Protocol of the Session on March 22, 2012

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Blechschmidt.

Eine Nachfrage, Sie sagten gerade, das unterliegt dann der jeweiligen Prüfung in Frage 3. Wenn dann entsprechende Schutzgebühren fällig werden, wer prüft das vor Ort?

Ich habe gesagt, das ist eine Frage des Einzelfalles und dass das der Rechtsaufsichtbehörde nicht bekannt ist. Und wenn es einen Prüfungsbedarf gäbe, geben sollte, dann wäre das Sache der Stadt.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär.

Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/4127.

Lärmschutz entlang der A 4 bei Eisenach

Bei einem Besuch von Ministerin Marion Walsmann (CDU) im Eisenacher Ortsteil Neukirchen kündigte die Chefin der Thüringer Staatskanzlei Pilotprojekte für sich selbst finanzierende Schallschutzwände an.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um an den einzelnen Abschnitten vor dem Lärm zu schützen und auf welchen Teilstücken bzw. Autobahnabschnitten sollen diese Maßnahmen begleitend errichtet werden?

2. Wie kann sich dieses Projekt angesichts der Entwicklung des Solarmarktes selbst finanzieren bzw. wer trägt die Kosten für den Grundstückserwerb und die Errichtung der Lärmschutzmaßnahme und welche Mittel sollen zur Verfügung gestellt werden?

3. In welchem Zeitraum soll die Umsetzung dieser Maßnahme zum Schallschutz erfolgen und wann kann mit einer Entlastung der Ortschaften gerechnet werden?

4. Wer ist für die Errichtung dieser Maßnahme zuständig und wer soll diese Anlagen unterhalten?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Wir erleben eine kleine Premiere: Die Staatssekretärin Frau Klaan das erste Mal hier vorn am Mikrofon.

(Beifall im Hause)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete Schubert, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte die Anfrage für die Landesregierung wie folgt beantworten:

Zu Frage 1: Weder das Land noch der Bund planen die Errichtung weiterer über die bereits beim Bau

(Abg. Blechschmidt)

der Hörselbergumfahrung der A 4 planfestgestellten und errichteten Anlagen hinausgehenden Lärmschutzmaßnahmen. Die im Planfeststellungsbeschluss festgesetzten und inzwischen realisierten Lärmschutzanlagen gewährleisten den gesetzlich geforderten Lärmschutz. In den Anliegergemeinden bestehen jedoch die Überlegungen, gemeinsam mit einem privaten Investor zusätzliche Lärmschutzeinrichtungen zu errichten, die mit Photovoltaikanlagen bestückt und so finanziert werden sollen. Grundstücke im Eigentum des Landes und des Bundes sind hiervon nicht betroffen. Gleichwohl sieht die Landesregierung in der Verknüpfung von freiwilligem Lärmschutz und Solarstromgewinnungsanlagen einen positiven Modellcharakter. Dazu wurde von der ThEGA ein Leitfaden erarbeitet, Herr Minister Carius hat bereits in einer der letzten Sitzungen dazu berichtet. Die Landesregierung berät somit alle privaten Vorhabenträger zu Photovoltaikprojekten an Bundesautobahnen auf der Basis dieses Leitfadens.

Zu Frage 2: Zur Frage der Wirtschaftlichkeit und zur Kostentragung der geplanten Investitionen liegen der Landesregierung zu dem hier angesprochenen Vorhaben keine weiteren Informationen vor.

Frage 3 und Frage 4 beantworte ich zusammen: Der Landesregierung ist bekannt, dass ein privater Investor die Errichtung und den Betrieb einer Lärmschutzanlage mit Photovoltaikanlagen plant. Es gab dazu erste Gespräche zwischen meiner Vorgängerin und einem Vorhabenträger. Zum Stand der Planungen und zum Zeitraum der Umsetzung liegen jedoch zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Informationen vor.

