1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Wohnorte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Rechtsrockfestivals jeweils am 8. und 9. Juni 2018?
2. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Parteien, Organisationen, Kameradschaften oder Verbänden angehören?
3. Wie viele Straftaten wurden durch die Veranstaltungsteilnehmenden auf dem und wie viele außerhalb des Veranstaltungsgeländes verübt?
4. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über die Gesamteinnahmen, die zum einen über die Vorverkaufskarten und Eintrittskarten und zum anderen über Standmieten, Verkäufe und weitere Einnahmemöglichkeiten erwirtschaftet wurden?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Höhn.
Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Es wurden Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet außer dem Saarland sowie dem europäischen Ausland unter anderem aus Tschechien, Italien, Russland, Kroatien, Schweiz, Slowakei, Frankreich, Norwegen und Großbritannien festgestellt.
Zu Frage 2: Der Teilnehmerkreis setzte sich aus verschiedensten Strömungen der rechtsextremistischen Szene zusammen. Dies beinhaltet sowohl Angehörige der Kameradschaftsszene bzw. sogenannten Freien Kräfte als auch Angehörige des rechtsextremistischen Parteienspektrums. Die Anzahl der Personen aus den jeweiligen Organisationen bzw. Gruppierungen kann nicht konkret beziffert werden.
Zu Frage 3: Innerhalb des Versammlungsgeländes einschließlich des Schleusenbereichs wurden 65 Straftaten und außerhalb des Versammlungsgeländes wurden 15 Straftaten zur Anzeige gebracht.
nisse vor. Insbesondere ist bisher nicht bekannt, in welcher Anzahl die Eintrittskarten tatsächlich verkauft wurden. Es wurden Tagestickets mit unterschiedlichen Preisen je Veranstaltungstag – am Freitag zu einem Preis von 15 Euro, am Samstag zu einem Preis von 35 Euro und ein Wochenendticket zum Preis von 45 Euro – angeboten. Zu Standmieten, Verkäufen und sonstigen Einnahmen liegen gegenwärtig ebenfalls keine Erkenntnisse vor.
Vielen Dank. Zu Frage 4 würde mich erstens interessieren, ob es zu der Höhe eine Schätzung des Ministeriums gibt. Und zweitens, wenn Sie „gegenwärtig“ sagen, gehe ich davon aus, dass Sie versuchen, diese Zahlen zu eruieren. Wann würden diese vorliegen und könnten Sie uns die dann auch entsprechend übermitteln?
Erstens: Ja, es wird noch weiter eruiert bzw. ermittelt. Zweitens: Wann das der Fall sein wird, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Aber drittens: Wenn es vorliegt, würden wir Sie umgehend darüber informieren.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zu Frage Nummer 9 von Kollegin RotheBeinlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in der Drucksache 6/5819. Bitte schön.
Das Rechtsrockfestival „Tage der nationalen Bewegung“ in Themar hat mit mehr als 2.200 Teilnehmenden aus der gesamten Bundesrepublik am 8. und 9. Juni 2018 stattgefunden. Auf dem Festival gab es neben der Rechtsrockmusik und diversen Redebeiträgen verschiedene Verkaufs- und Informationsstände.
1. Mit welchen Begründungen wurden den Anmeldenden für diese Rechtsrockveranstaltung Auflagen gemacht?
3. Welche ausgelegten und zum Verkauf angebotenen Materialien (Bücher, CDs, T-Shirts, Aufkleber, weitere Verkaufsgüter) wurden nach Kenntnis der Landesregierung eingezogen oder beanstandet, da diese als indiziert gelten?
4. Welche Rednerinnen und Redner (bitte mit An- gabe der Organisation oder Vereinigung) sind auf der Veranstaltung mit welchen Aussagen aufgetreten?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Höhn.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich beantworte ich für die Landesregierung wie folgt – ich möchte vorausschicken, dass Sie sich auf eine etwas längere Beantwortung einstellen dürfen –:
Zu Frage 1: Das Landratsamt Hildburghausen erließ gegenüber dem Anmelder 14 Auflagenblöcke, teils mit mehreren Unterziffern. Im Einzelnen möchte ich zu den Auflagen und den dazu ergangenen Begründungen folgende Ausführungen machen, bei den Begründungen handelt es sich um Auszüge aus dem Auflagenbescheid des Landratsamts Hildburghausen vom 6. Juni 2018:
Erstens – Versammlungsleiter: wurde beauflagt, um ein höchstmögliches Maß an Ordnung und Sicherheit zu garantieren. Er bestimmt den wesentlichen Ablauf der Versammlung und hat für Ordnung zu sorgen.
