Die Maßgabe diesbezüglich war, dass eine hinreichende Infrastruktur zur Erfassung von Grüngut nicht vorhanden war. Diese Grüngutannahmestel
Wir sind sogar durch Bundesrecht verpflichtet worden, flächendeckend eine Biotonne vorzuhalten, sodass also eine landesweite Infrastruktur zur Grüngutannahme vorhanden sein müsste.
Deshalb ist die Frage, ob denn die bisherige Ausnahmeregelung aufrechterhalten bleiben muss, denn es gibt durchaus sinnvollere Entsorgungswege für Grüngut, als sie vor Ort zu verbrennen, zu einer Zeit, wo das Grüngut im Regelfall feucht ist,
wo die Kreise immer wieder hin- und hergerissen waren, ich kann das aus dem Landkreis Hildburghausen sagen. Wenn ich im Unterland geeignete Zeit hatte zum Verbrennen, war im Oberland noch Schnee. Dementsprechend hatten wir es im Regelfall so, dass die Leute in den Verbrennungszeiten feuchtes Material verbrennen mussten. Sie haben die Qualmwolken in den Tälern gesehen. Ich habe einen Asthmatiker in der Familie, ich kann Ihnen sagen, wenn man zwei Wochen kein Fenster aufmachen kann, weil es regelmäßig stinkt, ist das ein Problem. Auch so was muss man zur Kenntnis nehmen.
Nichtsdestotrotz gibt es auch bei uns in der Fraktion eine ganze Reihe von Menschen, die sich heute geoutet haben, dass sie die Verbrennung gut fanden, dass sie das gerne aufrechterhalten würden.
Vielleicht wollen sie sich hier mal outen, ich weiß es nicht. Aber ich denke mal, es ist eine Minderheit. Außerdem liegt es auch nicht in unserer Entscheidung. Ich möchte trotzdem sagen, dass es natürlich eine Reihe von Bedenken gibt, die wir ernst nehmen müssen, Bedenken, ob die Infrastruktur wirklich hinreichend ist, um das Grüngut anzunehmen, wo man sich die Frage stellen muss, gerade, Frau Tasch, bei Kleingärten: Kann man dort sicherstellen, dass auch mal ein Container hingestellt wird, um das Material zu erfassen? Es gibt Bedenken bezüglich der Möglichkeit des Einsatzes in Biogasanlagen, dem oft Regelungen im EEG entgegenstehen. Ich denke, hier müssten Dinge noch einmal erleichtert werden, damit das Grüngut in Biogasanlagen sinnvoll in Energie umgewandelt werden kann. Davon hätten wir nämlich alle was. Dementsprechend könnten wir noch einiges verbessern, um in Zukunft die Verwertung besser zu gestalten.
Ich möchte aber auch noch eines zum Trost sagen. Mit dem Aufheben der Möglichkeit der Ausnahme vom Verbot der Verbrennung geht das Abendland nicht unter, denn der kreative Mensch findet jede Menge Ausnahmemöglichkeiten
und darauf hat das Umweltministerium, Frau Tasch, auch hingewiesen. Wenn Sie das Material richtig trocken werden lassen und es dann in Ihrem Feuerkorb verbrennen, da können Sie die Zeit selbst wählen, wann Sie das tun. Da bietet sich nämlich ein Grillabend an, wo man sich gemütlich mit einem Gläschen Bier danebenstellen
und sich noch den Rücken dabei wärmen kann. Ansonsten können Sie mir nicht erklären, dass in einer Kleingartensparte die Leute nicht gerne mal ein Osterfeuer machen. Da gibt es eine Ausnahmegenehmigung, die holt man sich bei der örtlichen Feuerwehr und sicherlich auch beim Umweltamt. Ich habe noch nie gehört, dass eine Ausnahmegenehmigung für ein Osterfeuer nicht erteilt wurde. Bei uns im Dorf sammelt man das größere Grüngut für dieses Osterfeuer, holt sich die Genehmigung und dann wird es verbrannt und da entstehen auch Temperaturen, die hoch genug sind, um vielleicht zufällig vorhandene Kunststoffe in dem Brenngut bei so hohen Temperaturen zu verbrennen, dass Dioxin nicht entstehen dürfte, was sonst manchmal, das ist zumindest mein Eindruck, der Fall ist.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, es gibt diverse Möglichkeiten, auch mit der neuen Regelung zu leben, und ich hoffe, dass das diejenigen, die dem Verbrennen nahestehen, auch ein Stück weit tröstet. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete, nach einem Jahr grüner Umweltpolitik ist es nun so weit: Das Verbrennen von Gartenabfällen wird untersagt. Man kann sich
ja, es soll gemacht werden –, was den Menschen hier im Land noch alles blühen wird, wenn das so weitergeht. Es widerspricht jeglicher guter Praxis in den Gärten, das Verbrennen der pflanzlichen Abfälle zu verbieten. Ja, die Kompostierung von Abfällen
ist ein guter Weg zur Beseitigung von Abfällen und auch zur Herstellung von guter, humusreicher Erde, was zu befürworten ist. Aber bei Pilzbefall, bei bestimmtem Insektenbefall sieht es schlecht aus mit der Kompostierung, auch der Transport dieser schadstoffbelasteten Sachen in eine Kompostieranlage ist schlecht. Da ist eigentlich das Verbrennen unumgänglich und soll entsprechend weiterhin gemacht werden dürfen.
