Das ist weniger geworden, aber das ist immer noch zu viel. Das muss geändert werden und deswegen soll aus Sicht der Linken eine Grundsicherung diskutiert werden, die schon heute möglich wäre. Wir orientieren uns dabei an der Armutsrisikogrenze. Die liegt gegenwärtig bei 1.170 Euro. Überfällig sind Sanktionen und Arbeitszwang, beides steht für eine Misstrauenskultur, die nicht zu einer modernen und offenen Gesellschaft passt. Deswegen setzen wir auf Freiwilligkeit auch bei Arbeitsmarktmaßnahmen.
Unbedingt durchgesetzt werden soll eine Kindergrundsicherung. Ich sage Ihnen auch: Wenn das nicht so schnell möglich ist, dann sollten wir uns dafür einsetzen, dass wenigstens das Kindergeld nicht auf Hartz IV angerechnet wird und damit auch eine Gleichheit mit allen anderen Familien und Personen in Thüringen hergestellt wird.
Nehmen Sie das als Angebot, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wünschen uns, dass unsere Koalitionspartner mit uns gemeinsam darüber diskutieren und die Bundesratsinitiative einbringen. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste auf der Zuschauertribüne! Vielen Dank an die Fraktion Die Linke, dass ich über die Erfolge der Großen Koalition in Berlin sprechen darf.
Seit April 2017 müssen Betriebe strengere Vorschriften beachten. Das geht auf das reformierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zurück. Dies sieht seitdem unter anderem eine Höchstgrenze der Überlassung und grundsätzlich zwingend das Prinzip „gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit“ ab dem neunten Einsatzmonat vor. Abweichungen von dem Prinzip der gleichen Bezahlung sind über Branchenzuschlagstarifverträge der Zeitarbeitsbranche möglich. Diese müssen aber nach sechs Wochen eine Anpassung der Vergütung vorsehen. Spätestens nach 15 Monaten müssen Leiharbeitnehmer das gleiche Arbeitsentgelt erhalten. Ziel dieser Regelung ist insbesondere, dass langfristig mehr Zeitarbeiter oder Leiharbeiter in eine Festan
stellung übernommen werden. Der Arbeitnehmer darf nach dem neuen Recht grundsätzlich nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate bei demselben Entleiher tätig werden. Da das überarbeitete Arbeitnehmerüberlassungsgesetz im April 2017 in Kraft trat, lief diese Frist zum 30. September ab. Ausnahmen von der 18-Monats-Regel gelten nur für Unternehmen, die abweichende Regelungen in einem Tarifvertrag oder einer darauf aufsetzenden Betriebsvereinbarung festgelegt haben. Verleiher, die Leiharbeiter länger als 18 Monate entleihen, müssen mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Der Handwerksbetrieb, der den Zeitarbeiter beschäftigt, hat in der Praxis nichts mit den Kontrollen durch die Bundesagentur für Arbeit zu tun. Missbrauch soll mit diesen Kontrollen begegnet werden.
Nach den angesprochenen 18 Monaten muss das Ziel sein, dass der entliehene Arbeitnehmer eine Beschäftigung bei diesem Unternehmen findet. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass Unternehmen ein Interesse daran haben, Leiharbeiter ins Stammpersonal zu übernehmen – gerade im Hinblick auf den demografischen Wandel und den sich verstärkenden Fachkräftemangel. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende – umgangssprachlich Hartz IV – ist im SGB II § 20 geregelt. Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst neben Ernährung, Energie und Bedarfen des täglichen Lebens auch persönliche Bedürfnisse, wie die Teilhabe am sozialen sowie kulturellen Leben. Auch hier schreiben wir die Eigenverantwortlichkeit hoch, denn die Leistungsberechtigten können selbst entscheiden, wofür sie diese Gelder verwenden.
Wir als CDU wollen die Eigenverantwortlichkeit und die Freiheit der Menschen im Fokus des Handelns sehen, ohne die eigene Verantwortung zu vergessen. Sollten Sie wissen, wer hier diese Dinge missbraucht – sagen Sie es mir. Ich werde dort vorstellig – keine Bange. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist nicht neu, dass wir eine Reform des Arbeitsmarktes brauchen. Es ist auch nicht neu, dass diese grundlegend sein muss – grundlegender auch, als es diese Aktuelle Stunde hier nahelegt, auch wenn das in der Zeit, die uns hier zur Verfügung steht, kaum angemessen zu bearbeiten ist.
Die Hartz-Gesetzgebung hat zu massiven Verwerfungen am Arbeitsmarkt geführt. In den vergangenen Jahren hat sich ein System der Angst etabliert, welches dazu führt, dass die Menschen den sozialen Abstieg mehr fürchten als alles andere. Hartz IV wird nicht als Unterstützung, sondern als Kontrolle und Sanktion wahrgenommen.
Eines haben die Reformen nicht bewirkt: Der Arbeitsmarkt ist in den vergangen 14 Jahren nicht flexibler geworden – im Gegenteil. Aufgrund der Angst vor Arbeitslosigkeit entscheiden sich heute viele Beschäftigte dagegen, den Arbeitsplatz zu wechseln. Das ist weder im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, noch im Interesse der Betriebe.
