Dann können wir nur noch darüber abstimmen, den Teil zwei des Antrags an den Ausschuss zu überweisen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind Stimmen der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? – Aber zweimal abstimmen ist eigentlich nicht zulässig. – Vielen Dank. Das ist eine Mehrheit. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Dann stimmen wir über den Antrag in der Sache ab. Wer für den Antrag ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei Enthaltungen aus der CDUFraktion und der AfD-Fraktion ist der Antrag mit Mehrheit angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
a) Rolle der Stadtwerke und der kommunalen Regionalversorger als Energiewendeakteure stärken Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/827
b) Thüringer Stadtwerke stärken – Novelle der Anreizregulierungsverordnung im Interesse Thüringens gestalten Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/830
Ich frage: Wünscht jemand aus den drei Fraktionen das Wort zur Begründung zum Antrag? Bitte, Herr Warnecke, dann haben Sie das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Meine verehrten Damen und Herren Abgeordneten, gestatten Sie mir kurz ein paar Worte zur Einbringung unseres Koalitionsantrags „Rolle der Stadtwerke und der kommunalen Regionalversorger als Energiewendeakteure stärken“, der gemeinsam mit einem ähnlichen Antrag der CDUFraktion beraten wird. Daran kann man erkennen, dass das Thema aktuell vielen auf den Nägeln brennt.
Ausgangspunkt und Anlässe für unseren Antrag sind unter anderem die geplante Änderung der Anreizregulierungsverordnung durch die Bundesregierung, eine Veranstaltung zum zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2014, organisiert von unserer Thüringer Energieministerin Anja Siegesmund, und nicht zuletzt Zuschriften der Stadtwerke und Verteilnetzbetreiber, die sicher alle Fraktionen in letzter Zeit erreicht haben. Sie merken: Es geht
letztendlich um die Energiewende und die damit verbundenen sich ständig ändernden Anforderungen an die Netzinfrastruktur. Unser Antrag zielt dabei vor allem auf die Verteilnetze, denn die vorliegenden Eckpunkte zur Anreizregulierungsverordnung des BMWi tragen unseres Erachtens nicht zu einer Verbesserung der Investitionsbedingungen in Thüringen bei und würden unsere Verteilnetzbetreiber und Stadtwerke mithin beeinträchtigen. Hier ist aus unserer Sicht Handeln geboten, um Nachteile für Thüringen abzuwenden. Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass es hier im Haus eine große Einigkeit gibt. Es geht uns augenscheinlich um die Sache, das Wohl Thüringens, und das ist auch gut so. Danke.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem wir als CDU-Fraktion bereits vor einigen Wochen schon das Thema im Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zur Diskussion gestellt haben, war es uns auch heute ein wichtiges Anliegen, unseren Antrag „Thüringer Stadtwerke stärken – Novelle der Anreizregulierungsverordnung im Interesse Thüringens gestalten“ hier in das Hohe Haus einzubringen. Denn – das hat der Kollege aus der SPD-Fraktion schon deutlich gemacht – die Thüringer Stadtwerke schlagen Alarm und sie schlagen zu Recht Alarm. Deshalb will ich deutlich sagen: Es ist, glaube ich, sehr wichtig, dass wir im Interesse Thüringens heute hier ein sehr breites Votum, ein fraktionsübergreifendes Votum im Interesse der Bürger des Freistaats setzen, denn letztlich nützen die Stadtwerke den Kommunen und die Kommunen letztlich unseren Bürgern. Deswegen geht es in dieser Frage ganz entscheidend darum, dass wir auch die Thüringer Kommunen schützen und stärken.