Besonders schlimm ist, wie sich das Umweltministerium hinter dem Kreislaufwirtschaftsgesetz versteckt. In Wirklichkeit verfolgen Sie ganz andere Ziele. Zuletzt hat Frau Ministerin Siegesmund gesagt, ich will mit Worten zitieren: „Holzige Pflanzenabfälle können auch in Biomasseheizkraftwerken zur Energieerzeugung verwendet werden. ‚Damit werden Grünschnitt, Holzabfälle und Zweige zu einer wertvollen Ressource, die wir sowohl stofflich als auch energetisch nutzen können. […] So wird das Klima geschont.“ […]‘ Komisch, die Blockheizkraftwerke dürfen verbrennen, der Kleingartenanlagenbesitzer darf nicht verbrennen – seltsam.
Sie zwingen die Gartenbesitzer, auf die nützlichen Brenntage zu verzichten, damit die von Ihnen so geliebten Biomasseanlagen wieder gefüttert werden.
Und weil der Bund die Förderbedingungen für Biomasse nicht verbessert, da machen Sie hier im Lande auf Kosten der Gartenbesitzer das Ganze schnell mal selbst. Sie mögen es bestreiten, aber Sie haben gesagt, Sie brauchten die Biomasse als Energiequelle, weil Sie Ihre sonst selbst gesteckten Ziele nicht erreichen würden. Mit diesen Maßnahmen beschaffen Sie nun Material, um die Anlagen zu bestücken.
Nur dass Sie komischerweise die ganze Energieverschwendung, die dann entsteht, wenn alle Leute das zu diesen Biomasseanlagenannahmestellen transportieren müssen und was da an CO2 entsteht und an sonstigen Energiekosten verschleudert wird, nicht berücksichtigt haben.
Verstecken Sie sich aber nicht hinter dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Das Land hat noch immer einen beträchtlichen Spielraum, um das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen zuzulassen. § 28 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes regelt, dass Ausnahmen vom generellen Verbrennungsverbot zugelassen werden können. Dass diese Ausnahmen gestattet werden, das obliegt Ihnen, ob Sie da zustimmen. Im Interesse der Gartennutzung und der praktischen Verwertung von Abfällen sollten diese Brenntage weiterhin möglich sein, denn die Garten
besitzer wissen selbst, was der Umwelt wirklich am besten zukommt. Wenn Sie aber schon auf eine behördliche Genehmigung setzen, dann versehen Sie diese wenigstens mit einer Genehmigungsfiktion. Das heißt, die Gartenbesitzer müssten nicht warten, bis die Behörde die Anträge schriftlich genehmigt. Wenn sich die Behörde nicht innerhalb einer festgesetzten Frist meldet, kann man das Feuer machen, um hier schadstoffbelastetes Holz oder anderen Grünschnitt zu verbrennen. Das wäre ein guter und vor allem zugleich ein unbürokratischer Kompromissvorschlag der AfD. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Tasch, ich muss erst mal ein bisschen aufklären. Wir haben jetzt in der Fraktion gleich mal zusammengerechnet und ich muss Ihnen leider mitteilen, in unserer Fraktion stehen Ihnen mittlerweile 4.000 Quadratmeter geballte Biotop-Gartenfläche gegenüber.
