2. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Landes Hessen, dass die körperliche Gewalt gegenüber Polizeibeamten deutschlandweit zugenommen hat, und wie begründet sie ihre Antwort?
3. Welche zusätzlichen oder anderen Maßnahmen sieht die Landesregierung als adäquates Mittel, um die Achtung und den Respekt vor Polizeibeamten
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fiedler beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Hessen setzt sich für die Einführung eines neuen Schutzparagraphen im Strafgesetzbuch ein, der tätliche Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte besonders unter Strafe stellt. Eine entsprechende Bundesratsinitiative hat Hessen durch Schreiben vom 14. April 2015 beim Deutschen Bundesrat eingereicht. Beantragt wird eine Beratung in der 933. Plenarsitzung am 8. Mai 2015. Der Gesetzentwurf schafft in § 112 des Strafgesetzbuchs eine eigene Strafvorschrift, die Polizeibeamte vor tätlichen Angriffen schützen soll, denen sie in Beziehung auf ihren Dienst ausgesetzt sind. Sie gilt unabhängig davon, ob die Beamten eine Vollstreckungshandlung durchführen. Den Polizeibeamten gleichgestellt werden sonstige Einsatzkräfte, die tätlich angegriffen werden. Zweck der neuen Strafbestimmung ist nicht vorrangig die Strafbarkeit bislang straffreier Handlungsweisen, da praktisch alle von § 112 Strafgesetzbuch erfassten Fallgestaltungen zumindest als versuchte einfache Körperverletzung von § 223 Abs. 2 Strafgesetzbuch erfasst werden sollen. Der geplante § 112 Strafgesetzbuch stellt als Sanktionsmittel ausschließlich die Freiheitsstrafe zur Verfügung und ordnet dabei eine Mindeststrafe von sechs Monaten an. Damit ist zugleich der Weg zur Geldstrafe versperrt.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Landesregierung wird die hessische Bundesratsinitiative nicht unterstützen. Zwar ist die Zielsetzung der Initiative, Polizeibeamte sowie Feuerwehrleute und andere Rettungskräfte im Hilfseinsatz besser zu schützen, grundsätzlich zu begrüßen, allerdings ist eine Strafbarkeitslücke nicht ersichtlich. Dies gesteht selbst Hessen zu, sodass eine Notwendigkeit für die vorgeschlagene Gesetzesänderung nicht besteht. Bereits mit dem 44. Strafrechtsänderungsgesetz vom 1. November 2011 wurden im Wesentlichen folgende Strafverschärfungen bzw. erweiterungen eingeführt: Zum einen sind es die Erhöhung der in § 113 Abs. 1 Strafgesetzbuch angedrohten Höchststrafe von zwei auf drei Jahre Freiheitsstrafe, im Weiteren die Ergänzung des Regelbeispiels des § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Strafgesetzbuch und das Beisichführen von gefährlichen Werkzeugen und zum anderen die Anfügung eines
Absatzes 3 an § 114 Strafgesetzbuch, mit dem Hilfeleistende der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in den Anwendungsbereich des § 113 Strafgesetzbuch einbezogen werden.
Damit wurde der strafrechtliche Schutz von Polizisten sowie andere Einsatzkräfte gegen gewalttätige Übergriffe stark verbessert. Um die auch im aktuellen Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbarte Verbesserung des Schutzes von Polizisten sowie anderen Einsatzkräften bei gewalttätigen Übergriffen zu erreichen, ist die von Hessen vorgeschlagene Einführung eines neues Straftatbestands nicht erforderlich. Gefordert ist allerdings eine konsequente Anwendung des bestehenden Rechts durch die Strafverfolgungsbehörden. Die Umstände des Einzelfalls können zudem im Rahmen der Strafzumessung bei den Körperverletzungsdelikten nach § 323 ff. Strafgesetzbuch hinreichend gewürdigt werden.
