lung des § 15 Abs. 1 Thüringer Ladenöffnungsgesetz der Nutzung der Thüringer Verordnung über den Ladenschluss in Kur-, Ausflugs-, Erholungsund Wallfahrtsorten vom 22. Oktober 1998 zum Tragen kommen.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Wir danken dem Minister und kommen zur Anfrage des Abgeordneten Mohring in der Drucksache 6/715.
Interview der Thüringer Bildungsministerin Dr. Birgit Klaubert in der „Thüringischen Landeszeitung Erfurt“ vom 25. April 2015:
Im Interview mit der Tageszeitung „Thüringische Landeszeitung Erfurt“ (TLZ) vom 25. April 2015 legte die Thüringer Bildungsministerin ihren Standpunkt zur Bewertung der DDR dar. Frau Dr. Klaubert erklärte im Interview, sie persönlich verwende den Begriff „Unrechtsstaat“ für die DDR nicht; er sei ein politischer Kampfbegriff, der nicht zur Klarheit beitrage. „Die DDR war ein Willkürstaat“, so die Thüringer Bildungsministerin im Interview. Die Aufarbeitung der jüngsten Geschichte unseres Landes aber ist eine der zentralen Verpflichtungen gegenüber denen, die durch das SED-Regime Unrecht erlitten haben und gegenüber kommenden Generationen, die auch über die zweite Diktatur auf deutschem Boden unterrichtet werden müssen. Der Aufarbeitung des DDR-Unrechts hat sich die rot-rotgrüne Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet.
1. Teilt die Landesregierung die Annahme, dass ein „Willkürstaat“, in dem nur eine Partei herrschte und politische sowie religiöse Überzeugungen zu Verhaftungen und anderen erheblichen Einschränkungen der persönlichen Freiheit führten, zugleich als „Unrechtsstaat“ zu bewerten ist und wie begründet sie ihre jeweilige Auffassung?
2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Diskrepanz zwischen den Aussagen der Thüringer Bildungsministerin Dr. Klaubert und dem Wortlaut des gültigen Koalitionsvertrags, in dem die DDR klar als „Unrechtsstaat“ benannt ist?
3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Aussage der Thüringer Bildungsministerin Frau Dr. Klaubert, dass der Begriff „Unrechtsstaat“ die Biografie der Menschen entwertet?
Vielen Dank. Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Ohler.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Mohring, Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
In der Präambel des Koalitionsvertrags heißt es, ich zitiere: „Die DDR war eine Diktatur, kein Rechtsstaat. Weil durch unfreie Wahlen bereits die strukturelle demokratische Legitimation staatlichen Handelns fehlte, weil jedes Recht und jede Gerechtigkeit in der DDR ein Ende haben konnte, wenn einer der kleinen oder großen Mächtigen es so wollte, weil jedes Recht und jede Gerechtigkeit für diejenigen verloren waren, die sich nicht systemkonform verhielten, war die DDR in der Konsequenz ein Unrechtsstaat.“ Diese Feststellung hat für die Landesregierung Gültigkeit. Die Bezeichnung der DDR als „Willkürstaat“ steht dieser Auffassung nicht entgegen.
Zu Frage 2: Die Landesregierung erkennt zwischen dem Wortlaut des Koalitionsvertrags und der Bezeichnung der DDR als „Willkürstaat“ durch die Bildungsministerin keine Diskrepanz. Die Feststellung der Bildungsministerin, die DDR sei kein Rechtsstaat gewesen, entspricht dem Wortlaut des Koalitionsvertrags wie auch der Realität. Die Bezeichnung der DDR als „Willkürstaat“ widerspricht weder dem Wortlaut des Koalitionsvertrags noch der Realität.
Zu Frage 3: Die Landesregierung legt Wert darauf, dass die Äußerung der Bildungsministerin wörtlich lautete: „Ich habe Achtung davor, wenn mir Menschen sagen, dass Sie durch die Reduzierung auf den Begriff ‚Unrechtsstaat‘ ihre eigene Biografie entwertet sehen.“
Eine wertende Äußerung der Thüringer Bildungsministerin hinsichtlich der Frage, ob der Begriff „Unrechtsstaat“ die Biografien der Menschen entwerte, liegt nach Ansicht der Landesregierung nicht vor. Vielmehr erkennt die Landesregierung an, dass die Bildungsministerin Äußerungen der Menschen im Freistaat Thüringen bezüglich ihrer persönlichen Lebenserfahrungen als Zeitzeuginnen und Zeitzeugen zur Kenntnis nimmt und achtet.
