Protocol of the Session on December 13, 2017

(Beifall CDU)

Vielen Dank schon mal dafür. Ich bin mir ganz sicher, am Ende der Rede wird es noch etwas mehr geben.

Sehr geehrte Frau Herold, nachdem eigentlich im Ausschuss soweit alles klar war und Sie im Ausschuss – das muss man dazusagen – nichts gesagt haben, fangen Sie jetzt hier an, groß und kritisch irgendwelche Dinge zu äußern.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede war wieder ein Ausbund von Unkoordiniertheit, Inkonsequenz und Widersprüchen. Sie kritisieren den demokratischen Beteiligungsprozess im Rahmen dieses Gesetzes, indem Sie am Anfang sagen, hier ist alles schiefgelaufen, was bei den demokratischen Beteiligungsprozessen schieflaufen

(Abg. Herold)

kann. Im nächsten Satz sagen Sie dann aber, die Anhörung war ein perfektes Beispiel dafür, wie Demokratiebeteiligung funktionieren kann. Ich kriege das einfach nicht zusammen, dass Sie solche Sätze nacheinander formulieren können. Schauen Sie doch einmal in Ihre Rede hinein, was Ihnen Ihr Referent da hineingeschrieben hat. Ich weiß nicht, ob Sie wirklich vorher lesen, was Sie hier vortragen.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist nicht meine Aufgabe – ich bin Opposition – hier die Regierung zu verteidigen, aber Sie haben genauso im Ausschuss auch uns als Oppositionspartei angegriffen und haben gesagt, es wurde keine Kritik formuliert und es wurde auch keine Kritik zur Kenntnis genommen. Frau Herold, dann waren Sie auch wieder mal in einer anderen Ausschusssitzung. Sie sagen nichts im Ausschuss. Da muss ich davon ausgehen, dass Sie schlafen, dass Sie es nicht mitkriegen, was da passiert. Sie haben vielleicht auch einen aktiven Diskussionsprozess im Ausschuss mitbekommen. Natürlich wurde über die Fristverlängerung gesprochen, natürlich wurde intensiv darüber diskutiert, warum auf vier Wochen heruntergegangen wurde.

Herr Abgeordneter Zippel, ich muss Sie allerdings bitten, nicht aus einer nicht öffentlichen Ausschusssitzung zu zitieren.

Sehr gern, Herr Präsident. Ich habe zwar keine Inhalte genannt, aber ich kann Frau Herold zumindest ihre Inaktivität vorwerfen.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das steht Ihnen zu.

Vielen Dank. Wenn ich ihr die Inaktivität vorwerfe, will ich zumindest betonen, wie aktiv wir waren. Sie haben hier – mir kamen so manche Formulierungen, die Sie vorgebracht haben, doch sehr bekannt vor – quasi eins zu eins das Statement der Landeskrankenhausgesellschaft vorgelesen. Entschuldigen Sie bitte, auch das kann ich jetzt nicht als wirklich ernsthafte inhaltliche Auseinandersetzung ernst nehmen. Zu einem differenzierten Prozess gehört, dass Sie alle Statements wahrnehmen, dass Sie auch im Ausschuss zuhören, was da Vertreter von anderen Gruppierungen, zum Beispiel auch des Tumorzentrums, zum Besten geben und sagen, natürlich wären längere Fristen wünschenswert. Auch

ich hätte mir durchaus eine längere Frist vorstellen können. Aber ehrlicherweise hat das Argument, was uns auch von der Landesregierung vorgetragen wurde, natürlich ein Gewicht, dass man sagt, einheitliche Fristen oder einheitliche Regelungen haben ihren Wert. Wir sind hier nun mal nicht bei „Wünsch Dir was“, sondern wir müssen einen Kompromiss finden. Ich denke, wir haben durch eine gute Diskussion und einen intensiven Begleitungsprozess im Ausschuss einen guten Kompromiss gefunden.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es sich hier so leicht zu machen, nachdem man vielleicht Ende letzter Woche noch mal intensiv ein paar Telefonate geführt hat und jetzt plötzlich gemerkt hat, man könnte hier vor Publikum noch eine große Show abziehen, nachdem ich vorher durch Inaktivität geglänzt habe und nie auch in der Öffentlichkeit auch nur ein Wort dazu gesagt hätte. Wenn Sie sich in der Öffentlichkeit wenigstens einmal geäußert hätten, eine Pressemitteilung oder irgendetwas, aber heute hier plötzlich aufzutauchen mit so einer Kritik, die Ihnen vielleicht zugetragen wurde, die Sie selbst noch nicht einmal verstanden haben – das finde ich, gelinde gesagt, einfach nur schwach.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Heiterkeit DIE LINKE)

