Vor diesem Hintergrund wurde in der Anhörung auch das Thema „Suchtprävention und Jugendschutz“ teilweise skeptisch thematisiert. So gab es im Rahmen der Anhörung die Auffassung, dass bei einem mobilen Vertriebsweg insbesondere bei Veranstaltungen, wo auch eher ein jugendliches Klientel zugegen ist, der Jugendschutz gefährdet sein könnte. Dazu möchte ich anmerken, dass alle Glücksspielangebote grundsätzlich nur von volljährigen Personen wahrgenommen werden dürfen. Zur Sicherstellung dessen werden in Thüringen sogar Testkäuferinnen und Testkäufer eingesetzt. Das war mir persönlich auch neu, aber ich habe mich da aufklären lassen. Diese sind zwischen 16 und 22 Jahre alt und testen ganz praktisch, ob ihnen Lottoangebote verkauft werden oder eben nicht, mit den entsprechenden Konsequenzen oder eben auch nicht. Darüber hinaus werden die mobilen Annahmestellen nicht von externen Unternehmen be
trieben, wie ich es gerade bei den stationären Betrieben gesagt habe, sondern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer landeseigenen Lottogesellschaft, die alle miteinander natürlich ebenso wie die Gewerbetreibenden gerade in den Bereichen Jugendschutz und Suchtprävention umfänglich geschult sind.
Alles in allem wird das staatliche Lotterieangebot mit dem vorliegenden Gesetzentwurf weiterentwickelt und zukunftsfester gestaltet. Auch der ordnungsrechtliche Auftrag, zum Beispiel der eben angesprochene Jugend- und Spielerschutz, aber auch die Lenkung des Spielbetriebs in geordnete Bahnen, die Abwehr von Begleitkriminalität, Spielsuchtprävention und natürlich auch die Förderung des Gemeinwohls kann mit diesem Gesetz auch künftig gesichert werden. Daher bitte ich Sie um die Zustimmung. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU-Fraktion hatte zum vorliegenden Gesetzentwurf eine Anhörung beantragt. Uns hat es zunächst doch verwundert, dass diese Anhörung von den Koalitionsfraktionen offensichtlich nicht erwünscht war. Man hatte erwogen,
dem so nicht zuzustimmen, aber laut Geschäftsordnung steht uns das ja als Minderheitenrecht zu. Ich wollte es hier nur mal erwähnen, weil das an sich schon ein doch eigenartiger Vorgang war, den ich so auch noch nicht erlebt hatte.
Herr Hande, mein Vorredner, ist eben auch noch mal auf die Anhörung eingegangen, wobei ich sagen muss, wenn man die Zuschriften vor sich hat und entsprechend auch liest, dann kann ich Ihre Aussage nicht nachvollziehen, dass sich viele Anzuhörende positiv zu diesem Gesetzentwurf geäußert hätten. Wer sich positiv geäußert hat, das ist klar, das waren diejenigen, die Begünstigte sind. Das kann man ja durchaus verstehen, wenn Kleingartenwesen und Naturschutz davon profitieren. Auch von Lotto Thüringen kann man das durchaus verstehen, wenn hier neue Geschäftsfelder erschlossen werden. Aber gerade aus suchtpräventiver Sicht hat diese Anhörung doch verschiedene
Vielen Dank, Herr Kollege Kowalleck. Stimmen Sie mir zu, dass bei Ihrem Beispiel der eher negativen Zuschriften oder Äußerungen der Anzuhörenden unter anderem auch der Deutsche Lottoverband dabei ist, der ja als Lobbyverband der privaten Lottoanbieter tätig ist und damit auch ein – sagen wir mal – durchschaubares Interesse hat?
Herr Hande, ich habe Sie an dieser Stelle zitiert bzw. bin auf Ihre Äußerungen eingegangen. Sie hatten an dieser Stelle gesagt, dass sich viele Anzuhörende positiv zu dem Gesetzentwurf geäußert hätten. Das sehe ich so nicht bzw. habe ich das ja auch entsprechend in meinen Ausführungen eingeschränkt.
Ich würde jetzt noch einmal auf die Anzuhörenden eingehen, auf diese verschiedenen Punkte, weil ich einfach denke, dass Sie gerade aus suchtpräventiver Sicht an dieser Stelle vieles unterschlagen haben. Gerade was den Kinder- und Jugendschutz angeht, sollten wir an dieser Stelle als Parlament, als Thüringer Landtag unsere Verantwortung wahrnehmen und da ist eben klar geworden, dass Sie das als Koalitionsfraktion mit diesem Gesetzentwurf nicht machen. Da muss ich klar sagen: Die Verantwortung, die Sie haben, nehmen Sie hier nicht wahr.
Ich muss auch noch einmal nachfragen, wer dann von der Landesregierung hier Ansprechpartner ist – der Herr Staatssekretär Höhn oder die Frau Finanzministerin, die ist doch damals darauf eingegangen. Wer wird denn dann auf meine Äußerungen eingehen?
