Protocol of the Session on May 9, 2019

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Wünscht die Landesregierung das Wort? Nein.

Dann stimmen wir zunächst über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 6/7180 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Das sind die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion und der Abgeordnete Rietschel. Wer enthält sich? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/6687 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Die CDU-Fraktion, die AfDFraktion und der Abgeordnete Rietschel. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf die Zustimmung gibt, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Das sind die CDU

Fraktion, die AfD-Fraktion und der Abgeordnete Rietschel. Damit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8

Gesetz zur Förderung und Anerkennung von Musikschulen im Freistaat Thüringen (Thürin- ger Musikschulgesetz) Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/6936 - ZWEITE BERATUNG

Ich eröffne die Aussprache und das Wort hat Frau Abgeordnete Muhsal von der Fraktion der AfD.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Abgeordnete, verehrter Gast, seit Jahren klagen die kommunalen Musikschulen in Thüringen über eine unzureichende finanzielle Ausstattung. Die schwierige finanzielle Situation entstand infolge eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs von 2005. Das Urteil hatte die institutionelle Förderung der Musikschulen auf der Grundlage des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes verworfen. Richtig ist, dass das Land nominell weiterhin Mittel für Musikschulen zur Verfügung stellt. Dies geschieht aber im Rahmen der Schlüsselmasse nicht zweckgebunden, weshalb diese Mittel für die Musikschulen nicht gesichert sind. Die Folge ist, dass viele Musikschulen keine Planungssicherheit haben und insbesondere beim institutionellen Bedarf schmerzhaften Beschränkungen unterliegen. So können viele Lehrkräfte nur auf Honorarbasis arbeiten, während der Anteil an fest angestellten Lehrern viel zu gering ist. Dies ist ein erheblicher Unsicherheitsfaktor für die Musikschulen und letztendlich auch für die Musikschüler, die von dieser Situation betroffen sind.

Nun hat die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem dieser Situation abgeholfen werden soll. Ich will hier nicht noch mal auf alle Einzelheiten des Gesetzes eingehen, aber doch die wichtigsten Aspekte noch einmal ansprechen. Mit dem Gesetz wird neben der Projektförderung namentlich die institutionelle Förderung der Musikschulen durch das Land auf eine parlamentsgesetzliche Grundlage gestellt. Das Gesetz legt dazu Kriterien der finanziellen Förderung und auch der staatlichen Anerkennung von Musikschulen fest.

(Beifall AfD)

(Abg. Kobelt)

Die Einhaltung der Kriterien dient der Sicherung eines hohen Qualitätsstandards der Musikschulen und eröffnet den Schulen eine Planungsperspektive. Außerdem ist uns wichtig festzulegen, dass der Zugang zu den Musikschulen allen Interessierten offensteht und die Gebührenordnungen Sozialtarife vorsehen. So soll allen Musikinteressierten, insbesondere natürlich den Kindern und Jugendlichen, unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund die Möglichkeit eröffnet werden, ein Instrument zu erlernen und so am kulturellen Leben mitzuwirken.

(Beifall AfD)

Hierher gehört auch eine familienfreundliche Ausgestaltung der Gebührenordnung, sodass sich durch eine Gebührenstaffelung auch Familien mit mehreren Kindern Musikunterricht leisten können.

Unser Ziel ist es, mit diesem Gesetz der schwierigen Situation gerade unserer kommunalen Musikschulen abzuhelfen. Darüber hinaus würde mit der Verwirklichung unseres Gesetzentwurfs ein starkes Signal zugunsten unserer Musikschulen gesetzt werden. In der Ausschussberatung hätte man den Gesetzentwurf gegebenenfalls noch verbessern können, aber einer solchen Debatte um die Sache haben Sie sich leider verschlossen. Die Ausschussüberweisung wurde von der Mehrheit dieses Hauses abgelehnt.

Es ist nach meiner Auffassung angebracht, noch einmal einen kurzen Blick darauf zu werfen, mit welchen rhetorischen Winkelzügen der Gesetzentwurf meiner Fraktion in der ersten Beratung behandelt wurde. So wird immerhin deutlich, wie Rot-RotGrün und auch die CDU mit den Sorgen der Musikschulen umgehen. Es sei hier zunächst festgehalten, dass sich Frau Mitteldorf von der Linken – ich hatte das schon gesagt – durchaus sachlich mit unserem Entwurf auseinandergesetzt hat – und das ist ja in diesem Hause leider keine Selbstverständlichkeit.

