Dann zum Abschluss noch, wenn Sie sagen, mobile Annahmestellen wären was ganz Schlimmes: Es ist doch nicht geplant, dass neben den 750 festen Annahmestellen jetzt an jeder Ecke ein kleiner Stand steht, der das 10-Euro-Los Grünes Herz verkauft. Es geht doch wirklich nur darum, dass zu ganz bestimmten Veranstaltungen die Möglichkeit gegeben sein muss, so etwas durchzuführen. Und das halten wir für richtig. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste, das Vierte Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes wird nun in der zweiten Beratung behandelt. Wie ich bereits im letzten Plenum gesagt habe, ist dieses Gesetz nichts anderes als ein Lobbygesetz grüner Lobbygruppen. Das wurde auch schon anderweitig ausgeführt.
Auch wenn es offiziell juristisch korrekt heißt „Änderung des Glücksspielgesetzes“, so ist hier trotzdem etwas Neues enthalten. Das Gesetz enthält nämlich zwei Abschnitte, die geändert werden sollen.
Der erste Teil beschäftigt sich damit, wie das Land nicht nur die Durchführung, sondern zusätzlich auch die Veranstaltungsbefugnisse öffentlicher Glücksspiele, die bisher bei der Thüringer Lotterieverwaltung als Landesbetrieb im Sinne des § 26 Thüringer Landeshaushaltsordnung liegen, auf juristische Personen übertragen kann, an denen entweder das Land selbst oder das Land mit anderen Ländern ausschließlich, mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Das Land wird somit über LOTTO Thüringen zum gewerblichen Lotteriebetreiber.
Neu ist außerdem, dass nun auch noch die Möglichkeit besteht, dass Lottoprodukte nicht nur an stationären Annahmestellen zu verkaufen sind.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wie kann er recht haben, wenn die Präsidentin das nicht selber bemerkt?)
Neu ist außerdem, dass nun auch noch die Möglichkeit besteht, dass Lotterieprodukte nicht nur an stationären Annahmestellen zu verkaufen sind, sondern auch noch an mobilen Verkaufswagen. Dies ist ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber an
deren Glücksspielanbietern, wodurch diese gewerblichen Spielvermittler sich diskriminiert fühlen könnten, was natürlich entsprechende Reaktionen hervorrufen kann. Da gab es auch eine entsprechende Zuschrift vom Deutschen Lottoverband. Ich darf da vielleicht mal kurz aus der Stellungnahme zitieren. Da steht klar drin: „Wir betrachten es jedoch als kritisch, dass die Versorgungsstrukturen durch ‚LOTTO-Mobile‘ einseitig zugunsten der Lotterieveranstalter ausgebaut werden sollen. […] Dies würde die gewerblichen Spielvermittler diskriminieren und dazu führen, dass der Lotterievertrieb durch die Lotterieveranstalter unberechtigt bevorzugt wird.“ Das soll quasi heißen, dass es dort entsprechende juristische Maßnahmen nach sich ziehen könnte. Diese Kritik oder diese Möglichkeit habe ich auch bereits im Ausschuss angebracht. Wir sehen mal, was dann passieren wird, wenn das Gesetz entsprechend verabschiedet wird, wobei ja auch noch zu bemerken ist, dass diese Sofortlotterie sowieso schon im Gange ist. Das heißt, die Lose werden ja bereits verkauft. Bei dem Gesetz, was wir heute hier beschließen sollen, geht es nur noch darum, dass Sie das Geld dann an die Lobbyverbände verteilen dürfen. Also man will das dann legalisieren, die Einnahmen, die Sie jetzt bereits generieren. Und wie gesagt, wenn diese mobilen Verkaufswagen nun diesen Umsatz und die Sucht nach Glücksspiel ankurbeln werden, dann ist das auf alle Fälle kritisch zu sehen.