Ja, ich komme noch einmal auf die Ergebnisse der Anhörung zu sprechen: Die LIGA der freien Wohlfahrtspflege sieht die im Gesetzentwurf dargelegte Erweiterung des Glücksspielangebots schon mit zahlreichen Fragen besetzt. Gerade im Hinblick auf den Kinder- und Jugendschutz und die Suchtprävention und die Suchtbehandlung sieht man diesen Gesetzentwurf als sehr kritisch an.
Herr Abgeordneter, lassen Sie sich mal ganz kurz unterbrechen. Herr Abgeordneter Heym, wenn Sie telefonieren, gehen Sie bitte nach draußen.
Aber – Frau Präsidentin, wenn ich fortfahren darf – die Erreichbarkeit von Glücksspielangeboten sei weiterhin durch die Nutzung von Onlineangeboten möglich. Die Bürger würden hierdurch nicht benachteiligt. In der Ausweitung der Verfügbarkeit von Glücksspielen durch mobile Verkaufsstellen, die hier ja auch schon erwähnt wurden, sieht die LIGA die Gefahr, dass bisher verbindlich geltende Standards, die insbesondere den Kinder- und Jugendschutz und dem Spielerschutz dienen, unkontrollierbar werden. Insbesondere das Ansinnen, bei relevanten Veranstaltungen wie Thüringentag, Rennsteiglauf oder Stadtfesten mobile Verkaufsstellen einzusetzen, sei nicht nachvollziehbar, so die LIGA. Gerade diese Veranstaltungen würden von Familien und jungen Menschen genutzt. Kinder und Jugendliche würden grundsätzlich gerne spielen, das ist eine Aussage, die sicher auch von allen hier entsprechend bestätigt werden kann. Der Übergang vom Spielen zum Glücksspiel werde durch die Ausweitung und leichte Verfügbarkeit gerade im Freizeitbereich gefördert.
Herr Hande, da verstehe ich auch nicht, dass Sie in Ihren Ausführungen an dieser Stelle nicht insbesondere auf diese klaren Darstellungen der LIGA eingegangen sind. Natürlich hatten wir noch einen weiteren Anzuhörenden, die LIGA verweist auch in ihrer Zuschrift auf die Bewertungen der Fachstelle GlücksSpielSucht des Verbands der Drogen- und Suchthilfe. Der Verband sieht gerade in diesem Gesetzentwurf eine Aufweichung der Kontrollfunktion der Aufsichten und dies wird aus suchtpräventiver Sicht abgelehnt. § 2 Abs. 5 – da steht ja, dass staatliche Glücksspiele von Annahmestellen statio
när und mittels mobiler Annahmestellen vertrieben werden dürfen – wird aus suchtpräventiver Sicht von dem Verband abgelehnt. Hier werde eine Aufweichung der bestehenden grundsätzlichen Standards der Suchtprävention gesehen. Unklar blieben zudem die Einsatzorte über Volks- und Stadtfeste hinaus und damit die Sicherstellung der Auflage, nicht in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen und Suchthilfeeinrichtungen Glücksspiele anzubieten. Da muss ich auch sagen: Auf diesen Fakt sind Sie überhaupt nicht eingegangen, den ignorieren Sie regelrecht.
Wenn LOTTO Thüringen ein mobiles Glücksspielangebot genehmigt bekäme, so heißt es weiter, dann müsste auch jeder andere Glücksspielanbieter dieses Recht haben. Das hatten Sie ja vorhin angesprochen, Herr Hande, gerade da gibt es auch weitere Verbände, die ganz genau schauen, wie Thüringen hier agiert, wie wir mit diesem Gesetzentwurf agieren, die Koalitionsfraktionen, und da kann es durchaus sein, dass es da auch noch durch die Verbände weitere Mittel und Wege gibt. Der Einsatz bei Großveranstaltungen und Stadtfesten, wie in der Begründung formuliert, werde konsequent vom Standpunkt der Suchtprävention vom Verband abgelehnt. Das Glücksspielangebot, wie zum Beispiel die Sofortlotterien als Glücksspiele mit mittlerem Gefährdungspotenzial, wird durch die räumliche Nähe zu Jahrmärkten, die sich insbesondere – und hier heißt es wieder – an Kindern und Jugendlichen als Zielgruppe orientieren, den gesetzlichen, zum Teil anders geregelten Unterhaltungs- und Glücksspielangeboten gleichgestellt. Die bisher übliche, ausschließliche Komm-Struktur bei Glücksspielangeboten werde über das mobile Angebot aufgeweicht. Damit können Menschen, die bisher keine Glücksspiele gespielt haben, zusätzlich rekrutiert werden, was den Zielen des Glücksspielstaatsvertrags entgegensteht. Es erfolge eine Bedarfsweckung und keine Bedarfsdeckung. Übereinkommend, so heißt es weiter, stellen Studien dar und kommen zu dem Ergebnis, dass es sich bei Sofortlotterien um eine verhältnismäßig risikoreiche Spielform handelt. Und Rot-Rot-Grün reagiert in ihrem Gesetzentwurf nicht auf diese Risiken, im Gegenteil, die werden dann auch noch freigesetzt.
