Protocol of the Session on January 26, 2018

In der Stadt Langewiesen im Ilm-Kreis, den Gemeinden Föritz und Neuhaus-Schierschnitz, beide im Landkreis Sonneberg, wurde nach Mitteilung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden bislang ebenfalls kein Wahltermin für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters festgesetzt. Diese Gemeinden werden im Zuge der von ihnen gewünschten Neugliederungsmaßnahmen in der Jahresmitte in 2018 aufgelöst, sodass die Bürgermeisterwahlen ins Leere gehen würden. Da im Falle der Gemeinde Tiefenort im Wartburgkreis ebenfalls Bestrebungen zur Neustrukturierung vorliegen, hat die zuständige Rechtsaufsichtbehörde von der Festsetzung des Wahltermins zunächst abgesehen.

Zu Frage 3: Nach Mitteilung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden wurde in der Stadt Stadtilm im Ilm-Kreis, der Gemeinde Harztor im Landkreis Nordhausen, der Stadt Schmalkalden im Landkreis Schmalkalden-Meiningen, der Stadt Saalfeld und der Gemeinde Unterwellenborn, beide im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, der Termin zur Wahl der hauptamtlichen Bürgermeister auf den 15. April 2018 festgesetzt, da bislang keine Verschiebung des Wahltermins gewünscht wurde.

Zu Frage 4: Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet die Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem oder die Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem ohne zulässigen Rechtfertigungsgrund. Die Festsetzung des Wahltermins für eine Bürgermeisterwahl stellt eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde dar, bei der

(Abg. Holbe)

die in der jeweiligen Gemeinde vorliegenden Umstände im Rahmen einer Neugliederungsmaßnahme berücksichtigt werden können.

Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich als nächste Anfrage die des Abgeordneten Kalich in der Drucksache 6/5201 auf.

Danke, Frau Präsidentin.

Wolfsrudel in Langgrün?

Am 8. Januar dieses Jahres statteten einige Abgeordnete unserer Fraktion der Kindertagesstätte „Bärenkinder“ in Langgrün, einem Ortsteil der Stadt Gefell im Saale-Orla-Kreis, einen Besuch ab. In diesem Zusammenhang wurden wir seitens der Leiterin der „Volkssolidarität“ als dessen Trägerin darüber informiert, dass in einem Waldgebiet in der Nähe des Kindergartens mehrfach ein Wolfsrudel gesichtet worden sei. Es würden auch Fotos, aufgenommen von einem Jagdpächter, existieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat die Landesregierung Informationen über den eingangs beschriebenen Sachverhalt, wenn ja, welche?

2. Ist der Landesregierung bekannt, wer der entsprechende Jagdpächter ist?

3. Inwieweit könnte der Jagdpächter vor Ort über die Umstände näher befragt werden?

4. Welche Informationen liegen der Landesregierung aktuell zum Thema „Neuansiedlung von Wölfen in Thüringen“ vor?

Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Herr Staatssekretär Möller.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kalich beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das TMUEN und das TMIL als oberste Jagdbehörde wurden am 16. November 2017 von der unteren Jagdbehörde des Saale-Orla-Kreises über eine angebliche Sichtung eines Wolfsrudels durch eine Spaziergängerin informiert. Der für das Wolfsmonitoring verantwortlichen Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie wurde in diesem Zusammenhang Videomaterial zugespielt. Das

haben wir begutachten lassen und es hat sich herausgestellt, dass diese Aufnahmen aus Niedersachsen stammen. Das ist ein Video, das schon längere Zeit im Internet kursiert und in Niedersachsen aufgenommen wurde. Bildmaterial über Wölfe oder sonstige Nachweise über die Anwesenheit von Wölfen im Raum Langgrün existieren also nicht. Durch die Rissbegutachtung von zwei am 16. November 2017 getöteten Mufflons im sechs Kilometer von Langgrün entfernten Saaldorf konnte der Wolf als Verursacher ausgeschlossen werden. Sowohl die Begutachtung der Kadaver als auch die Untersuchung von Genproben ließen auf die Beteiligung eines Fuchses, aber nicht eines Wolfes schließen. Die Existenz eines Wolfsrudels bei Langgrün wird nach Beurteilung von Fachleuten meines Hauses aufgrund der vorliegenden Faktenlage als unwahrscheinlich eingeschätzt. Bei Wölfen handelt es sich um größere und bekannte Säugetiere, welche bei Etablierung in einem Territorium meist frühzeitig, zum Beispiel durch Sichtung, Risse oder Kot, auffallen. Elterntiere des Rudels hätten sich bereits spätestens zur Paarungszeit im Februar oder März 2017 in diesem Gebiet etablieren müssen.

