Protocol of the Session on July 20, 2012

Der Ausgangspunkt für diesen Tagesordnungspunkt liegt in dieser 5. Legislatur. Es war ein Antrag der LINKEN „UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen wirksam und zeitnah in Thüringen umsetzen!“. Dieser wurde am 09.12.2009 hier im Hause beraten. Eine Forderung aus diesem Antrag war die Erarbeitung eines Landesaktionsplans für Thüringen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte behinderter Menschen auf Landesebene. Am 26. Februar 2010 wurde dieser Antrag durch die Mehrheit hier im Hause mit der Begründung abgelehnt, ein Maßnahmeplan für Thüringen sollte erst nach dem Erstellen eines nationalen Aktionsplans geschehen. Es gab einen Alternativantrag der CDU- und der SPD-Fraktion und den Beschluss darüber in Drucksache 5/538, dem Landtag in dieser Legislaturperiode einen Behindertenbericht vorzulegen und diesen so zu strukturieren, dass die Schwerpunkte des nationalen Aktionsplans und der Maßnahmen für Thüringen, die Thüringer Landesregierung, Berücksichtigung finden. Im Juni 2010 fand die erste Fachkonferenz im Thüringer Landtag mit der Errichtung von neun Arbeitsgruppen, die ressortübergreifend gearbeitet haben, statt. Dort gab es schwerpunktmäßig die Erarbeitung von Vorschlägen für den Thüringer Maßnahmeplan in den Handlungsfeldern der UN-Behindertenrechtskonvention. Im Januar 2011 wurden die Ergebnisse der Arbeitsgruppen auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit beziehungsweise des Landesbehindertenbeauftragten veröffentlicht. Am 31. März 2011 fanden hier im Thüringer Landtag die zweite Fachkonferenz und die Diskussion zu den Ergebnissen zu den Maßnahmen statt. Es gab eine Prüfung durch die einzelnen Ressorts der Landesregierung und die Erarbeitung eines ersten Entwurfs des Thüringer Maßnahmeplans. Das Ganze hat ein Jahr lang gedauert. Im April dieses Jahres gab es die Einbringung im Kabinett, den Beschluss und die Internetseiten des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit, die dort auch seitdem abrufbar sind. Die Vorstellung des Maßnahmeplans fand am 13. Juli, also genau heute vor einer Woche, hier im Hause statt und wurde auch mit großem Interesse von den Behindertenverbänden und der Öffentlichkeit aufgenommen.

Noch ganz kurz zu dem Antrag. Wir wollten dies ganz gern bevor der Maßnahmeplan vorgestellt wurde hier im Landtag thematisieren. Deshalb haben wir diesen Antrag im Juni 2012 eingebracht, nun sind wir eine Woche nach der Einbringung des Maßnahmeplans dran, aber das Thema ist ja nach wie vor hochaktuell. Ich wünsche uns eine gute und konstruktive Beratung verbunden mit der Hoffnung, dass diese in den Ausschüssen fortgeführt wird. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich eröffne die Aussprache und rufe für die CDUFraktion den Abgeordneten Grob auf.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Abgeordnete, gut gewollt ist nicht immer gut getan. Sich für alle Menschen in unserem Land einzusetzen, das sollte unsere Aufgabe sein. So ist es natürlich gutzuheißen, wenn sich die Fraktion DIE LINKE mit der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen beschäftigt und sich dafür einsetzen will. Jedoch völlig überflüssig ist der von Ihnen gestellte Antrag, den Thüringer Maßnahmeplan zur UN-Behindertenrechtskonvention durch Landtagsbeschluss zur umfassenden Handlungsgrundlage machen zu wollen, denn damit kommen Sie eigentlich viel zu spät. Ein Beschluss des Landtags ist unnötig, weil der Thüringer Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 24. April 2012 vom Kabinett verabschiedet und veröffentlicht wurde und damit jetzt bindende Handlungsgrundlage der Landesregierung ist. Was sollen wir da als Abgeordnete noch beschließen?

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Genau, die Regierung macht es schon.)

