Protocol of the Session on March 22, 2018

(Staatssekretärin Ohler)

hältnissen von Landesbeamten bei Ausübung eines kommunalen Wahlamts und wie wird diese Auffassung begründet?

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Thüringer Finanzministerium. Frau Finanzministerin Taubert, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich beantworte die Anfrage von Herrn Kräuter wie folgt:

Die Beamtenverhältnisse der benannten ehemaligen Landesbeamtinnen sind nicht ruhend gestellt. Der Kenntnisstand des Abgeordneten Kräuter trifft insoweit nicht zu. Die ehemalige Vorsteherin des Finanzamts Gera ist nach ihrer Wahl zur Oberbürgermeisterin der Stadt Gera mit Beginn der Amtszeit als kommunale Wahlbeamtin zum 1. Juli 2012 aus dem Beamtenverhältnis zum Freistaat Thüringen entlassen worden. Das Landesbeamtenverhältnis hat auf der Grundlage dienstrechtlicher Bestimmungen mit Ablauf des 30. Juni 2012 geendet. Es handelt sich um eine Entlassung Kraft Gesetzes nach § 22 Beamtenstatusgesetz. Es ist aber so, dass der ehemaligen Vorsteherin des Finanzamts Gera – was sie ja vorher gewesen ist –, Frau Dr. Hahn, im Zuge ihrer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf der Grundlage eines Kabinettsbeschlusses vom 2. Mai 2006 eine Zusicherung erteilt wurde, sie auf Antrag nach Beendigung der ersten Legislatur des kommunalen Wahlamts wieder in das zuletzt innegehabte statusrechtliche Amt als Landesbeamtin zu übernehmen, wenn die dafür geltenden Voraussetzungen einschließlich der gesundheitlichen Eignung noch vorliegen. Es ist also eine Verbesserung gegenüber den Zeiten davor, wo man nur die Entlassung hatte und die Rückkehr nicht möglich war.

Eine weitere ehemalige Beamtin des Finanzamts Gera ist mit dem Ziel der Versetzung zunächst abgeordnet und sodann zur Stadt Gera versetzt worden. Die ehemalige Bedienstete des Freistaats Thüringen ist mithin seit Versetzung Beamtin der Stadt Gera. Es handelt sich um einen allgemeinen dienstrechtlichen Vorgang einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung zu einem anderen Dienstherrn.

Zu Frage 3: Das Beamtenrecht in Thüringen sieht anlässlich der Ausübung eines kommunalen Wahlamts keine Ruhendstellung von Beamtenverhältnissen vor. Vielmehr gelten für diesen Sachverhalt unmittelbar die Regelungen des Beamtenstatusgesetzes, wo nach § 22 Abs. 2 Satz 1 Beamte grundsätzlich Kraft Gesetzes entlassen sind, wenn sie ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsver

hältnis zu einem anderen Dienstherrn oder zu einer Einrichtung ohne Dienstherreneigenschaft begründen.

Auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen Nummer 2772 und insbesondere Nummer 2736 darf ich diesbezüglich hinweisen. Bereits hier hat die Landesregierung mitgeteilt, dass seit dem Jahr 2006 in keinem Fall anlässlich der Übernahme eines kommunalen Wahlbeamtenverhältnisses ein Landesbeamtenverhältnis ruhend gestellt worden ist.

So weit meine Ausführungen.

Gibt es eine weitere Frage? Das ist nicht der Fall. Dann danken wir Ihnen, Frau Ministerin, und kommen zur Anfrage des Abgeordneten Wolf von der Fraktion Die Linke in der Drucksache 6/5423. Herr Wolf.

Vielen Dank, Herr Vorsitzender.

Jena als „München des Ostens“ nicht für alle?

Am Rande der Jenaer Immobilienmesse im Volksbad am 10. März 2018 gab es Proteste der Initiative „Recht auf Stadt“ (vergleiche unter anderem Bericht im „Thüringen Journal“ am 10. März 2018 und der „Ostthüringer Zeitung“, Lokal Jena vom 12. März 2018).

