Protocol of the Session on September 21, 2012

Nicht umsonst haben wir, meine Damen und Herren, uns für kostenlosen Internetzugang, besonders im öffentlichen Raum, stark gemacht und dies auch zum Teil durchgesetzt. Egal, ob es in Schulen oder Hochschulen, Bibliotheken, Bürgerinformationsstellen oder Rathäusern war, der Zugang zum Internet ist von wachsender Bedeutung, ist fast in allen Lebensbereichen sichtbar: Arbeitssuche, Kommunikation per E-Mail, soziale Netzwerke, Behörden, Freizeit und Urlaub. Dies alles ist mittlerweile nicht nur eine Notwendigkeit, sondern fast schon eine Selbstverständlichkeit geworden.

Nun, meine Damen und Herren, stellen wir fest, die technische Entwicklung geht weiter. Wir sprechen heute über WLAN-Netze und selbst unsere Tagesordnung wird dieser Tatsache durch zwei bzw. drei Anträge gerecht. Vielerorts in Städten und Regionen und zu vielen Ereignissen werden heute niederschwellige Angebote, wird kostenloses WLAN

bereitgestellt. Rückblickend auf ein Highlight des Sommers, die Olympischen Spiele 2012, wurde den Bürgerinnen und Bürgern, Touristinnen und Touristen in London ein stadtweites, kostenloses WLAN angeboten. Selbst der Koalitionsvertrag, so wie wir es in der Begründung unseres Antrags festgehalten haben, in Berlin zwischen SPD und CDU sieht so ein stadtweites, kostenloses WLAN vor. Das ist gut.

(Beifall DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, wir sollten uns mit in die erste Reihe dieser Entwicklung begeben und mit der Schaffung eines freien WLAN-Netzes in Thüringen, das die Zugangsgerechtigkeit fördert, ein gutes Beispiel für Teilhabe, Partizipation sowie mehr soziale Gerechtigkeit geben. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat das Wort Abgeordneter Dr. Mario Voigt von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, Breitband und Bratwurst, WLAN und Wartburg, in Thüringen gehören natürlich moderne Technologien und Innovationen zusammen und genau aus dem Grund begrüßen wir auch das gemeinsame Nachdenken über die Fragestellung, wie wir auch diesen Informations- und High-Tech-Standort Thüringen weiterentwickeln können.

Wir erleben, dass es gerade bei der Breitbandausstattung in unserem Land sehr große Unterschiede gibt, also der Zugang zu schnellem Internet. Auf der einen Seite haben wir Orte, wo mittlerweile schon Hochgeschwindigkeitsnetze da sind, z.B. in Erfurt, einer der ganz seltenen VDSL-Hubs in Deutschland. Wir haben aber auch Regionen in Thüringen, die mit schnellem Internet noch fast gar nicht versorgt sind. Insofern ist natürlich die strategische Fragestellung, mit der man sich auseinandersetzen muss: Wie können wir es auf der einen Seite quasi in zwei Geschwindigkeiten entwickeln, Ausbau zu stärken, aber gleichzeitig auch den Aufbau im ländlichen Raum zu befördern? Die Landesregierung hat hier wirklich mit sehr intensiven Maßnahmen dafür gesorgt, dass schnelles Internet auch in den ländlichen Raum kommt und das trotz sich verändernder technologischer Angebote. Sie haben ja vorhin das iPhone 5 erwähnt, dort wird zum ersten Mal LTE 4 aufgeschaltet. Das heißt, eine wirkliche Hochgeschwindigkeit, die auch eine breite Netzabdeckung hat, bisher in Deutschland erst in 100 Städten, wird aber noch mehr ausgerollt, bietet auch für das iPhone 5 erst mal zumindest nur die Telekom an, aber insofern erleben wir, dass tech

(Präsidentin Diezel)

nologische Entwicklungen wirklich sehr schnell und rasant voranschreiten.

Die Frage, die Sie aufwerfen mit der digitalen Spaltung, ist natürlich in der Tat eine mehrdimensionale, nämlich nicht nur zwischen arm und reich, sondern auch zwischen unterschiedlichen Altersgruppen. Aber was ist auch hier die schnellstwachsende Gruppe derjenigen, die ins Internet gehen, das sind die sogenannten Silver Surfer. Das würde bei Ihnen auch passen, Herr Blechschmidt, aber ich wollte es jetzt nicht unbedingt an Sie adressieren.