Ich will auch sagen: Hier geht es nicht nur um ein oder zwei Stadtwerke, hier geht es um viele kleine Stadtwerke, fast die Hälfte der Thüringer Stadtwerke mindestens, die sehr große Schwierigkeiten mit ihrer Wirtschaftlichkeit bekommen. Deshalb kann man sagen: Es geht um die Stadtwerke von A wie Apolda bis Z wie Zeulenroda. Deswegen ist es wichtig, dass wir hier fraktionsübergreifend aus Thüringen heraus auch Druck ausüben, damit es zu Änderungen kommt. Ich will ausdrücklich sagen, dass wir es sehr begrüßen, dass die Koalitionsfraktionen, aber auch wir als CDU-Fraktion dieses Thema hier offensichtlich sehr übereinstimmend voran
Worum geht es in dieser Frage? Wir alle wissen, dass die Verteilnetze unterhalb der Höchstspannungsnetze, über die wir gelegentlich auch diskutieren, das Rückgrat der Energiewende sind. Uns ist auch klar, dass eine beschleunigte Energiewende eines beschleunigten Netzausbaus bedarf. Denn – auch das wissen wir – mit einem größeren Anteil der erneuerbaren Energien wächst auch die Entfernung zwischen dem Ort des Verbrauchs und dem Ort der Erzeugung. Das Bundeswirtschaftsministerium sagt uns, dass wir in den kommenden Jahren in Deutschland insgesamt ein Investitionsvolumen von fast 50 Milliarden Euro in das Verteilnetz aufbringen müssen. Da sehen wir auch, dass wir in Thüringen in diesem Bereich enorme Investitionen brauchen werden. Ich will jetzt gar nicht mal darüber reden, was Ihre Windausbaupläne für diese Frage bedeuten. Da haben wir ja morgen noch einen Punkt zu besprechen. Aber wir sehen, es kommen hier große Herausforderungen auf die Verteilnetzbetreiber zu. Deswegen ist es wichtig, dass die Rahmenbedingungen, die die Anreizregulierungsverordnung in dieser Frage setzt, stimmen und dass vor allem auch der Rahmen für die Investitionen stimmt. Wenn wir darüber reden, dass beispielsweise für Investitionen gegenwärtig ein Zeitverzug von fast sieben Jahren bei den Verteilnetzbetreibern vorzufinden ist, dann sind das schlichtweg Rahmenbedingungen, die so nicht funktionieren und dann sind das Rahmenbedingungen, die unsere Stadtwerke, die die Verteilnetzbetreiber nicht schultern können, gerade mit Blick auf die Herausforderungen, die anstehen. Deswegen ist es zunächst schon richtig, dass die Bundesregierung sagt, wir brauchen in dieser Frage eine Novellierung, aber was sie im Konkreten vorgeschlagen hat, das mag aus Sicht der großen Stadtwerke, der großen Verteilnetzbetreiber möglicherweise noch zu stemmen sein, aber es ist nicht für die kleinen Thüringer Stadtwerke zu stemmen. Deswegen, ich will es noch mal sagen, haben wir hier gesagt, wir müssen gemeinsam ein Signal aus dem Haus setzen, Thüringer Interessen, Thüringer Stadtwerke auf Bundesebene ganz klar vertreten. Deswegen ist es gut, dass wir heute beide Anträge vorliegen haben. Ich glaube, das macht deutlich, dass wir mit geballter Kraft vorgehen können. Deswegen sollten wir heute eine gute, eine konstruktive Diskussion zu dem Thema führen. Vielen Dank.
Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Siegesmund.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Warnecke, Herr Gruhner, ich danke Ihnen sehr herzlich für die Einbringung. In der Tat haben wir es hier mit einem Thema zu tun, wo die Fraktionen insgesamt der festen Überzeugung sind, dass es um die Thüringer Interessen geht, und sich auch gemeinsam auf den Weg Richtung Berlin machen sollten. Ich habe aus Ihren einführenden Worten, Herr Gruhner, entnommen, dass Sie wie die Landesregierung selbstredend mit der TEAG und dem VKU gesprochen haben, genauso wie das die regierungstragenden Fraktionen getan haben. Ich denke, dass wir inhaltlich an vielen Stellen sehr große Einigkeit haben.
