Protocol of the Session on October 14, 2014

(Alterspräsidentin Holzapfel)

Dieses Thema muss uns selbst dann weiter beschäftigen, wenn die Arbeit der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse beendet und die strafrechtlichen Urteile gefallen sind. Auch wenn die Zahl der Täter klein sein mag, es ist keine Episode im Sinne einer landesgeschichtlichen Fußnote. Die stete Erinnerung ist auch hier Prävention gegen diesen Ungeist und seine furchtbaren Folgen.

(Beifall im Hause)

Das gilt - und der Kontext ist meines Erachtens unübersehbar - insbesondere auch für den Holocaust und alle Formen des in neuer Form erscheinenden Antisemitismus. Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, ihres Glaubens oder ihrer sexuellen Orientierung haben in Thüringen keinen Platz.

(Beifall im Hause)

Das ist zwar für anständige Menschen selbstverständlich, aber es muss angesichts bestimmter Erscheinungen, bestimmter Redebeiträge und auch Übergriffe immer wieder öffentlich und auch unmissverständlich gesagt werden. Darüber müssen wir uns hier im Landtag über die Fraktionen hinweg stets einig sein. Was bei uns Platz hat, sind Freiheit, Toleranz und Weltoffenheit.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade in diesen Tagen wird uns bewusst, der demokratische Freistaat Thüringen ist nicht denkbar ohne jene mutigen Frauen und Männer, die vor 25 Jahren eine Revolution in diesem Teil Deutschlands begannen oder wie es der Alterspräsident Siegfried Geißler von der damaligen Fraktion Neues Forum/Grüne/ Demokratie Jetzt in der konstituierenden Sitzung des nach 1990 ersten frei gewählten Thüringer Landtags vor fast auf den Tag genau 24 Jahren formulierte: Es war eine Gruppe Menschen, „die gegen jede Indoktrination mit öffentlichem Schweigen, gegen Gewalt der Machthaber mit brennenden Kerzen anging und die bereit war, für ihre ethische und politische Überzeugung jahrelang Schikanen, Verhöre, Pressionen und Inhaftierungen auf sich zu nehmen.“

Meine Damen und Herren, ich bin der erste Präsident dieses Landtags, der damals noch nicht erwachsen war. Zur Zeit der dramatischen Ereignisse war ich 13 Jahre alt. Das ist ein Alter, in dem manche sich erstmals für Politik interessieren. Bei mir war das so. Im Rückblick von 25 Jahren bin ich voller Bewunderung für den Mut der Menschen, die den friedlichen Wandel vorbereitet und auch eingeleitet haben, und den Mut der Demonstranten im Herbst 1989. Die nahezu flächendeckenden Demonstrationen in der DDR, auch in den ehemaligen Bezirken Erfurt, Gera und Suhl, waren das Auflehnen gegen eine Diktatur, die nur durch die Verweigerung elementarer Menschen- und Grundrechte existieren konnte. Es gab keine freien Wahlen, kei

ne Gewaltenteilung, keine Informationsfreiheit - dafür massenhafte Bespitzelung und Unterdrückung. Das war nichts, womit die Menschen leben wollten. Augenfälligster Beweis für den Diktaturcharakter der DDR war die Verweigerung der Freizügigkeit und das Einsperren Oppositioneller. Das Regime hat Müttern die Kinder weggenommen, Kinder in Heime gesperrt, Familien vorsätzlich zerstört, ja, Menschen entführt und ermordet. Dieses Unrecht wurde vorsätzlich und systematisch begangen zur Macht- und Existenzsicherung des SED-Staates. Richtig ist: Auch in einem Rechtsstaat kann Unrecht geschehen, in einer Diktatur aber hat Unrecht System. Die DDR war ein Unrechtsstaat.

(Beifall CDU, SPD, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wer das bestreitet oder diese Tatsache relativiert, beleidigt die Opfer dieser Diktatur, er beleidigt die Bürgerrechtler, die den demokratischen Wandel eingeleitet haben, und ebenso die Menschen von heute, die nicht bereit sind, die damalige Zeit durch eine Parteibrille zu sehen. Im Grunde hat, wer das bestreitet, den fundamentalen Unterschied zwischen freiheitlicher Demokratie und Diktatur nicht verstanden. Dennoch: Der Begriff Unrechtsstaat hat nichts mit der Lebensleistung der Menschen zu tun. Die Menschen haben unter schwierigen Bedingungen gearbeitet, etwas geleistet, sie haben ihr Leben so gestaltet, wie es die Spielräume erlaubten; sie hatten ihr privates Leben, haben gelacht und geweint, wie wir heute.

