Dieses Verhalten der Landesregierung ist zutiefst verwerflich und kann in meinen Augen nur noch als Erpressung bezeichnet werden.
An dieser Stelle möchte ich noch etwas über die geplante Änderung des Thüringer Gesetzes über die kommunale Doppik sagen. Nach meinem Dafürhalten ist die neu einzuführende Regelung des § 40a keineswegs praktikabel. Denn nach dieser Vorschrift dürfen neu gegliederte doppisch buchende Gemeinden, die Rechtsnachfolger einer kameral buchenden Gemeinde sind, in den ersten beiden vollständigen Haushaltsjahren die nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen bei der Aufstellung des Haushalts außer Acht lassen. Die Beurteilung des Haushaltsausgleichs bezieht sich
dann ausschließlich auf den Finanzhaushalt. Bei der Aufstellung der endgültigen Jahresabschlüsse fallen die nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen entsprechend der erfassten Vermögenswerte tatsächlich an und fließen in das Jahresergebnis und damit auch in die Ergebnisvorträge der Folgejahre ein. Damit ist der formelle Haushaltsausgleich dann zwar erreicht, dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die Vorträge der Folgejahre. Bei der Aufstellung weiterer Haushalte muss dann entsprechend ausglichen werden. Nach meinem Dafürhalten sollte daher bereits bei der Aufstellung der ersten doppischen Haushaltssatzung der neuen Gemeinde ein Haushaltsausgleich entsprechend der Regelung des § 18 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Doppik angestrebt werden.
Schließlich will ich noch ganz kurz auf Artikel 3 dieses Gesetzes, die Regelung zum Inkrafttreten, zu sprechen kommen. Hiernach ist vorgesehen, dass dieses Gesetz bereits zum 01.07.2018 in Kraft treten soll. Aufgrund der einzuhaltenden haushaltsrechtlichen Vorgaben ist ein Inkrafttreten jedoch nur zum jeweiligen Jahreswechsel möglich. Ferner ist auch die praktische Umsetzung dieses Gesetzes schon aus rein zeitlichen Gründen bis zu dem vorgesehenen Termin nicht möglich. Denn insbesondere bei der Eingliederung einer kameral buchenden Gemeinde in eine doppisch buchende Gemeinde ist im Vorfeld eine umfassende Bestandsaufnahme sämtlicher Vermögenswerte für Schulden notwendig.
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die fusionierenden Gemeinden in den meisten Fällen Programmlösungen verschiedener Softwareanbieter benutzen. Hierdurch wird aber eine erhebliche Datenmigration erforderlich, die ebenfalls umfängliche Vorarbeit erfordert und die nicht von heute auf morgen möglich ist, sondern einige Zeit in Anspruch nimmt. Vor diesem Hintergrund ist der Zeitplan der Landesregierung ähnlich wie bei den Haushaltsberatungen völlig unrealistisch.
Wie man sieht, hat dieses Gesetz noch einige Schwachstellen und muss noch einmal gründlich überarbeitet werden. Da hier auch in nicht unerheblichem Maße finanzpolitische Themen tangiert werden, plädieren wir dafür, dass dieser Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen wird. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kollegen, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag, wenn es ein Problem zu lösen gibt, dann geht die schlaue Thüringerin zu ihrer Nachbarin und spricht mit ihr, Kinder gehen zu ihren Eltern und fragen und bitten um Hilfe, Sportfreunde fragen im Verein nach, wer helfen kann, und Gemeinden tun sich zusammen. Mit diesem Gesetz werden fast eine Viertelmillion Thüringerinnen und Thüringer enger zusammenrücken. Aus 49 Gemeinden werden 13 Zentren, in denen man gemeinsam die Probleme löst. Ich glaube, diese Einführung kann schon zeigen, dass dieses Gesetz meiner Meinung nach die uneingeschränkte Zustimmung des Thüringer Landtags erhalten sollte.
