Protocol of the Session on April 30, 2015

Vielen Dank. Wir kommen damit zur Anfrage der Frau Abgeordneten Rothe-Beinlich in der Drucksache 6/494.

Aktueller Stand der Planungen beim Altlastengroßprojekt Rositz

Der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags hat sich am 23. März 2015 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit einem Anliegen zum Altlastenproblem der ehemaligen Teerverarbeitung in Rositz beschäftigt. Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat im Nachgang der Ausschusssitzung mitgeteilt, dass die Landesregierung Mietern in einem von starker Raumluftbelastung betroffenen Wohnblock finanzielle Hilfe für einen Umzug in unbelastete Wohnungen zur Verfügung stellt. Dazu sollen zunächst 40.000 Euro aus Lottomitteln bereitgestellt werden. Zudem hat die Landesregierung erklärt, dass sie beabsichtigt, vom Bund die Mitfinanzierung für den Ortsteil Schelditz zu bekommen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Stand und wie ist die Zeitschiene der Planung, die eine dauerhafte Lösung für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Rositz finden soll?

2. Wie werden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Rositz über diesen Prozess informiert und daran beteiligt?

3. Wie werden die vom Land angebotenen Lottomittel als Umzugskostenhilfe wahrgenommen?

4. Wie ist der Stand der Verhandlungen mit dem Bund und was wurde dabei bislang erreicht?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Herr Staatssekretär Möller.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau RotheBeinlich, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Erstellung der Planungsgrundlagen wurde von den Planern fristgemäß abgeschlossen und vor drei Tagen, am 27. April, an die Auftraggeber, in diesem Fall die LMBV – die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH – und das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, übergeben. Nachdem diese Grundlage, die jetzt übergeben wurde, geprüft und einvernehmlich akzeptiert wurde, steht als nächster Schritt die Erarbeitung einer Vorzugsvariante an. Ziel ist die bautechnische Sicherung von den vom Grundwasserwiederanstieg beeinflussten Gebäuden sowie die langfristige Sicherung des Gerstenbachs. Vertraglich ist hierfür das Ende des II. Quartals 2015 geplant.

Zu Frage 2: Die Bürgerinitiative, die Gemeinde und die Wohnbaugesellschaft wurden seit Auftragserteilung im November 2014 über Ziel, Umfang und Verlauf der Planung und dann auch über den Stand jeweils ausführlich informiert. Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat mit den Beteiligten eine Planergruppe eingerichtet, die die bisherigen Arbeiten und detaillierten Untersuchungen begleitet und auch natürlich mit der Ortskenntnis und den eigenen Kenntnissen, die da in den letzten Jahren entstanden sind, und Informationen, die vorhanden sind, unterstützt. Es fanden mit den Planern gemeinsam mehrere Treffen in verschiedenen Konstellationen in großen und kleinen Runden statt.

Die nun vorgelegten Planungsgrundlagen werden selbstverständlich in der Planergruppe erörtert. Die Fragen der Bürgerinnen und Bürger werden beantwortet. Im Ergebnis der Fragen und Diskussionen kann es auch möglich sein, dass eine Überarbei

(Staatssekretär Götze)

tung dieser Planungsgrundlagen erforderlich wird. Dieses Prozedere der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger kann natürlich auch zu einer Verzögerung bei der Abnahme der Planungsgrundlagen und dann auch zu einer Verzögerung in den Folgeschritten führen. Aber im Sinne der Transparenz und auch der Akzeptanz des Vorgehens ist es aus unserer Sicht notwendig und auf jeden Fall auch zu tolerieren.

Zu Frage 3: Die Landesregierung hat sich bereit erklärt, im Rahmen einer freiwilligen Leistung den Umzug von elf betroffenen Mietparteien – das sind die, die jetzt noch unmittelbar betroffen sind – in unbelastete Wohnungen zu ermöglichen. Um zeitintensive Abstimmungen zu vermeiden, wurde innerhalb der Landesregierung besprochen, dass unser Ministerium das gesamte Antrags- und Bewilligungsverfahren übernimmt. Mit Bewilligungsbescheid vom 17. April hat das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz der Rositzer Wohnungsbaugesellschaft eine Zuwendung in Höhe von bis zu 40.000 Euro aus Lottomitteln gewährt. Die Rositzer Wohnungsbaugesellschaft hat die Unterstützung der Landesregierung sehr positiv aufgenommen und es ist beabsichtigt, dass die betroffenen Mietparteien zügig, bis spätestens zum Sommer 2015, umziehen werden.

Zu Frage 4: Der Bund hat stets die Auffassung vertreten, dass Gespräche über die konkrete Ausgestaltung einer finanziellen Beteiligung bei künftigen Maßnahmen in Rositz und auch in Schelditz nicht vor Abschluss der Grundlagenermittlung geführt werden können. Diese Auffassung der Bundesregierung kann man auch nachlesen in der Antwort vom 29.12.2014 zu einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag, dort Drucksache 18/3668. Die Abnahme und der Abschluss der Grundlagenermittlung stehen, wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, unmittelbar bevor. Die Landesregierung plant deshalb, mit der Geschäftsführung der Bundesgesellschaft LMBV Ende 2015 ein entsprechendes Gespräch zu führen. Hier soll neben Fragen zum Umfang einer finanziellen Beteiligung auch die Frage der Projektträgerschaft noch einmal besprochen werden.

Sind Sie fertig, Herr Möller?

Ja.

Gibt es noch weitere Nachfragen? Herr Abgeordneter Kummer, bitte, Sie haben das Wort.