Frau Staatssekretärin, ich würde gern fragen, Sie sprechen ja für die Landesregierung: Können Sie durch Ihre Antwort sicherstellen, dass alle drei Koa
litionspartner die Antwort so teilen, obwohl Sie wissen, dass alle drei Koalitionspartner insbesondere um den Begriff des „Unrechtsstaats“ in besonderer Weise gerungen haben und sich gerade in der Präambel des Koalitionsvertrags nicht mit dem Begriff des „Willkürstaats“ zufriedengegeben haben?
Das Schöne an den Vorbereitungen zu den Plenarsitzungen ist, dass es Ressortabstimmungen gibt, die unter den Häusern laufen. Erstens wäre ich sowieso davon ausgegangen, weil wir diesen gemeinsamen Koalitionsvertrag verabschiedet haben, und zweitens kann ich mir sicher sein, dass diese Antwort von allen getragen wird.
Vielen Dank. Wir kommen zur letzten Anfrage in der Fragestunde, eine des Abgeordneten Zippel in der Drucksache 6/722. Herr Abgeordneter Zippel.
Seit dem 16. April 2012 gibt es die bundesweite Notruftelefonnummer für den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst. Der kostenfreie Anschluss wurde auf die Rufnummer 116 117 vereinheitlicht. Die Nummer hilft Betroffenen, die dringend der Konsultation eines Arztes und/oder einer medizinischen Versorgung bedürfen, ohne ein Notfall zu sein. Ein Anrufer wird automatisch an den nächstgelegenen ärztlichen Dienst weitergeleitet. Der Bereitschaftsdienst beauftragt dann einen Arzt, der den Anrufer zu Hause aufsucht. Je nach Region werden Anrufe direkt an einen Arzt oder zu einer Leitstelle weitergeleitet. Für die hilfebedürftigen Bürger wird es erleichtert, ambulante ärztliche Hilfe zu erhalten, wenn die Praxen geschlossen haben. Zuvor gab es über 100.000 regionale Rufnummern, die sukzessive umgestellt wurden.
1. Gibt es neben der bundesweiten Notrufnummer 116 117 derzeit in Thüringen noch weitere Rufnummern für den ärztlichen Bereitschaftsdienst?
2. Ist die Umstellung auf die einheitliche Nummer im Freistaat Thüringen nach Einschätzung der Landesregierung geglückt?
3. Wie schätzt die Landesregierung die Koordinierung der ärztlichen Einsätze infolge des Gebrauchs der Notrufnummer in Thüringen ein?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Frau Ministerin Werner, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Ja, in zwei fachärztlichen Notdienstbereichen, augenärztlicher Notdienst Nordhausen und hals-nasen-ohren-ärztlicher Notdienst Greiz-Zeulenroda, werden noch weitere Servicenummern angeboten, welche direkt an den diensthabenden Facharzt vermitteln. Das System der Notrufnummer 116 117 unterscheidet nicht nach allgemeinmedizinischen oder fachärztlichen Hilfeersuchen. Ab 2016 übernimmt eine zentrale Serviceleitstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen die Vermittlung und diese zusätzlichen Rufnummern werden abgeschaltet. Die Bevölkerung hat dann nur noch einen Weg zur ambulanten medizinischen Versorgung in den Zeiten des ärztlichen Notdienstes über die Notrufnummer 116 117.
Zu Frage 2: Ja, der technische Service hinter der Notrufnummer 116 117 funktioniert seit April 2012 sehr zuverlässig. Die wachsenden Anruferzahlen zeigen, dass die Notrufnummer sehr gut von der Bevölkerung angenommen wird. Die Beschwerdequote im Zusammenhang mit der Notrufnummer 116 117 liegt unter 1 Prozent. Thüringen ist eines der Bundesländer, die die Notrufnummer 116 117 flächendeckend eingeführt haben und seit April 2012 erfolgreich betreiben.
