Protocol of the Session on March 27, 2015

Wir unterstützen den Antrag der AfD-Fraktion nicht. Das Thema „Hochschulfinanzierung“ ist in den beiden Ausschusssitzungen im März und Februar ausgiebig besprochen worden. Die Landesregierung hat dazu auch ausführlich berichtet. Im Rahmen der Aufstellung der neuen Hochschulrahmenvereinbarung IV wird das Problem der Drittmittelfinanzierung ohnehin besprochen und geregelt, sodass ein Bericht der Landesregierung im Plenum und nochmals im Ausschuss überflüssig erscheint. Die Forderung nach einem neuen Konzept für die Mittelverteilung bezüglich der Thüringer Hochschulen im Plenum zu stellen, ist obsolet wie eigentlich auch der ganze Antrag der AfD-Fraktion, da die Landesregierung genau das im Beisein eines AfD-Vertreters in der Ausschusssitzung bereits angekündigt hat.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Nun zum Alternativantrag der Fraktion Die Linke: Eine Debatte um das Gesamtpaket der jetzt neu zu erarbeitenden Rahmenvereinbarung IV ist ohne Frage nötig. Ob, wie im Alternativantrag zu lesen, tatsächlich der Weg zur verbesserten Qualität von Forschung und Lehre beschritten wird, wird sich allerdings erst zeigen, wenn ein Entwurf der Rahmenvereinbarung IV vorliegt und dann auch diskutiert wird. Das erwarten wir auch, dass wir das intensiv im entsprechenden Fachausschuss und im Zweifel vielleicht auch hier dann tun werden.

Im Gegensatz zu den allgemeinen Forderungen der AfD und des Koalitionsantrags hat die CDU für die Neuaufstellung der Rahmenvereinbarung IV auch ganz konkrete Forderungen. Wir verlangen die Fortsetzung des Modells 3 + 1, denn auch die Rahmenvereinbarung IV muss eine Steigerung der Mittel für die Hochschulen um 4 Prozent erhalten und damit für die Hochschulen einen Ausgleich schaffen für die tatsächlich ansteigenden Kosten und auch einen Inflationsausgleich.

Zweitens setzen wir auf globalisierte Haushalte. Die Selbstbestimmungsrechte, insbesondere auch in der Mittelbewirtschaftung, sind unbedingt zu stärken. In die Rahmenvereinbarung IV gehört eine klare und präzise Definition der Profil- und Strukturentwicklung für die jeweiligen Hochschulen. Das heißt für uns, dieser Prozess bedarf zusätzlicher Mittel, um eine Qualitätssicherung insbesondere in der Lehre unter Berücksichtigung eventuell sinkender Studentenzahlen zu gewährleisten, eine weitere Profilbildung der Hochschulen voranzutreiben und auch die nach wie vor weiter notwendigen Strukturanpassungsmaßnahmen finanzieren zu können. Wir verlangen deshalb eine entsprechende Ausgestaltung und Ausverhandlung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit jeder einzelnen Hochschule.

Schließlich fordert die CDU aufgrund der Bedeutung des Themas für die Zukunft unseres Landes – darauf hat die Koalition ja ebenfalls in ihrem Alternativantrag hingewiesen – eine entschieden stärkere Einbindung des Landtags, mehr Transparenz hinsichtlich der laufenden Diskussionen und Verhandlungsprozesse. Es geht nicht an, dass das Ministerium dem Landtag eine entsprechende Empfehlung des Landesrechnungshofs zur Finanzierung der Hochschulen vorenthält. Sieht so der Umgang der Landesregierung mit dem Parlament aus? Das müssen wir uns da schon fragen. Eine Nachlieferung dieser Empfehlung mahnen wir deshalb an dieser Stelle noch mal dringend an.

Die genannten Punkte sind aus unserer Sicht die grundsätzlich wichtigen Weichenstellungen. Alles andere, was im Alternativantrag der Koalitionsfraktionen genannt ist, wie zum Beispiel Familienfreundlichkeit, hochschulinterne Gleichstellung und Gleichberechtigung behinderter Menschen bzw. Geschlechter, Studienbedingungen verbessern, Nachhaltigkeit in Forschung und Lehre, sind dagegen für uns zumindest Selbstverständlichkeiten und sollten im Zusammenhang mit dem scheinbar eilig zusammengeschusterten Alternativantrag der Koalition eher unter der Rubrik Lyrik verbucht werden.

