Protocol of the Session on March 26, 2015

In dem Gesetz steht genau das, was Herr Dr. Voigt kritisiert hat, nämlich, dass eine Anrechnung erfolgen kann, wenn der Arbeitgeber in Übereinkunft mit dem Arbeitnehmer ein Bildungsangebot unterbreitet. Dieser gesetzliche Anspruch ist erfüllt. So haben wir es als Landesregierung vorgelegt. Also ich bitte schon darum, dass man das liest, was man als Gesetzentwurf vor sich liegen hat, und dass man das in Verbindung mit der entsprechenden Begründung liest.

(Beifall DIE LINKE)

Und auch, wenn ich Sie zu den „nächtlichen Politbürositzungen mit Herrn Tiefensee“ nicht eingeladen habe – Entschuldigung, sind Sie der Nächste, der dran ist? –, kann ich nur sagen, wir haben einen Arbeitsprozess geführt, der ein offener und transparenter war. Es wird auch nicht wahrer, wenn Sie mehrfach betonen, wir hätten nicht mit den Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft gesprochen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir haben mit allen einzelnen Kammervertretern vor dem zweiten Kabinettsdurchgang gesprochen, mit allen einzelnen Kammervertretern. Wir haben mit Ihnen nicht nur in den Werkstattgesprächen gesprochen, sondern wir haben mit ihnen auch individuelle Gespräche geführt. Es ist richtig, sie haben gesagt: Wir wollen kein Bildungsfreistellungsgesetz. Sie wollen es nicht. Wir haben ihnen gesagt – und dafür sind wir alle angetreten –: Wir wollen es.

(Beifall DIE LINKE)

Also müssen wir zu einer entsprechenden Regelung kommen. Da kann ich Ihnen auch sagen, die offiziellen Verlautbarungen sind manchmal ganz andere als die, die in einem individuellen Gespräch miteinander ausgetauscht werden. Das wissen Sie übrigens auch.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: War gestern Abend genauso!)

Eine allerletzte Anmerkung zu diesem Thema der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände: Ich hatte in meiner Einbringungsrede gesagt, ich erspare mir das, weil ich dachte, dass viele Jahre Regierungserfahrung aufseiten der CDU die Erkenntnis gebracht hätten, dass man durchaus einen ersten Kabinettsdurchgang hat, da wird der Gesetzentwurf angehört, und die nachfolgende Regierung diesen Gesetzentwurf aufnimmt und ihn zu der Befassung im Parlament führt. Nun wird immer wieder die Frage

(Zwischenruf Abg. Wucherpfennig, CDU: Es gab wesentliche Änderungen!)

jetzt lassen Sie mich mal bitte ausreden – gestellt: Wie ist das mit den kommunalen Spitzenverbänden?

(Unruhe CDU, DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Anderer Ge- setzentwurf, Frau Ministerin!)

Wenn Sie dann fertig sind, sage ich Ihnen das.

Ich bitte mal um etwas mehr Aufmerksamkeit für die Rednerin! Jeder kann sich noch zu Wort melden, wenn er mag. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Im November 2013 gab es den ersten Kabinettsdurchgang des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes. 52 Einrichtungen, Verbände und Interessenvertretungen wurden damals angehört. Die beiden kommunalen Spitzenverbände haben aus ihrer

(Abg. Dr. Voigt)

Position als kommunale Arbeitgeber Stellung genommen. Berücksichtigt wurden nun im neuen Gesetzentwurf die Positionen der kommunalen Spitzenverbände wie zum Beispiel hinsichtlich der Auszubildendenregelung, die nur noch drei statt fünf Freistellungstage pro Jahr in Anspruch nehmen dürfen, oder die Übertragbarkeit des Freistellungsanspruchs an bestimmte Voraussetzungen knüpft. Das ist in das Gesetz aufgenommen worden und wir haben diese automatische Übertragbarkeit gar nicht geregelt, sondern bestimmte Voraussetzungen dafür ins Gesetz geschrieben. Vor diesem Hintergrund – ich könnte weitere Dinge aufführen – hätten wir noch einmal angehört, wenn es zur Verschlechterung von Bedingungen geführt hätte. Das ist aber nicht notwendig. Es ist einfach nicht notwendig, weil wir den Gesetzentwurf der alten Regierung überarbeitet haben. Nun nehmen Sie doch bitte einmal zur Kenntnis, dass wir damit eine Arbeitsweise fortgeführt haben, die Sie seit den 90erJahren immer wieder praktiziert haben.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Nein!)

Vor diesem Hintergrund werden Ihre wiederholten „Nichtwahrheiten“ auch durch die Wiederholung nicht wahrer.

(Beifall DIE LINKE)

Es gibt eine Wortmeldung des Abgeordneten Fiedler, allerdings ist die Redezeit der Fraktion erschöpft.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Och, schade!)

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Bil- dungsurlaub für alle!)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ihr könnt mir ja was abgeben. 1 Minute oder so!)

(Heiterkeit DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass ich jetzt zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung komme. Beantragt worden ist die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.

Ich frage: Wer ist für die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport? Vielen Dank. Gegenstimmen? Bei einer Reihe von Gegenstimmen aus der AfD-Fraktion mit großer Mehrheit angenommen.

Wer ist für die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft? Vielen Dank. Gegenstimmen? Bei den Gegenstimmen aus den Reihen der AfD mit großer Mehrheit angenommen.