Zu Frage 2: Die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt seit 2011 – erst seit diesem Jahr werden Delikte mit Bezug zu Vollzugsbeamten gesondert erfasst – einen Anstieg der Fallzahlen von bundesweit 54.842 auf 62.770, wobei allerdings im Jahr 2013 ein leichter Rückgang zu verzeichnen war. Tendenziell wird somit durch die vorliegenden Zahlen die Grundannahme der hessischen Gesetzesinitiative gestützt, wobei allerdings der Zeitraum zu kurz ist, um wirklich verlässliche Zahlen zu liefern. Auch lässt sich nicht sagen, ob sich das seit 2011 vorhandene Schlagwort „PVB“ – also Polizeivollzugsbeamte – erst im Laufe der Zeit im Bewusstsein der Eingebenden verfestigt hat und sich dadurch eine leichte Erhöhung der erfassten Fälle ergibt.
Zu Frage 3: Wesentlich erscheint mir – wie bereits bei Frage 1 angeführt – eine konsequente Anwendung der bestehenden gesetzlichen Regelungen durch die Strafverfolgungsbehörden. Darüber hinaus werden zu einer Verbesserung des Schutzes von Polizisten sowie anderen Einsatzkräften nach wissenschaftlichen Studien verstärkt präventive Maßnahmen empfohlen, wie zum Beispiel die Erhöhung des Bekanntheitsgrades von Einrichtungen zur Betreuung und Beratung für Polizeibeamte, die Sensibilisierung von Führungskräften, das Anbieten von psychologischer Betreuung und verhaltensorientierter Fortbildung im Sinne eines deeskalierenden Einschreitens sowie eine effektive Einsatznachbereitung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Staatssekretär, vielen Dank. Woher nehmen Sie die Erkenntnis, obwohl Hessen das eingereicht hat, wie Sie vorhin, wenn ich Sie richtig verstanden
habe, ausgeführt haben, dass sie selber nicht richtig daran glauben, die Hessen? Das würde ich gern einmal hören.
Weitere Nachfragen? Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Frage der Abgeordneten Herold der AfD-Fraktion in Drucksache 6/501.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, im Zuge der aktuellen Zuwanderungsund Flüchtlingsdebatte war mehrfach die Rede davon, dass sich unter den Neuankömmlingen viele medizinische Fachkräfte befinden.
1. Wie viele Ärzte und Zahnärzte aus Nicht-EULändern haben seit 2009 einen Antrag auf Anerkennung der Abschlüsse auf dem Wege der Gleichwertigkeitsprüfung gestellt (bitte in Jahresscheiben aufschlüsseln)?
3. Wie viele Ärzte und Zahnärzte aus Nicht-EULändern haben einen Sprachtest absolviert und eine Approbation in Thüringen beantragt?
Vielen Dank. Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Frau Ministerin Werner, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Corinna Herold wie folgt:
Ich möchte aber voranstellen, dass die nachfolgenden Angaben mein Haus von der zuständigen Behörde, dem Thüringer Landesverwaltungsamt, eingeholt hat.
Zu Frage 1: Wie viele Ärzte und Zahnärzte aus Nicht-EU-Ländern haben seit 2009 einen Antrag auf Anerkennung der Abschlüsse auf dem Wege der Gleichwertigkeitsprüfung gestellt? Seit dem Jahr 2009 haben insgesamt 1.572 Ärzte und 17 Zahnärzte einen Antrag auf Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation gestellt. Dabei sind die Abschlüsse in EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern abgelegt worden. Für die Anträge der 1.572 Ärzte erfolgte keine getrennte statistische Erfassung nach EU-Ländern und Nicht-EULändern, sodass eine Aussage dazu, wie viele Anträge auf Anerkennung von in Nicht-EU-Ländern erworbenen ärztlichen Abschlüssen gestellt worden sind, nicht möglich ist. Von den 1.572 Anträgen wurden 102 Anträge im Jahr 2009, 154 Anträge im Jahr 2010, 201 Anträge im Jahr 2011, 549 Anträge im Jahr 2012, 285 Anträge im Jahr 2013 und 281 Anträge im Jahr 2014 gestellt. Insgesamt haben seit dem Jahr 2009 17 Zahnärzte Anträge auf Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation gestellt. Davon wurden acht Abschlüsse in Nicht-EU-Ländern erworben. Von diesen acht Anträgen wurden in den Jahren 2009, 2010 und 2011 jeweils zwei Anträge und in den Jahren 2012 und 2013 jeweils ein Antrag gestellt.