(Heiterkeit im Hause)

Sehen Sie es mir nach, das hatte ich mir nicht aufgeschrieben, insofern sollte das kein Angriff sein.

Diese Gruppe wächst am schnellsten und daran spüren wir, dass eine ungemeine Geschwindigkeit auch im Nachholprozess bestimmter sozialer Gruppen da ist, auch ins Netz zu gehen. Die Frage, mit der wir uns beschäftigen müssen: Kann es staatlich sinnvoll sein - das ist ja Ihr Antrag -, öffentlich zugängliche Netze zur Verfügung zu stellen für diejenigen, die selber kein Internet für sich zu Hause vorhalten? Das ist ja mehr oder weniger der Ansatz. Sie wollen ja in fünf Kommunen probehalber, allein staatlich finanziert, und davon zwei im ländlichen Raum, so eine Art Pilotprojekt über 24 Monate fahren. Ich will gestehen, dass wir bei diesem Thema WLAN und öffentliche WLAN-Netze auch innerhalb der Union herzhafte Debatten führen darüber, wie man das staatlich ausrichten kann. Es gibt ja Beispiele, Sie haben London genannt, für Deutschland gilt Stuttgart als Vorreiter in dem Bereich, die auch versuchen, als kommunale Anbieter eine Infrastruktur vorzuhalten. Nur wenn man sich das genauer anschaut, sieht man zum Beispiel, dass es in Stuttgart eine Initiative gibt und auch in London, die nicht rein kommunal finanziert ist, sondern die aber das Ihr Antrag: kommunale oder staatliche Finanzierung - haben beispielsweise in London eine eigene Company gegründet, heißt „The Cloud“ und verbinden quasi all die Netzwerkpunkte, die es in der Stadt gibt, zu einem große Netz, wo man permanente Verfügbarkeit hat. Das ist natürlich für Touristen interessant, ist in Ihrem Sinne auch für Leute, die weniger Zugang zum Internet haben, spannend.

Wenn wir gerade im Angesicht der Digitalisierung der gesellschaftlichen Angebote, also was ich heutzutage alles an Bürgerservices - wir haben hier schon häufiger darüber diskutiert - abrufen kann, ist es durchaus verlockend. Gleichzeitig muss man sich aber mindestens zwei Fragen stellen. Erstens: Wer finanziert das auf Dauer? Denn es ist nicht kostenlos zu haben und Sie können auch nicht ausschließen, dass Leute, die zu Hause die Files, die verboten sind, sich nicht herunterladen wollen, dann in ein öffentliches Netz gehen. Das diskutieren wir heute noch mal, die Fragestellung von Stö

rerhaftung. Sie haben eine Rechtssicherheitsfrage, die Sie klären müssen, und Sie haben zweitens eine Frage der Finanzierbarkeit. Wenn ich das in einer Zusammenschau sehe, vertritt meine Fraktion die Position, dass wir eher mit den privaten Anbietern darüber sprechen sollten, wie wir in Thüringen eine Strategie hinbekommen, die auch offene WLAN-Netze sicherstellt, vielleicht auch nur für einen temporären Zeitpunkt, weil ich glaube, was nichts kostet, ist an der Stelle auch nichts wert. Insofern kann man sagen, eine Stunde frei zum Beispiel in den inneren Städten.