Vor 25 Jahren befand sich unser heruntergewirtschaftetes Land im Aufbruch und heute können wir stolz sein auf ein modernes, starkes Thüringen, das eine beeindruckende wirtschaftliche, soziale und auch kulturelle Leistungsbilanz aufweist. Wir haben gemeinsam viel erreicht, viel gearbeitet, von Eisenach bis Altenburg, vom Kyffhäuser bis zur Heldburg, von Gotha bis Weimar und von Erfurt bis Jena. Nicht alles ist ideal gelungen, aber das ist nur menschlich. Was bleibt, ist der Ansporn. Denn trotz der immensen Aufbauleistungen, auf die wir Thüringerinnen und Thüringer stolz sein können, stehen wir vor großen Herausforderungen, auch in den nächsten Jahren. Bei allem, was wir beginnen oder bereits betreiben, wir werden uns des demografischen Wandels und seiner sehr konkreten Folgen bewusst sein müssen. Es ist uns moralisch nicht erlaubt, ein Leben zu leben, dessen Kosten kommende Generationen zu tragen haben werden. Das gilt es nicht nur zu sagen, sondern dieser Feststellung muss bei allen Projekten, die wir im Blick haben oder die wir vorschlagen, Rechnung getragen werden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir müssen dazu kommen, nicht nur einen Haushaltsvorbehalt zu akzeptieren, sondern auch einen finanziellen Generationenvorbehalt. So wie ich un

(Präsident Carius)

sere Aufgabe sehe und verstehe, ist es an uns, dazu beizutragen, dass die Dinge besser werden, die noch nicht den berechtigten Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger entsprechen. Das ist unsere Herausforderung, über die wir am Ende der Legislaturperiode Rechenschaft abzulegen haben. Es ist keine leichte Aufgabe.

Und, meine Damen und Herren, ich will auch auf einen anderen Punkt zu sprechen kommen. Die künftige Landesregierung, wie auch immer sie aussehen mag, wird aller Voraussicht nach nur die Stimmen von etwas mehr als einem Viertel der Wahlberechtigten in Thüringen hinter sich haben. Auch wenn eine geringe Wahlbeteiligung sich nicht auf Thüringen beschränkt, ist das, glaube ich, ein alarmierender Zustand. Das wird kein Demokrat in diesem Hause anders sehen können. Denn uns muss bewusst sein, auch die politische Legitimierung der Arbeit unseres Landtags steht in einem Zusammenhang mit der Wahlbeteiligung. Sie liegt damit in der Verantwortung von uns Politikern. Ausschließliches parteipolitisches Reden und Handeln findet wenig positive Reaktionen bei den Wählern. Politisches Handeln muss mehr sein als die Summe bloßer Interessenpolitik. Wie uns die geringe Wahlbeteiligung zeigt, wirkt die reine parteipolitische Nabelschau abschreckend und die Ideologisierung von Politik ist meist nichts anderes als eine Tabuisierung von Problemen.

Meine Damen und Herren, dem in Erfurt geborenen Soziologen Max Weber verdanken wir die Unterscheidung zwischen Verantwortungs- und Gesinnungsethik. Danach kann man sich als Politiker nicht auf die eigene Gesinnung verlassen, sondern muss sich in der Politik auf ein Durchdenken politischer Entscheidungen von deren Folgen her einlassen, wobei man den genauen Weg der Folgen nicht kennt, sondern ihn unter Risiken abschätzen muss. Politik so zu betreiben bedeutet also immer, einen Weg der Ungewissheit zu beschreiten. Politik kann ohne diese Verantwortungsethik nicht funktionieren. Das sollte uns gerade in Zeiten so knapper Mehrheiten bewusst sein. Wir brauchen daher ein Parlament der politischen Klugheit, nicht ein Parlament, das unreflektiert der Durchsetzung politischer Parteiprogramme dient, sondern ein Parlament, das zum Wohle unseres Landes diskutiert, debattiert und natürlich auch handelt. Das erwarten die Wählerinnen und Wähler von uns, das ist unser Auftrag.

Wir müssen uns, meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang daher auch die Frage gefallen lassen, ob das Erscheinungsbild des Parlaments nicht auch ein Grund für die erschreckend niedrige Wahlbeteiligung ist. Und mehr noch: Wenn wir ehrlich zueinander sind, dann dürfte die Verkürzung mancher Debatten sicherlich keinen Qualitätsverlust darstellen.

(Beifall CDU, SPD)

Und noch grundsätzlicher: Nicht nur wegen des demografischen Wandels darf eine Verkleinerung des Landtags kein Tabu sein.