(Beifall CDU)

Wir sollten den Blick deshalb eher für das Wesentliche schärfen. Abschließend vielleicht noch ein Wort zu KLUG-Thüringen-2012. Bei dem Modell zur Mittelverteilung für die Thüringer Hochschulen handelt es sich um ein im Wesentlichen über verschiedene, die Belastungen der Hochschulen sowie die gesetzlich vorgegebenen Leistungsbereiche abbildendendes, kriteriengesteuertes sogenanntes Drei-SäulenModell, das aus einem Grundbudget, dem Leistungsbudget und dem allgemeinen Gestaltungsund Innovationsbudget besteht. Drei Jahre nach dessen Einführung in Thüringen bzw. wenige Monate nach der Vorstellung der Hochschulstrategie Thüringen 2020 im Thüringer Landtag am 26. Juni 2014 durch den SPD-Hochschulminister möchte nun der neue Hochschulminister, wiederum von der SPD, das KLUG-Thüringen-2012-Modell zum 31. Dezember 2015 auslaufen lassen und durch ein neues Verteilungsmodell ersetzen. Aus unserer Sicht ist die Kritik am KLUG-2012-Modell allerdings berechtigt. Die CDU verlangt deshalb eine kritische Auseinandersetzung mit den Fehlern von KLUG und eine Bilanz des Modells. Wir möchten noch mal ganz dringend einfordern, uns diese zu präsentieren. Wie bereits angedeutet, wäre auch hierfür der Rechnungshofbericht, der uns bis jetzt noch vorenthalten wird, für eine intensive Debatte im Ausschuss besonders notwendig. Ich möchte noch einmal eindringlich darauf hinweisen, uns diesen Bericht zur Verfügung zu stellen. Vielen Dank dafür.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion der SPD hat die Abgeordnete Mühlbauer das Wort.

Meine sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Frau Präsidentin, lassen Sie mich mal zwei Dinge sagen: Herr Höcke, das gehört eigentlich unter Lebenszeitverschwendung, was Sie hier mit uns machen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Sie im Ausschuss den Inhalten nicht folgen können oder die Protokolle – wir waren bei der Lesekompetenz und bei der Rechtschreibkompetenz – nicht nachvollziehen können, bieten wir Ihnen gern auch durch unsere Kolleginnen und Kollegen Mitarbeiter Unterstützung und Hilfe an, um Ihnen die Inhalte noch einmal aufzuschlüsseln.

(Beifall AfD)

Aber wir sollten unsere Arbeit so ernst nehmen, dass man nicht durch den Fall der erneuten Wiederholung bei den Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion das Wissen vertieft oder das Wissen erschließt; das müssen Sie sich schon selbst erschließen, werte Damen und Herren nebenan.

Das Zweite, was mich etwas irritiert hat: Ich war als Frau – ich gebe zu, die Sozialdemokratie hat eine Quote, ich halte das auch für wichtig – in einer Plenarsitzung doch sehr entsetzt, was Frau Herold zum Thema Quote und Frauen hier von sich gegeben hat – das ist nachzulesen in dem dazugehörigen Protokoll. Jetzt zitiere ich aus Ihrem Antrag, was eigentlich dem Antrag nicht würdig ist: eine „pauschale Diskriminierung männlichen Personals an Hochschulen“. Also da habe ich nur gelacht. Ist das jetzt die Männerquote an Hochschulen, die die AfD hier fordert, oder was ist das? Und wie sind dann die Sätze, die ich aus Ihrer Fraktion hörte, „Qualität setzt sich durch“, zu verstehen? Das heißt, jede Sau durchs Dorf treiben, egal welchen Themas, und keine Inhalte konsequent nachvollziehen, ich denke, das wird nicht dauerhaft funktionieren.