Es ist kein Geheimnis, dass die SPD einen wesentlichen Anteil an der Situation hat. Ich bin aber auch froh, dass wir heute dafür Verantwortung übernehmen und inzwischen sehr deutlich machen, dass es ein „Weiter so“ auf dem Arbeitsmarkt nicht geben darf.
Mit Blick auf Ostdeutschland ist das besonders wichtig, weil Hartz IV hier besonders dramatische Auswirkungen hat. Die Lebensleistungen und die Aufbauleistungen, die die Menschen im Osten in den vergangenen 28 Jahren geleistet haben, stehen dem System Hartz IV diametral gegenüber. Der SPD-Landesvorsitzende hat hier sehr klare Worte gefunden. Er hat sich zu den Fehlern bekannt, hat sich für die Verwerfung und die Auswirkungen, die die Reform auf die Menschen hat, entschuldigt. Dem kann ich mich hier nur noch einmal anschließen. Ändern können wir das parlamentarisch nur in einem Bündnis, das klare Korrekturen in der Arbeitsmarktpolitik vornehmen will. Das kann meiner Meinung nach nur die Koalition sein, die wir auch hier im Landtag haben, ein Bündnis aus SPD, Linken und Bündnis 90/Die Grünen.
Lassen Sie mich, wenn auch sehr kompakt, auf das eingehen, was sich ändern muss. Wir brauchen eine armutsfeste und sanktionsfreie Grundsicherung, die ein Leben in Würde ermöglicht, anstelle von Hartz IV. Wir brauchen eine Kindergrundsicherung, um Kinderarmut zu bekämpfen, wir brauchen aber auch höhere Löhne – die Untergrenze des Mindestlohns muss auf 12 Euro in der Stunde angehoben werden –, um Altersarmut vorzubeugen, und wir brauchen eine Stärkung der Tarifbindung. Wir brauchen mehr gute Arbeitsplätze und weniger prekäre, das bedeutet, dass wir Leiharbeit stärker regulieren müssen, aber auch, dass Befristungen und Minijobs abgeschafft werden müssen. Und wir brauchen eine Reform der Instrumente zur Vermittlung in Ar
beit. Der Bund hat mit dem Chancenteilhabegesetz einen Vorschlag gemacht und wir müssen die nächsten Monate nutzen, um zu prüfen, ob wir damit tatsächlich all diejenigen erreichen, die wir auch erreichen wollen und ob wir damit tatsächlich die Teilhabechancen von Erwerbslosen verbessern.
Die SPD hat in den vergangenen Wochen und Monaten eines gezeigt: Wir sind in der Lage, ein solches Bündnis anzuführen. Auch aus diesem Grund bin ich froh, dass die Koalition den Vorschlag des SPD-Wirtschaftsministers Wolfgang Tiefensee aufgenommen hat und eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen will und dass Herr Tiefensee diese auch jetzt schon für die Regierung vorbereitet. Dort wird er einen Vorschlag machen, wie die Grundsicherung zukünftig aussehen soll, aber auch die Forderung des SPD-Landesparteitags aufnehmen, den Mindestlohn auf 12 Euro zu erhöhen. Das ist eine gute Entscheidung, diesen Weg zu gehen, nicht nur, weil ich mich seit vielen Jahren dafür auch innerhalb der SPD einsetze, es ist eine gute Entscheidung, weil es im Interesse der Menschen in diesem Land ist. Wir leisten damit einen wesentlichen Beitrag für mehr soziale Gerechtigkeit und für eine starke Wirtschaft. Beides brauchen wir für ein gutes Leben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, der Antrag zur Aktuellen Stunde der Fraktion Die Linke wirft wieder mal drei Themenbereiche – prekäre Beschäftigung, Hartz IV und Leiharbeit – zusammen in zehn dürren Zeilen, obwohl diese Themen eigentlich sehr differenziert betrachtet werden müssen.
Lassen Sie mich zunächst mal zur Leiharbeit kommen. Diese ist tatsächlich gestiegen, bis Ende 2017 zumindest hatten wir 1,04 Millionen Leiharbeiter in Deutschland. Das ist eine steigende Tendenz, allerdings muss man auch dazu sagen, Leiharbeit ist nicht grundsätzlich per se schlecht, es gibt durchaus auch akzeptable Anwendungsbereiche. Allerdings – und da gebe ich Ihnen sogar recht – gibt es doch erheblichen Missbrauchsverdacht, was die Leiharbeit angeht. Das sehen wir beispielsweise bei bestimmten Versandhäusern, die eben vor allem im Bereich der Versandabteilungen mit sehr, sehr hohen Belegungsquoten im Bereich der Leiharbeit arbeiten. Wir sehen es auch am Anstieg der
Leiharbeitszahlen hier in Thüringen, denn das steht so ein bisschen im Widerspruch zu dem oft behaupteten Fachkräftemangel. Wenn man Fachkräftemangel auf der einen Seite behauptet, deswegen dringend nach Fachkräften sucht, und auf der anderen Seite dann aber die Leiharbeit nutzen möchte, weil man eben doch gern die Möglichkeiten der Personalflexibilisierung nutzen möchte, um Kosten zu reduzieren, dann ist das ein Widerspruch in sich, der nicht aufgelöst werden kann und der sehr stark für Missbrauch spricht. Deswegen stimme ich in dem Punkt auch nicht Frau Holzapfel zu, dass man da grundsätzlich darauf vertrauen könne, dass alle Unternehmen ein Interesse daran haben, Arbeitnehmer fest einzustellen. Nein, da braucht es eine politische Missbrauchsaufsicht und die wurde leider noch nicht ausreichend wahrgenommen.
