Jawohl, Mitbestimmung und Demokratie kosten auch Geld, das ist nun mal so. Wo ich jetzt ganz erschüttert bin, ist - muss ich auch den Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN sagen -, dass hier ein Generationskonflikt aufgemacht wird, der eigentlich gar nicht vorhanden ist. Hier wird dann diskutiert, die Senioren bekommen eventuell mehr Rechte als die junge Generation und dergleichen mehr. Ich sehe das nicht, weil z.B. - ich sage das auch bewusst - Großeltern wissen genauso oder leisten einen sehr wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf für junge Familien. Das ist ein Zusammenwirken der Generationen. Und die Älteren verfügen über Lebenserfahrung, von der die Jugend Nutzen haben kann.
Zum anderen muss ich sagen, zumindest was die Mitbestimmung der jungen Generation betrifft, mit den Jugendhilfeausschüssen, die beschließende Ausschüsse sind in den kommunalen Organen, da haben wir schon ein Gremium, in dem die Jugend mitbestimmen kann. Das ist ausbaufähig, das will ich überhaupt nicht abstreiten.
Aber auf der Seniorenebene haben wir das noch nicht. Deshalb, wie gesagt, reden Sie in unseren Gesetzentwurf nicht was rein, was nicht drinsteht. Und das, was die Regierung heute vorgelegt hat, ist - forstwirtschaftlich gesprochen - eine dürre Fichte. Danke.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte jetzt nicht noch mal auf die dürre Fichte eingehen, ich weiß auch nicht, wen er da genau gemeint hat, der Kollege Kubitzki. Ich nehme an, er wird sich auf den Gesetzentwurf bezogen haben. Mich haben die wirklich inhaltsschweren und rhetorisch topp vorgetragenen Argumente des Kollegen Gumprecht noch einmal nach vorn getrieben.
Herr Gumprecht, ich scheue ja keine Auseinandersetzung, das wissen Sie, aber ich bin immer der Meinung, man sollte das erstens sachgerecht machen, zweitens sollte man wissen, wovon man redet, und drittens sollte man doch auch so einen gewissen Anstand beibehalten. Wenn Sie hier falsche Darstellungen bringen über ein Geschehen im zuständigen Ausschuss, da ich nicht davon ausgehe, dass alle Kollegen Abgeordneten die Protokolle des Ausschusses auch jedes Mal zur Kenntnis nehmen, dann sei zumindest darauf hingewiesen, dass wir eine sehr, sehr intensive - ich habe das vorhin schon mal gesagt - und auch sehr lebhafte Anhörung im Ausschuss hatten, und dass sich dort ausdrücklich alle auch sehr intensiv daran beteiligt haben. Wenn es Ihnen mal möglich ist, dann können Sie sich mal die Protokolle durchlesen. Ich würde Ihnen nur eines raten, lassen Sie solche falschen Unterstellungen, weil das tut uns nicht gut, das tut Ihnen nicht gut. Lassen Sie uns über das Thema reden, da kann man unterschiedliche Meinungen haben, aber ich fand es mehr als unangemessen, hier so etwas von sich zu geben. Das sind einfach falsche Fakten und das sollten wir uns gar nicht erst angewöhnen.
Wie gesagt, man kann unterschiedlicher Meinung sein, man kann auch unterschiedliche Interessen vertreten, aber nur aufgrund dessen, dass Sie uns inhaltlich meiner Meinung nach hier nicht viel darbieten können, dann zu versuchen, mit rhetorischen Finten und mit Unwahrheiten sich hier interessant zu machen, das finde ich deplatziert und das gehört sich nicht. Vielen Dank.
Frau Ministerin, es drängt Sie, aber wir haben noch eine Wortmeldung von Abgeordneten. Frau Abgeordnete Siegesmund noch mal für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kubitzki, ich wünschte, Sie hätten recht. Ich wünschte, es wäre so, dass in den Kommunen die Jugend ein größeres Mitspracherecht hätte, um ihre Interessen durchzusetzen, das ist aber nicht so. Die Jugendhilfebeiräte, -ausschüsse, die es gibt, da sitzen die Träger drin, die Träger, die darüber entscheiden, wie entsprechend Mittel verwandt werden usw. Da sitzen doch keine Jugendlichen mit am Tisch.
Was Sie meinen, sind Kinder- und Jugendparlamente, Schülerparlamente, das ist etwas anderes. Das ist einfach etwas anderes.
Ich möchte einfach, dass wir das mal schön glattziehen. Wer im Jugendhilfeausschuss ist, der weiß, wer da am Tisch sitzt und wer entscheidet.
Ist es in Apolda anders, Herr Mohring, oder was? Na, dann können Sie ja vorkommen und das mal zitieren, wie viele Jugendliche unter 18 Jahren da in der Regel im Jugendhilfeausschuss mit dabeisitzen, das würde mich mal sehr interessieren. Machen Sie es mal deutlich. Transparenz ist ja nicht das, was die CDU besonders gut kann.
Junge Leute unter 40 oder was? Kommen Sie vor und erzählen Sie, wer bei Ihnen junge Leute sind, das interessiert mich sehr.
Und der zweite Punkt: Es geht doch mitnichten darum, einen Generationenkonflikt aufzumachen. Darum geht es nicht, das soll es auch nicht werden. Sie kennen alle die Schirrmachers dieser Welt, die über das Methusalem-Komplott genau die Debatte auf die falsche Art und Weise genährt haben. Das ist das, was wir nicht wollen, sondern was wir wollen, ist sachlich darüber reden, wie Mitwirkung gestaltet werden kann. Dazu gehört auch, dass man sich vor Augen führt, was es schon gibt und was es nicht gibt. Wie gesagt, im Jugendhilfeausschuss
Vielen Dank. Ich sehe keine Wortmeldung aus den Reihen der Abgeordneten. Frau Ministerin Taubert für die Landesregierung. Bitte, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es interessiert mich jetzt auch, was in Apolda so im Kreistag los ist.