Zu Frage 3: Durch die Notrufnummer 116 117 konnte den Bürgerinnen und Bürgern die Frage der Zuständigkeit abgenommen werden. Ein technisches System ordnet in Bruchteilen einer Sekunde jedes telefonische Hilfeersuchen exakt der zuständigen regionalen Struktur zu. Sollte dies einmal nicht möglich sein, wird dem Anrufenden von einem der beiden bundesweiten Callcenter bei der Vermittlung weitergeholfen. Die Suche nach der richtigen Telefonnummer gehört seit Einrichtung der Notrufnummer 116 117 somit der Vergangenheit an. Darüber hinaus ist diese Notrufnummer für den Anrufenden kostenfrei, ein Service der Kassenärztlichen Vereinigung. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Beantwortung. Eine kleine Nachfrage. Die Beschwerdequote unter 1 Prozent ist sehr niedrig. Dennoch würde mich interessieren: Gibt es da eine regionale Häufung und kann man diese Häufung unter Umständen auf bestimmte Organisationen, die diese Aufgabe übernommen haben, fokussieren oder übertragen?
Das kann ich jetzt ad hoc leider nicht beantworten. Ich werde es aber mitnehmen und schauen, ob es dazu irgendwelche Ergebnisse gibt. Danke.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit haben wir alle Fragen abgearbeitet und schließen die Fragestunde.
Wahl eines Mitglieds des Richterwahlausschusses und dessen Vertreters gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 14 und 15 des Thüringer Richtergesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/719
Gemäß § 14 Nr. 1 des Thüringer Richtergesetzes gehören dem Richterwahlausschuss acht vom Landtag berufene Abgeordnete an. Diese Abgeordneten und ihre Vertreter werden zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden gewählt. Jede Landtagsfraktion muss mit mindestens einem Abgeordneten vertreten sein. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD erhielt in der 7. Sitzung nicht die erforderliche Mehrheit. Der neue Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 6/719 vor.
Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Bitte schön.
Stimmzettel: Für die Wahl erhält jede und jeder Abgeordnete einen Stimmzettel. Es kann entweder Ja oder Nein oder Enthaltung angekreuzt werden. Als Wahlhelfer berufe ich die Abgeordneten Floßmann, Dr. Martin-Gehl und Diana Lehmann. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Namen zu verlesen.
Adams, Dirk; Becker, Dagmar; Berninger, Sabine; Blechschmidt, André; Brandner, Stephan; Bühl, Andreas; Carius, Christian; Dittes, Steffen; Emde, Volker; Engel, Kati; Fiedler, Wolfgang; Floßmann, Kristin; Geibert, Jörg; Gentele, Siegfried; Grob, Manfred; Gruhner, Stefan; Hande, Ronald; Harzer, Steffen; Hausold, Dieter; Helmerich, Oskar; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Hennig-Wellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Höhn, Uwe; Holbe, Gudrun; Holzapfel, Elke; Huster, Mike; Jung, Margit; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kießling, Olaf; Kobelt, Roberto; König, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik; Kräuter, Rainer; Krumpe, Jens; Kubitzki, Jörg; Kummer, Tilo; Kuschel, Frank.
Lehmann, Annette; Lehmann, Diana; Leukefeld, Ina; Lieberknecht, Christine; Liebetrau, Christina; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Matschie, Christoph; Meißner, Beate; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Stefan; Mühlbauer, Eleonore; Muhsal, Wiebke; Müller, Anja; Pelke, Birgit; Pfefferlein, Babett; Dr. Pidde, Werner; Primas, Egon; Reinholz, Jürgen; Rosin, Marion; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Scherer, Manfred; Dr. Scheringer-Wright, Johanna; Schulze, Simone; Siegesmund, Anja; Skibbe, Diana; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Thamm, Jörg; Tischner, Christian; Dr. Voigt, Mario; Walk, Raymond; Walsmann, Marion; Warnecke, Frank; Wirkner, Herbert; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Wucherpfennig, Gerold; Zippel, Christoph.