Herr Staatssekretär, Sie sprachen an, dass es zu den Planungsgrundlagen jetzt eine transparente Diskussion gibt und eventuell noch eine Überarbeitung erfolgen kann. Wie sehen Sie denn in dem Zusammenhang gerade auch bezüglich der Zuständigkeit für die Sanierung der Altlast in Rositz die Aufgabenverteilung zwischen Ministerium und dem zuständigen Landratsamt?

Die Frage der Zuständigkeit wird im Koalitionsvertrag eindeutig angesprochen. Wir streben die Rückübertragung der Zuständigkeit auf das Land an. Dazu gibt es im Moment Untersuchungen und wir werden da Schritt für Schritt vorangehen.

Weitere Fragen sehe ich nicht, sodass ich Ihnen herzlich danke, Herr Staatssekretär. Dann kommen wir zur Frage des Abgeordneten Kuschel in der Drucksache 6/496. Sie haben das Wort, Herr Kuschel.

Danke, Herr Präsident.

Bedarfszuweisungen für die Erstellung von Haushaltssicherungskonzepten

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Kommunen Haushaltssicherungskonzepte aufstellen. Die Erstellung derartiger Haushaltssicherungskonzepte kann auch durch Dritte erfolgen, ist dann aber mit Kosten verbunden.

Die erstellten Haushaltssicherungskonzepte bedürfen der Genehmigung durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde.

Die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat der Stadt Arnstadt mit Schreiben vom 27. März 2015 mitgeteilt, dass es möglich ist, diese Kosten für die Erstellung von Haushaltssicherungskonzepten durch Dritte mithilfe von ergänzenden Bedarfszuweisungen zu decken.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Thüringer Gemeinden haben 2014/2015 Haushaltssicherungskonzepte durch Dritte erstellen lassen?

2. Welche dieser nachgefragten Konzepte wurden wie und in welcher Höhe durch das Land gefördert?

3. Unter welchen Voraussetzungen können die Kosten für die Erstellung von kommunalen Haushaltssicherungskonzepten durch Dritte über die Ausreichung von Bedarfszuweisungen gefördert werden?

(Staatssekretär Möller)

4. Wie ist – bezogen auf Frage 3 – das Antragsund Genehmigungsverfahren ausgestaltet?

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Landesregierung liegt keine vollständige Übersicht darüber vor, welche Gemeinden einen externen Dritten zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts beauftragt haben. Die Antwort zu dieser und den nächsten Fragen bezieht sich daher nur auf solche Konzepte, für die ein Antrag auf Ausreichung einer ergänzenden Bedarfszuweisung nach § 4 Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz gestellt wurde. Im Jahr 2014 haben die Gemeinden Brunnhartshausen und Wölfis, die Stadt Weida sowie der Landkreis Nordhausen einen Antrag auf Gewährung einer ergänzenden Bedarfszuweisung nach § 4 Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz für die Beauftragung eines Dritten zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts gestellt.

Zu Frage 2: Es wurden folgende ergänzende Bedarfszuweisungen bewilligt: für Brunnhartshausen 4.998 Euro, für Wölfis 5.950 Euro, für die Stadt Weida 9.044 Euro, für den Landkreis Nordhausen 59.404,80 Euro, also insgesamt 79.396,80 Euro.

Zu Frage 3: Voraussetzung, neben den erforderlichen Antragsunterlagen, ist ein Nachweis der Kommune, dass diese zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts nach § 53 a Thüringer Kommunalordnung bzw. § 4 Thüringer Gesetz über die kommunale Doppik verpflichtet ist. Weiterhin ist grundsätzlich eine Auswahl im Rahmen einer Ausschreibung unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erforderlich.

Zu Frage 4: Das Antrags- und Bewilligungsverfahren wurde im Rundschreiben des Thüringer Finanzministeriums vom 8. Juli 2014 geregelt. Dieses wurde im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 32 vom 11. August 2014, Seite 959 ff. veröffentlicht. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es eine weitere Anfrage? Herr Kuschel, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, danke für die Antworten. Sind bei der Bewilligung von diesen ergänzenden Bedarfszuweisungen für derartige Konzepte Eigenmittel erforderlich oder werden diese zu 100 Prozent gefördert?

Darf ich gleich die zweite Frage stellen, Herr Präsident? Die zweite Frage wäre: Sie hatten darauf verwiesen, dass ein Ausschreibungsverfahren gemacht werden muss. Welche Ausschreibungsform ist dabei zu wählen? Ist es zwingend, öffentlich auszuschreiben, oder ist auch eine freihändige Vergabe oder eine beschränkte Ausschreibung möglich?

Zu der ersten Frage: Nach meinen Erinnerungen werden die vollständig finanziert. Das würde ich noch mal prüfen lassen wie auch die Frage 2 und Ihnen das ergänzend schriftlich beantworten.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Götze. Wir kommen nun zur Anfrage des Herrn Abgeordneten Fiedler in der Drucksache 6/498. Herr Kollege Fiedler, Ihre Anfrage 6/498. Wenn die jungen Kolleginnen so ablenken...

Ja, es ging auf einmal so schnell, Herr Präsident.

Haltung der Landesregierung zur Einführung eines „Schutzparagraphen 112“?

Medienberichten zufolge hat das Land Hessen eine Bundesratsinitiative zur Einführung eines „Schutzparagraphen 112“ im Strafgesetzbuch beschlossen, um der zunehmenden Gewalt gegenüber Polizeibeamten und Rettungskräften entgegenzutreten. Danach sollen körperliche Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute oder Rettungskräfte künftig mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden, in besonders schweren Fällen sogar mit bis zu zehn Jahren Haft.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wird die Landesregierung die Bundesratsinitiative Hessens unterstützen und wie begründet sie ihre Antwort?