Also grundsätzlich hat Frau Siegesmund recht, im Jugendhilfeausschuss wird darüber beraten, wie Kindern und Jugendlichen bis 27 geholfen werden kann mit Angeboten in ganz unterschiedlicher Art so weit als möglich jetzt mal pauschaliert. Wenn wir das Wahlrecht, das aktive und passive ab 16 mal haben, dann können auch Personen unter 18 Jahren im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Weimarer Land sitzen, bis dahin nicht.
Haben Sie, meine Damen und Herren, Geduld mit dem Gesetz und der Umsetzung. Wir haben in Deutschland kein besseres Seniorenmitwirkungsgesetz.
Es gibt aus den Gegebenheiten heraus nur noch in Mecklenburg-Vorpommern ein Gesetz, das die Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren bestimmt. Aber dort ist das Gesetz sehr intensiv auch auf die damaligen Gegebenheiten zugeschnitten worden. Dass dieses Gesetz dort so gut funktioniert und unseres hier gut funktionieren wird, ist den Seniorinnen und Senioren selbst zuzuschreiben im positiven Sinn, weil sie es heute schon zum Teil ausfüllen und auch weiter ausfüllen werden.
Ich will nur noch mal darauf hinweisen, es ist weder Feigenblatt noch Konfetti, sondern es ist die Möglichkeit, in einer ganz anderen Form sich jetzt einzumischen, und das auf gesetzlicher Grundlage. Ich will neben der Mitwirkung, also dem Anhörungsrecht zu Gesetzen der Landesregierung auch noch mal darauf hinweisen, dass der Landesseniorenrat zukünftig auch die Möglichkeit hat, zu den Gesetzen des Landtags Stellung zu nehmen, etwas, was bisher noch nicht möglich war, weil wir nur ein EV hatten, den wir in dieser Form so nicht angehört
haben, der zwar angeschrieben wurde, von den Fraktionen zum Teil zur Anhörung aufgerufen wurde, aber nicht als reguläres Instrument. Ich denke, das ist eindeutig der Mehrwert des Seniorenmitwirkungsgesetzes. Alle die, die kommunalpolitisch auf dem Weg sind und das seit vielen Jahren mit Herzblut tun, die werden wissen, dass wir auch an der Stelle nicht überziehen sollen, auch bei einer Bevölkerungsgruppe, auch wenn sie noch so aktiv ist und auch wenn sie, das stellt auch keiner von uns in Abrede, sich natürlich um alle Generationen mit kümmert. Natürlich ist es so, Herr Kubitzki, klar denken die Großväter und Großmütter an ihre Enkel,
klar schauen sie sich um und sehen, was zu verbessern ist. Aber trotzdem ist es eine spezielle Altersgruppe.
Ich will zum Dritten nochmals darauf hinweisen, dass der Generationenbeauftragte der Thüringer Landesregierung sich natürlich nicht nur in Berlin rumtreibt, also das kann ich jetzt so nicht feststellen, sondern der wirkt sehr intensiv im Freistaat Thüringen, macht eine gute Arbeit, wie ich finde, ist sehr engagiert und ist natürlich gerade auch um diesen Dialog, den Sie angesprochen haben, nämlich der Generationen, bemüht. Das ist auch nicht immer ganz einfach, weil nicht alle Generationen bereit sind, in diesen Dialog einzutreten. Deswegen wird er auch uns eine Hilfe sein, wenn wir dieses Seniorenmitwirkungsgesetz umsetzen werden. Herzlichen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte gern etwas sagen zur amtierenden Vorsitzenden der GRÜNEN-Fraktion.
Sie haben ja viel mit sich selbst zu tun in diesen Tagen, deswegen fällt es Ihnen vielleicht auch schwer, das Kinder- und Jugendhilferecht in Thüringen richtig zu interpretieren. Deswegen will ich gern noch mal nachhelfen. Ich glaube, in dieser Runde hier im Thüringer Landtag gibt es nicht viele, die in Jugendhilfeausschüssen als Vorsitzende aktiv sind. Ich bin das, mehrmals gewählt seit 1994, und weiß deshalb ganz gut Bescheid um die Rechtslage in
Thüringen. Die Interpretation Ihrer Rechtslage ist falsch, denn die Zusammensetzung der Jugendhilfeausschüsse geht wie folgt in Thüringen: Zwei Drittel werden aus den Kreistagen oder kreisfreien Städten besetzt, vom Kreistag besetzt auf Vorschlag der Fraktionen. Und jetzt kommt der entscheidende Unterschied: Es müssen nicht die Ratsmitglieder sein, die die Fraktionen benennen, sondern es können ausdrücklich auch Jugendliche sein, die außerhalb des Rates nicht gewählt sind, und können in der Jugendhilfeausschussarbeit mitarbeiten.
Das ist der erste Punkt. Und natürlich besetzen das andere Drittel die freien Trägervertreter, die als anerkannte Träger der Jugendhilfe tätig sind. Aber auch die müssen nicht ihre Vorstandsvorsitzenden und ihre Vereinsvorsitzenden hinschicken, sondern können auch jugendliche Vertreter schicken. Die, die Kinder- und Jugendhilfearbeit ernst nehmen und nicht nur hier darüber reden, weil sie meinen mal darüber reden zu müssen, weil sie in der Anhörung nicht mitgemacht haben zu dem Gesetz,