Wenn Sie nach Jena fahren, die Universität - und dass sie sich das auf die Fahnen geschrieben haben, fand ich eine äußerst mutige Nummer -, dass die Universität ein WLAN-Netz eingerichtet hat, was mittlerweile über fast die ganze Innenstadt reicht, weil es so stark ist. Insofern sehen Sie da auch Zugangspunkte. Meine Fraktion lehnt deswegen Ihren Antrag ab, weil wir glauben, dass es nicht finanzierbar ist, auf lange Sicht auch nicht ratsam, das anzubieten, sondern eher die Frage zu stellen, wie können wir mit den privaten Anbietern, die da sind sei es Telekom, sei es Vodafone, sei es O2 oder eben auch andere Funk- oder Freianbieter -, darüber sprechen, wie wir WLAN-Netze in den Städten etablieren können. Auch da darf man sich keine Illusionen vormachen. Wir müssen, was das Thema schnelles Internet im ländlichen Raum angeht, weniger über WLAN-Netze reden als vielmehr über schnelle ausgebaute Leitungen. Deswegen lehnen wir den Antrag ab, stehen der Initiative aber generell sympathisch gegenüber, zu sagen, wie können wir digitale Spaltung vermeiden. Schönen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Carsten Meyer.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, wir werden heute hier keine Rede hören, die grundsätzlich etwas gegen die Absicht des Antrags hat, nämlich dafür zu sorgen, dass eine technische Infrastruktur in Thüringen flächendeckend verfügbar ist, in diesem Fall also Internetzugang. Insofern kann ich die Vorrede von Herrn Voigt verstehen. Nur, wir sind ähnlich wie die CDU und vermutlich andere Fraktionen in diesem Haus der Ansicht, dass die Umsetzung auf diese Art und Weise nicht funktioniert. Ich will einige Aspekte noch mal aufgreifen, die Herr Voigt gerade genannt hat, die auch mich skeptisch sein lassen, ob dieser Antrag gut gemeint ist und mit der richtigen Absicht dann eine gute Umsetzung macht.

(Abg. Dr. Voigt)

Das erste Thema ist schon die Frage der technischen Umsetzung, flächendeckend für Thüringen. Wir lassen jetzt mal wirklich den ländlichen Raum, den nicht bewohnten Raum, völlig außen vor (was durchaus kritisch ist, weil auch ein Berggasthof bei- spielsweise WLAN haben müsste und warum das öffentlich dargestellt werden soll, erklärt sich nicht unbedingt). Sie haben in Ihrem Antrag geschrieben, in zwei Städten und Kommunen und da an den Plätzen und öffentlichen Einrichtungen. Wo sich Menschen treffen, die den Bedarf an WLAN haben, ist nicht immer ein öffentlicher Platz oder eine öffentliche Einrichtung. Es kann zum Beispiel auch eine private Einrichtung sein, die so etwas nicht anbietet. Ich will mal ein Beispiel sagen.

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Min- destens, Herr Meyer, mindestens!)

Ja, das ist richtig. Aber warum wir dann zum Beispiel als Staat sagen sollten, wir sorgen auch dafür, dass im egapark - das ist nämlich formal gesehen eine private Einrichtung der Stadt - oder in einem privaten Einkaufszentrum WLAN vorhanden ist. Lange Rede kurzer Sinn: Das ist alles nicht durchdacht. Vernünftigerweise nimmt man die WLANNetze, die da sind. Dazu kommen wir heute noch.

Das einzige vernünftige Thema in diesem Fall - da bin ich mal liberal, klingt ein bisschen komisch, aber es ist so -, das kann die Privatwirtschaft tatsächlich besser, die hat nämlich ein Interesse daran. Und wenn wir denen ermöglichen, dass die Störerhaftung nicht mehr da ist, dann haben wir schlagartig überall in Thüringen und wahrscheinlich sogar flächendeckend und auf jeden Fall sehr viel schneller flächendeckend, als wenn es irgendeine - entschuldigen Sie bitte, immerhin ist noch eine Ministerin anwesend, Entschuldigung, das nehme ich zurück, zwei Minister sind anwesend - Behörde macht. Allein die Vorstellung, wie lange die Umsetzung mit Richtlinien und Verordnungen dauert, das wage ich mir gar nicht auszumalen. Bis dahin gibt es sicherlich zwei neue Technologien, die man dann anwenden könnte. Abgesehen davon haben wir kein Geld. Es tut mir leid, das sagen zu müssen, aber wir werden in die Haushaltsberatungen gehen und da werden wir alle miteinander wieder über das Thema reden. Wir sollten kein Geld für etwas ausgeben, was in diesem konkreten Fall Private nicht nur können, sondern sogar wollen. Wir wissen von Tausenden von Leuten, die ihre WLAN-Netze gern öffnen wollten, wenn sie die rechtlichen Möglichkeiten dafür hätten. Dass wir das gemeinsam hinbekommen, können wir dann im übernächsten Tagesordnungspunkt diskutieren. Das wichtigste Ziel, für das auch öffentliches Geld ausgegeben werden muss - Herr Carius ist anwesend, danke -, ist das Thema flächendeckend Breitbandangebote zu machen. Flächendeckend heißt in diesem Fall nicht nur ländlicher Raum, sondern Vororte der Städte oder dieses besonders dramatische Thema der Neubaugebiete,