(Beifall AfD)

Ich plädiere für eine Verkleinerung bei gleichzeitiger Stärkung der Abgeordneten, insbesondere der qualifizierten und wissenschaftlichen Zuarbeit. Wir brauchen im und für den Landtag noch mehr Bürgernähe. Hier wurde in der letzten Legislaturperiode schon viel erreicht. Die Alterspräsidentin hat das alles dargestellt. Viele Initiativen und Ansätze sind noch denkbar. Insbesondere möchte ich mit den Kollegen und Kolleginnen auch darüber diskutieren, wie wir noch intensiver auch junge Menschen für die Demokratie und demokratisches Engagement gewinnen können. Wir sollten uns dabei auch nicht scheuen, den Rat von Lehrerinnen und Lehrern einzuholen und diese Frage nicht nur über ihre Köpfe hinweg zu diskutieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen noch einmal herzlich für das mir entgegengebrachte Vertrauen. Ich freue mich auf eine sehr spannende und gewiss streitbare, in jedem Fall aber vertrauensvolle Zusammenarbeit in den kommenden Jahren. Wir haben in der Vergangenheit auch in diesem Hause viel erreicht. Große Aufgaben liegen noch vor uns. Der Thüringer Landtag muss dabei immer ein Ort des freien Wortes sein, ein Ort der Verantwortung zum Wohle unseres Freistaats, wie es auch in der Präambel unserer Verfassung bestimmt ist. Dieser Anspruch soll unser Handeln leiten. Uns allen wünsche ich dabei viel Erfolg und Gottes Segen. Vielen Dank.

(Beifall im Hause)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf damit diesen Tagesordnungspunkt schließen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6

Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3

Wünscht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort zur Begründung? Dann erteile ich Ihnen hiermit das Wort, Frau Astrid Rothe-Beinlich. Ich eröffne die Aussprache.

Sehr geehrter Herr Präsident Carius, auch im Namen meiner Fraktion zunächst noch einmal herzlichen Dank für Ihre einführenden Worte und herzlichen Glückwunsch zur Wahl als Landtagspräsident. Wir wünschen Ihnen für dieses Amt ein gutes Händchen.

(Präsident Carius)

(Beifall im Hause)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, warum am Beginn einer Legislatur eine solche Debatte? Worum geht es uns eigentlich? Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat den Antrag gestellt, die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags zu ändern. Unser Ziel ist es, dass im Präsidium des Thüringer Landtags tatsächlich alle im Thüringer Landtag vertretenen Fraktionen repräsentiert sind. Leitend war für uns auch der Gedanke - deswegen habe ich mich sehr gefreut, Herr Carius, dass Sie diesen in Ihrer Rede aufgegriffen haben - von Verantwortungsethik. Verantwortungsethik bedeutet für uns, dass alle an der Verantwortung teilhaben. Die Bürgerinnen und Bürger haben diesen Landtag so gewählt, wie er jetzt hier zusammengekommen ist. 91 Abgeordnete in fünf verschiedenen Fraktionen. Wir sind der festen Überzeugung, dass es die politische und demokratische Kultur unseres Landtags stärkt, wenn im Präsidium des Landtags alle Fraktionen mit je einem Vertreter oder einer Vertreterin tatsächlich repräsentiert sind.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben selbstverständlich auch vorgeschlagen so sind die Gegebenheiten und auch die demokratischen Gepflogenheiten -, dass die stärkste Fraktion den Präsidenten oder die Präsidentin stellt. Genauso ist es jetzt auch. Die Frage ist nur: Warum halten wir an einer Geschäftsordnung fest, die im Moment vorsieht, dass es nur zwei weitere Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten gibt? Alle wissen, dass es in der 5. Legislatur eine Ausnahmeregelung gegeben hat - nach § 120 unserer Geschäftsordnung ist dies möglich -, eine Ausnahmeregelung, die für die Fraktion der FDP und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bedeutet hat, dass dankenswerterweise, so muss man das sagen, die Fraktion der FDP einen Sitz im Präsidium aufgrund des Verzichts der CDU an dieser Stelle bekommen hat, und für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das betraf meine Person, gab es einen Platz aufgrund des Verzichts der Fraktion DIE LINKE auf einen Sitz im Präsidium. Wir haben schon zu Beginn der 5. Legislatur genau diese Geschäftsordnungsänderung, die wir jetzt noch einmal oder erneut beantragen, hier vorgetragen. Unsere Auffassung ist, dass tatsächlich alle gleichberechtigt vertreten sein sollten und dass dies auch den Wählerinnenwillen am besten mit abbildet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben das in unserer Fraktion sehr intensiv und durchaus auch kontrovers diskutiert, weil es immer wieder Bedenken gibt, dass gegebenenfalls auch Kräfte in einen Landtag gewählt werden, die man vielleicht an der einen oder anderen Stelle nicht vertreten sehen möchte. 25 Jahre nach der friedlichen Revolution bin ich sehr dankbar, frei wählen zu können und zu dürfen. Freie Wahlen war eine unserer Hauptfor