Die Initiatoren beklagen die ständig steigenden Mieten. Dabei sehen sie die städtische Gesellschaft JenaWohnen als Mietpreistreiber, durch die Abführung der Gewinne von JenaWohnen würde die Stadt Jena von den stark steigenden Mieten direkt profitieren. Geringe und mittlere Einkommensempfänger könnten sich dagegen das Wohnen in Jena nicht mehr leisten. Gefordert wurden eine deutliche Steigerung im sozialen Wohnungsbau, selbstverwaltete und nichtkommerzielle Begegnungsstätten sowie ein bedingungsloses Bleiberecht und die dezentrale Unterbringung von Geflüchteten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hat sich der Bestand an mietpreisgebundenen Wohnungen in Jena bezogen auf die Jahre 2005, 2010 und 2015 entwickelt (bitte für die einzel- nen Jahre jeweils absolut und in Prozent zu allen Wohnungen)?

2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung derzeit das durchschnittliche Nettoeinkommen (ver- fügbares Einkommen der Privathaushalte) in Jena im Vergleich zu anderen Thüringer Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern und wieviel davon muss in Jena durchschnittlich für Miete ausgegeben werden (bitte absolut und in Prozent)?

(Abg. Kräuter)

3. Wie viele mietpreisgebundene Wohnungen wurden mit durchschnittlich wie vielen Quadratmetern Wohnfläche in Jena in den Jahren 2005, 2010 und 2015 errichtet (bitte jeweils für die einzelnen Jahre angeben)?

4. Wie viel Prozent der ausgewiesenen Baufläche wurden in Jena in den Jahren 2005, 2010 und 2015 mit Sozialwohnungen bebaut (bitte für die einzelnen Jahre angeben)?

Vielen Dank. Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Herr Staatssekretär Dr. Sühl, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wolf beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: In der Stadt Jena gab es am 31. Dezember 2005 52.978 Wohnungen, zum 31. Dezember 2010 54.686 Wohnungen und zum 31. Dezember 2015 61.351 Wohnungen. Zum 31. Dezember 2005 waren davon 3.548 Wohnungen mietpreis- und belegungsgebunden, Ende 2010 waren es 3.048 Wohnungen und zum Ende des Jahres 2015 843 Wohnungen. Der Anteil der mietpreisund belegungsgebundenen Wohnungen am Gesamtwohnungsbestand hat sich danach von 6,70 Prozent im Jahr 2005 über 5,61 Prozent im Jahr 2010 auf 1,37 Prozent Ende 2015 verringert.

Zu Frage 2: Im Ergebnis der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung betrug das verfügbare Einkommen je Einwohner in der Stadt Jena im Jahr 2015 17.582 Euro. Im Vergleich hierzu betrug das verfügbare Einkommen in der Stadt Erfurt 18.082 Euro, in der Stadt Gera 18.355 Euro und in der Stadt Weimar 17.918 Euro je Einwohner. Gemäß dem Monitoring 2017 der Stadt Jena beträgt die Mietbelastungsquote im Durchschnitt aller Haushalte 23 Prozent.

Zu Frage 3: Im Jahr 2005 wurde in der Stadt Jena keine Maßnahme im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung gefördert. Im Jahr 2010 wurde im Rahmen der Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen ein Vorhaben mit sechs Wohnungen und einer Wohnfläche von 404 Quadratmetern gefördert. Im Programmjahr 2015 wurden Fördermittel für ein Neubauvorhaben in der Stadt Jena bewilligt. Es wurden 45 Wohnungen mit einer Wohnfläche von 1.925 Quadratmetern errichtet.

Zu Frage 4: Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor.

Danke schön.

Weitere Fragen dazu gibt es nicht. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Dann kommen wir zur vierten Anfrage von Frau Abgeordneter Henfling von Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 6/5425. Bitte, Frau Henfling.