Das nächste Mal bitte mehr machen, als einfach nur irgendwelche Zuschriften zuarbeiten. Mögen sie noch so richtig sein, aber zu einem demokratischen Beteiligungsprozess, den Sie entweder gut oder schlecht finden – was auch immer, ich weiß es jetzt noch nicht – gehört dazu, dass Sie sich beteiligen. Sie sind demokratisch gewählt wie wir alle auch, also tun Sie Ihre Arbeit.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit schließe ich die Aussprache.

Wir kommen direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/4649 in zweiter Beratung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDUFraktion und vom Kollegen Krumpe. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei den Enthaltungen von den Kollegen der AfD-Fraktion ist dieses Gesetz mit Mehrheit angenommen, sodass wir nun in der Schlussabstimmung erneut über das Gesetz abstimmen.

(Abg. Zippel)

Ich bitte, sich von den Plätzen zu erheben, wer für das Gesetz ist. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion, des Abgeordneten Krumpe. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei Enthaltung der AfD-Fraktion mit Mehrheit angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Thüringer Gesetz zur Förderung von Gewaltschutzräumen und zur Prävention gegen häusliche Gewalt Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/4655 ZWEITE BERATUNG

Als Erste hat Abgeordnete Stange für die Fraktion Die Linke das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, werte Besucherinnen auf der Tribüne, der vorgelegte Gesetzentwurf in der Drucksache 6/4655, der hier heute in der zweiten Beratung noch mal besprochen wird, wird durch die Koalitionsfraktionen von Rot-Rot-Grün abgelehnt.

Wir lehnen ihn aus folgenden Gründen ab: Der bereits erwähnte Gesetzentwurf soll das Thüringer Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und zur Förderung von Frauenhäusern ablösen. In diesem Gesetzentwurf, den ich gerade genannt habe, ist formuliert – und das seit knapp 15 Jahren –, dass es eine zugesicherte Förderung seitens der Landesregierung zur Förderung von Frauenhäusern und Frauenschutzwohnungen sowie zur Förderung von Frauenzentren gibt. Diese sind auf einer stabilen finanziellen Grundlage seit vielen Jahren hier im Lande geprägt und daran wird sich auch perspektivisch mit den Stimmen von Rot-Rot-Grün – und ich gehe davon aus, auch mit den Stimmen der CDU-Fraktion – nichts, aber auch gar nichts ändern.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Werte Kolleginnen und Kollegen, meine Begründung zur Ablehnung des Gesetzentwurfs der Fraktion rechts außen hole ich auch noch mal aus einem offenen Brief der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen vom 23.10.2017, die sich im Rahmen der „#metoo“-Kampagne gegen sexuelle Belästigung und sexuelle Gewalt vornehmlich gegenüber Frauen ausgedrückt haben. Ich zitiere: „Wir leben in einer Gesellschaft, in der nach wie vor Gewalt gegen Frauen als normal gilt. Und zwar so normal, dass

sogar Frauen sie häufig gar nicht wahrnehmen. Wir wachsen mit dem Bewusstsein auf, dass Sexismus eben dazu gehört. Nicht nur in der Film- und Musikbranche. Sondern allgemein. In jedem Berufsbereich. Überall. In unserer sexualisierten Gesellschaft haben Männer ein Problem damit, sich als Täter zu begreifen. Und sie erfahren Unterstützung von denjenigen, die es wissen und [leider immer noch] schweigen.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Die müssen heute nur mal die Zeitung lesen!)