die mit den Split-Routern auf einmal das Problem haben, dass jeder Zweite keinen Internetzugang bekommen kann, eine sehr dramatische Entwicklung, wo wir wahrscheinlich öffentlich eingreifen müssen. Diese Sachen sind auf jeden Fall jeden Euro wert, aber nicht die Bereitstellung von flächendeckendem WLAN auf diese Art und Weise. Wir werden diese Initiative der LINKEN also nicht unterstützen.

Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat Abgeordneter Wolfgang Lemb das Wort.

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Nix Neues.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Tat, es gibt nicht viel Neues, weil das, was meine beiden Vorredner gesagt haben, können ich und meine Fraktion auch zum größten Teil teilen. Ich will nur eine Vorbemerkung machen in Richtung des Silver Surfer. Die Frage eines kostenlosen öffentlichen WLAN zur sozialen Frage in Thüringen zu erklären, das ist etwas zu fett aufgetragen. Ich glaube, dass es eine Reihe von anderen sozialen Herausforderungen in Thüringen gibt, die Finanzmittel der öffentlichen Hand bedürfen. Diese sind weitaus wichtiger als die Frage des öffentlichen WLAN-Zugangs.

Sie haben in dem Antrag und auch in der Begründung auf den Koalitionsvertrag in Berlin Bezug genommen. Die Begründung Ihres Antrags ist ja weitestgehend identisch mit einem Antrag, der in Hamburg eingereicht worden ist. Insofern will ich zunächst einmal feststellen, dass die Ausgangsvoraussetzungen für eine solche Initiative in einem Stadtstaat wie Hamburg oder auch in Berlin völlig andere sind als in einem Flächenland wie Thüringen. Insofern ist das, glaube ich, nicht zu vergleichen und auch nicht die Bezugnahme, dazu hat aber mein Kollege Voigt schon einiges gesagt. Die Olympischen Spiele und das, was dort in London geschaffen worden ist, sind in keiner Weise mit dem vergleichbar, was wir hier in Thüringen an Voraussetzungen haben. Der Punkt, um den es geht, ist, man muss sich, glaube ich, für den Weg entscheiden. Wir haben uns für den Weg entschieden - das ist in vielerlei Hinsicht auch völlig richtig -, für einen flächendeckenden Ausbau der Breitbandversorgung zu sorgen. Die Landesregierung investiert auch mithilfe der EFRE-Mittel eine Vielzahl von Millionen, insgesamt 12 Mio., zum flächendeckenden Ausbau eines schnellen Internetzugangs. Insofern ist das der richtige Weg, auch im Hinblick auf die schon angesprochene Frage, dass wir dieses durchaus mit den entsprechenden Betreibern entwickeln wollen. Wenn wir hier öffentlich finanziert

(Abg. Meyer)

ein kostenloses WLAN-Netz zur Verfügung stellen würden, dann würden wir diese Initiativen konterkarieren. Das kann weder in unserem Interesse noch im öffentlichen Interesse noch im wirtschaftspolitischen Interesse sein.

Abschließend will ich darauf hinweisen, dass es im Moment heftige Diskussionen und umstrittene Fragen bezüglich der gesundheitspolitischen Auswirkungen - Stichwort Elektrosmog und vieles andere mehr - gibt, wo es auch in der Wissenschaft eine heftige Diskussion darum gibt, inwieweit diese Frage möglicherweise auch zu gesundheitlichen Einschränkungen führt.

Abschließend will ich darauf verweisen, dass wir in den Tagesordnungspunkten 26 und 31 und dem damit verbundenen Änderungsantrag über eine wichtige Kernfrage zu reden haben, die zunächst einmal geklärt werden sollte, nämlich die Einschränkung des Haftungsrisikos. Insofern bitte ich auch namens meiner Fraktion, diesen Antrag abzulehnen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank. Für die Fraktion DIE LINKE hat Frau Abgeordnete König das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe immer noch Zuschauer oben auf der Tribüne und auch die Zuhörerinnen und Zuhörer im Live-Stream, ich habe von Ihnen, insbesondere von Herrn Voigt, eigentlich gerade kein Gegenargument gehört.