Bereits im letzten Plenum als auch in der Beratung des HuFA habe ich immer wieder auf die Gefahren des Glücksspiels hingewiesen. Auch wurde in den schriftlichen Anhörungen bzw. in den Stellungnahmen zum Gesetzentwurf durch den Verband der Drogen- und Suchthilfe die Gefahr ausführlich dargelegt; da gab es, wie gesagt, diese Zuschrift von dem Verband der Drogen- und Suchthilfe. Ich will vielleicht noch einmal einen Satz aus der Stellungnahme zitieren, mit Ihrer Erlaubnis: „Aus suchtfachlicher Sicht ist eine Erlaubnis im Rahmen eines Gesetzes strikt abzulehnen. Übereinstimmend kommen Studien zu dem Ergebnis, dass es sich bei den Sofortlotterien um eine verhältnismäßig risikoreiche Spielform handelt.“ Das heißt also, auch der Verband der Drogen- und Suchthilfe sieht Ihren Gesetzentwurf hier sehr kritisch und auch heute noch sieht die AfD-Fraktion diese Förderung des Lottospiels als eine Förderung von Spielsucht und weiteren negativen Begleitaspekten an. Allein aus den bereits genannten Gründen – Lobbyismus und Förderung von Spielsucht – werden wir als AfD-Fraktion diesem Gesetz nicht zustimmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, schauen wir uns nun aber noch den zweiten Teil des Gesetzes an. Es soll also eine neue Sofortlotterie geben mit dem Namen „Grünes Herz“, Volumen 5 Millionen Euro. Ich sagte bereits, es wurde schon verkauft. Aus dieser Lotterie sollen die Stiftung Naturschutz Thüringen 9,35 Prozent und der Landesverband Thüringen der Gartenfreunde e. V. 1,65 Prozent der Spieleinsätze direkt erhalten,
wohlgemerkt der Einsätze, nicht der Gewinne. In der Begründung des Gesetzes steht treffend dazu, dass das neue Glücksspiel nicht dazu gedacht ist, einen Überschuss zu erwirtschaften, sondern der zu erwartende Überschuss durch die 11 Prozent auf die Einsätze gegen null gehen wird. Hier hat der Rechnungshof in der Beratung des HuFA auch darauf hingewiesen, dass im Gegensatz zu bisherigen Verfahren vor der Änderung von Rot-Rot-Grün – weil es gibt ja noch ein anderes Gesetz – bei Lottospielen eine Änderung des Entnahmeverfahrens der Mittel zugunsten der Begünstigten erfolgt. Also man hat hier keine Einnahmen im Landeshaushalt, sondern nimmt das Geld direkt und gibt es halt an die entsprechenden Begünstigten, die Sie ausgesucht haben. Schlimm genug, dass Rot-Rot-Grün überhaupt keine Hemmungen hat, ihre Lobbyarbeit durch das Parlament zu betreiben.
Hätten Sie die Erlöse zum Beispiel für den Breitbandausbau, für die Förderung von Schulsanierungen genutzt, was ja sehr sinnvoll wäre, dann hätte man vielleicht auch noch darüber sprechen können, aber im Schatten von mehreren Millionen Euro allein für das Grüne Band, Solar Invest und anderen grünen Geschenken nun auch noch Lotto für Ihre Lobbyarbeit zu missbrauchen, das lehnen wir entschieden ab.
Ich wollte gerade noch ausführen, die Gartenfreunde haben das nicht verdient, dass Sie quasi die Gartenfreunde benutzen, um so eine Lobbyarbeit zu machen. Die Gartenfreunde haben es verdient, Geld zu bekommen, das habe ich auch, wenn Sie richtig zugehört hätten, Herr Heym, auch in meiner letzten …
von mir aus Herr Hey, Entschuldigung! –, das habe ich auch in meiner letzten Rede schon dargestellt, dass die Gartenfreunde mit Sicherheit entsprechende Förderung verdient haben. Wie gesagt,
ich bitte da auch wiederum nicht diese stille Post, wie Sie schon einmal den Fehler gemacht haben, hier zu bedienen, wo hinten etwas ganz anderes rauskommt, was ich gesagt habe.
Wie gesagt, die Gartenfreunde haben eine Förderung verdient und sind unterstützungswert, aber dass Sie hier quasi Lobbyarbeit machen und das Gesetz dazu noch missbrauchen, wie gesagt, die hätten auch anderweitig gefördert werden können.
