Das alles muss in die Debatte eingebracht werden, das alles muss ständig diskutiert werden, um Recht vernünftig fortentwickeln zu können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme damit ganz kurz zu den Entschließungsanträgen, Alternativanträgen und zurückgezogenen Entschließungsanträgen, die hier sind. Wir werden als BÜNDNISGRÜNE allem zustimmen, das ganz klar sagt, dieses Meldegesetz, das am 28.06. im Bundestag beschlossen wurde und am 27.06. eine Beschlussempfehlung bekommen hatte, darf so den Bundesrat nicht passieren.
Wir brauchen eine neue Regelung speziell für den § 44 Abs. 1. Ich würde die Antragsteller bitten - und jetzt muss ich, glaube ich, in Richtung CDU und SPD schauen -, diesen Antrag redaktionell noch mal zu verändern, weil Sie reden immer von einem Beschluss des Bundestages vom 27.06. Ich habe versucht, das deutlich zu machen, es ist eine Beschlussempfehlung vom 27., der Beschluss wurde aber am 28. gefasst, so dass wir da präzise bleiben können, also dass wir beim Datum einfach aus der 7 eine 8 machen, dann gibt es auch die Zustimmung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Vielen Dank.
Mir liegen jetzt seitens der Abgeordneten keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Für die Landesregierung Herr Innenminister, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Antrag der Fraktion DIE LINKE, zeitnahe und wirksame Konsequenzen aus dem Neunten Tätigkeitsbericht 2010/2011 des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz notwendig, zielt darauf ab, das im Thüringer Datenschutzgesetz vorgesehene gesetzliche Verfahren zu unterlaufen. Ich darf vorab kurz dieses gesetzmäßig vorgesehene Verfahren erneut skizzieren. Die Berichtspflicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz gegenüber dem Landtag und der Landesregierung ist in § 40 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes geregelt.
§ 40 Abs. 1 Satz 3 Thüringer Datenschutzgesetz schreibt vor, dass die Ministerpräsidentin eine Stellungnahme der Landesregierung zu dem Bericht herbeiführt und diese innerhalb von drei Monaten dem Landtag vorlegt. Der Neunte Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz wur
de der Landesregierung mit Schreiben vom 8. Juni 2012 übersandt, die Frist zur Stellungnahme der Landesregierung nach § 40 Abs. 1 Satz 3 Thüringer Datenschutzgesetz läuft demnach bis Anfang September 2012. Diesen zeitlichen Vorgaben entsprechend wird die Landesregierung unter der Federführung des Innenministeriums eine umfassende Stellungnahme zum Neunten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz erarbeiten. Die Stellungnahme wird dem Landtag selbstverständlich fristgerecht vorgelegt werden. Die Notwendigkeit eines Vorgriffs, wie er in dem Antrag enthalten ist, vermag ich daher nicht zu erkennen. Gleichwohl möchte ich in Anbetracht des vorliegenden Antrags zu ausgewählten Punkten einige kurze inhaltliche Anmerkungen machen, ohne der Stellungnahme der Landesregierung jedoch im Übrigen vorzugreifen.
Erstens: Zu der Forderung nach umfassender Modernisierung des Thüringer Datenschutzrechts möchte ich anmerken, dass mit dem Gesetz zur Änderung des Thüringer Datenschutzgesetzes und anderer Vorschriften vom 30. November 2011 bereits eine umfangreiche Novellierung und Modernisierung vorgenommen wurde. Dies gilt z.B. auch für die geforderte Verankerung des Prinzips der Datensparsamkeit. Dieser Grundsatz wurde bereits durch das genannte Änderungsgesetz vom November 2011 ausdrücklich in den § 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes aufgenommen. Bereits an diesem Punkt wird deutlich, dass die Fraktion DIE LINKE offenbar ihren Antrag aus dem Jahre 2010 im Wesentlichen neu aufgelegt hat, ohne die zwischenzeitlich eingetretenen Rechtsänderungen zu beachten. Vor dem Hintergrund des genannten Änderungsgesetzes, das gerade einmal ein halbes Jahr in Kraft ist, sieht die Landesregierung gegenwärtig keinen weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Zweitens: Den Aussagen zum Datenschutz in den Thüringer Kommunen, die einen Schwerpunkt des Achten Tätigkeitsberichtes des Landesdatenschutzbeauftragten bildeten, hat sich die Landesregierung angenommen. Bereits im Dezember 2010 wurde die Thematik im Rahmen einer Besprechung im Thüringer Innenministerium eingehend mit dem Landesdatenschutzbeauftragten und kommunalen Spitzenverbänden erörtert.
Danke schön, Herr Innenminister. Eine Frage: Wenn Sie der Überzeugung sind, dass wir sozusagen unseren Antrag von 2010 ohne die Beachtung neuer Rechtsvorschriften neu aufgelegt haben, aus welchen Gründen kopieren dann die Koalitionsfraktionen unseren Antrag?
Die Koalitionsfraktionen haben Ihren Antrag nicht kopiert, sondern sie haben ihn mit einem besseren Sinn neu aufgelegt.
Dort wurde u.a. vereinbart, dass die kommunalen Spitzenverbände in verstärktem Maße Schulungen zum Thema „Datenschutz“ anbieten sollen. Nach Auskunft des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen wurden und werden tatsächlich auch eine Vielzahl solcher Schulungen durchgeführt. Aber auch im Rahmen der Ausbildung für den gehobenen Dienst an der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung wird jetzt mehr getan, um den jungen Beamten von Beginn an die Grundlagen des Datenschutzes zu vermitteln. Im Übrigen obliegt es aufgrund des verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltungsrechts zunächst den Kommunen, ihre Verwaltungsverfahren so zu gestalten, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen gewahrt werden.