Es gibt zunächst eine Nachfrage durch den Abgeordneten Meyer.

Inwieweit können private Investoren oder auch Gemeinden, die sich mit den von Ihnen beschriebenen Vorhaben befassen, auf ein Kataster zugreifen, um Autobahnabschnitte ausfindig zu machen, wo sich so eine Investition lohnt? Hat das Land Thüringen ein Kataster oder ist eins in Vorbereitung, wo man als Privatinvestor auf die Daten zurückgreifen kann, um so was zu planen?

Es gibt ja das Datenschutzrecht, was auch für alle gilt, insofern gibt es auch eine Datenhoheit, die nicht an alle Vorhabenträger weitergegeben werden dürfen. Auf der Basis des Leitfadens ist empfohlen, eine Potenzialanalyse für die Flächen an der Autobahn vorzunehmen. Die Erarbeitung einer Potenzi

alanalyse ist zurzeit in hausinterner Diskussion. Inwieweit eigene Flächen, die an der Autobahn verfügbar und auch geeignet sind, bereitgestellt werden können, dazu kann ich heute noch keine konkreten Aussagen machen. Diese Dinge sind zurzeit in Prüfung. Aber nichtsdestotrotz ist es jedem privaten Grundstückseigentümer, sofern er selbst über die Flächen verfügt, auch die andere Richtung zulässig. Das heißt, Vorhabenträger, die ganz konkrete einzelne Vorhaben für sich planen und in die Landesregierung den Kontakt suchen, werden auf der Basis des Leitfadens auch beraten auf die Realisierbarkeit. Wir verstehen uns an dieser Stelle vielmehr in dem Beratungsdienst, weil gerade das Bauen entlang der Bundesautobahn unterliegt ja vielen gesetzlichen Regelungen und damit auch einem Behördendschungel, wo Vorhabenträger, wenn sie privat investieren wollen, auch unterstützt werden müssen. An dieser Stelle bieten wir unsere Dienstleistungen natürlich auch an.

Ja, das war natürlich eine Nachfrage der Abgeordneten Schubert, aber das ist kein Beinbruch, weil der Herr Meyer jetzt dran ist.

Ja, vielen Dank. Frau Staatssekretärin, tut mir leid, dass ich Sie jetzt mit diesem Thema belästige, aber wenn ich es richtig verstanden habe, sind ja alle planerischen Voraussetzungen für Lärmschutz an der Bundesautobahn erfüllt worden. Was jetzt noch in Rede steht, ist meiner Ansicht nach eine gewerbliche Investitionsmaßnahme. Ich frage, warum Ihr Ministerium antwortet und nicht das Ministerium von Herrn Machnig, denn es handelt sich eindeutig um Energiegewinnungsanlagen zu kommerziellen Zwecken und Inwertsetzung von Flächen für Wohnbauland und dementsprechend meiner Ansicht nach eigentlich nicht um Ihr Ressort. Würden Sie mir da zustimmen?

Es ist eine Zuordnung sowohl in das eine wie in das andere Ressort denkbar. Wir haben die Federführung für diese Antragsbearbeitung aus dem Grund bei uns gesehen, weil es explizit um die Fragen von Standorten an Bundesautobahnen ging, deshalb ist die Federführung bei uns. Generell ist natürlich die Frage der Energiegewinnungsanlagen auch in dem anderen Ressort denkbar.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Meyer.

(Staatssekretärin Klaan)

Was würden Sie bei ähnlichen Maßnahmen an Bundesstraßen zu dem Thema sagen, wer zuständig ist?

Es ist die Frage, ob der unmittelbare Planungskorridor der Bundesstraßen gemeint ist oder ob es außerhalb der Korridore liegt. Liegt es außerhalb der Korridore, dann sage ich auch, dass es das andere Ressort ist, ist es Teil des eigentlichen Bundesstraßenkorridors, dann, denke ich, ist es unser Ressort.