Lassen Sie mich aber trotzdem zu einzelnen Punkten, die das noch mal ein bisschen ausdifferenzieren, Stellung nehmen. Wir alle müssen uns, wenn ich uns die Stadtwerke und den Verband der kommunalen Unternehmen und die TEAG vor Augen führe, sehr klarmachen, dass insbesondere diese, unsere Akteure der Thüringer Energiewirtschaft kommunal aufgestellt sind. Die kommunalen Stadtwerke sind unser natürlicher Partner. Sie vertreiben nicht nur Strom, sondern sie erzeugen Strom, Gas und Wärme und versorgen damit Haushalte, Gewerbetreibende und Industriekunden. Natürlich wird die Energie dabei immer mehr auch aus regenerativen Energiequellen unter Nutzung von KWK-Technologie gewonnen. Stadtwerke leisten also einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Sie organisieren darüber hinaus Maßnahmen der Energieeinsparung und stehen jeweils regional als kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Energie zur Verfügung. Last but not least schaffen sie vor allen Dingen natürlich auch die eben schon angesprochene nötige Infrastruktur. Sie sind für die Thüringer Landesregierung also ganz klar Baustein für einen nachhaltigen Umbau des Energiesystems in Thüringen. Sie machen Strom- und Gasnetze fit für die Energieversorgung der Zukunft. Dass dafür die Netze auch ausgebaut werden müssen, vor allen Dingen die Stromverteilnetze – Herr Gruhner, da bitte ich Sie noch mal, Ihren Antrag, den ich inhaltlich sehr teile, genauer zu lesen, Sie sprechen immer von „Verteilernetzen“, aber ich nehme an, Sie meinen „Verteilnetze“ –, ist nicht erst seit der Verteilnetzstudie des Bundeswirtschaftsministeriums klar. Dort wurde für die Netze vor Ort immerhin ein Ausbaubedarf von bis zu 280 Kilometern bundesweit ermittelt. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, all diese Herausforderungen werden ohne starke Stadtwerke – und das ist ausdrücklich das Anliegen dieser Landesregierung – und leistungsfähige Regionalversorger nicht zu bewältigen sein. Deswegen können die kommunalen Versorgungsunternehmen dabei im
mer auch nur so gut sein, wie eben die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind. Weil das sofort und von Anbeginn so war, als die ersten Gerüchte und Eckpunkte im Umlauf waren und das Bundeswirtschaftsministerium diese beigegeben hat, hat es auch eine intensive Debatte auf Landesebene gegeben. Deswegen haben wir zwei Punkte insbesondere in den Blick genommen, zum einen die Novelle des KWK-Gesetzes und zum Zweiten die Fortschreibung der sogenannten Anreizregulierungsverordnung. Diese beiden Punkte klingen sehr technisch, sind aber essenziell für die Wirtschaftlichkeit unserer kommunalen Versorgungsunternehmen und werden daher von der Thüringer Landesregierung sehr eng begleitet.
Lassen Sie mich zuerst etwas zur KWK-Novelle sagen. Hocheffiziente KWK-Anlagen sind elementarer Bestandteil der Thüringer Energieversorgung, und zwar strom- wie wärmeseitig. Die zunehmende Einspeisung aus erneuerbaren Energien und die damit verbundenen niedrigen Großhandelspreise beeinträchtigen die Wirtschaftlichkeit der in Thüringen ausschließlich gasbetriebenen KWK-Anlagen derzeit erheblich. Somit haben die von der Bundesregierung geplanten Änderungen im KWK-Gesetz spürbare wirtschaftliche Auswirkungen auf die Energieversorgung bei uns im Land. Die Thüringer Unternehmen haben bereits in der Vergangenheit stark in hocheffiziente KWK-Anlagen investiert und die Landesregierung teilt ausdrücklich die Auffassung der Branche, dass mit der von der Bundesregierung geplanten Änderung des KWK-Gesetzes die Wertschöpfungspotenziale kleinerer und mittlerer, vorrangig kommunaler Energieversorgungsunternehmen deutlich beschnitten werden. Deswegen bin ich auch sehr froh, dass es am Ende den Turnaround gab vor einigen wenigen Tagen mit der Veröffentlichung des Weißbuches der Bundesregierung, indem es dezidiert ein Bekenntnis zu KWK gegeben hat. Lange war im Umlauf, dass wir auch hier Sorge haben müssen, dass der Zug in die falsche Richtung fährt. Die jüngsten Verlautbarungen aus Berlin im Weißbuch, was nicht verbindlich ist, sondern erst mal nur Empfehlungen an die Bundesregierung gibt, sehen deutlich besser aus. Allerdings hat die Bundesregierung es versäumt, die längst notwendige Novellierung des KWK-Gesetzes bereits im Frühjahr dieses Jahres auf den Weg zu bringen. Wir warten mit der Anhörung zum Weißbuch und der möglichen Gesetzgebung im Frühjahr 2016 wieder einige Monate, bis diese Novelle stehen kann. Und jetzt ist es unsere Aufgabe – aus dem Land Thüringen heraus – nach Berlin zu schauen und darauf zu achten, dass die im Weißbuch genannten Verbesserungsvorschläge im KWK-Bereich auch umgesetzt werden.