Wer ist für die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz? Gegenstimmen? Danke schön. Enthaltungen? Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Mit einer Reihe von Enthaltungen aus den Koalitionsfraktion und den Stimmen der CDU-Fraktion sowie Gegenstimmen aus der AfD ist dieser Gesetzentwurf überwiesen.

Wir kommen damit zur Abstimmung über die Federführung. Ich gehe davon aus – weil es nicht direkt beantragt wurde –, dass der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport federführend sein soll. Wer ist dafür, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei Enthaltungen aus der AfD-Fraktion mit großer Mehrheit angenommen. Vielen Dank.

Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

a) Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2012 Antrag der Landesregierung - Drucksache 5/6973 dazu: Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 5/6972

dazu: Unterrichtung durch den Thüringer Rechnungshof - Drucksache 5/8022

dazu: Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksachen 6/19 und 6/100

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/392

b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2012 Antrag des Thüringer Rechnungshofs - Drucksache 5/6980 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/393

Das Wort hat Herr Abgeordneter Reinholz aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Gäste auf

(Ministerin Dr. Klaubert)

der Tribüne, ich will es vorwegschicken: Es wird jetzt ein bisschen juristisch-technisch. Aber man kann das nachher natürlich im Protokoll nachlesen.

Gemäß § 67 Abs. 3 der Geschäftsordnung sind die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2012 in der Drucksache 5/6972, der Antrag der Landesregierung in der Drucksache 5/6973, der Jahresbericht 2014 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2012 in der Drucksache 5/8022 sowie die Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2014 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushaltsund Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2012 in der Drucksache 6/19 vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag der Landesregierung in der Drucksache 5/6973 zusammen mit der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2012 in der Drucksache 5/6972, dem Jahresbericht 2014 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2012 in der Drucksache 5/8022 sowie der Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2014 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2012 in der Drucksache 6/19 in seiner 3. Sitzung am 20. Februar 2015 und seiner 4. Sitzung am 20. März 2015 beraten. Schwerpunkte der Beratung waren bezüglich der Haushaltsrechnung die Kreditaufnahme sowie die Personalausgaben unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung der Ausgaben zur Beamtenversorgung sowie des Stellenabbaukonzepts und bezüglich der Haushalts- und Wirtschaftsführung, der krankheitsbedingte Ausfall von Beschäftigten in der Thüringer Landesverwaltung, externe Beratungsleistungen am Universitätsklinikum Jena, die Förderung von staatlich anerkannten Verbraucherinsolvenzberatungsstellen, die Förderung der ländlichen Entwicklung und der Spielbankbetrieb in Thüringen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag, der Landesregierung gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 114 der Thüringer Landeshaushaltsordnung Entlastung zu erteilen. Weiterhin wird dem Landtag empfohlen, von der Unterrichtung durch den Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2014 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2012 – Drucksachen 5/8022 und 6/19 – Kenntnis zu nehmen sowie der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellungen und Forderungen in Abschnitt II zuzustimmen.

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag über das hiernach Veranlasste zu den vorgegebenen Terminen zu berichten.

Zur Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2012, meine Damen und Herren, gemäß § 67 Abs. 3 der Geschäftsordnung sind der Antrag des Thüringer Rechnungshofs in der Drucksache 5/6980 sowie die Rechnung über den Haushalt des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2012 in der Vorlage 5/4154 vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag des Thüringer Rechnungshofs in der Drucksache 5/6980 zusammen mit der Rechnung über den Haushalt des Thüringer Rechnungshofs für das Jahr 2012 in der Vorlage 5/4154 in seiner 3. Sitzung am 20. Februar 2015 und in seiner 4. Sitzung am 20. März 2015 beraten. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag, dem Thüringer Rechnungshof nach § 101 der Thüringer Landeshaushaltsordnung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 zu erteilen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Reinholz. Ich eröffne nun die gemeinsame Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Dirk Adams für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht um die Entlastung der Landesregierung und um den Bericht des Landesrechnungshofs. Natürlich zuerst der Dank an den Präsidenten – mit der Bitte, ihn auch an Ihre Mitarbeiter weiterzugeben – für Ihre Prüfungs- und Beratungstätigkeit auch in diesem Jahr. Die Fälle, in denen die Verwaltungen den Anliegen oder den Bemerkungen des Landesrechnungshofs entsprochen haben, zeigen, wie hilfreich das ist und wie gern auch diese Hinweise angenommen werden und wie wichtig Ihre Hinweise dazu sind. Dank sei damit auch gesagt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien, die sich mit ihrer guten Arbeit hier auch stellen. Fehler passieren und es darf nicht gewertet werden, dass dieser Bericht des Präsidenten ein Bericht ist, der sagt: Ihr dürft diese Fehler nicht mehr machen. Sondern es ist ein Bericht, der sagt: Ihr müsst diese Fehler erkennen, deshalb haben wir sie auch aufgeschrieben, und müsst versuchen, sie im Grunde demnächst zu lösen. Was man auch nicht vergessen darf, gerade auch in den Bemerkungen zum Teil B, Teil B, der Teil, wo die Landesregierung sagt, das sehen wir aber nicht so wie der Landesrechnungshof, da sind zum Teil Dinge angenommen worden und zum Teil eben nicht an

(Abg. Reinholz)

genommen worden und die landen damit im Teil B, meine sehr verehrten Damen und Herren.