Zweitens – Ordner: ein Ordner je 50 Teilnehmer; sind Gehilfen des Versammlungsleiters und notwendig, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlung zu sichern.
a) Umzäunung Eingangsbereich, Parken auf dem Versammlungsgelände und Versorgungsleitungen: Dies dient – für den Ausdruck kann ich jetzt nichts, wie gesagt, das sind Auszüge aus dem Bescheid – der Leichtfertigkeit des Teilnehmerverkehrs, der Gewährleistung des schnellen Einsatzes von Rettungskräften bzw. der Polizei sowie den Ein- und Ausgangsregelungen.
b) Zeltwände: geöffnet. Bei teilweise geschlossenen Zeltseiten besteht eine hinreichende Gefahr, dass weitere Rechtsgüter durch Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, Gesten oder Liedtexte verletzt werden. Aus Gründen der Gefahrenabwehr und der Aufgabe der Polizei, den geordneten und gefährdungsfreien Ablauf der Versammlung sowie den Schutz der Versammlungsteilnehmer und
Viertens – maximal zulässige Personenzahl: 1.000. Aufgrund der vorgesehenen Redner, bei welchen es sich zum Teil um führende Persönlichkeiten verschiedener rechter Gruppierungen handelt, und der auftretenden Bands, welche ein hohes Anziehungspotenzial haben, ist davon auszugehen, dass es zu überregionalen Anreisen von Versammlungsteilnehmern aus anderen Bundesländern und/oder dem Ausland kommen wird. Somit ist ein größerer Zulauf von Besuchern sehr wahrscheinlich. Bei dem Versammlungsgelände handelt es sich um ein vollständig umfriedetes Grundstück mit einer Gesamtfläche von 2.838 Quadratmetern. Ein Ausweichen ist ungeachtet der Eigentümerrechte damit nur erschwert oder gar nicht möglich. Dazu muss man als Hintergrund wissen: Das Versammlungsgelände besteht aus zwei nebeneinanderliegenden Flurstücken, die bereits von den Nachbargrundstücken mit einem Wildzaun abgegrenzt wurden. Gemessen an der Grundstücksfläche abzüglich der Bühne, der Zelte und Verkaufsstände sowie des Eingangs- und Ausgangsbereichs mit Rettungswegen resultiert eine verbleibende Fläche für Versammlungsteilnehmer von 990 Quadratmetern. Aus Sicht der Versammlungsbehörde ist es dringend geboten, die maximal zulässige Teilnehmerzahl auf 1.000 Personen zuzüglich 200 Personen als Funktionspersonal inklusive Bands zu beschränken. Würde hierzu keine Festlegung getroffen, wäre es dem Veranstalter möglich, einer unzähligen Zahl an Versammlungsteilnehmern den Zutritt auf das Gelände zu gewähren. Dem gilt es aufgrund der Beschaffenheit der Grundstücke, insbesondere im Hinblick auf die Erfahrung aus der Versammlung „Rock gegen Überfremdung“ vom 15.07.2017, entgegenzuwirken.
Fünfte Auflage – Lautstärkelärmobergrenzen: 65 dBA bzw. ab 22.00 Uhr 50 dBA. Die Einschränkungen des Lärmpegels sind erforderlich, damit Außenstehende und Anwohner nicht übermäßig belästigt werden und die Gesundheit der Versammlungsteilnehmer geschützt wird. Zudem liegt in unmittelbarer Nähe ein Schutzgebiet, in dem unter Schutz gestellte Vogelarten brüten. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit beinhaltet keine Rechtfertigung, durch Technikeinsatz Aufmerksamkeit zu erzwingen.