Keine logische und einleuchtende Erklärung gibt der Gesetzentwurf hinsichtlich der Begünstigten. Warum gerade die Stiftung Naturschutz Thüringen und der Landesverband Thüringen der Gartenfreunde eine solch abenteuerliche Förderung erhalten, ergründet sich nicht, und da stellt sich eben auch die Frage, warum nicht eine solche Förderung aus dem Landeshaushalt an sich erfolgt. Ich verweise hier auch noch mal auf die Aussagen des Landesrechnungshofs, der ja ebenso die Frage ge
stellt hat, warum eben diese Finanzierung am Landeshaushalt vorbei erfolgt. Auch der Verband der Drogen- und Suchthilfe sagt, dass eine sinnstiftende Erklärung fehlt, warum hier eine Ausnahmeregelung erfolgen soll.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf bringt Rot-Rot-Grün den Thüringer Naturschutz und die Thüringer Kleingärtner als die vermeintlichen Nutznießer in eine Lage, die diese nicht verdienen, zumal gerade bei den Gartenfreunden die Kinder- und Jugendarbeit gefördert werden soll. Durch eine fadenscheinige und zweifelhafte Spielsuchtpolitik von Rot-Rot-Grün wird nicht nur das Ansehen des Freistaats gefährdet, Sie beschädigen ebenso den Ruf der Empfänger dieses Gesetzentwurfs. Eine saubere finanzpolitische und suchtpräventive Lösung sieht jedenfalls anders aus, deshalb lehnen wir als CDU-Fraktion diesen Gesetzentwurf ab.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist schon abenteuerlich, was Herr Kowalleck hier für ein Horrorszenario aufgemalt hat.
Wir haben sehr gute Erfahrungen mit dem staatlichen Lotto und finanzieren daraus seit Jahren – das ist schon 1994, zu der Zeit, als ich hier in den Landtag gekommen bin, der Fall gewesen – die LIGA der Freien Wohlfahrtsverbände und den Landessportbund.
Das ist überhaupt nichts anderes, das ist genau das Gleiche. Wir finanzieren zwei Verbände über diese Einnahmen aus dem staatlichen Lotto. Und das Ganze wollen wir erweitern und wenn Sie fragen: Warum wird es nicht einfach aus dem Haushalt oder das Geld woanders hergenommen oder sonst was? Das ist der politische Wille von Linken, Grünen und SPD, dass wir das so machen, über diese neue Sofortlotterie mit den 10 Euro für ein Los Grünes Herz. Wir haben uns darauf verständigt und wir haben entschieden, dass wir zwei Destinatäre aufnehmen wollen, nämlich die Stiftung Naturschutz Thüringen und den Landesverband Thüringen der Gartenfreunde. Das hat Kollege Hande
vorhin hier ausgeführt und auch, in welchem Verhältnis die Mittel fließen sollen. Und wir sehen darin überhaupt nicht diese Probleme, die Sie anführen.
Sie haben kritisiert, dass wir gegen eine Anhörung waren. Das sind nun einfach mal die Regeln. Ein Drittel des Landtags oder des Ausschusses entscheidet, ob eine Anhörung durchgeführt wird oder nicht. Sie haben die Anhörung beantragt und natürlich wird sie durchgeführt, das ist doch selbstverständlich. Aber wir haben keinen Sinn darin gesehen, jetzt – meinetwegen – die Stiftung Naturschutz zu fragen, was sie denn davon halten. Die kriegen Geld, die sind froh darüber. Wir haben aber erst recht keinen Sinn gesehen, die Verbände der privaten Lotterien zu fragen,
die weiter nichts, nichts anderes als ihr Ziel haben, das staatliche Lottomonopol kaputtzumachen. Die wollten wir nicht anhören. Wenn Sie das gern wollten, dann haben wir das, natürlich ist es geschehen, und wir haben das auch gelesen, was Sie uns aufgeschrieben haben. Aber Sie haben weiter nichts vor als das staatliche Lottomonopol kaputtzumachen, weil es um große Gewinne geht.
Wenn Sie die Problematik Spielsucht ansprechen, dann kann man überlegen, wo Spielsucht anfängt und wo sie aufhört. Wir sehen, dass bei dem staatlichen Lottomonopol die Spielsucht noch am geringsten gefördert wird. Wenn ich sehe, was private Anbieter dort machen, bei privat veranstalteten Lotterien, was im Internet passiert oder was an Spielautomaten passiert,
Dann zum Abschluss noch, wenn Sie sagen, mobile Annahmestellen wären was ganz Schlimmes: Es ist doch nicht geplant, dass neben den 750 festen Annahmestellen jetzt an jeder Ecke ein kleiner Stand steht, der das 10-Euro-Los Grünes Herz verkauft. Es geht doch wirklich nur darum, dass zu ganz bestimmten Veranstaltungen die Möglichkeit gegeben sein muss, so etwas durchzuführen. Und das halten wir für richtig. Ich danke für die Aufmerksamkeit.