Gemeinsam geht vieles besser, das hat im Übrigen auch die Anhörung zu einem anderen Gesetz am Donnerstag der letzten Woche im Innenausschuss gezeigt, als der Gemeinde- und Städtebund sehr deutlich gesagt hat: Wenn zum Beispiel in einer VG eine Gemeinde rausgeht und 1.000 Leute fehlen, dann gibt es ein Problem. Richtig! Richtig, wir brauchen hinreichend große Einheiten, und wenn sie zu klein werden, gibt es ein Problem. Es mag auch unter speziellen Voraussetzungen, mit speziellen wirtschaftlichen Möglichkeiten Gemeinden geben, die sehr klein erfolgreich sein können. Aber in der Regel ist es vernünftig, wenn man ein großes Problem zu lösen hat, ob es verwaltungsmäßig ist, ob es finanziell ist, ist es schlau, zusammenzugehen. Diese 49 Kommunen gehen den schlauen Weg und sie haben damit unsere Unterstützung, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich freue mich auch ganz besonders, dass ich anhand einer Gemeinde vielleicht noch mal einen kleinen Blick darauf werfen kann, wie viele Konflikte es zu lösen gibt. Im letzten Jahr nahm der Bürgermeister der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz, Herr Meusel, Kontakt zu uns auf. Wenn er da ist, einen herzlichen Gruß! – Ja, jetzt erkenne ich es gegen das Licht, sehr schön. – Es gibt dabei viele Probleme zu lösen. Mehrere Gemeinden sagen – Judenbach, Föritz –: „Wir wollen zusammengehen.“ Das muss abgewogen werden gegen den Wunsch, gegen die Position der Stadt Sonneberg, die sagt: „Na ja, die sind so dicht dran, die haben so viel mit uns zu tun, da wollen wir schon eher, dass wir das gemeinsam machen“, was ja auch vernünftig sein kann. Dennoch, für uns ist die Freiwilligkeit und der freie dokumentierte Wille der Gemeinden, zusammenzugehen und sich eben nicht einer großen Stadt anzuschließen, ein wichtiges Indiz dafür, dass das der richtige Weg sein soll, weil die freie Selbstbestimmung der Kommunen ein hohes Gut ist.
Diese widerstrebenden Positionen zum Beispiel der Stadt Sonneberg, die Herr Dr. Voigt auch bei uns in der Fraktion vorgetragen hat, und die Position der Gemeinden, die gemeinsam gehen wollen, werden tragend sein für das, was wir jetzt im Innenausschuss machen müssen, nämlich uns jede Position ordentlich anzusehen, darüber zu diskutieren und am Ende diese widerstrebenden Positionen in einen Einklang, in eine Balance zu bringen, auszugleichen. Wir müssen das gegeneinander abwägen und müssen diese Positionen zu einer Lösung führen. Das wird der große Auftrag sein, den jetzt die Abgeordneten im Prinzip aller Fraktionen lösen müssen, indem wir uns genau mit den Örtlichkeiten, genau mit den finanziellen, verwaltungsmäßigen Voraussetzungen der einzelnen Kommunen auseinandersetzen, um dann die klugen und richtigen Entscheidungen zu treffen. Wir wollen das in einer offenen Debatte machen und freuen uns auf die Debatte im Innenausschuss zu diesem Gesetz. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Abgeordnete, werte Gäste auf der Tribüne und am Livestream, aktuell existieren in Thüringen 843 kreisangehörige Gemeinden mit weniger als 1.000 Einwohnern. Hiervon werden 601 Mitgliedsgemeinden von insgesamt 69 Verwaltungsgemeinschaften verwaltet, 98 Gemeinden haben eine erfüllende Gemeinde. Das heißt, in 699 Gemeinden von 843 leben gerade mal 25 Prozent der Bevölkerung Thüringens. Im Vergleich zu den anderen Flächenländern nimmt Thüringen hier in Bezug auf die durchschnittliche Einwohnerzahl je Gemeinde einen der letzten Plätze ein. Es ist absehbar, dass gerade diese kleinen Gemeinden ihre Herausforderungen der Zukunft nicht mehr stemmen können, weil sich ganz einfach die Rahmenbedingungen geändert haben.
Ich möchte nur auf ein paar Punkte eingehen, der Innenminister hat das Gesetz hinlänglich erläutert. Was sind die Rahmenbedingungen? Da haben wir als Erstes die Einwohnerzahlen. Die Einwohnerzahlen ändern sich drastisch. Trotz leicht steigender Geburten und Zuwanderung ist die Bevölkerungsentwicklung in Thüringen stetig rückläufig. Das sind die Zahlen. Aber auch die Altersstruktur ändert sich drastisch. Der Anteil der Bevölkerung, der nicht
mehr am aktiven Erwerbsleben teilnimmt, nimmt drastisch zu, und der Anteil derjenigen, die am Erwerbsleben teilnehmen, sinkt. Nicht nur die Einwohnerzahlen werden geringer, sondern auch der Anteil derjenigen Einwohner in den Gemeinden, die am Arbeitsleben teilnehmen, sinkt. Was resultiert daraus? Die Leistungen im Sozialbereich werden verstärkt nachgefragt, dort kommen Aufgaben auf die Kommunen zu. Auf der anderen Seite sinken natürlich Gebühren, Einkommen, ganz logisch: Wenn weniger Leute am Arbeitsleben teilnehmen, dann sinkt automatisch auch der Anteil der Kommunen beispielsweise an der Einkommensteuer. Wir haben zunehmend mit Abwanderung zu kämpfen, aber wir haben auch eine steigende Zahl von Bürgern mit Migrationshintergrund. Hier werden Stadt, Land, Politik, Bürger, aber vor allem die öffentliche Verwaltung in der Zukunft enorme Herausforderungen haben.