(Beifall Abg. Berninger, DIE LINKE)

Das einzige Argument, was ich gehört habe, war die Frage nach der Finanzierung. Ja, die Frage nach der Finanzierung steht natürlich, aber unser Antrag schließt nicht aus, dass sich die Landesregierung ähnlich wie der Berliner Senat möglicherweise private Investoren mit sucht oder Werbepartner sucht oder, oder, die dieses Modellprojekt mitfinanzieren könnten. Das heißt, die Finanzierung könnte möglicherweise geklärt werden. Dazu sagen wir auch, es soll erst einmal ein Konzept entwickelt werden, es soll ein Vorschlag unterbreitet werden, wie denn dieses Modellprojekt in fünf Thüringer Kommunen möglich wäre. Das zuerst, ansonsten, muss ich ehrlich gestehen, die Rede von Herrn Voigt hätte eigentlich auch eine Rede für unseren Antrag sein können, denn er hat genau die richtigen Fragen gestellt und er sagt auch, wir müssen gemeinsam nachdenken, wie wir mit dem Breitbandausbau, wie wir mit einer möglichen digitalen Spaltung und Ähnlichem mehr umgehen. Ja, dem können wir zustimmen und genau wegen der Gefahr

einer digitalen Spaltung, bei der es übrigens von uns aus gesehen nicht um arm und reich geht und nicht darum, wer zu Hause Internet hat und welche Verbindung und, und, und. Genau deswegen haben wir unter anderem diesen Antrag, aber auch unseren unter TOP 31 eingebrachten Antrag zum Thema Störerhaftung eingebracht.

Herr Lemb, Sie reden davon, dass es Gesundheitsgefährdung gibt. Ich zähle Ihnen mal auf, was es noch alles an Gesundheitsgefährdung gibt und dann unterhalten wir uns darüber, ob wir dort möglicherweise auch über neue Einschränkungen reden müssen. Ich rede nur vom Autoverkehr. Wollen wir jetzt Autos abschaffen, weil es Unfälle gibt, weil es Tote gibt und weil die Abgase die Umwelt verpesten? Das ist doch alles kein Argument. Ehrlich gesagt, mir fehlen insbesondere auf der SPD-Seite und das war gerade sehr schön zu merken, wer sich inhaltlich mit dem ganzen Thema schon einmal beschäftigt hat und wer eben nicht - wirklich die Sachargumente. Grundsätzlich frage ich, wo bleibt denn Ihr Mut? Was hindert Sie denn daran, es zu probieren, ein solches Modellprojekt hier in Thüringen umzusetzen?

Vielleicht ganz kurz, warum wir überhaupt diesen Antrag eingebracht haben.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das wäre nicht schlecht.)

Uns geht es darum, dass wir der zunehmenden Bedeutung sowohl von transportablen internetfähigen Geräten als auch von den damit einhergehenden Bedeutungen von beispielsweise Apps, die mittlerweile höchstwahrscheinlich jeder auf seinem Handy je nach Anbieter installiert hat, gerecht werden. Das ist in einigen Teilen, insbesondere im ländlichen Raum in Thüringen nicht möglich. Ich weiß nicht, ob Sie schon mal im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt unterwegs waren. Wenn Sie dort überhaupt Netz haben, können Sie sich glücklich fühlen. Da ist natürlich der Breitbandausbau eine Grundlage und eine Grundvoraussetzung, aber da sind wir auch der Meinung, muss es eine Möglichkeit geben, das Ganze öffentlich mitzufinanzieren, dass man, wenn man unterwegs ist, die Variante weiterhin hat, zu kommunizieren.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Sie können ja auch mal mit den Leuten reden.)

Frau Abgeordnete König, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Lemb?

Gestatte ich.

(Abg. Lemb)

Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Auch noch mal Bezug nehmend auf die Begründung in Ihrem Antrag: Sind Sie denn wirklich der Auffassung, dass ein kostenloser WLAN-Zugang eine Kernaufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge ist?