Aber werte Damen und Herren, für Sie, die nicht an der Sitzung mit teilnehmen konnten, und für Sie, Kolleginnen und Kollegen der AfD, vielleicht noch ein paar Sätze zu den Dingen, die wir dort besprochen haben. Die Rahmenvereinbarung III, die in der letzten Legislatur zwischen der Thüringer Landesregierung und den neuen Hochschulen abgeschlossen worden ist, die wir übrigens mit hervorragender Qualität in unserem Land haben – an dieser Stelle seien Sie mir hier alle gegrüßt –, wir haben einen sehr hohen Bildungsstandard und uns ist dies auch bewusst, dass in einem Flächenland die Verteilung

durch das Land von Nordhausen nach Schmalkalden, von Gera mit der dualen Ausbildung – der Herr Minister hat heute Morgen weise Worte dazu gefunden – wesentlich ist. Dieser Hochschulrahmenpakt III, der gemeinsam mit den Hochschulen erarbeitet worden ist, läuft Ende dieses Jahres aus und es gab schon die Übereinkunft, dass ein weiterer Ende dieses Jahres abgeschlossen ist – diesbezüglich mein Dank an den Staatssekretär. Er ist in den Gesprächen vor Ort, er erarbeitet sich die Dinge und wird uns auch dann, wenn der Sachstand so weit ist, ihn zu diskutieren, darüber informieren. Mit der letzten Rahmenvereinbarung wurden übrigens 121 Millionen Euro mehr zur Verfügung gestellt. Die gleiche Zielstellung ist in der dritten Programmphase des Hochschulpakts 2016 zu verfolgen und auch heute – und die Mitglieder des Ausschusses wissen es – gibt es eine klare Aussage vonseiten der Landesregierung. Es wird ein Mehr geben. Es wird eine Durchfinanzierung, die zu einer vernünftigen Arbeit führt, hier durchgeführt werden.

Lassen Sie mich bitte noch einmal ein paar Dinge erwähnen, zum Beispiel Drittmittelfinanzierung. Sie haben in Ihrer Begründung im letzten Drittel „Die Zeit“, Ausgabe 32/2013, „Die gekaufte Wissenschaft“, zitiert und haben das auf unsere Hochschullandschaft mit projiziert. Ich darf Sie dazu bitten, es handelt sich in dem Fall um ein Spezialproblem einer westdeutschen Hochschule, die mit den Profilen unserer Hochschulen überhaupt nichts zu tun hat. Wir haben keine Hochschulen in der Fremdbestimmung. Hier können Sie auch nachlesen. Wir haben genau 20,3 Millionen Euro an Drittmitteln, das ist eine Bewirtschaftung, das ist nicht der Faktor, der Wirtschaft und Hochschule zu einem dominanten Verhältnis führt.

Ja, wir haben uns zu einer guten Qualität in der Hochschule bestimmt. Wir haben hier einen Antrag erarbeitet. Ja, ich denke, Weiterentwicklung heißt auch Lernen aus Dingen, die sich bewährt haben. Ich freue mich auf die Debatte zur Veränderung zu KLUG. Noch mal ganz kurz in Richtung des Kollegen Bühl – doch, ist anwesend –, auch zum Thema „Rechnungshofbericht“ gab es im Ausschuss eine klare Aussage, er ist postalisch eingegangen. Das Ministerium hat Zeit für eine Stellungnahme und nach Abschluss dieses Verfahrens wird er uns zeitnah vorgelegt. Wir haben uns gemeinsam mit dem Rechnungshof darauf verständigt, dass der MaiTermin der Termin sein wird, an dem wir dort inhaltlich, sachlich und fachlich diesen Bericht diskutieren können.

Der Abgeordnete Bühl hat eine Zwischenfrage. Gestatten Sie das, Frau Mühlbauer?

Natürlich, Herr Bühl.

Frau Abgeordnete Mühlbauer, stimmen Sie mir zu, dass der Mai noch zwei Monate entfernt ist?

Ich stimme Ihnen zu, auch in diesem Jahr 2015 folgen nach dem März der April und dann der Mai – das ist also nichts Außergewöhnliches.

(Beifall und Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich stimme Ihnen ebenfalls zu, dass wir jetzt kurz vor Ostern sind. Das bedeutet, diese Zusammenhänge haben wir diskutiert. Wir wollen fachlich, sachlich, kompetent diskutieren. Das Ministerium hat eine Abarbeitungszeit. Durch die Osterzeit und deren Feiertage – auch in diesem Jahr gibt es nämlich einen Ostermontag und einen Karfreitag – muss das Ministerium in eine Verlängerung der Frist zuseiten des Rechnungshofs eintreten und hat diesbezüglich den Rechnungshof sowohl um Verlängerung der Frist zur Stellungnahme gebeten als auch uns in Kenntnis gesetzt, dass ein ordentliches Abarbeiten im Monat Mai erfolgen kann. Das haben wir bezüglich der Feiertagsregelung zur Kenntnis genommen. Noch mal zu Ihrer Kenntnis und im nächsten Protokoll nachzulesen, für die, die im letzten Ausschuss nicht mehr aufnahmefähig waren. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Für die Fraktion der AfD hat Abgeordneter Höcke das Wort.