Aber auch die Entwicklung des Personalbestands muss man betrachten. In den kommenden Jahren wird sich das Personal deutlich verringern, weil wir eine enorme Zahl an Altersabgängen haben. Demgegenüber steht aber eine potenziell viel geringer werdende Zahl an Auszubildenden und Anwärtern. Auch hier macht es sich erforderlich, ganz einfach Verwaltungen zu verschlanken. Dazu kommt diese Zweistufigkeit, dass die Verwaltungsgemeinschaften überwiegend nur die Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis für ihre Mitgliedsgemeinden übernehmen. Die Aufgaben im eigenen Wirkungskreis kann man nur bedingt wahrnehmen. Eine Verbesserung der Leistungskraft gerade in den Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich ist also für die Verwaltungsgemeinschaften und erfüllenden Gemeinden kaum möglich. Die Verwaltungen werden zunehmend gefordert, um überhaupt im internationalen Wettbewerb noch mithalten zu können. Beispielsweise bei der Entwicklung von Wirtschaftsgebieten und bei der Investorensuche sind einfach starke Verwaltungen notwendig. VGs werden umlagefinanziert, das heißt, es ist schwierig, dort überhaupt Personal im quantitativen und qualitativen Umfang bereitzustellen.
Das Engagement der Verwaltungsgemeinschaften und erfüllenden Gemeinden will ich hier in keiner Weise in den Hintergrund stellen. Dort wird eine Wahnsinnsarbeit gemacht, weil dort ganz einfach ein enorm hohes Verwaltungsaufkommen vorliegt. Eine einzelne Kommune mit 6.000 Einwohnern schreibt einen Haushaltsplan; eine gleich starke Verwaltungsgemeinschaft mit nur zehn oder elf Mitgliedsgemeinden schreibt zwölf Pläne. Der Verwaltungsaufwand ist enorm und die Verwaltungen in den Verwaltungsgemeinschaften kommen ganz einfach an ihre Grenzen.
Wir begrüßen, dass es jetzt endlich zu diesem Gesetzentwurf kommt, denn es ist alternativlos. Wir müssen den Gemeinden, die erkannt haben, dass sie sich umstrukturieren müssen, dass sie andere Wege gehen müssen, schnellstens Rechtssicherheit geben. Ich finde es unredlich und ich finde es unfair gerade diesen kleinen Gemeindeparlamenten gegenüber, denn es sind überwiegend kleine Gemeinden. Die Gemeinderäte dort müssen eine Entscheidung für ihre Gemeinde treffen und es ist unredlich, wenn man in der Presse täglich von Abenteuerlichkeit und Wildwestmanier liest. Das hilft nicht, dort eine objektive Entscheidung zu treffen.
Man muss den Gemeinden die größtmöglichen Informationen geben, wo die Entwicklung hingeht; es sind Tatsachen, die Bevölkerungsentwicklung und auch die Personalentwicklung. Das muss man den kleinen Gemeinden sagen. Und dann muss man sie frei entscheiden lassen, nicht irgendetwas einsuggerieren. Sie müssen unabhängig und objektiv für ihre Gemeinde die beste Lösung finden. Und wer nicht möchte – es ist freiwillig –, der soll in seiner Gemeindestruktur bleiben. Aber ich finde es unredlich, jeden Tag Ängste und irgendwelche Dinge zu suggerieren und
Wir haben es gehört, auch der Gemeinde- und Städtebund hat in einer anderen Anhörung gesagt, er ist froh, dass dieses Gesetz jetzt endlich vorliegt. Ich bin auch froh und beantrage namens meiner Fraktion die Überweisung an den Innenausschuss, damit wir dort die Dinge noch klären können, die noch zu klären sind, noch anhören können.