(Beifall AfD)

Die Punkte, die Frau Mitteldorf in kritischer Absicht angemerkt hat, hätte man im Ausschuss ausführlich diskutieren und gegebenenfalls auch ändern oder verbessern können. Stattdessen haben aber auch Sie, Frau Mitteldorf, am Ende die Ausschussüberweisung abgelehnt.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zu Recht!)

Eine solche Diskussionsverweigerung ist bedauerlich. Nicht minder bedauerlich ist, dass Ihr Hinweis, der Gesetzentwurf der AfD berücksichtige die Jugendkunstschulen nicht, zu der Folgerung führt,

dass man dann eben auch nichts für die Musikschulen tun wolle.

Ich finde, dass eigentlich doch umgekehrt ein Schuh daraus wird: Mit dem Musikschulgesetz wird ein erster wichtiger Schritt geleistet und die Regelungen für die Jugendkunstschulen können sogleich in einem zweiten Schritt gesetzlich vorgenommen werden.

(Beifall AfD)

Für mich bleibt es ungereimt, wenn Sie meinen: Da nicht alles auf einmal geregelt wird, regeln Sie lieber gar nichts. Und dabei bleibt es jetzt wohl. Die Mehrheit dieses Landtags will offenbar, dass es in Thüringen auch weiterhin keine gesetzliche Regelung für Musikschulen gibt.

Dass die Kritik der CDU an unserem Gesetzentwurf überaus scheinheilig ist, habe ich schon in der ersten Beratung erläutert. Fakt ist, als im Juni 2005 das Urteil des Verfassungsgerichts ergangen ist, war die CDU die führende Regierungspartei und sie war es dann auch noch weitere neun Jahre. Das war dann wohl genug Zeit, ein Gesetz für Musikschulen ins Werk zu setzen, wenn man es denn wollte. Stattdessen ist nichts geschehen. Und wenn Herr Kellner in seiner Rede den Kommunen den Schwarzen Peter zuzuschieben versuchte, dann spricht das natürlich auch Bände. Selbstredend liegen die kommunalen Musikschulen in kommunaler Verantwortung, auch in finanzieller Hinsicht. Aber es gibt gerade angesichts der Situation der Musikschulen auch eine Verantwortung des Landes, und zwar aus der Verfassung heraus. Bund und Länder bürden den Kommunen immer mehr Belastungen auf, ohne dass sie die Zeche, die sie bestellen, auch zahlen wollen, und die schwierige, finanzielle Lage der Kommunen, inklusive der Landkreise, wirkt sich eben unter Umständen auch negativ auf die kommunale Kulturpolitik und die Musikschulen aus.

Da kann das Land meines Erachtens doch nicht die Hände in den Schoß legen, zumindest nicht, wenn Sie sich mit uns über die Bedeutung, die der kulturellen Bildung zukommt, einig sind. Aber die CDU hat den Schuss offenbar noch nicht gehört, stattdessen übt sie sich im Schulterschluss mit Rot-RotGrün. Das fand ich nämlich durchaus auch interessant, Herr Kellner, dass Sie sich sogar in die antikapitalistische Front des Dr. Hartung von der SPD einreihten, weil nach dem AfD-Gesetzentwurf auch Musikschulen in freier Trägerschaft Landesförderung erhalten können.

Wer tatsächlich etwas für die Kultur tun will, wer etwas für die musikalische Bildung unserer Jugend tun will, wem die Musik und ihre Vermittlung am

Herzen liegt, der sollte nicht im gleichen Atemzug sagen: die aber nicht. Wenn die Qualitätsstandards stimmen, wenn entsprechende sozial ausgerichtete Gebührenordnungen – auch von freien Trägern – eingerichtet werden, warum sollte man die dann von der Förderung ausschließen?