Zusammenfassend ergibt sich aus meinen Ausführungen, dass der vorliegende Antrag nicht nur an dem gesetzlich vorgegebenen Verfahrensweg vorbeigeht, sondern in wesentlichen Punkten auch bereits überholt ist. Die Landesregierung regt daher an, dem Antrag nicht zuzustimmen. Zu den ergänzenden Entschließungsanträgen verweise ich, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die Stellungnahme der Landesregierung in der Aktuellen Stunde am Mittwoch. Wie dort bereits ausgeführt, wird sich die Landesregierung im Rahmen des bevorstehenden Bundesratsverfahrens für eine Korrektur der vorliegenden Fassung des § 44 Abs. 4 des vom Bundestag beschlossenen Bundesmeldegesetzes
einsetzen; Datenschutz hat Vorrang vor kommerziellem Interesse. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich will nur eine infame Unterstellung zurückweisen. DIE LINKE-Fraktion will nicht § 40 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes unterlaufen, wie uns das der Herr Innenminister gerade vorgeworfen hat. Ich habe das auch versucht, in meiner Rede zu erläutern. Wir wollen Qualitätskriterien für die Stellungnahme der Landesregierung mit an die Hand geben. Was ich vorhin vergessen habe zu sagen, wir möchten natürlich unseren Antrag in den zuständigen Ausschüssen weiterberaten. Wir halten den Innenausschuss als auch den Justiz- und Verfassungsausschuss für zuständig.
Jetzt sehe ich keine weiteren Beiträge. Ich schließe jetzt die Aussprache. Wir stimmen zuerst über die Anträge zur Ausschussüberweisung der Drucksache 5/4562 an den Innen- und Justiz- und Verfassungsausschuss ab.
Zuerst Innenausschuss: Wer der Überweisung an den Innenausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Ich frage jetzt nach den Gegenstimmen.
Ich habe gezählt, also 29 haben gegen diese Ausschussüberweisung votiert, 23 für die Ausschussüberweisung. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt worden.
Ich lasse jetzt darüber abstimmen, den Antrag an den Justiz- und Verfassungsausschuss zu überweisen. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion. Es ergibt sich das gleiche Bild wie vorhin, eine Mehrheit hat diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Ich frage trotzdem nach Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es nicht.
Demzufolge stimmen wir nun direkt über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/4562 ab. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt.
Der Entschließungsantrag in Drucksache 5/4680 Neufassung - ist zurückgezogen, so dass wir nun zum Entschließungsantrag in Drucksache 5/4753 Neufassung - kommen. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es hier Gegenstimmen? Es gibt keine. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Dieser Entschließungsantrag ist einstimmig angenommen worden.
Danke, Frau Präsidentin. Ich möchte eine persönliche Erklärung zu meinem Abstimmverhalten geben. Ich habe dem Entschließungsantrag der Regierungskoalition mit Überzeugung zugestimmt, weil ich feststellen muss, dass zu 100 Prozent der Entschließungsantrag der LINKEN übernommen worden ist. Demzufolge kann ich nur sagen, links wirkt - vielen Dank, liebe Koalition.
Thüringer Maßnahmenplan zur Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzen! Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4563
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Gäste, schön wieder hier zu sein und wieder hier vorn zu stehen. Ich möchte nun einen chronologischen Ablauf über den vorliegenden Antrag „Thüringer Maßnahmeplan zur Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzen!“ vornehmen.
Der Ausgangspunkt für diesen Tagesordnungspunkt liegt in dieser 5. Legislatur. Es war ein Antrag der LINKEN „UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen wirksam und zeitnah in Thüringen umsetzen!“. Dieser wurde am 09.12.2009 hier im Hause beraten. Eine Forderung aus diesem Antrag war die Erarbeitung eines Landesaktionsplans für Thüringen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte behinderter Menschen auf Landesebene. Am 26. Februar 2010 wurde dieser Antrag durch die Mehrheit hier im Hause mit der Begründung abgelehnt, ein Maßnahmeplan für Thüringen sollte erst nach dem Erstellen eines nationalen Aktionsplans geschehen. Es gab einen Alternativantrag der CDU- und der SPD-Fraktion und den Beschluss darüber in Drucksache 5/538, dem Landtag in dieser Legislaturperiode einen Behindertenbericht vorzulegen und diesen so zu strukturieren, dass die Schwerpunkte des nationalen Aktionsplans und der Maßnahmen für Thüringen, die Thüringer Landesregierung, Berücksichtigung finden. Im Juni 2010 fand die erste Fachkonferenz im Thüringer Landtag mit der Errichtung von neun Arbeitsgruppen, die ressortübergreifend gearbeitet haben, statt. Dort gab es schwerpunktmäßig die Erarbeitung von Vorschlägen für den Thüringer Maßnahmeplan in den Handlungsfeldern der UN-Behindertenrechtskonvention. Im Januar 2011 wurden die Ergebnisse der Arbeitsgruppen auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit beziehungsweise des Landesbehindertenbeauftragten veröffentlicht. Am 31. März 2011 fanden hier im Thüringer Landtag die zweite Fachkonferenz und die Diskussion zu den Ergebnissen zu den Maßnahmen statt. Es gab eine Prüfung durch die einzelnen Ressorts der Landesregierung und die Erarbeitung eines ersten Entwurfs des Thüringer Maßnahmeplans. Das Ganze hat ein Jahr lang gedauert. Im April dieses Jahres gab es die Einbringung im Kabinett, den Beschluss und die Internetseiten des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit, die dort auch seitdem abrufbar sind. Die Vorstellung des Maßnahmeplans fand am 13. Juli, also genau heute vor einer Woche, hier im Hause statt und wurde auch mit großem Interesse von den Behindertenverbänden und der Öffentlichkeit aufgenommen.