derungen, als wir damals auf die Straße gingen. 25 Jahre nach der friedlichen Revolution wurde gewählt und streiten wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN überzeugt für Demokratie im Sinne von echter Teilhabe auf Augenhöhe. Deswegen haben wir diesen Antrag gestellt, denn wir sind davon überzeugt, dass man der Demokratie einen Bärendienst erweist, wenn man sie mit undemokratischen Vorgaben beschränkt. Der heutige Gottesdienst vor der Konstituierung des Landtags hatte einen schönen Leitspruch, er lautete: „Gott hat uns nicht gegeben den Geist der Furcht, sondern der Kraft, der Liebe und der Besonnenheit.“ Und vorgetragen wurde, dass dieses letzte Wort auch übersetzt wird mit „Selbstüberwindung“. Ich glaube, es geht in der Tat manchmal darum, sich selbst zu überwinden, um allen zu mehr Gestaltungskraft zu verhelfen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben selbstverständlich gleichzeitig beantragt, über das Abgeordnetengesetz ganz neu nachzudenken, denn das war auch ein beliebtes Thema, über das öffentlich diskutiert wurde, dass es hier auch um Geld für diejenigen geht, die Verantwortung tragen. Wir wollen das Abgeordnetengesetz sehr grundsätzlich reformieren. Auch das haben wir deutlich gemacht in unserem Antrag.

(Beifall AfD)

Geben Sie sich einen Ruck! Dieser Landtag besteht aus fünf Fraktionen. Ob oder wie diese Fraktionen von ihrem Recht Gebrauch machen, einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin zu entsenden, ist den Fraktionen selbst überlassen. Aber haben Sie Mut und tragen Sie dem Rechnung, wie wir hier tatsächlich auch sitzen, nämlich mit fünf Fraktionen, um Politik zu gestalten und im Präsidium auch im überparteilichen Sinne. Denn, wie Herr Carius eben sagte, eine reine parteipolitische Nabelschau wirkt abschreckend. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Astrid Rothe-Beinlich. Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich frage noch mal in die Runde. Doch! Bitte, Herr Blechschmidt.

Herr Präsident, natürlich auch namens meiner Fraktion und persönlich alles Gute für das Amt und fünf Jahre ein gutes Händchen.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Geschäftsordnung ist jener Rahmen, der nicht nur die organisatorischen Voraussetzungen für handlungsfähige Strukturen vorgibt, sondern ist auch jene Leitlinie, die den gegenseitigen

(Abg. Rothe-Beinlich)

Umgang miteinander vorgibt. Sie gilt für uns alle. Der ehemalige Direktor des Thüringer Landtags, Herr Dr. Linck, hat in diesem Zusammenhang einmal beschrieben: „Die Geschäftsordnung eines Parlaments ist das Fundament, das einerseits die existenzielle Voraussetzung für die parlamentarische Arbeit darstellt und andererseits dabei das Mehrheitsprinzip stützt und die Minderheitenrechte besonders würdigt und heraushebt.“

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dr. Linck weiter: „Sie“ - die Geschäftsordnung - „gilt für alle und sollte bei Veränderungen von allen getragen werden.“

Mit Fug und Recht darf ich sagen, dass in den zurückliegenden Tagen mit Blick auf diesen Rahmen, auf Gewichtigkeit, Effizienz, Demokratie und auch Sparsamkeit nach großer Gemeinsamkeit gesucht wurde. Dafür möchte ich allen Beteiligten danken. Sie wurde nicht gefunden, aber das ist auch nicht dramatisch. Um noch einmal Dr. Linck in seiner mitunter verblüffenden Klarheit und Deutlichkeit zu Wort kommen zu lassen: „Wenn keine Einigung, dann eben Geschäftsordnung.“ Diesem Gedanken schließen wir uns an und lehnen den Antrag ab.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Danke, Herr Blechschmidt. Jetzt schaue ich noch einmal in die Runde. Weitere Wortmeldungen? Bitte, Herr Höcke.

Sehr geehrter Herr Präsident Carius, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin der erste AfD-Abgeordnete, der hier heute stehen und für die neue Fraktion im Thüringer Landtag reden darf. Das erfüllt mich mit einem großen Glücksgefühl und mit großem Stolz. Das möchte ich einfach vorwegsagen.