Es brauchen auch von uns keine Änderungs- und Ergänzungsvorschläge mehr gemacht werden, weil dies schon längst passiert ist. Über anderthalb Jahre wurde unter Einbeziehung aller wichtigen und betroffenen Akteure der Maßnahmeplan erarbeitet. Der Thüringer Maßnahmeplan braucht auch nicht dem Landtag zugeleitet werden, da er uns Abgeordneten schon bekannt ist. Es wurde in neun Arbeitsgruppen beraten, diskutiert und erörtert. Es gab umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten aller Fraktionen zum Thüringer Maßnahmeplan. Alle im Landtag sitzenden Parteien, ebenso die betroffenen Verbände und Vereinigungen, waren eingeladen, zum vorliegenden Maßnahmeplan beizutragen. Die Historie dazu, das Ergebnis der neun Arbeitsgruppen ist nach wie vor im Internet unter www.thueringen.de bzw. beim Ministerium für Soziales, Familie

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

und Gesundheit abrufbar. Damit wird im Übrigen Ihrer Forderung nach mehr Transparenz längst entsprochen. Ich erachte folglich den Antrag der Fraktion DIE LINKE als völlig unnötig, vielmehr sehe ich hier den Versuch, sich durch puren Aktionismus Aufmerksamkeit verschaffen zu wollen, deshalb wird meine Fraktion diesen Antrag ablehnen.

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Das verwundert mich aber jetzt.)

Lassen Sie mich noch einmal klarstellen, dass ich es ausdrücklich schätze, wenn man sich für die Belange benachteiligter oder behinderter Menschen einsetzt. Dies sollte auch für jeden ein Anliegen sein. Es gibt in Thüringen über 700.000 ehrenamtlich tätige Menschen, die sich selbstlos für das Gemeinwohl einsetzen. Vor Kurzem durfte ich anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Thüringer Ehrenamtsstiftung wieder Menschen erleben, die einen wertvollen Beitrag für dieses Land leisten. Das ist die Art von Engagement, die wir brauchen.

Lassen Sie uns als Abgeordnete die Umsetzung des Thüringer Maßnahmeplans sehr aufmerksam und kritisch verfolgen. Freilich sollten wir ihn von Zeit zu Zeit einer Kontrolle unterziehen und gegebenenfalls anpassen. Zunächst sollte dem Maßnahmeplan Zeit zugestanden werden, damit er überhaupt seine Wirkung entfalten kann. Die CDU-Fraktion lehnt den Antrag der Fraktion DIE LINKE ab. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die FDP-Fraktion hat Abgeordneter Koppe das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Deutschland leben rund 8,7 Mio. Menschen mit Behinderungen. Das sind 8,7 Mio. Bürgerinnen und Bürger, die aus unserer Sicht in die Mitte der Gesellschaft gehören. Sie gehören nicht an den Rand und sie brauchen auch keine Sonderwelten in Bildung, Arbeit oder Wohnen.

(Beifall FDP)

Genau dies ist auch der Ansatz der UN-Behindertenrechtskonvention, die dafür den Begriff „Inklusion“ verwendet. Vielleicht noch mal kurz zur Erklärung: „Inklusion“ bedeutet, dass die Gesellschaft Rahmenbedingungen zu schaffen hat, die notwendig sind, damit Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Teilhabe verwirklichen können. Mit dem vorgelegten Maßnahmeplan hat Thüringen aus unserer Sicht hierbei den ersten Schritt hin zu mehr Selbst-, Mitbestimmung und Teilhabe beschritten. Thüringen knüpft somit am nationalen Aktionsplan

der Bundesregierung an, was wir natürlich sehr begrüßen.

Meine Damen und Herren, bei der Erarbeitung des Maßnahmeplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention haben sich - und das haben wir auch schon gehört - viele Verbände beteiligt. Dem Grundsatz der Beteiligung also, nicht über uns, sondern mit uns, ist damit Rechnung getragen worden. Ich danke an diesem Platz noch mal allen, die sich bei der Entstehung beteiligt haben und die auch unzählige Anregungen in den Prozess eingebracht haben.

(Beifall FDP)

Alles in allem ist Deutschland und auch der Freistaat Thüringen auf einem guten und richtigen Weg. Die Politik hat den Anstoß gegeben, aber was jetzt folgen muss, ist aus unserer Sicht eine breite gesellschaftliche Diskussion. Denn nur dann können wir das, was in den Maßnahmeplan eingeflossen ist, mit Leben erfüllen und wirkliche Teilhabe für Menschen mit Behinderung verwirklichen.

(Beifall FDP)

Aber, und jetzt komme ich zum „Aber“, jetzt ganz konkret zu dem hier uns vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE. Ich sage es gleich vorweg, wir werden und können Ihrem Antrag so nicht zustimmen.

Punkt 1 Ihres Antrags, das hat mein Vorredner schon kurz bemerkt, ist bereits erledigt, weil der Maßnahmeplan allen Abgeordneten im April zugeleitet worden ist.

