3. Haben die anderen am Pilotprojekt teilnehmenden Landkreise ähnliche Verluste wie der Geschäftsführer der im Landkreis Greiz beauftragten Personennahverkehrsgesellschaften signalisiert und wenn nein, welche Vereinbarungen wurden in den teilnehmenden Landkreisen diesbezüglich getroffen?
4. Wie werden die Einnahmen aus dem Verkauf des Azubi-Tickets auf die teilnehmenden Verkehrsunternehmen verteilt?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Staatssekretär Dr. Sühl.
Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Skibbe beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Zur Begleitung des Pilotprojekts und zur Evaluierung des Erfolgs des Azubi-Tickets haben wir eine Studie zur Marktforschung in Auftrag gegeben, die das Nutzungsverhalten der Kunden wissenschaftlich erfasst. Der Bericht wurde dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft vor einigen Tagen übergeben. Die im Rahmen des befristeten Pilotversuchs gesammel
ten Erkenntnisse sowie die Ergebnisse der Marktforschung dienen dazu, die Förderung nachzujustieren und ein transparenteres Ausgleichsverfahren zu entwickeln.
Zu Frage 2: Nein, dies ist nicht möglich. Aus Sicht des Landes wäre allerdings eine Erweiterung des VMT durch die Verkehrsunternehmen des Landkreises wünschenswert. In diesem Fall würde sich die Frage gar nicht stellen.
Zu Frage 3: Fördergrundlage für die Anerkennung des Azubi-Tickets ist die Richtlinie zur Förderung der Anerkennung des Azubi-Tickets Thüringen. Sie richtet sich an alle Aufgabenträger des ÖPNV in Thüringen außerhalb des VMT‑Gebiets. Andere Vereinbarungen gibt es nicht. In den vorlaufenden Verhandlungen zur Einführung des Azubi-Tickets haben mir eine ganze Reihe von Geschäftsführern ähnliche Verlustabschätzungen signalisiert und ihre Bedenken geltend gemacht. Dies ist verständlich, da nicht klar war, ob alle Auszubildenden von dem Angebot Gebrauch machen werden oder die Schätzungen für den VMT tatsächlich eintreten. Allerdings haben bis auf den Landkreis Greiz alle anderen Kommunalparlamente ihre Bedenken im Interesse der Durchführung des Pilotprojekts zurückgestellt, dies auch vor dem Hintergrund, dass bei nachgewiesenem unzureichendem Verlustausgleich nach Richtlinie ein Ausgleich erfolgen wird. Inzwischen ist erkennbar, dass die Annahmen der Experten des VMT relativ treffsicher sind, das heißt, das Pilotprojekt bisher den finanziellen Rahmen nicht gesprengt hat. Bisher sind dem TMIL auch keine Hinweise bekannt, dass die Förderung mögliche Verluste nicht deckt. Dies soll näher untersucht werden, bedarf jedoch der Mithilfe der Verkehrsunternehmen und steht noch aus.
Zu Frage 4: Das Azubi-Ticket wird derzeit nur durch die Verkehrsunternehmen angeboten, die Mitglied des VMT sind. Die Einnahmen verbleiben dort und werden entsprechend Regeln des VMT zur Aufteilung der Einnahmen leistungsanteilig auf die Mitglieder verteilt. Verkehrsunternehmen außerhalb des VMT erhalten für die Anerkennung des AzubiTickets und zur Deckung möglicher Verluste einen pauschalen Ausgleich nach der Richtlinie zur Förderung der Anerkennung des Azubi-Tickets Thüringen. Das TMIL bedauert es sehr, dass sich die überwiegend öffentlichen ÖPNV-Unternehmen bisher nicht dazu durchringen konnten, den VMT-Verbundtarif als Gemeinschaftstarif anzuwenden und gemeinsam eine allseits akzeptierte Einnahmeaufteilung zu entwickeln. Das TMIL hat allerdings die Hoffnung, dass mit dem Pilotprojekt und der derzeit in Vorbereitung befindlichen Ausweitung des VMT auf die KomBus GmbH die Vorzüge eines Gemein
schaftstarifs besser sichtbar und erlebbar werden. Damit könnten die grundsätzlich nachvollziehbaren Sorgen der Unternehmen überwunden werden.
Herr Staatssekretär Dr. Sühl, können Sie mir vielleicht sagen, wie oft es zwischen dem Landratsamt Greiz und dem Ministerium Gespräche zum Azubi‑Ticket gab und was da besprochen wurde?
Die genaue Anzahl kann ich Ihnen nicht sagen, aber nach meiner Erinnerung: Ich habe einmal mit der Landrätin gesprochen, meine Ministerin, glaube ich, zwei- oder dreimal. Das Ergebnis war jeweils, dass die Landrätin die Teilnahme des Landkreises am Azubi-Ticket abgelehnt hat.