Sechstens – Ausschank von Getränken: absolutes Alkoholverbot. Auf den Konsum von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln muss während der Versammlung aufgrund der enthemmenden Wirkung unbedingt verzichtet werden. Die Auflage des Ausschank-, Mitnahme- und Konsumverbots von alkoholischen Getränken und anderen berauschenden Mitteln ist erforderlich und geeignet, die Sicherheit der Versammlung zu gewährleisten und damit von vornherein einer möglichen Enthemmung und
unkontrollierten Verhaltensweise der Versammlungsteilnehmer entgegenzuwirken. Diese Beschränkung ergeht somit aus Gründen der Gefahrenabwehr, insbesondere zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz für Leib und Leben anderer Versammlungsteilnehmer und unbeteiligter Dritter. Ein zeitlich und örtlich befristetes Alkoholverbot stellt keine unzumutbare Belastung des Einzelnen oder der Versammlung selbst dar.
Siebtens – Verbot von Glasflachen, Krügen und Dosen: Diese könnten als Wurfgeschosse bzw. Stoßwaffe benutzt werden.
Achtens – Waffen und gefährliche Gegenstände: Bei öffentlichen Versammlungen ist es untersagt, Gegenstände mitzuführen, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet sind.
Neuntens – Transparente, Plakate und Fahnen: Haltestangen an Transparenten könnten als Waffen verwendet werden, sodass diese größenmäßig zu beschränken waren.
Zehntens – Mitführen von Hunden: Hunde stellen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial für Versammlungsteilnehmer dar und könnten als Waffe eingesetzt werden.
Elftens – Druckerzeugnisse, hier in Bezug auf die Verantwortlichkeit des Veranstalters für gegebenenfalls strafrechtlichen Inhalt: Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass Presse- und Druckerzeugnisse, die auf der Versammlungsfläche ausgegeben werden sollen, keinen beleidigenden bzw. sonstigen strafrechtlich relevanten Inhalt haben.
Zwölftens – Abfall- und Müllsammlung: Es sind Gefahren für die Versammlungsteilnehmer durch herumliegenden Müll zu vermeiden.
Dreizehntens – Beleuchtung des Versammlungsraums: Sie soll der Gefahr einer Verletzung von Versammlungsteilnehmern vorbeugen.
Vierzehntens – Auflösung: Ziel dieser Auflage ist es, die Versammlungsteilnehmer und die Ordnungskräfte über das Ende der Versammlung zu informieren und sicherzustellen, dass diese sich gesetzeskonform verhalten können.
Zu Frage 2: Über die Einnahmen an den jeweiligen Verkaufsständen im Versammlungsraum liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.
Zu Frage 3: Nach Erkenntnissen der Landesregierung wurden an einem Verkaufsstand T-Shirts mit der sogenannten Wolfsangel zum Kauf angeboten. Der Verkauf wurde untersagt, eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erstattet und ein T-Shirt zur Beweissicherung sichergestellt.
Und zu Frage 4: Als Rednerinnen und Redner traten im Verlauf der Versammlung auf: Paul Rzehaczek, Junge Nationalisten; Frank Rennicke, Freier Nationalist; Ricarda Riefling, NPD; Michael Brück, die Partei DIE RECHTE; Frank Franz, NPD; Sven Skoda, freier Aktivist; Udo Voigt, NPD; Edda Schmidt, NPD; Thorsten Heise, NPD; Dieter Riefling, freier Aktivist; Ronny Zasowk, NPD; Wolfgang Nahrath, NPD; Christian Häger, Junge Nationalisten; Sascha Krolzig, Partei DIE RECHTE; Weinhold Schonhorn, unbekannte Organisation; Stefan Christoph, ebenfalls nicht bekannte Organisation; Arne Schimmer, NPD.
Nach vorliegenden Erkenntnissen können die Rednerinnen und Redner der NPD, der Partei DIE RECHTE, den Jungen Nationalisten sowie den freien Aktivisten zugeordnet werden. In den Redebeiträgen äußerten alle Rednerinnen und Redner in unterschiedlichster Form ihren Unmut über die Politik in Europa, zur Europäischen Union und der Bundesregierung sowie über die Thüringer Landesregierung.