Aus den soeben genannten Gründen ist es für uns nur selbstverständlich, dass wir dieses Vorhaben der Koalitionsfraktionen ablehnen. Lobbyismus in den Parlamenten erteilen wir als AfD eine klare Absage. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich anfange noch einmal einen kleinen Hinweis an Herrn Kießling: Also Lobbyisten sind ja an sich nichts Schlechtes, denn für sich gesehen vertreten ja alle Lobbyisten die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern oder Wirtschaftsakteuren
und fühlen sich dann natürlich auch im Recht, die Interessen darzustellen. Davon lebt Politik, sich verschiedene Interessen anzuhören. Aber der Unterschied ist natürlich, wie man damit als Politik umgeht. Da bin ich doch lieber sehr stolz darauf, Herr Kießling, dass wir als rot-rot-grüne Koalition eher auf die Interessen der Kleingärtner und des Umwelt- und Naturschutzes eingehen,
als auf die Interessen von Großkonzernen, russischen Gasexporteuren oder anderen Lobbyisten, die von Ihnen unterstützt werden.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das „russi- sche Gasexporte“, das war gegen euch, da kannst du nicht klopfen!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Umwelt- und Naturschutz zu gewinnen, kommt nicht so häufig vor. Aber heute haben wir die Chance, diese zwei Eigenschaften zu vereinen. Ich glaube, es ist auch wichtig, wenn jemand Geld für eine Lotterie ausgibt, dass – egal, ob er jetzt persönlich gewinnt oder auch – man mit dem Zweck umgehen und dazu stehen kann. Bei dieser Lotterie, die jetzt neu eingeführt wird, können wir als Grüne mit gutem Gewissen sagen: Dazu können wir stehen. Die Arbeit von Kleingärtnern ist zum Beispiel eine sehr gute Arbeit für Selbstversorgung, für Naturschutz im kleinen Raum und naturverträgliche Lebensmittelherstellung.
Das ist vielleicht symptomatisch: Es wurde viel Kritik geäußert, aber auf die Arbeit, die dadurch unterstützt wird, wurde von den Vorrednern der Opposition überhaupt nicht eingegangen. Deswegen erlauben Sie mir doch noch ein paar Worte, was mit den Geldern passiert. Die Lotterie gibt es übrigens schon weltweit und auch deutschlandweit. In Deutschland wurden seit 1997 durch ähnliche Lotterien bereits 135 Millionen Euro für Umwelt- und Entwicklungsprojekte erzielt. Damit wurden schon 6.000 Projekte zur Förderung und Erhaltung des natürlichen Lebensraums unterstützt. Das ist meiner Meinung nach eine gute Sache. Deswegen hat sich die Koalition darauf geeinigt, dies auch für Thüringen zu tun.
Dazu ist das Thüringer Glücksspielgesetz notwendig geworden. Es gibt jetzt eine 10-Euro-Sofortlotterie mit dem Grünen Herz. Das ist natürlich sowohl im Praktischen eine Unterstützung für die Stiftung Naturschutz als auch für die Kleingartenfreunde und ebenso für Image. Es ist auch ein Werbeeffekt, wenn man gerade zu solchen Veranstaltungen für die Lotterie wirbt und das Grüne Herz Deutschlands bei den nationalen und internationalen Besuchern in den Mittelpunkt stellt.
Die Stiftung Naturschutz zum Beispiel setzt sich damit für den Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft ein. Sie betreibt Forschung auf speziellen Gebieten des Naturschutzes. Sie betreibt Aufklärung und Weiterbildung für die nächste Generation, aber sie erwirbt auch Grundstücke für Zwecke des Naturschutzes, was ein kompliziertes Gebilde ist und viele Anstrengen betreibt.
Im Übrigen wurde die Stiftung Naturschutz nicht von den Grünen gegründet – auch nicht von der Linken, auch nicht von der SPD in der rot-rot-grü
nen Koalition –, sondern von der CDU in der Alleinregierung. Das hatte auch gute Gründe, weil es einfach eine gute Stiftung ist, die den Naturschutz unterstützt und auch die praktischen Arbeiten gut umsetzen kann, wenn zum Beispiel Grundstücke für den Naturschutz aufgekauft und entwickelt werden. Weiterhin wird die Pflege und Entwicklung von Schutzgebieten in der Landschaft betrieben und eine Verbesserung von Natur und Landschaft, insbesondere zum Aufbau von Flächen- und Maßnahmenpools, verfolgt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Umweltlotterie ist eine sehr gute Möglichkeit, für Thüringens Umwelt und Natur zu werben, sie bekannter zu machen und praktisch zu stärken. Mit jedem Los kann jede Bürgerin und jeder Bürger sowohl etwas gegen das Artensterben und für die Erhaltung von wertvollen Lebensräumen tun, zum Beispiel am Grünen Band, oder lieben Menschen als Geschenk eine grüne Überraschung gestalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung für diesen Gesetzentwurf. Es ist ein gutes Gesetz für Natur und Umwelt und auch für unsere Bürgerinnen und Bürger. Vielen Dank.
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Wünscht die Landesregierung das Wort? Nein.