Noch ein Wort zu den Ausführungen der Landesregierung: Die Landesregierung hat breit dargestellt, warum auch unter Rot-Rot-Grün keine gesetzliche Grundlage für die Musikschulförderung geschaffen wurde und wird. Da wurde der Plan der Landesregierung ins Feld geführt, ein Kulturgesetz machen zu wollen. Das scheint mir charakteristisch für diese Koalition zu sein: Man will ein Einheitsgesetz umsetzen, ein allumfassendes Kulturgesetz. Das entspricht durchaus auch dem zentralistischen und dirigistischen Selbstverständnis einer solchen Koalition.

(Beifall AfD)

Aber genau das ist das Problem. Das kulturelle Leben in Thüringen ist gerade vielgestaltig, so komplex und wenig homogen, dass doch das Projekt eines einheitlichen Gesetzes für die Kultur als solche von vornherein unangebracht ist. Es braucht maßgeschneiderte Lösungen, nicht eine Lösung für alle. Und jetzt haben wir weder das eine noch das andere. Vor allem bleibt die institutionelle Förderung der kommunalen Musikschulen im Ungewissen und das ist bedauerlich. Es ist umso bedauerlicher, als dass Geld für die Förderung der kommunalen Musikschulen vorhanden ist. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, die Verwendung der Steuereinnahmen gesetzlich zu regeln. Das ist bisher für den Bereich der Musikschulen nicht geschehen und der Gesetzentwurf der AfD schließt diese Lücke.

Wem die Musikschulen am Herzen liegen, den bitte ich noch einmal um Zustimmung zu unserem Gesetz. Herzlichen Dank.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Abgeordnete Henfling das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, am vorliegenden Gesetzentwurf der AfD hat sich seit der letzten Lesung keine Besserung eingestellt. Es bleibt: Der Gesetzentwurf ist wieder einmal ein Glanzstück für wenig politischen Sachverstand innerhalb der Partei. Es wurden essenzielle Regelungen anderer Bundesländer

schlicht weggelassen, sodass das Gesetz inhaltsleer ins Nirwana führt, und das, obwohl es einfach abgeschrieben wurde. Das kann man schon mal als Gesamteinschätzung vorwegstellen. Außerdem wurden die Kunstschulen – das haben Sie selbst gesagt – schlicht vergessen, Sie haben sie aber auch nicht reingenommen.

(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Ich habe nicht gesagt, dass sie vergessen wurden, sondern dass sie nicht drin sind!)

Ja, sie sind da nicht drin, genau, das ist ja auch eine politische Aussage: Jugendkunstschulen wollen Sie nicht, das ist Ihnen wahrscheinlich zu viel Freiheit für die Kunst. Gefördert werden soll irgendwie alles und jeder und irgendwelche Qualitätsansprüche werden eben auch nicht festgelegt. Damit sollen und können sich die Institutionen nach Vorschlag der AfD sogar ganz aus dem bildungspolitischen Feld heraushalten. Keine inhaltlichen Absprachen, keine gemeinsame Zielsetzung – es scheint, dass das genau das Bild ist, was die AfD von Musik- und Jugendkunstschulen hat: Irgendwelche Menschen setzen sich zusammen und erzählen von und über Musik, das ist sowieso alles gleich. Was braucht es da schon Zielabsprachen oder Lehrpläne? Das geht besonders zulasten derer, die eine wirklich wertvolle und gute Arbeit leisten. Ihre Anstrengung wird nicht gewürdigt und fließt in keiner Weise in den Gesetzentwurf ein. Das kann man machen, muss man aber nicht, und deswegen bleiben wir dabei: Wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der CDU hat Abgeordneter Kellner jetzt das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute in zweiter Lesung das Gesetz zur Förderung und Anerkennung von Musikschulen im Freistaat Thüringen. Das liest sich toll und hört sich gut an. Leider hat das mit dem Gesetzentwurf, den Sie vorgelegt haben, nichts zu tun.

