Protocol of the Session on September 30, 2015

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Abschaf- fen!)

Wir wissen aber alle, dass es dafür immer einen beschlossenen Haushalt braucht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Deshalb lassen Sie uns alles dafür tun, dass wir den bald haben.

Anders ist es bei den Grundschulen, die in der Regel ein niedrigeres Budget in Anspruch nehmen. Das ist auch völlig normal, weil sie noch gar nicht so weite Reisen unternehmen, sondern eher Lernen am anderen Ort in der näheren Umgebung wahrnehmen. Das ist auch kind- und altersgerecht, das muss man ganz deutlich sagen.

Uns ist wichtig – und daran wird wohl auch gearbeitet –, dass schulamtsintern dafür gesorgt wird, dass es einen Ausgleich gibt zwischen den Schulen, die ihre Budgets ausgenutzt haben und denen, die sie nicht ausnutzen, weil die Schulen das ganz unterschiedlich handhaben. Ich glaube, da gibt es in der Tat noch ein paar Umsetzungsschwierigkeiten. Frau Rosin hat dargestellt, dass es in Südthüringen jetzt schon ganz gut funktioniert; ich hoffe, dass die Sensibilität jetzt in allen Schulämtern so angepasst ist, dass dies derart tatsächlich überall Einzug hält.

Was wir entscheidend finden, ist, dass die Schulen tatsächlich auch haushaltsrechtlich die Sicherheit haben, dass sie für das gesamte Schuljahr wissen, über welches Budget sie verfügen können, Denn

(Abg. Muhsal)

das ist entscheidend. Schulen denken nun mal normalerweise in Schuljahren. Das heißt, dass die haushaltsjahrbezogenen Schulbudgets auch auf schuljahrbezogene Schulbudgets umgestellt werden müssen und die Schulen natürlich auch frühzeitiger informiert werden sollen, mit dem Ziel einer verbesserten Planungssicherheit in Bezug auf das jeweils kommende Schuljahr.

Zum Ende meiner Rede bitte ich wirklich noch mal darum: Wer hier suggeriert, es gäbe mehr Klassenfahrten, wenn wir wieder 1,4 Millionen Euro einstellen würden – und in den letzten drei Jahren sind nachweislich immer etwa ein Drittel bis die Hälfte dieses Budgets in Anspruch genommen worden –, wird eines Besseren belehrt werden. Es wird es nicht eine Klassenfahrt mehr geben. Wer so etwas hier suggeriert, der ist einfach nicht redlich. Ich bitte doch um Redlichkeit in der Debatte. Wir erinnern uns alle gern an unsere eigenen Klassenfahrten. Ich denke, wir freuen uns, wenn alle Schulen, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen, Erzieherinnen, Eltern die Klassenfahrten auch genauso wahrnehmen können, wie sie sie geplant haben. Ich bin mir sicher, das wird gelingen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat nun Frau Ministerin Dr. Klaubert.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, um es vorweg grundsätzlich zu sagen: Schule findet natürlich nicht nur im Klassenzimmer statt. Das kann ich allen bestätigen, die darauf vor mir eingegangen sind. Auch Exkursionen erfüllen den Bildungs- und Erziehungsauftrag. Zum Lernen am anderen Ort gehören Wandertage, Schullandheimbesuche, Sprachreisen, der Austausch mit Partnerschulen, die Teilnahme an Wettbewerben.

All das sind Aktivitäten von besonderem pädagogischen Wert. Jeder hat sein eigenes „Praktikum“ in der Schule schon absolviert. Jeder wird sich gern daran erinnern, dass auf Klassenfahrten Lehrer und Schüler sich völlig anders wahrnehmen können, da sie sich besser verstehen. Lehrer merken zum Teil, wie Schüler anders ticken, Schüler merken das von ihren Lehrerinnen und Lehrern auch.

Lehrer berichten, wie Schüler unterwegs immer wieder über sich hinauswachsen durch eine ganz andere Art des Umgangs miteinander. Ob eine neue Sportart entdeckt wird oder eine fremde Stadt, ob man an einem Event teilnimmt oder ungewohnte Herausforderungen in fernen Umgebungen für sich

erschließt – es ist alles etwas, was das Lernen befördert. „Außerunterrichtliche schulische Veranstaltungen“ nennt man das auf der Fachebene.