Liebe Abgeordnetenkollegen, liebe Besucher auf der Tribüne, sehr geehrte Präsidentin! Erst mal freue ich mich, Herr Kollege Bühl, dass Sie grundsätzlich hier dargestellt haben, dass Sie dem Geist bzw. der Zielsetzung unseres Antrags schon folgen können und dass Sie Korrekturbedarf beim KLUGModell und bei dem Nachfolger, der sich entsprechend jetzt entwickeln soll, sehen.

Wir hätten uns natürlich gefreut, wenn Sie den Schritt gegangen wären, unserem Antrag zuzustimmen. Hier sehen wir dann natürlich schon wiederum die Priorisierung parteitaktischen oder politischen Taktierens gegenüber den Inhalten. Das bedauern wir als AfD-Fraktion auf jeden Fall.

(Beifall AfD)

Frau Kollegin, Sie haben unseren Antrag zitiert, den Antrag der AfD-Fraktion. In diesem Antrag wird davon gesprochen, dass es eine pauschale Diskriminierung männlichen Personals an deutschen bzw. thüringischen Universitäten gibt. Zu dieser Einschätzung stehen wir tatsächlich. Das ist Ausfluss einer vollkommen verqueren und an der Lebenswirklichkeit vorbeigehenden Quotenpolitik, die wir so nicht unterstützen können und die wir grundsätzlich ablehnen.

Die pauschale Diskriminierung von männlichem Personal ist indirekt erkennbar. Wenn Sie mal das KLUG-Modell aufschlagen – wir haben ja schön gehört, es gibt verschiedene Budgets, in die das KLUG-Modell aufgeteilt ist –, dann haben wir gerade unter der Rubrik „Leistungsbudget“ eine Zuweisung anhand von quantitativen Indikatoren. 12,5 Prozent des Leistungsbudgets werden berechnet, und zwar auf der Grundlage des Anteils von weiblichen Studierenden einer Hochschule. Weitere 12,5 Prozent des Leistungsbudgets bekommt die Universität entsprechend für die Gesamtzahl der weiblichen Professoren. Das ist doch nichts anderes als eine indirekte Diskriminierung von männlichem Personal an deutschen Hochschulen, sehr geehrte Damen und Herren.

(Zwischenruf Abg. Skibbe, DIE LINKE: Mir kommen die Tränen!)

(Beifall AfD)

(Unruhe DIE LINKE)

Mehr braucht man dazu nicht zu sagen. Ich möchte hier noch einmal daran erinnern oder Ihnen mit auf den Weg geben: Ich hoffe, dass die Regierungskoalition eine gute Arbeit macht, wenn es um die neue Finanzierung der Hochschulen in Thüringen geht. Ich bin aber in großer Sorge bzw. ich kann mir nicht vorstellen, dass das gelingt. Ich kann Ihnen nur empfehlen, versuchen Sie, die quantitativen Indikatoren zu überprüfen, denn diese quantitativen Indikatoren dürfen mit Sicherheit nicht zentral sein. Mit der Überbetonung quantitativer Indikatoren schaden Sie der Qualität von Bildung. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

(Unruhe DIE LINKE)

Gibt es noch Redemeldungen von Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Wünscht die Landesregierung das Wort? Staatssekretär Hoppe.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Jahr 2014 hat die Landesregierung mit der Hochschulstrategie Thüringen 2020 die aktuelle Hochschulentwicklungsplanung

für die nächsten Jahre vorgelegt. Sie enthält die Zielvorstellungen des Ministeriums über die strukturelle Entwicklung der Hochschulen und definiert wesentliche Ziele und Handlungsfelder. Diese sollen jetzt, also im Jahr 2015, in der Rahmenvereinbarung IV und den Ziel- und Leistungsvereinbarungen untersetzt und konkretisiert werden. Der Koalitionsvertrag hat diese Entwicklungslinien für die Hochschulen sowie Finanzierungszusagen aus der Hochschulstrategie 2020 bestätigt und eine Reihe von besonderen Schwerpunkten benannt.