Es gab verschiedene Begründungen. Eine, an die ich mich erinnern kann, war, dass es im Landkreis Greiz nicht nötig sei, ein Azubi-Ticket einzuführen, weil die Mehrheit der Unternehmen im Landkreis Greiz ihren Lehrlingen und Auszubildenden bereits kostenlose Tickets zur Verfügung stellen würden.
Vielen Dank. Zunächst Entschuldigung, Herr Staatssekretär, ich kam etwas später und bin mir jetzt nicht sicher, ob die Nachfrage, die ich stelle, vielleicht sogar schon beantwortet wurde. Ein Argument oder eine Begründung, die bei uns im Landkreis immer angeführt wird, ist auch, dass das Azubi-Ticket ja zunächst befristet war. Jetzt haben wir diese Woche gehört, dass es entfristet wurde. Ist es geplant, dass vielleicht auch das Ministerium jetzt noch mal auf den Landkreis zugeht und noch mal
Auf die Landkreise insgesamt brauchen wir nicht zuzugehen, Herr Abgeordneter, denke ich, weil die Landkreise natürlich zur Kenntnis nehmen werden, dass das Azubi-Ticket weiter gilt. Aber ich nehme Ihre Anregungen auf und werde mit der Ministerin bereden, ob wir noch mal ein Rundschreiben an alle Landkreise machen, sowohl an die, die sich beteiligen, als auch an den Landkreis Greiz. Danke schön.
Die Grundschule im Ilmenauer Ortsteil Gehren hat als Leitmotiv „Miteinander – Füreinander – Voneinander Lernen, Leben, Wachsen“. Durch die Nähe zum Thüringer Wald und der Forstschule wird den Schülern der Grundschule in Gehren das Konzept des Umweltschutzes und die Erforschung der Natur nahegebracht. Für Gehren hat die Schule eine besondere Bedeutung.
1. In welchem baulichen Zustand befindet sich die Grundschule „Thomas Müntzer“ in Gehren in Bezug auf Brand- und Schallschutz sowie die Anbindung an den Breitbandausbau?
2. Wie sieht die personelle Besetzung der Schule aus – bitte den Altersdurchschnitt, die Anzahl der Vollzeitkräfte und Teilzeitkräfte sowie die Ausfallstunden nach Ausfallgründen innerhalb des letzten Jahres aufzeigen?
3. Wie schätzt die Landesregierung die Schülerentwicklung der Grundschule im Hinblick auf die kommenden fünf Jahre ein und welche Zukunftsperspektive wird der Thomas-Müntzer-Schule eingeräumt?
Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, in Vertretung durch Herrn Staatssekretär Dr. Sühl.
Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Schulgesetz haben die Schulträger, hier der IlmKreis, das notwendige Schulangebot und die erforderlichen Schulanlagen vorzuhalten. Der Schulaufwand umfasst unter anderem den für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb und Unterricht erforderlichen Sachaufwand, wozu auch die Brand- und Schallschutzmaßnahmen sowie die Internetanbindung gehören. Der Landesregierung liegen aktuell keine Kenntnisse bezüglich der gefragten baulichen Ausstattung vor, Anträge auf Förderung baulicher Maßnahmen für die Grundschule Gehren liegen derzeit nicht vor, von daher wird dem Fragesteller empfohlen, sich an den Schulträger Ilm-Kreis zu wenden, um die gewünschten Angaben zu erfragen.
Zu Frage 2: An der Staatlichen Grundschule Gehren sind im laufenden Schuljahr neun Lehrkräfte beschäftigt. Davon arbeiten sechs Lehrkräfte in Vollzeit und drei Lehrkräfte sind teilzeitbeschäftigt. Der Altersdurchschnitt beträgt aktuell 44,11 Jahre. Bezüglich der Anzahl der Ausfallstunden können für den zurückliegenden Erhebungszeitraum folgende Aussagen getroffen werden: Von den 197,34 zu unterrichtenden Sollstunden sind im Erfassungszeitraum im Frühjahr 2019 insgesamt vier Stunden, also 2 Prozent, ausgefallen und neun Stunden, das sind 4,6 Prozent, wurden vertreten. Ausfallstunden und Ausfallgründe für den gesamten Schuljahreszeitraum werden in den Schulen dokumentiert. Eine diesbezüglich notwendige Abfrage an der Grundschule war wegen der kurzen Bearbeitungszeit für die Mündliche Anfrage nicht möglich.