Vielen Dank.

Jugendliche Randalierer in Apolda

Am Abend des 4. März 2018 randalierte eine Gruppe schwarz gekleideter Jugendlicher in Apolda. Sie warfen Mülltonnen um und riefen „Sieg Heil“. Des Weiteren bedrohten die Jugendlichen Zeugen (ver- gleiche Internetauftritt von „thueringen24.de“ am 6. März 2018).

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über den Stand der Ermittlungen?

2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Gruppe der Jugendlichen, insbesondere zur Anzahl der Randalierer und zu ihrer politischen Verortung?

3. Sind die Jugendlichen bereits in Verbindung mit anderen Vorfällen im Phänomenbereich Rechts in Erscheinung getreten (die Nennung der Sachver- halte wird erbeten)?

4. Sind die Jugendlichen einer extrem rechten Gruppierung zuzuordnen, wenn ja, welcher?

Vielen Dank. Es antwortet die Landesregierung, das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Uwe Höhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Henfling beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Sachverhalt ereignete sich am 4. März 2018 in der Zeit von 21.35 Uhr bis 21.45 Uhr. Nach gegenwärtigem polizeilichen Ermittlungsstand liefen fünf bis sechs Jugendliche lautstark die Christian-Zimmermann-Straße in Apolda entlang. Eine Person aus der Gruppe trat an der Hausnummer 15 gegen die Briefkastenanlage. Ein sichtbarer Sachschaden entstand dabei nicht. Auf Höhe der Hausnummer 19 warfen die Jugendlichen einige Mülltonnen um. Dabei soll aus der Gruppe heraus „Sieg Heil“ gerufen worden sein. Nach Bekanntwerden der Tat durch die Polizei um 21.51 Uhr wurden unmittelbar Fahndungsmaßnahmen nach den Jugendlichen eingeleitet, die ohne

(Abg. Wolf)

Erfolg verliefen. Die Ermittlungsverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie wegen versuchter Sachbeschädigung werden im Staatsschutzkommissariat der Kriminalpolizeiinspektion Jena bearbeitet. Die Ermittlungen zur Tat und den Tätern sind noch nicht abgeschlossen.

Zu Frage 2: Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand bestand die Gruppe aus, wie gesagt, fünf bis sechs Jugendlichen. Ermittlungen, die zur Identitätsfeststellung der Personen führen, dauern derzeit noch an.

Zu den Fragen 3 und 4: Hier geht es um die Verbindungen im Phänomenbereich rechts und wem die Jugendlichen zuzuordnen sind. Da sind genauere Auskünfte zu diesem Zeitpunkt leider noch nicht möglich.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur Frage der Abgeordneten Müller von der Linken in Drucksache 6/5426. Frau Abgeordnete Müller.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Erweiterung einer Deponie in Mihla

Wie aus der „Thüringer Allgemeinen“, Regionalzeitung Eisenach, vom 4. Januar 2018 zu entnehmen war, wird seitens des Abfallwirtschaftszweckverbands Wartburgkreis/Stadt Eisenach eine Erweiterung der Deponie erwogen. Dort sollen künftig mineralische Bauschuttmaterialien entsorgt werden können.

Durch das geplante Erweiterungsgebiet fließt ein kleiner Fluss namens Steinbach. Sowohl aus einer Vorstudie als auch aus einer Stellungnahme des Landesverwaltungsamts geht die Machbarkeit des Projekts hervor. Für die Deponieerweiterung wird eine Reihe von Grundstücksankäufen aus privater und gemeindlicher Hand erforderlich. Ein landwirtschaftliches Unternehmen beklagt in diesem Zusammenhang den zunehmenden Verlust landwirtschaftlicher Flächen, der bereits seit der Wiedervereinigung vonstattengeht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung der jetzige Planungsstand des Abfallwirtschaftszweckverbands Wartburgkreis/Stadt Eisenach?