unserer natürlichen Ressourcen notwendig. Baum- und Strauchschnitt sind zum Verbrennen einfach zu schade. Sie sollen entsprechend dem abfallwirtschaftlichen Grundsatz „Verwertung geht vor Beseitigung“ bevorzugt einer stofflichen oder energetischen Nutzung zugeführt werden. Über eine Kompostierung oder Vergärung werden aus diesen Abfällen Dünge- und Bodenverbesserungsmittel gewonnen. Bei der Vergärung entsteht gleichzeitig nutzbares Biogas. Das ist eben der Unterschied in Richtung AfD: Ein Feuer lodert und die Energie kann nicht gewonnen werden und in einer Biogasanlage entsteht Energie. Es ist noch ein weiter Weg, ehe das bei manchen ankommt.
In Heizkraftwerken können durch Baumund Strauchschnitt andere Brennstoffe substituiert werden. Hingegen wird bei einer Beseitigung durch Verbrennung wertvolle Biomasse vernichtet. Außerdem sind die Nachteile, die mit einer Verbrennung von Pflanzenabfällen einhergehen können, vielfältig. Sie kennen die einschlägigen Meinungen. Wir haben in städtischen Gebieten ohnehin oft grenz
wertige Feinstaubbelastungen. Bei unsachgerechten Verbrennungen kommt es außerdem zu starker Rauchentwicklung, was die Nachbarschaft erheblich beeinträchtigt und worunter insbesondere Allergiker und Menschen mit Atemwegserkrankungen zu leiden haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir zum Abschluss noch ein Zitat des Landesverbands Thüringen der Gartenfreunde. Das Zitat lautet: „Wenn Städte und Gemeinden stattdessen kostenfrei für die Entsorgung der Grünabfälle sorgen, haben wir gegen die generelle Abschaffung der Brenntage keine Einwände.“ Vielen Dank.
Wahl eines Mitglieds des Richterwahlausschusses und dessen Vertreters gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 14 und 15 des Thüringer Richtergesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/1229
Gemäß § 14 Nr. 1 des Thüringer Richtergesetzes gehören dem Richterwahlausschuss acht vom Landtag berufene Abgeordnete an. Diese Abgeordneten und ihre Vertreter werden vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden gewählt. Jede Landtagsfraktion muss mindestens mit einem Abgeordneten vertreten sein. Wahlvorschläge der Fraktion der AfD erhielten in der 7., 19. und 25. Sitzung nicht die erforderliche Mehrheit. Ein neuer Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 6/1229 vor.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Richterwahlausschuss, wir haben es gerade noch einmal vernommen, ist eines der wichtigen Gremien in der Rechtsordnung im Allgemeinen, aber im Freistaat auch im Besonderen. Der Ausdruck liegt darin, dass jede Fraktion das Vertretungsrecht in diesem Richterwahlausschuss hat, und gleichzeitig wird dieser Ausdruck auch noch durch das Wahlverfahren deutlich. Abgeordnete, Fraktionen als Ganzes haben die Verantwortung, diese Wahl zu