Es ist in keinem Fall so, dass die Grünen nur in Städten wohnen und sich mit dem Thema nicht beschäftigen. Auch wir müssen uns überlegen, wie man den Verschnitt, wie man Abfälle aus dem Garten wegbekommt. Dazu gibt es aber auch verschiedene Lösungen. Es gibt Biotonnen, es gibt Kompostmöglichkeiten, und es gibt auch in vielen Städten – ich habe gehört, auch im Eichsfeld wird das praktiziert – relativ zentral gelegene Annahmestellen, wo Sammelannahme gemacht wird, um die Wege gerade für die Bürgerinnen und Bürger zu verkürzen. Es ist natürlich so, wir müssen uns auch fragen: Warum hat denn zum Beispiel die Stadt Heiligenstadt, bevor die Landesregierung überhaupt regiert hat, dort schon ein Verbot ausgesprochen? Das ist doch jetzt nicht Willkür der neuen rotrot-grünen Landesregierung,
sondern das ist Vernunft von Kommunen und Städten, die auch sagen, sie wollen eine gute Luft für ihre Bürgerinnen und Bürger gewährleisten.
sondern man muss auch an den Nachbarn denken, vielleicht an arbeitende Familien, die sich in ihrer wenigen Zeit erholen wollen. Da gibt es meiner Meinung nach ein Recht auf saubere Luft, egal, ob das in der Stadt oder auf dem Land ist.
Jetzt kommt es natürlich darauf an, das nicht als Bürde zu sehen, sondern auch als Chance. Da waren schon ein paar Sachen angesprochen. Wir denken, die Abfälle sind auch ein Rohstoff, wir können das nutzen. Zum Beispiel der Landkreis Schweinfurt – Sie sehen das, wenn Sie die A 71 runterfahren – hat jetzt eine große Biogasanlage gebaut. Leider hat die CDU-geführte Bundesregierung dafür gesorgt, dass durch die schlechte Förderung in Thüringen keine Biogasanlagen mehr gebaut werden, aber in Schweinfurt haben sie es trotzdem gemacht. Wie haben sie das hinbekommen? Sie verwerten Reststoffe. Sie sammeln Biomüll ein, aber auch Reststoffe aus Gartenabfällen, Pflanzenschnitt von den Kommunen, die in der Straßenwartung anfallen, und machen damit ein Geschäft. Sie haben fünf bis zehn Arbeitsplätze geschaffen. Sie verwerten die Reststoffe und gewinnen Energie. Daran ist überhaupt nichts Falsches, wenn man aus Müll, aus Abfall, wieder Energie gewinnt und damit auch durch günstige Preise das der Bevölkerung wieder in der Wärme und im Strom anbieten kann.
Dennoch sehen wir auch praktische Probleme, die es in der Umsetzung vor allen Dingen am Anfang in der Umstellung gibt. Deshalb wollen wir auch versuchen, die Kommunen zu sensibilisieren, damit es mehr Sammelbehälter gibt, damit da auch Gespräche laufen, dass man die Wege nicht zu lang gestaltet. Ich denke – auch wenn es eine kurze Anfangsphase gibt, wo es immer ein bisschen rumpelt –, wenn sich das einmal eingespielt hat, dann werden auch viele froh sein, dass sie den Schritt gegangen sind. Deswegen bin ich auch froh, dass unsere Landesregierung diesen Schritt gegangen ist. Es wird auch eine Win-win-Situation für die Bürgerinnen und Bürger werden, davon bin ich überzeugt. Daher bin ich optimistisch, dass der Pflanzenabfall nicht eine Bürde ist, sondern eine Chance. Und wenn Sie vielleicht noch als CDU-Fraktion in Ihren Kommunen mitarbeiten, dass das ordentlich verarbeitet und auch genutzt wird, dann wird das auch eine gute Situation werden. Dann bedanke ich mich für die Mitarbeit und für die Aufmerksamkeit.