Ich möchte allen Lehrerinnen und Lehrern und übrigens auch den Eltern, die solche Fahrten begleiten, ganz herzlichen Dank sagen, dass sie etwas in dieser Form organisieren. Denn das Engagement geht weit darüber hinaus, was man als Dienstreisekosten abrechnen kann.

Manchmal komme ich mir ein bisschen vor wie in diesem Buch „Die Neuvermessung der Welt“: Schul- und Klassenfahrten finden seit unzähligen Jahren statt. In diesem Jahr hatten wir plötzlich die Meldungen, die mich zu allererst völlig überrascht haben, dass Klassenfahrten und Wandertage nicht mehr stattfinden sollen. Ich konnte es erst einmal gar nicht fassen, denn wir hatten im Haushaltsausschuss – ich werde dann noch einmal ganz kurz darauf eingehen – die Debatte um eben jenes Budget, welches von Herrn Abgeordneten Wolf und Frau Abgeordneter Rothe-Beinlich angesprochen worden ist.

Trotzdem möchte ich einmal einen Schritt zurückgehen, denn es geht auch um Redlichkeit. Zwei Jahrzehnte lang haben Lehrerinnen und Lehrer die Teilnahme an den Klassenfahrten aus ihrer eigenen Tasche bezahlt. Wir haben das immer kritisiert. Da gab es manche Petitionen, die behandelt werden mussten, aber es ist festgestellt worden, das ist etwas, was in den Aufgabenbereich der Lehrerinnen und Lehrer fällt, und dann ist noch darauf hingewiesen worden, man könne das steuerlich geltend machen. 2012 gab es dann die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, dass diese Praxis nicht rechtmäßig sei. Klassenfahrten sind Dienstreisen für die begleitenden Lehrerinnen und Lehrer und die Kosten hat der Arbeitgeber zu zahlen. Dann wurde das Programm „Lernen am anderen Ort“ als die Reaktion auf dieses Gerichtsurteil aufgelegt. Unter der Vorgängerregierung wurden im Doppelhaushalt dann die entsprechenden Haushaltstitel dazu eingestellt und es mussten die entsprechenden Verwaltungsabläufe dazu konzipiert werden. Das ist nun einmal so, wenn man öffentliches Geld verwaltet und verteilt. Das Land stellt einen Betrag bereit, über den die Schulämter für ihre Schulen wiederum verfügen sollten und wo es auch einen horizontalen Finanzausgleich gibt. Wenn man das Budget in der einen Schule überschreitet, in der anderen Schule unterschreitet, kann man sich auf der Ebene des Schulamts über horizontale Verteilungsmechanismen gegenseitig auch unterstützen. Dazu ist auch in Schriftverkehren aufgefordert worden. Welchen Betrag jede Schule erhält, hängt ab von der Schulart, von der Schülerzahl. So kann man den Ablauf im Groben beschreiben, den wir jetzt noch einmal auf den Prüfstand stellen. Im Detail hat sich nämlich gezeigt, dass ganz viele Fragen offen sind und dass die Praxis des „Lernens am anderen Ort“

(Abg. Rothe-Beinlich)