Danke, Frau Staatssekretärin. Wir kommen jetzt zur Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Stange von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4148, vorgetragen von der Abgeordneten Leukefeld.

Genau, Herr Präsident.

Die Fragen scheinen heute alle so wichtig zu sein, dass die Fragesteller gar nicht da sind.

Aber wir springen da gern ein und ich frage zur Max-Zöllner-Stiftung.

Der Vorstand der Max-Zöllner-Stiftung ist momentan besetzt von je einem Vertreter der Vereine und Verbände der Sinnesbehinderten und der Stadt Weimar; der Sitz des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit im Vorstand ist nach wie vor unbesetzt. Aus der Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage „Max-Zöllner-Stiftung“ in Drucksache 5/2661 geht hervor, dass angestrebt war, im ersten Halbjahr 2011 eine Benennung für den vakanten Sitz durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit vorzunehmen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen ist der Vorstandssitz der Stiftung des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit noch unbesetzt?

2. Wann und durch wen wird der Vorstand der Stiftung durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit besetzt?

3. Inwieweit stimmen nach Auffassung der Landesregierung die Projekte der Max-Zöllner-Stiftung, wie z.B. der geplante Neubau einer sonderpädagogischen Einrichtung, mit den Zielen und Absichten des Übereinkommens der Vereinten Nationen über

die Rechte von Menschen mit Behinderungen überein?

Danke schön.

Danke, Frau Abgeordnete. Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit und das macht in diesem Fall Herr Staatssekretär Dr. Schubert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Stange beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Ich möchte im Vorwort ausdrücklich voranstellen, dass gerade diese Stiftung keine Stiftung des Landes oder des öffentlichen Rechts ist. Auskunft und Bericht über Stiftungsangelegenheiten sind daher nur im Rahmen der stiftungsrechtlichen Bestimmung unter Beachtung der privatrechtlichen Struktur möglich. Die Stiftungsaufsicht sieht die Verpflichtung zu strenger Verschwiegenheit.

Namens der Landesregierung beantworte ich nun die einzelnen Anfragen wie folgt:

Zu Frage 1: Bereits in der Antwort zur Mündlichen Anfrage in der Drucksache 5/2661 am 18. Mai 2011 hatte ich ausgeführt, dass die Arbeitsfähigkeit des Vorstandes gegeben ist. Die Vertretung der Stiftung ist nach § 7 Abs. 4 der Satzung durch die zwei vorhandenen Vorstandsmitglieder sichergestellt. Die zunächst beabsichtigte Besetzung des dritten Vorstandssitzes, für den das TMFSG ein Vorschlagsrecht hat, ist bisher gescheitert. Ein Rückgriff auf geeignetes Personal des TMFSG ist aufgrund des hohen zeitlichen Aufwandes für die Stiftungsarbeit nicht möglich. Die dafür erforderlichen Personalressourcen sind innerhalb des TMFSG einfach nicht vorhanden.

Die Interessen unseres Hauses werden zurzeit durch die Vorsitzenden des Stiftungsrates und durch eine Bedienstete unseres Hauses im Stiftungsrat wahrgenommen.

Zu Frage 2: Satzungsgemäß sind die Mitglieder der Stiftungsorgane für vier Jahre bestellt. Im August 2012 läuft die gegenwärtige Amtszeit der Mitglieder des Vorstandes aus. Vorwegnehmende Aussagen bezüglich der zukünftigen Besetzung sind jetzt und aus der heutigen Perspektive nicht möglich.

Zu Frage 3: Wie ich schon ausgeführt habe, ist die Max-Zöllner-Stiftung eine Stiftung bürgerlichen Rechts. Projekte, Ideen, Visionen werden in der Max-Zöllner-Stiftung von den satzungsgemäß legitimierten Gremien entwickelt und beschlossen. Für

eine Bewertung dieser Konzepte durch die Landesregierung sehen wir keine Veranlassung.