Zweites Thema – Hartz IV: Ja, Hartz IV ist ungerecht wie eigentlich fast alles, was die SPD in den letzten 20 Jahren auf die Beine gebracht hat.
Ja, das Hartz-IV-System oder die Arbeitslosensicherung insgesamt muss reformiert werden, aber sicherlich nicht im Sinne einer allgemeinen Grundsicherung für jeden, der gerade da ist, sondern auch da ist Differenzierung angebracht. Das spezifisch Ungerechte am Hartz-IV-System ist doch, dass mit der Hartz-IV-Gesetzgebung das Misstrauen gegenüber der arbeitenden Bevölkerung im Grunde genommen in Gesetz gegossen worden ist, das Misstrauen gegenüber Leuten, die jahrzehntelang gearbeitet haben
und dann plötzlich unverschuldet in Arbeitslosigkeit geraten und dann ihr ganzes angespartes Vermögen aufbrauchen müssen, bevor sie auf Sozialleistungen wie Hartz IV Zugriff bekommen – und im Gegenzug dazu ein völliges Versagen der Missbrauchsaufsicht im Bereich bestimmter Missbrauchsfälle von Hartz IV – und da rede ich von der Armutsmigration nach Deutschland. Wir haben mittlerweile ein Drittel aller Hartz-IV-Bezieher, die einen ausländischen Pass haben. Wir kennen die Phänomene insbesondere in westdeutschen Großstädten, in denen durch Scheinselbstständigkeit oder Kleinstarbeitsverträge im Grunde genommen bandenmäßig der Zugriff auf das Hartz-IVSystem ermöglicht wird. Das ist ein Problem, was mittlerweile auch in den Zeitungen angekommen ist. Dieses Problem, diesen Missbrauch fördern Sie auch noch, wenn Sie eine generelle Grundsicherung für jeden einführen, der gerade da ist.
Hier muss differenziert werden. Wir brauchen bessere Leistungen für die Arbeitslosensicherung bei bedürftigen – richtig sozial bedürftigen – Menschen, bei Kranken, bei Leuten, die pflegen, bei behinderten Menschen. Da braucht es mehr Geld. Es braucht drastisch weniger Geld bei Leuten, die unser Sozialsystem ausnutzen wollen. Davon gibt es leider eine Menge. Sie wollen sie mit Ihrem System, was ich eben gehört habe, anlocken.
Der dritte Punkt: Prekäre Beschäftigung hängt ganz stark mit Hartz IV zusammen. Natürlich hat Hartz IV einen Kontrahierungszwang ausgelöst, dass man sich eben auch zu Bedingungen verdingt, die weit unter dem Niveau sind, was eigentlich für die geleistete Arbeit angemessen wäre. Das ist eine Folge von Hartz IV, kann man also zum Teil damit auch beseitigen. Aber darüber hinaus hängt prekäre Beschäftigung natürlich auch damit zusammen, was man den Unternehmen für Kosten aufdrückt. Ich spreche da beispielsweise von der EU-Datenschutz-Grundverordnung, der Bürokratie des Bildungsfreistellungsgesetzes, den Mindestlohndokumentationspflichten. All das sind Punkte, die natürlich auch das Entstehen auskömmlicher Jobs verhindern. Da sind Sie genauso gefragt, wie Sie bei der Investitionsquote gefragt sind. Die ist in Thüringen denkbar gering im Vergleich mit anderen Industriestaaten.
Sie leben momentan zwar eine etwas höhere Investitionsquote, allerdings von unserer Substanz, nämlich von den Reserven. Wenn die weg sind, dann sinkt sie wieder. Das ist nicht gut. Dadurch verlieren wir im Grunde genommen auch Potenzial beim Wirtschaftswachstum und damit natürlich auch bei den auskömmlichen Beschäftigungsverhältnissen. Das muss sich ändern. Mit so einem zehnzeiligen Antrag können Sie das nicht ändern. Deswegen wenden sich die Leute von Ihrer Politik ab. Das ist der Grund. Danke.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist im Jahr 2003 in Kraft getreten und soll seither immer wieder an die Entwicklungen der Wirtschaft und des Arbeitsmarkts angepasst die Arbeitnehmerüberlassung regeln. Das Arbeitslosengeld II – umgangssprachlich auch Hartz IV – ist seit