In Ihrem Punkt 2 kann man sicherlich darüber diskutieren, ob die Landesregierung in einem zeitlich angemessenen Abstand über die Erfüllung oder die Umsetzung des Maßnahmeplans berichten soll oder nicht.

Punkt 4 halte ich auch für überzogen, weil der Landtag einen Beschluss gefasst hat, der ist hier auch schon mal genannt worden, Drucksache 5/538, wonach die Landesregierung dem Landtag bis zum Ende der Legislatur einen Bericht erstattet. Ich gehe davon aus, dass sich die Landesregierung an den im Landtag gefassten Beschluss hält, und daher halte ich auch den Punkt 4 für überflüssig.

Was aber aus unserer Sicht nicht geht, ist der Punkt 3. Sie sprechen in diesem davon, in den Haushaltsentwürfen 2013 und 2014 die zur Umsetzung erforderlichen finanziellen Mittel und Personalstellen einzuplanen. Wenn ich jetzt mal in den im April vorgestellten Maßnahmeplan schaue und z.B. die Gebiete Arbeit und Beschäftigung, Bauen, Wohnen, Mobilität oder Bildung und Ausbildung anschaue, kann man sich ungefähr ausmalen, welche Kosten hier auf den Thüringer Landeshaushalt zukämen. Ich sage es Ihnen auch ganz ehrlich, das

(Abg. Grob)

wäre in Ihrer geforderten Frist überhaupt nicht leistbar und ich glaube, das wissen Sie auch.

(Beifall FDP)

Viel mehr braucht die Umsetzung der Agenda realistisch betrachtet viele Jahre, und wird daher auch nicht nur die aktuelle Landesregierung, sondern auch noch folgende Landesregierungen beschäftigen. Ich glaube, auch das ist Ihnen bewusst.

Summa summarum, dem hehren Ziel Ihres Antrags kann ich schon sehr gut folgen. Jedoch, die in Ihrem Antrag geforderten Punkte zur Umsetzung halten wir nicht für durchsetzbar und werden daher Ihren Antrag ablehnen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Künast das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE und besonders dessen Begründung suggerieren, der Prozess der Erarbeitung des Thüringer Maßnahmeplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sei nicht transparent gewesen. Das finde ich sehr unverfroren, so etwas überhaupt zu behaupten. Es wird der Eindruck erweckt, als hätten alle Beteiligten nicht richtig und nicht sinnvoll gearbeitet. Damit werden die Ergebnisse der langwierigen Verhandlungen und Beratungen infrage gestellt. Dagegen verwahren wir uns entschieden.

Denn, meine Damen und Herren und liebe Frau Stange, wir wissen doch, wie der Maßnahmeplan erarbeitet wurde. Ministerin Taubert hat die Hysterie - Entschuldigung - Historie des Maßnahmeplans am vergangenen Freitag bei der Präsentation des Maßnahmeplans im Thüringer Landtag noch einmal sehr genau nachgezeichnet. Die Treffen der Arbeitsgruppen, die Fachforen, die Anhörungen und die Möglichkeiten aller Fraktionen zur Stellungnahme, das war doch kein undurchsichtiger Prozess, an dessen Ende den Verbänden, Beteiligten und uns durch das Sozialministerium etwas übergestülpt wurde. Die Vorschläge der Arbeitsgruppen lagen den Verbänden und auch den Landtagsfraktionen vor und sie sollten alle dazu Stellung nehmen. Ich fand dies demokratisch und transparent. Auch ist der Maßnahmeplan, wie Sie selbst in Ihrem Antrag bemerken, seit geraumer Zeit im Internet auf der Website des Sozialministeriums zu finden. Jedem Interessierten steht er also seit Langem zur Verfügung.

Der Maßnahmeplan wurde von Betroffenen, Verbänden, Wissenschaftlern, den Thüringer Ministerien und Vertretern der Fraktionen erarbeitet. Dass

dabei einige der Ergebnisse nur der kleinste gemeinsame Nenner sind, liegt in der Natur der Sache. Sicher ist es auch für einige enttäuschend, dass nicht jeder Maßnahmevorschlag aufgenommen werden konnte oder nicht im gewünschten Umfang oder für den gewünschten Zeitraum. Aber, meine Damen und Herren, das ist auch Demokratie, das Finden von Kompromissen und Lösungen, die für alle tragbar und akzeptabel sind. Und Sie wollen das nun wieder infrage stellen ohne Rücksicht auf die Konsequenzen?