irgendwie immer noch neu ist, obwohl eben nicht wirklich neu. Es gibt Unklarheiten, es gibt Missverständnisse. Ich sage auch: Es gibt sehr unterschiedliche Reaktionen im Land. Ich bin ja recht viel unterwegs. An manchen Schulen wird mir gesagt, dass man die Aufregung überhaupt nicht versteht. Da finden Klassenfahrten statt, vor der Genehmigung und vor dem Beschluss des Haushalts durch den Landtag haben wir manche Vorgriffe gemacht, wenn es traditionelle Klassenfahrten in den Schulen gab und haben gesagt, ihr dürft fahren und wenn der Haushalt dann beschlossen ist, könnt ihr das Geld erhalten. Da gab es ganz wenig Aufregung. Aber dann ist offensichtlich die Nachricht immer schneller verbreitet worden, dass nun alles gestrichen sei. Das hatte dann überhaupt nichts mehr mit dem entsprechenden Budget zu tun. Das könnte daran liegen – ich kann nur vermuten –, dass natürlich Schulkonferenzen am Beginn des Schuljahrs über Klassenfahrten und Wandertage entscheiden, und diese außerschulischen Veranstaltungen – das ist eben schon gesagt worden – werden immer für ein Schuljahr geplant und wir sind es gewohnt, in Kalenderjahren, in Haushaltsjahren zu denken. Da war unsere erste Reaktion, darauf müssen wir eingehen und müssen wenigstens über Verpflichtungsermächtigungen die Möglichkeit schaffen, dass solche Planungen auch für das kommende Jahr realisiert werden, wenn man wie in diesem Jahr keinen Doppelhaushalt hat oder wenn man wie im Vorjahr die entsprechende Haushaltsbeschlussfassung ziemlich spät realisieren kann. Insofern ist dann eine große Bereitschaft in meinem Hause vorhanden, diese Richtlinien, diese Verordnungen, diese Möglichkeiten immer wieder auf den Prüfstand zu stellen und zu schauen, wie man die Genehmigungsverfahren unbürokratischer gestaltet. Dann haben wir auch ein Problem und wenn wir dort etwas verletzt hätten, wären manche sehr schnell auf die Barrikaden gegangen.

Zum Beispiel das Thema der Einwerbung von Drittmitteln. Es wird immer gesagt – das ist auch jetzt in den Beiträgen benannt worden –: Könnten Schulklassen nicht in Zeiten knapper Kassen versuchen, durch Spendenaktionen, durch Beiträge von Fördervereinen, die Reisekosten abzusenken? Oder wie gehen wir damit um, wenn Reiseunternehmen, die ab einer gewissen Anzahl von Reiseteilnehmern Freikontingente anbieten, diese an die Schulen weitergeben? Was hier in Thüringen erst einmal geprüft werden muss – da ist das Vorgehen der Bundesländer zum Teil sehr unterschiedlich –, ist die Frage, wie man mit dem Korruptionsverdacht dabei umgeht, denn man nimmt etwas entgegen. Man wird vielleicht in Erinnerung haben, dass die eine oder andere Diskussion auch dazu lief, was darf ein Lehrer von außen annehmen, wenn er etwas tut, und gerät das in die Nähe oder in die Gefahr des Korruptionsverdachts. Das heißt, wir mussten das und werden das immer noch prüfen. Wir sind da

noch zu keiner abschließenden Erkenntnis gekommen, würden natürlich gern diese Möglichkeit auch für uns erschließen, denn nach den Zeitungsmeldungen haben mich Busunternehmen und auch Reiseunternehmen angeschrieben und mir vorgeschlagen, sie würden die Freikontingente dann an die Schulen weitergeben. Das will und das darf ich nicht einfach entscheiden. Was ich aber möchte, ist, alle Möglichkeiten zu erschließen, dass Schulen künftig mehr Planungssicherheit haben, dass wir die Übertragbarkeit von Mitteln prüfen, dass wir Verpflichtungsermächtigungen ausbringen, dass wir das Verwaltungshandeln vereinfachen. Vor diesem Hintergrund werden wir die Verwaltungsvorschrift ändern. Das nützt aber in dem Moment in diesem Schuljahr niemandem. Demzufolge habe ich beim Blick in die Kasse gesagt – die Zahl ist auch genannt worden –: Wenn erst einmal etwa 310.000 Euro von 800.000 Euro abgeflossen sind, dann kann ich garantieren, dass die Klassenfahrten, die beraten, beschlossen und angemeldet sind, auch durchgeführt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wundert mich manchmal schon, dass, wenn ich Briefe an Schulen schreibe oder meine Kolleginnen im Haus solche Briefe schreiben, immer noch nicht die entsprechende Antwort weitergegeben wird und immer noch vor Ort gesagt wird, die Klassenfahrten seien in Gefahr. Das wundert mich schon. Ich habe die eine oder andere Sache selbst nachgeprüft.

(Beifall DIE LINKE)

Sie haben völlig recht, wir brauchen langfristige, wir brauchen transparente Regelungen. Aber wenn wir noch einmal auf die Frage des Umgangs mit dem Geld zu sprechen kommen und wenn insbesondere die CDU-Fraktion sagt: „Heben Sie das Budget wieder auf 1,4 Millionen Euro an!“, dann können Sie das gern tun. Der Haushalt wird morgen dem Landtag vorgelegt.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das wer- den wir auch vorschlagen!)