Ich will diese nennen. Im Eckpunktepapier der großen Koalition vom 1. Juli und auch dementsprechend in dem von mir gerade erwähnten Weißbuch
sind folgende Punkte genannt: Hocheffiziente KWK-Anlagen auf Gasbasis, die in ihrer Existenz gefährdet sind, sollen Unterstützung erhalten. Der Kostendeckel für die KWK-Förderung von derzeit 750 Millionen Euro soll auf anderthalb Milliarden Euro angehoben, also verdoppelt werden. Auch das ist richtig. Ein dritter Punkt, der richtig ist: Wärmespeicher und Wärmenetze sollen künftig gefördert werden. Das heißt, die Bundesregierung hat sich richtigerweise entschlossen, keine Förderung mehr für kohlegefeuerte Bestandsanlagen auszugeben. Diese Punkte sind alle richtig. Das Problem ist, eigentlich hätten sie längst in einen Gesetzestext gegossen werden und durch den Bundestag gehen müssen. Diejenigen, die darauf warten, dass sie endlich feste Rahmenbedingungen haben, müssen jetzt noch weiter warten. Ich kann nur, vor allen Dingen an die Fraktionen hier im Hause, die auch auf Bundesebene in Regierungsverantwortung sind, sagen: Machen Sie da jeweils Druck, dass man da schneller in die Puschen kommt! Das hilft Thüringen.
Und zum zweiten Aspekt des Tagesordnungspunkts, zur sogenannten Anreizregulierungsverordnung: Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie alle wissen, dass es sich bei den Strom- und Gasnetzen um natürliche Monopole handelt, die mangels Wettbewerb einer Regulierung unterliegen. Anreizregulierungsverordnung lässt sich folgendermaßen am besten erklären: Die zur Nutzung der Strom- und Gasnetze fälligen Entgelte werden seit dem Jahr 2009 im Wege der Anreizregulierung bestimmt. Stark vereinfacht heißt das, dass man ein sogenanntes Benchmark bildet, und auf Basis dessen gibt es dann einen Maßstab – also eine fiktive Zahl –, auf dessen Basis die Unternehmen dann wirtschaften können. Die reale Kostensituation des Netzbetreibers wird dazu aber nur alle fünf Jahre betrachtet. Zwischenzeitlich erzielte Effizienzeinsparungen dürfen zwar behalten werden, tatsächliche Mehrkosten gehen aber zulasten des Unternehmens und schmälern seine Erlöse. Deswegen gab es auch immer wieder die Debatte um die Frage: Wann kommt denn die Reform der Anreizregulierungsverordnung? Im vergangenen Jahr ist dieses System grundlegend überprüft worden – richtigerweise. Die Bundesnetzagentur hat dazu im Januar 2015 einen umfangreichen Evaluierungsbericht vorgelegt. Dieser stellte fest, dass die bestehenden Regelungen sich im Wesentlichen zwar bewährt haben, stellenweise aber wegen des hohen Investitionsbedarfs durch die Energiewende nachjustiert werden müssten. Auf Grundlage des Evaluierungsberichts hat das Bundeswirtschaftsministerium dann im März ein Eckpunktepapier vorgelegt unter dem Stichwort „ARegV 2.0“ – ein Maßnahmenpaket, was ganz schön für Wirbel gesorgt hat, und zwar zu Recht. Die Thüringer Landesregierung vertritt die Auffassung, dass die Zielrichtung dieses Eckpunktepapiers ungenügend ist und aus energie
wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch abzulehnen ist. Vielmehr besteht für uns wie auch für die im Sinne der Anträge vorgetragenen Positionen der Fraktionen der Eindruck, dass die Verteilnetze Effizienzleistungen erbringen sollen, die weit über die Belastbarkeit der Netzbetreiber, also weit über die Belastbarkeit unserer Stadtwerke, hinausgehen. Das können wir unseren Stadtwerken nicht zumuten.
Was wollen wir? Ich will die drei Punkte nennen, die die Landesregierung längst in die Debatte auf Bundesebene dazu eingespeist hat. Erstens müssen auch die kleineren Netzbetreiber weiterhin in der Lage sein, ihre Investitionen zeitnah über Netzentgelte refinanzieren zu können. Für Übertragungsnetzbetreiber besteht diese Möglichkeit bislang bis heute und es gibt keinen vernünftigen Grund, warum die Verteilnetzbetreiber anders behandelt werden sollen.