Meine Damen und Herren, Thüringen ist eines der ersten Länder, das einen solchen Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeitet hat. Es ist ein ambitionierter Plan, auf den alle Beteiligten stolz sein können. Deshalb sage ich Ihnen, hören Sie auf, die Ergebnisse kleinzureden und den Erarbeitungs- und Aushandlungsprozess zu diskutieren, denn damit erwecken Sie den Eindruck, Sie würden den Plan nur um der puren Kritik willen und mit fadenscheinigen Argumenten kritisieren.

Meine Damen und Herren, der Antrag der LINKEN fordert, den Maßnahmeplan zur Handlungsgrundlage für die behinderten- bzw. gleichstellungspolitischen Aktivitäten in Thüringen zu machen. Aber ich versichere Ihnen, auch dieser Forderung bedarf es nicht. Der Maßnahmeplan ist Handlungsgrundlage und er wurde nicht zum Selbstzweck geschrieben. Er nennt eben konkrete Zeiträume, während die jeweiligen Maßnahmen begonnen und umgesetzt werden sollen. Die Thüringer Ministerien haben hier ihre Verantwortungsbereiche deutlich aufgezeigt und Zeitschienen häufig mit Jahreszahlen sogar benannt. Dies wurde nicht als Beschäftigungstherapie der Arbeitsgruppen, Verbände, Betroffenen oder Ministerien getan. Es wurde getan, um zu eruieren, welche Handlungsbedarfe bestehen, wie zu Handeln ist und bis wann dies geschehen kann und auch muss. Nun wollen wir an der Umsetzung des Maßnahmeplans auch arbeiten.

Meine Damen und Herren, wir haben in diesem Plenum bereits den gemeinsamen - und ich bin froh, dass alle Fraktionen das getragen haben - Antrag mit dem Titel „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Thüringer Schulwesen“ behandelt. Der Maßnahmeplan ist hierfür eine Grundlage und dies verdeutlicht, dass er ernst genommen und umgesetzt wird. Es ist nicht zielführend, neuerliche Diskussionen zu führen über Gründe, warum dieser oder jener Vorschlag nicht aufgenommen worden ist. Wir sollten stattdessen daran arbeiten, die 285 aufgenommenen Maßnahmen umzusetzen und den Plan mit Leben zu erfüllen. Ihn nach einiger Zeit zu evaluieren, wie Sie in Ihrem Antrag fordern, ist sicher sinnvoll, aber allein dieser Punkt Ihres Antrags rechtfertigt noch keine Annahme. Wir werden diesen Antrag deswegen ablehnen. Danke.

(Abg. Koppe)

(Beifall SPD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, Inklusion ist in der Tat ein ganz wichtiges Thema und Frau Künast hat eben darauf verwiesen, dass wir ja gestern in selten großer Einigkeit - von allen Fraktionen getragen - einen Antrag zur Inklusion im Thüringer Schulwesen verabschiedet haben, und das war auch gut so.

Nichtsdestotrotz ist damit noch lange nicht alles getan. Und in diesem Sinne möchte ich mich zunächst einmal bei der Fraktion DIE LINKE dafür bedanken, dass sie diesen Antrag eingebracht hat, denn - das will ich sehr deutlich sagen - Inklusion ist zwar derzeit in aller Munde, aber noch lange nicht in allen Köpfen und schon gar nicht in allen Handlungsstrategien,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

geschweige denn in routiniertes Handeln umgesetzt. Menschen mit Behinderung erfahren in ihrem Alltags- und Berufsleben ganz regelmäßig tagtäglich Diskriminierung und Benachteiligung, und das in vielen Fragen, die hier eben schon zur Sprache kamen.

Ja, es gibt einen Maßnahmeplan in Thüringen. Aber, liebe Frau Künast, allein sind wir damit mitnichten. In Berlin, ich will nur einige Beispiele nennen, gibt es selbstverständlich auch einen Maßnahmeplan. Auch in Bayern gibt es einen solchen und in Rheinland-Pfalz gibt es diesen sogar für die kommunale Ebene mit ganz konkreten Handlungsanweisungen. Insofern sind wir auf einem guten Weg. Das möchte aber auch sein, wenn wir uns vor Augen führen, dass die UN-Konvention ja nicht ganz plötzlich über uns gekommen ist, sondern bereits seit dem 26. März 2009 verbindlich für Gesamtdeutschland gilt

(Beifall DIE LINKE)

und Menschen mit Behinderung die universellen Menschenrechte zusichert, die ihnen selbstverständlich auch zustehen.