Und das sind [leider] viele. Das Schweigen zu brechen, ist immer der erste Schritt gegen sexuelle Belästigung und Gewalt gegen Frauen. Aus Angst und Scham wird viel zu lange geschwiegen. Das muss endlich ein Ende haben.“ Ja, das sagen wir auch. Es muss ein Ende haben. Darum braucht es die Schutzräume, die ich zu Beginn meiner Rede angesprochen habe. Wir brauchen klare Strukturen für Frauenzentren, für Frauenschutzwohnungen etc.

An der Stelle, werte Kolleginnen und Kollegen, möchte ich der Landesregierung noch einmal danken, dass sie am vergangenen Dienstag eine Kabinettsvorlage auf den Weg gebracht hat, dass sie sich gemeinsam mit anderen Bundesländern auf den Weg macht, den § 219 a zu streichen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es ist längst überfällig. Diese Forderung, die da formuliert worden ist, ist eine Forderung der Frauenbewegung, und zwar seit fast 100 Jahren. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als Nächste hat Abgeordnete Holzapfel für die CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Tribüne! Wie eben schon gesagt, dieser Gesetzentwurf befindet sich heute hier in der zweiten Lesung. Ich mache es also kurz. Häusliche Gewalt und sexueller Missbrauch von Frauen sind immer noch TabuThemen, obwohl sie in allen Altersgruppen und Schichten überall in Deutschland stattfinden. Etwa 35 Prozent aller Frauen haben bereits Gewalterfahrungen gemacht, eine unglaublich hohe Zahl. Es ist deshalb weiterhin notwendig, für dieses Thema „Häusliche Gewalt“ zu sensibilisieren, es nicht zu verschweigen und über Hilfsangebote zu informieren. Hilfe muss unkompliziert da angeboten werden, wo sich Frauen bewegen, da es für die betrof

(Präsident Carius)

fenen Frauen ohnehin schon schwierig ist, überhaupt Hilfe anzunehmen.

Ich möchte aber an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass Thüringen über ein breites Hilfe-System aus Frauenhäusern, Interventionsstellen, Hilfetelefon und zahlreichen anderen Hilfe-Institutionen verfügt.

Zunehmend stärker rückt in den letzten Jahren auch der Aspekt „Männer als Opfer häuslicher Gewalt“ in den Fokus. Deshalb wurde von der Landesregierung – Danke dafür – ein Pilotprojekt für den Umgang mit männlichen Opfern häuslicher Gewalt – das Pilotprojekt A4 – ins Leben gerufen. Im Rahmen dieses Projekts soll geklärt werden, wie Zugänge zu Hilfen für Betroffene sinnvoll gestaltet werden können, welche Bedarfe innerhalb der Zielgruppe bestehen und ob vorhandene Beratungsstrukturen sinnvoll und nutzbar sind. Die Ergebnisse dieses Projekts werden im Frühjahr 2018 erwartet. Schon jetzt stehen die vier Interventionsstellen des Landes allen Opfergruppen, also auch männlichen Opfern, zur Verfügung. Sie bieten Opfern eine schnelle psychosoziale und rechtliche Kurzzeitberatung an. Dennoch finden männliche Opfer häuslicher Gewalt nur selten speziell auf sie zugeschnittene Hilfsangebote. Über die Notwendigkeit von Veränderungen am derzeitigen Hilfe-System muss aus unserer Sicht nach Abschluss des Pilotprojekts und der entsprechenden Auswertungen nachgedacht und natürlich geholfen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt über eine Novelle des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern nachzudenken bzw. eine neue gesetzliche Grundlage schaffen zu wollen, ist verfrüht. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag der AfD ab. Danke.

(Beifall CDU, DIE LINKE)

Vielen Dank. Als Nächste hat Abgeordnete Herold für die AfD-Fraktion das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne, liebe Zuschauer im Internet! Ich habe bis jetzt nicht verstanden, was der § 119, die Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen,

(Zwischenruf Abg. Henfling und Abg. Rothe- Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 219 a!)

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: 219 a!)

was dieser Paragraf, in dem es um Abtreibungen geht, mit Gewaltschutzwohnungen