Zweitens sprechen wir uns gegen die vom Bund beabsichtigte Abschaffung des sogenannten „Bestof-Four“-Verfahrens aus, bei der die Effizienzwertberechnung eine Rolle spielt. Denn hierdurch würden die Effizienzwerte vieler Netzbetreiber nachhaltig verschlechtert werden.
Drittens sind wir gegen die angedachte Halbierung der Schwellenwerte für das vereinfachte Verfahren. Das bedeutet mehr Bürokratie für unsere Stadtwerke, die das in dieser Form nicht händeln können. In den Gesprächen, die wir dazu mit dem Verband der kommunalen Unternehmen hatten, wurde sehr klar herausgestellt, dass das nicht zumutbar ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was hat die Landesregierung also gemacht? Sie hat ihre Hausaufgaben gemacht, ihre Positionen sehr klar Richtung Berlin vermittelt, aber auch den Schulterschluss, das gehört nun mal dazu, mit den anderen Ländern gesucht. Bisherige Abstimmungen auf der Ebene unter den Ländern haben gezeigt, dass wir mit unseren Forderungen überhaupt nicht allein dastehen, sondern im Gegenteil, die Debatte, die wir hier heute gerade führen, findet in den anderen Bundesländern genau so statt. Die Länder teilen mehrheitlich die Skepsis gegenüber den Vorschlägen der Bundesregierung. Die Mehrheit sieht wie wir die Notwendigkeit eines neuen Mechanismus zur schnellen Refinanzierung der Netzinvestitionen und unterstützt das IKD-Modell aus Bayern und Hessen, was wir im Übrigen genauso unterstützen. Hier werben wir also auch um weitere Zustimmung gegenüber dem Bund, vielleicht auch im Schulterschluss mit den lokalen, regionalen Bundestagsabgeordneten auch aus CDU und SPD.
Deutliche Zustimmung sehe ich jetzt schon bei den anderen beiden Punkten, die ich eben ansprach, also der Effizienzwertberechnung und dem Zugang zum vereinfachten Verfahren. Ich denke, dass der
Meine sehr geehrten Damen und Herren, den Versorgungsunternehmen in Thüringen brennt das Thema massiv unter den Nägeln, zu Recht. Umso mehr müssen wir – ich nehme diese Formulierung von Herrn Gruhner sehr gern auf – alle an einem Strang ziehen. Wenn uns das gelingt, dann bin ich davon überzeugt, können wir die Reform der Anreizregulierung so ausgestalten, dass unseren Stadtwerken und Regionalversorgern in Thüringen auch künftig der notwendige finanzielle Spielraum zur Tätigung ihrer notwendigen Investitionen für die Energiewende verbleibt. Und das muss unser aller Ziel sein. Wir haben Großes vor.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch zwei Sätze zum Antrag der CDU-Fraktion sagen. Zustimmung zu Ihrem Vorschlag, auf Grundlage des IKD-Modells zeitnahe und umfassende Berücksichtigung von Investitionskosten in den jährlichen Erlösobergrenzen zu fassen, Zustimmung dazu. Zustimmung zur Beibehaltung des Schwellenwerts, Zustimmung zur Beibehaltung der Best-of-Four-Methode. Aber noch mal: Sprechen Sie vor allen Dingen mit Ihren Bundestagsabgeordneten, die dazu am Ende des Tages die Hand heben sollen, wenn diese Anreizregulierungsverordnung dort besprochen und diskutiert wird. In diesem Sinne herzlichen Dank.
Ich frage: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD. Auf Verlangen dieser Fraktionen, CDU – okay, eröffne ich die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu den Nummern II und III des Antrags der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie zu dem Antrag der Fraktion der CDU. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass entsprechend unserer Geschäftsordnung Beratungen zu den Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt werden und mit der Redezeit zu Tagesordnungspunkt 16 b also die dreifache Redezeit zur Verfügung steht. Für die Fraktion Die Linke rufe ich den Abgeordneten Harzer auf.
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es freut mich ganz besonders, dass die CDU energiepolitisch mal auf der richtigen Seite steht,