Der Anspruch und der Inhalt, da sind Lichtjahre dazwischen, Frau Muhsal. Und ich habe hier gerade bei Ihrer Rede festgestellt, dass Sie nicht das aufgenommen haben, was wir letztendlich in der ersten Lesung dazu gesagt haben. Wir wollen hier nichts verhindern, aber das ist ja typisch AfD, sich in die Opferrolle zu begeben, einen Gesetzentwurf

(Abg. Muhsal)

vorzulegen, der gar nicht zu beschließen geht und auch nicht an den Ausschuss übermittelt werden kann, aus dem einfachen Grund – und das haben Sie selbst hier gesagt –: 2005 hat der Verfassungsgerichtshof klar entschieden, dass es eben nicht außerhalb des KFA, außerhalb der Schlüsselmasse zweckgebunden an die Kommunen gegeben werden darf. Das haben Sie doch selbst gesagt. Und dann verstehe ich noch weniger, wieso Sie heute ein Gesetz vorbringen, wo Sie genau dem widersprechen, was der Verfassungsgerichtshof festgelegt hat.

Und das, muss ich sagen, ist handwerklich schlecht gemacht. Das ist typisch, dass man hier etwas mit einem großen Anspruch einbringt, draußen versucht, Illusionen zu wecken: Mit einem Gesetz regeln wir die Musikschulen. Aber wenn man inhaltlich reinschaut, ist es dann genau das Gegenteil. Denn das, was Sie erzählen – wir brauchen Sicherheit für die Musikschulen, die Leute müssen ordentlich bezahlt werden etc. –, kriegen Sie mit diesem Gesetzesinhalt, selbst wenn wir es gut meinen und sagen würden, wir sprechen über das Gesetz, nicht hin. Das funktioniert inhaltlich schon nicht. Und ich habe auch ein Stück weit den Eindruck gehabt bei dem, was Sie hier vorgebracht haben, dass Sie mit Musikschulen nicht allzu viel zu tun haben.

(Beifall CDU)

Das muss ich ernsthaft sagen. Wenn Sie sagen, dass alle Kinder dort den Zugang zu Musikschulen haben wollen, gerade zu kommunalen Musikschulen – das gibt es alles. Deswegen sind wir auch froh, dass wir diese kommunalen Musikschulen haben, die öffentlichen und nicht nur private, weil es da wirklich zutrifft, dass man es sich nicht leisten kann. Aber diese soziale Regelung haben alle Kommunen, die eine Musikschule betreiben. Und das, denke ich mir, sollte auch so bleiben und da muss man das nicht noch mal von Ihrer Seite zu hören bzw. als Forderung formuliert bekommen, weil es das schon gibt.

Also an der Stelle: Handwerklich – das habe ich gerade gesagt – hat der Verfassungsgerichtshof eindeutig entschieden, deswegen scheidet die Form aus, das über ein Gesetz zu regeln. Es ist im KFA drin. Jetzt kann man sich darüber unterhalten und streiten: Im KFA ist zu wenig drin oder er ist auskömmlich. Das müssen die Kommunen entscheiden an der Stelle, muss ich auch sagen. Aber – und da gebe ich Ihnen recht – wir können uns als Land auch nicht aus der Verantwortung ziehen. Wir müssen natürlich nach Wegen suchen, wie man letztendlich auch den Kommunen und damit auch den Musikschulen gezielt helfen kann. Wir werden einen entsprechenden Vorschlag machen, der auch

in der Praxis funktionieren wird, in Anbetracht der gesetzlichen Regulierung, die wir haben.

Und jetzt komme ich mal zu inhaltlichen Kritikpunkten, die ich in der ersten Lesung schon gesagt habe. Sie wollen hier in § 3, Staatliche Anerkennung von Musikschulen, letztendlich dieses Label „Staatlich anerkannte Musikschule“ haben, und das wird dann in § 5 geregelt, wo dann über Inhalte gesprochen wird, was dann letztendlich dazu beitragen soll, dass Sie dieses Label bekommen. Und da ist mir aufgefallen, dass unter § 5 Abs. 2, wo die Kriterien festgeschrieben werden, nach denen letztendlich die Musikschulen dann eingestuft werden und dieses Zertifikat erhalten können, steht: „Lehrkräfte an Musikschulen müssen in der Regel einen Hochschulabschluss in der Fachrichtung Musik oder Musikpädagogik oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen.“ – in der Regel, also ist es nicht zwingend. Wir gehen da schon einen Schritt weiter. Wir wollen Qualitätssicherung und Qualitätskriterien haben. Das wollen wir schon. Wir werden auch entsprechende Vorschläge diesbezüglich machen.