Ich bin mit einer Position von 800.000 Euro pro Jahr in die Haushaltsverhandlungen gegangen. Aber ich sage auch, um alle Missverständnisse auszuräumen: Die 800.000 Euro sind Dienstreisekosten. Es sind die Dienstreisekosten, auf die die Kolleginnen und Kollegen in den Schulen Anspruch haben, wenn sie auf Klassenfahrt mit ihren Schülern gehen. Wenn zwei Jahre lang 530.000 bis 540.000 Euro abgerufen wurden, dann frage ich mich schon, wie ich der Finanzministerin gegenüber begründen soll, dass ich 1,4 Millionen Euro brauche. Wenn Sie redlich sind, werden Sie auch wissen, dass wir im Finanzausschuss genau diese Frage beredet haben. Ich habe das übrigens heute vor 360 Schulleitern schon einmal gesagt – ein bisschen haben wir hier das Prinzip der „schwäbischen“ Hausfrau. Wenn ich 550.000 Euro für einen

(Ministerin Dr. Klaubert)

Sachverhalt verbraucht habe und diesen Sachverhalt auch fortführen möchte, dann kann ich mich doch mit einer Planungssumme von 800.000 Euro auf der sicheren Seite fühlen. Das ist doch wirklich ganz einfach. Ich finde, dass diese 800.000 Euro pro Jahr – wir haben es übrigens auch mehrfach von Leuten durchrechnen lassen, die Verwaltungswissen und aus der Vergangenheit Erfahrung haben, wie mit solchen Titeln wie „Lernen am anderen Ort“ umgegangen wird. Dann habe ich immer noch versichert – weil das auch zur Sprache kam und das ist auch im Ausschuss besprochen worden –, wenn es Einzelentscheidungen geben sollte, dass eine Schule ihr Budget doch so ausgeschöpft hat und auf der Ebene des Schulamts nicht mehr geregelt werden kann, wie es weitergeht, dann werden wir selbstverständlich über eine solche Einzelentscheidung nachdenken. Aber es kann doch nicht sein, dass die erste Entscheidung bei der Ministerin liegt und alles andere dann unten verwaltet wird. Deswegen kann ich nur sagen: Die Klassenfahrten für dieses Schuljahr, soweit sie in den Schulen geplant sind, zum „Lernen am anderen Ort“ gehören und auch mit Augenmaß geplant sind und auch vor dem Hintergrund, dass Klassenfahrten etwas sind, was sich Schülerinnen und Schüler leisten können müssen – wenn das so beantragt wird, werden diese Klassenfahrten, werden die Dienstreisekosten der Kolleginnen und Kollegen finanziert. Ich habe die Fraktion Die Linke so verstanden, dass wir diese Aktuelle Stunde ganz einfach noch einmal zur Aufklärung nutzen in diesem Zusammenhang.

(Beifall DIE LINKE)

Ich glaube, ich habe diesen „Vortrag“ in den vergangenen 14 Tagen in abgewandelter Form vielleicht zwanzigmal gehalten. Ich war in Redaktionsstuben bei Journalisten, wir haben Pressemitteilungen herausgegeben. Wir haben mit dem Ausschuss gesprochen, ich habe vor Schulleiterinnen und Schulleitern gesprochen, wir haben mit den Schulamtsleitern beraten und gestern Abend als Letztes mit den Elternvertretern. Wir haben auch dort gesagt, wir laden natürlich ein zur Mitwirkung an einer solchen Verwaltungsvorschrift, aber ich kann Ihnen auch eins sagen: Jedes weitere Mitwirkungselement vervielfacht oft den Verwaltungsaufwand. Einfacher wäre gewesen, diese 800.000 Euro minus 50.000 Euro Reserve auf die Schulämter zu verteilen und zu sagen, so, liebe Schulämter, dann geht einfach selbstverantwortlich mit diesen Mitteln um. Wir haben bis zum Hauptpersonalrat viele Beteiligte einbezogen, wir werden jetzt auch die Elternvertreter in den nächstfolgenden Prozess einbeziehen. Wir werden eine Richtlinie haben, die dann hoffentlich einfacher zu verstehen ist, weniger Missverständnisse zulässt. Ich sage, die Klassenfahrten, die Wanderfahrten, die Dienstreisen für die Kolleginnen und Kollegen werden finanziert. Bitte betrachten Sie das aber alle mit Augenmaß vor dem

Haushalt, den wir gemeinsam – das ist ja eher die Aufgabe des Landtags –, zu verantworten haben. In diesem Sinne hoffe ich, zu diesem Sachverhalt noch einmal einiges aufklärend eingebracht zu haben. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Das Wort hat nun Abgeordnete Muhsal für die AfD-Fraktion.