Zu Frage 2: Wie viele von ihnen haben die Gleichwertigkeitsprüfung bestanden? Von den 205 Ärzten und Zahnärzten, die zunächst eine Berufserlaubnis erhalten haben, haben seit 2013 142 Ärzte und acht Zahnärzte die Kenntnisprüfung absolviert. 90 Prozent der Ärzte und alle Zahnärzte haben die Kenntnisprüfung, einige von ihnen auch erst im Rahmen der Wiederholungsprüfung, erfolgreich bestanden. Zu den Jahren 2009 bis 2012 konnte das Landesverwaltungsamt keine Angaben machen, da die Informationen nicht unmittelbar bereitstehen und mit einem hohen Verwaltungsaufwand ermittelt werden müssten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass in diesem Zeitraum nur wenige Kenntnisprüfungen stattgefunden haben, da vor Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes des Bundes Ärzte und Zahnärzte aus Drittstaaten, die eine abgeschlossene ärztliche bzw. zahnärztliche Ausbildung haben, in der Regel eine Berufserlaubnis erhalten haben.
Zu Frage 3: Wie viele Ärzte und Zahnärzte aus Nicht-EU-Ländern haben einen Sprachtest absolviert und eine Approbation in Thüringen beantragt? Alle Ärzte und Zahnärzte, die einen Antrag auf Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen und auf Approbation stellten, also auch die Ärzte und Zahnärzte mit Abschluss in einem Nicht-EU-Land, und keinen geeigneten Sprachnachweis vorlegen können, müssen vor Erteilung der Approbation einen fachspezifischen Sprachtest absolvieren, denn gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 5 Bundesärzteordnung bzw. § 2 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde muss der Antragsteller vor Erteilung der Approbation auch die
Zu Frage 4: Wie viele Antragsteller hatten zuvor einen Asylantrag zur Bearbeitung in Thüringen gestellt? Zu der Frage liegen der Landesregierung keine Informationen vor.
Was tut die Landesregierung, um eventuell vorhandene Ärzte, Zahnärzte in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu identifizieren und ihnen zügig zu einer deutschen Approbation zu verhelfen?
Im Rahmen des Flüchtlingsgipfels wurden verschiedene Maßnahmen aufgestellt, um tatsächlich die Qualifikation von Menschen, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu uns kommen, abzufragen. Dazu wird die Bundesagentur für Arbeit eigene Tage zur Verfügung stellen, wo diese Abfragen geleistet werden können und wo man sich auch Beratung holen kann. Dann wird entsprechend auch ein Weg aufgezeigt, wie man diese Approbation auch für Deutschland leisten kann.
Ich denke, es gibt eine Dokumentation des Flüchtlingsgipfels, aber wir können es auch noch einmal nachfragen und Ihnen zur Verfügung stellen.
Vielen Dank, Frau Ministerin Werner. Wir kommen nun zur Frage der Frau Abgeordneten Muhsal von der Fraktion der AfD in der Drucksache 6/502. Sie haben das Wort.
Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie kündigte an, die Familienpolitik in Thüringen neu auszurichten. Presseberichten zufolge soll im Jahr 2015 eine Bestandsaufnahme und im Jahr 2016 eine Auswertung der Bestandsaufnahme erfolgen.