Zu Frage 2: Der Jagdpächter ist der Landesregierung bekannt.

Zu Frage 3: Der Jagdpächter wurde bereits von der unteren Jagdbehörde des Saale-Orla-Kreises befragt. Eine mehrfache Sichtung eines Wolfsrudels ist dem Jagdpächter nicht bekannt. Es gibt auch kein Fotomaterial. Im Revier Langgrün gab es in der Vergangenheit nur eine angebliche Wolfssichtung am 16. November 2017.

Zu Frage 4: Außerhalb des Gebiets um Ohrdruf liegen der Landesregierung nur Hinweise auf einen Wolf im Altenburger Land sowie im Raum Eisfeld vor. Ob es sich tatsächlich um Wölfe handelt, ist bislang unklar, da zum Beispiel wolfsverdächtige Tiere schon mehrfach als entlaufene Wolfshunde identifiziert werden konnten. In den benannten Gebieten soll ein Fotofallen-Monitoring weiteren Aufschluss geben. Im Falle des Auffindens genetisch beprobbaren Materials, wie zum Beispiel Kot oder Haare, wird dieses umgehend einer Genanalyse zugeführt. Die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie prüft jeden ernsthaften Hinweis zu Wölfen, der uns aus dem Freistaat in irgendeiner Weise zukommt und der prüfbar ist.

Vielen Dank.

Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Kalich.

(Staatssekretär Höhn)

Danke schön erst mal für die Antwort. Der uns benannte Jagdpächter kann also als Zeuge für das Wolfsrudel ausgeschlossen werden?

Wie gesagt, der Jagdpächter ist bekannt, ist befragt worden und hat eine mehrfache Sichtung eines Wolfsrudels verneint und hat auch kein Fotomaterial.

Danke.

Es gibt jetzt keine weiteren Nachfragen. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schaft in Drucksache 6/5202.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Thüringer Neonazis an Waffentraining von „Combat 18“ beteiligt?

Im November 2017 und im Januar 2018 berichteten diverse Medien über ein zweitägiges Waffentraining deutscher Neonazis, welches im September 2017 in Tschechien stattgefunden hatte. So seien zwölf Neonazis am Grenzübergang festgestellt worden, bei der anschließenden Durchsuchung fanden GSG-9-Beamte teils verbotene Munition, zwei Verfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz wurden eingeleitet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung bekannt, ob und wenn ja, wie viele aus welchen Thüringer Kommunen stammende Neonazis sich unter den laut Presseberichten zwölf festgestellten Personen befanden?

2. Ist der Landesregierung bekannt, aus welchen anderen Bundesländern die weiteren festgestellten Neonazis stammen?

3. Kann die Landesregierung bestätigen, dass es sich bei den zwölf festgestellten Neonazis um die deutsche Sektion von „Combat 18“ handelte?

4. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung eine in Thüringen aktive Sektion von „Combat 18“ und wenn ja, wie bewertet die Landesregierung dies?

Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Inneres und Kommunales, Staatssekretär Götze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schaft beantworte ich für die Landesregierung wie folgt, wobei ich die Fragen 1 bis 3 zusammen beantworten möchte:

Im Freistaat Thüringen werden zu der in der Vorbemerkung benannten Feststellung von Personen an einem Grenzübergang keine Ermittlungsverfahren geführt. Der Landesregierung obliegt es nicht, zu laufenden Ermittlungsverfahren und Sachverhalten, die in die Zuständigkeit von anderen Ländern oder des Bundes fallen, Stellung zu nehmen.

Die Antwort zu Frage 4: Der Landesregierung liegen bisher keine Hinweise auf gefestigte Strukturen bzw. eine eigene Sektion der rechtsextremistischen Gruppierung „Combat 18“ im Freistaat vor.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Es gibt eine Nachfrage der Abgeordneten KönigPreuss.

Kann die Landesregierung ausschließen, dass sich unter den zwölf festgestellten Neonazis Thüringer befanden?

Diese Nachfrage werde ich Ihnen schriftlich beantworten.

Gibt es weitere Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich auf die Anfrage des Abgeordneten Thamm in Drucksache 6/5203.

Sehr geehrte Präsidentin!

Festsetzung von Terminen zur Bürgermeisterwahl

Mit Rundschreiben vom 25. Oktober 2017 regte das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales gegenüber den Kommunalaufsichtsbehörden im Freistaat an, den 15. April 2018 als Wahltag für die vielerorts im II. Quartal 2018 regulär anstehenden Bürgermeisterwahlen festzusetzen.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchen Thüringer Kommunen wurde der für das II. Quartal 2018 regulär anstehende Termin zur Wahl eines hauptamtlichen Bürgermeisters bislang nicht festgesetzt und aus welchem Grund?