Danke schön, Herr Präsident. Es ist jetzt ein paarmal das Wort Redlichkeit gefallen durch Frau Rothe-Beinlich und auch durch Frau Dr. Klaubert, deswegen möchte ich ganz gern zur Redlichkeit noch mal was sagen. Es scheint jetzt neue Mode der Altparteien zu sein, wenn man keine Argumente mehr hat, auf persönliche Angriffe auszuweichen und vor allem darauf einzugehen, über mein Verhalten oder Nichtverhalten im Ausschuss. Ich möchte mal darauf hinweisen: Ich wurde im Ausschuss vertreten durch Herrn Höcke. Das ist ein völlig normales Vorgehen, was jede Fraktion so macht.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Bei uns wurde noch niemand von Höcke vertre- ten!)

Alle diese Fraktionen lassen ihre Abgeordneten auch mal durch andere qualifizierte oder auch nicht qualifizierte, im Fall der anderen Fraktion, Abgeordnete vertreten.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das ist doch eine Beleidigung!)

(Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich weiß nicht, was Sie jetzt meinen. Ich weiß nicht, ob bei Ihnen nicht alle qualifiziert sind, andere zu vertreten, bei uns ist das jedenfalls so. Wenn Sie sagen, ich war nicht da, dann sagen Sie doch bitte, Herr Höcke war da und Herr Höcke konnte der Landesregierung auch einige Anregungen geben an Dingen, die die Landesregierung nicht wusste. Danke.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist doch eine Zumutung!)

(Beifall AfD)

Vielen Dank. Weitere Redemeldungen sehe ich nicht, sodass wir diesen Teil der Aktuellen Stunde schließen.

Ich rufe auf den dritten Teil

(Ministerin Dr. Klaubert)

c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Positionierung der Thüringer Landesregierung zu der von der Bundesregierung vorgelegten umfassenden Reform des Asylrechts“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/1122

Ich erteile Herrn Herrgott für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich wird es jetzt ganz sachlich, wie die letzten Male auch. Dafür hat mich die Landesregierung doch sehr oft gelobt beim letzten Plenum.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Je- der macht mal Fehler!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren – das können Sie Ihren Ministern gern persönlich sagen, Frau Berninger –, die aktuelle Situation von weiterhin extrem hohen Zugängen von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Deutschland stellt unser Land vor eine enorme Herausforderung, heute und in den kommenden Jahren. Die Bundesregierung hat in einem Kompromiss, der leider nur den kleinsten gemeinsamen Nenner darstellt, das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz auf den Weg gebracht. Auch wenn aus unserer Sicht eine Reihe von wichtigen Punkten nicht in diesem Kompromiss enthalten sind, ist dieses Gesetzespaket doch ein erster wichtiger Schritt, diesen enormen Herausforderungen zu begegnen. In diesem Gesetzespaket sind unter anderem die Einstufung von Albanien, dem Kosovo und Mazedonien als sichere Herkunftsstaaten enthalten – zu den verschwindend geringen Anerkennungsquoten aus diesen Staaten habe ich ja bereits in einer der letzten Sitzungen ausgeführt –, weiterhin Regelungen zur längeren Unterbringung von Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten in Erstaufnahmeeinrichtungen, Beschleunigung der Verfahren und direkte Rückführung bei Ablehnung zurück in die Herkunftsländer, Änderungen im Bauplanungsrecht und bei energetischen Anforderungen bei der Schaffung neuer Unterkünfte und die wichtigsten Regelungen, nämlich die Beseitigung von Fehlanreizen durch die Rückkehr

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Verfassungswidrig!)

zum Sachleistungsprinzip und die Einschränkung von Leistungen für Asylbewerber und abgelehnte Asylbewerber.