Zu Frage 3: Im Schuljahr 2018/2019 werden 144 Schüler in 8 Klassen an der Staatlichen Grundschule „Thomas-Müntzer“ in Gehren beschult. Prognosen des Schulträgers Ilm-Kreis für die Schülerzahlentwicklung liegen der Landesregierung nicht vor. Gemäß § 41 Thüringer Schulgesetz ist der Schulträger für die Schulnetzplanung zuständig, sodass das TMBJS keine verbindliche Aussage zur Zukunftsperspektive treffen kann. Um längerfristig eine zweckmäßige Schulorganisation und ordnungsgemäße Gestaltung des Unterrichts bei gegebenenfalls rückläufigen Schülerzahlen zu gewährleisten, obliegt es dem Schulträger, unter anderem auch Maßnahmen zur schulorganisatorischen Veränderung wie zum Beispiel Schulkooperationen beim TMBJS zu beantragen. Danke schön.
Ich frage die Landesregierung, Herr Staatssekretär Dr. Sühl, ob ihr Landesregierung bekannt ist, dass der Ilm-Kreis – wie bestimmt alle anderen Kreise – eine langfristige Sanierungs-, Finanzierungs- und Standortplanung über alle Schulen betrieben hat und auch mehrere Fördermittelanträge zur Sanierung von Schulen eingereicht hat? Und diesbezüglich: Ist der Landesregierung bekannt, dass der Finanzausschuss des Ilm-Kreises dazu eine Priorisierungsliste erarbeitet hat?
Gibt es weitere Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich auf die Anfrage des Abgeordneten Dr. König, Fraktion der CDU, in Drucksache 6/7294.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich werde Ihnen nun meine Mündliche Anfrage zum Thema „Windräder in unmittelbarer Nähe der ‚Burgruine Hanstein‘“ vortragen.
Der Regionale Entwicklungsplan Nordhessen weist aktuell am Stürzlieder Berg zwischen Hohengandern im Landkreis Eichsfeld und dem Gut Arnstein im Landkreis Werra-Meißner in Hessen, ein Windvorranggebiet aus. An der hessisch-thüringischen Landesgrenze, lediglich 1.300 Meter von dem thüringen- und deutschlandweit bedeutsamen Kulturdenkmal „Burgruine Hanstein“ entfernt, können auf Basis des Entwicklungsplans bis zu fünf Windräder mit einer Nabenhöhe von 164 Metern entstehen. Werden diese Windräder gebaut, hätte dies massive Auswirkungen auf die Attraktivität des Tourismus-Vorranggebietes rund um die Burgruine Hanstein. Insbesondere der Fernblick von und zur Burgruine wäre dadurch nachhaltig gestört. Zusätzlich sind Beeinträchtigungen am Naturmonument Grünes Band und im EG-Vogelschutzgebiet Nr. 12 Werrabergland südwestlich Uder zu erwarten.
2. Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen des Baus der Windkraftanlagen auf das Naturmonument Grünes Band und das EG-Vogelschutzgebiet Nr. 12 Werrabergland südwestlich Uder ein?
3. Hat die Landesregierung bisher das Gespräch mit dem Land Hessen gesucht oder plant es zu suchen, um den Bau von Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe der Burgruine zu verhindern?
4. Welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um den Bau der Windkraftanlagen zu verhindern und den Tourismus rund um den Hanstein zu stärken?
Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Staatssekretär Dr. Sühl.
Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. König beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das Vorranggebiet Windenergie Stürzlieder Berg im nordhessischen Werra-MeißnerKreis befindet sich in etwa 2 Kilometern Entfernung zur Burg Hanstein in der Gemeinde Bornhagen im Landkreis Eichsfeld. Die Burg Hanstein ist im Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 aus dem Jahr 2014 als besonderer Kulturstandort mit sehr weitreichender Raumwirkung definiert. Ob und wie sich der Bau von Windenergieanlagen auf Bestand und Erscheinungsbild der Burg Hanstein auswirken, kann nur im Zuge einer denkmalfachlichen Einzelfallprüfung beurteilt werden. Die Frage nach der Attraktivität eines Denkmals dürfte eher den Bereich Tourismus betreffen. Ich verweise insofern auf die Antwort zu Frage 4.
Zu Frage 2: Das Vorranggebiet Windenergie Stürzlieder Berg grenzt an das Vogelschutzgebiet Werrabergland südwestlich Uder in Thüringen sowie das Nationale Naturmonument Grünes Band Thüringen. Im Umweltbericht des Regionalplans Nordhessen heißt es dazu, dass nach gegenwärtigem Kenntnisstand keine erheblichen Beeinträchtigungen der benachbarten und angrenzenden Schutzgebiete zu erwarten seien. Darüber hinaus wird durch das Regierungspräsidium Kassel im Flächensteckbrief der Hinweis gegeben, dass eine FFH-Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Genehmigungsverfahren