Das Mittelverteilungsmodell KLUG wurde seinerzeit gemeinsam mit den Hochschulen erarbeitet und hat sich durchaus bewährt, wenn auch parametergestützte Verteilmodelle zu Fehlanreizen führen können. KLUG wird das letzte Mal in 2015 eingesetzt. Im Übrigen haben wir in der Tat über diese Fragen in den letzten Ausschusssitzungen beraten und werden das auch in Zukunft tun. Insofern bedarf es einer Aufforderung zu dem, was wir sowieso machen, nicht mehr, wenngleich hier möglicherweise der AfD die Ergebnisse dann nicht gefallen werden.

Zu Herrn Bühl möchte ich noch ergänzen: Auch über den Rechnungshofbericht haben wir im Ausschuss gesprochen. Es ist deutlich geworden, es gibt einen Entwurf des Rechnungshofs, zu dem nun das Ministerium eine Stellungnahme abgeben kann und erst danach wird es möglich sein, den finalen Bericht des Rechnungshofs auch im Landtag und im Ausschuss zu erörtern. Insofern gilt es, dieses Verfahren abzuwarten.

Die zukünftige Hochschulfinanzierung – so viel kann ich heute schon sagen – soll durch ein vergleichsweise hohes Grundbudget in Forschung und Lehre ein hohes Maß an Planungssicherheit für die Hochschulen schaffen. Zugleich wird die Hochschulfinanzierung ein Leistungsbudget vorsehen. Dazu werden mit den Hochschulen struktur- und profilbildende sowie qualitätsorientierte hochschulspezifische Zielvereinbarungen abgeschlossen. Dabei wird die Landesregierung natürlich die Vorgaben des Hochschulgesetzes beachten. Zu denen gehören gemäß § 12 auch zu vereinbarende Ziele über die Einwerbung von Drittmitteln.

Die wesentlichen Ziele und Handlungsfelder sind in der Hochschulstrategie Thüringen 2020 definiert. Sie gehen weit über das hinaus, was hier im vorliegenden Antrag der AfD formuliert ist. Unter anderem: Hochschulen als Wachstumskerne entwickeln, wertvolle Fachkräfte an Thüringen binden, Wissenstransfer beschleunigen, mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft kooperieren, Forschungsinfrastruktur aufbauen, Hochschulen für beruflich Qualifizierte öffnen, gute Betreuungsrelationen und damit attraktive Studienbedingungen bieten, planbare Karrierewege,...

Meine Damen und Herren, ich bitte darum, den Geräuschpegel in diesem Haus zu senken. Danke schön.

Beschäftigungsverhältnisse verbessern durch ein Maßnahmepaket gute Arbeit in der Wissenschaft und nicht zuletzt Gleichstellung an Hochschulen verwirklichen. Qualität der Lehre ist sehr bedeutsam, aber Wissenschaft ist mehr als Lehre.

Wie Sie sehen, handelt es sich um eine Fülle von Zielen, über deren Umsetzung wir uns im engen Dialog mit den Hochschulen verständigen werden. Das Ministerium wird zugleich darauf hinwirken, dass vor Ort die Gremien der akademischen Selbstverwaltung in die Diskussion zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen einbezogen werden. Außerdem werden wir den bewährten Dialog mit den Beschäftigten über die regelmäßigen Beratungen mit dem Hauptpersonalrat sowie den Studierenden durch Beratung mit der Konferenz der Thüringer Studierendenschaften fortsetzen.

Zum Thema „Drittmittel“: Die Vorstellung, die Thüringer Hochschulen sollten ohne die Einwerbung von Drittmitteln auskommen, ist wahrlich abenteuerlich und hat mit der Realität der Forschungsfinanzierung in Deutschland nichts, aber auch gar nichts zu tun. Thüringer Hochschulen haben in 2013 Drittmittel in einer Höhe von knapp 163 Millionen Euro eingenommen. Dazu gehören mit 36,5 Millionen Euro auch die Mittel der Deutschen Forschungsgemeinschaft, eine, wie ich meine, ausbaufähige Zahl. Vom Bund kamen 68 Millionen Euro, von Stiftungen über 9 Millionen Euro und aus der gewerblichen Wirtschaft vergleichsweise wenige 20,5 Millionen Euro, also gerade mal ein Achtel der gesamten Drittmittel.