Es werden auch noch zwei Fusionen hinzukommen. Ich bin froh und ich bin sicher: Auch mit dem zweiten Gesetz werden wir eine ganze Reihe von Gemeinden noch mit auf den Weg nehmen können, denn der Bedarf ist riesengroß. Ich bin froh, dass viele Gemeinden erkannt haben, dass wir uns ganz einfach den Schwierigkeiten und den Tatsachen dieser Zeit stellen müssen. Seit 1990 ist eine ganze Menge Zeit vergangen und wir müssen ganz einfach den Rahmenbedingungen ins Auge schauen und das muss man ehrlich und fair nach außen transportieren und nicht angsteinflößend von irgendwelchen Dingen reden, die da jetzt passieren. Im Endeffekt sind es die kleinen Gemeindeparlamente, die entscheiden, und die sollen – ich sage es noch einmal – objektiv entscheiden. Deswegen wünsche ich mir größtmögliche Transparenz und viele Gespräche. Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen, werte Gäste auf der Tribüne, insbesondere die Bürgermeister, die heute hergekommen sind, begrüße ich recht herzlich, aber auch die, die uns heute am Livestream verfolgen!
Gut gedacht und gut gemacht sieht anders aus. Die altbewährte Devise ist wie so oft nicht die Richtschnur für die Handlungsweise der rot-rot-grünen Regierung. Sie merken es nicht nur bei der verfehlten Bildungspolitik in unserem Land, sondern auch beim Thema „Gebietsreform“. Nun ist dieses Thema „Gebietsreform“ wahrlich kein einfaches.
Der Innenminister hat es klar benannt. Meine Fraktion, die CDU-Fraktion, hat in der Vergangenheit und auch jetzt immer freiwillige Zusammenschlüsse gefördert, unterstützt und auch in der letzten Legislaturperiode immerhin 298 Kommunen zusammengeschlossen, neu gegliedert und strukturiert.
Aber diese Neugliederungen sind immer auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften geschlossen worden. Das ist in diesem Fall die Thüringer Kommunalordnung. Doch davon weicht RotRot-Grün ab. Ich werde im Späteren noch mal ausführlich darauf eingehen, wenn es um Zusammenschlüsse gerade in dem Fall geht, wenn Verwaltungsgemeinschaften durch Austritte von Gemeinden betroffen sind. Nach dem Gerichtsurteil des Verfassungsgerichtshofs über das Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen vom 9. Juni 2017, das Schwerpunktprojekt der rot-rot-grünen Regierung, wurde die Sache hier gestoppt, wurden nun verstärkt Anstrengungen unternommen, um diese Gebietsreform auf andere Weise umzusetzen.
Der Innenminister hat es auch klar benannt: Geld und Freiwilligkeit. Das Zauberwort heißt Freiwilligkeit, aber es ist nach allen Seiten offen, was sich nach unserer Auffassung widerspricht, da hier gerade über die letzten Jahre und Jahrzehnte gewachsene Strukturen leichtfertig zerstört werden. Natürlich muss es auch Geld geben. Das ist immer ein Anreiz. Die Neugliederungsprämie, die sogenannte Hochzeitsprämie, wurde nicht umsonst von 100 Euro auf 200 Euro pro Einwohner erhöht.
Wir haben als Gesetzgeber das Gesamtbudget von 155 Millionen Euro im Haushalt beschlossen. Es gibt aber einen Änderungsantrag, der uns gerade im Innenausschuss vorliegt, wonach noch einmal eine Aufstockung um 62 Millionen Euro erfolgen soll, sodass letztendlich 217 Millionen Euro hier zur Verfügung stehen. Aber es ist alles noch im Gesetzgebungsverfahren. Kommunen, die sich bis zum 31.03. freiwillig zusammenschließen, um diese Prämien zu nutzen, müssen sich natürlich freiwillig zusammenschließen.
Sie brauchen schon eine gehörige Portion Gottvertrauen – vor allem wenn sie aus einer Verwaltungsgemeinschaft austreten,
denn hier müssen diese Gemeinden auf ein Verfahren vertrauen, das gerade im Gesetzgebungsverfahren ist, und sie müssen auf das Wort des eigens für die inzwischen gescheiterte Gebietsreform eingesetzten Staatssekretärs vertrauen. Selbst der Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes, Ralf Rusch, hat in der Anhörung zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gemeinden Konkretisierungen angemahnt.