Protocol of the Session on March 22, 2012

Ich sehe keine weiteren Redeanmeldungen und schließe die Aussprache zu diesem Gesetzentwurf. Es ist die Überweisung an mehrere Ausschüsse beantragt worden, und zwar, ich möchte mich gern noch einmal rückversichern: Innenausschuss, Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und der Justiz- und Verfassungsausschuss. Mehrere haben von den zuständigen Ausschüssen gesprochen, ich hoffe, dass damit alle Wünsche vereinigt sind.

Jetzt lasse ich zuerst abstimmen zur Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Stimmenthaltungen? Gibt es keine. Eine Mehrheit hat diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wer der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Die gibt es nicht. Eine Mehrheit hat die Ausschussüberweisung auch hier abgelehnt.

Wer der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Jetzt frage ich nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen der SPD-Fraktion und der CDUFraktion. Stimmenthaltungen? Gibt es keine. Eine Mehrheit hat diese Überweisung auch abgelehnt.

Nun kommen wir zur Überweisung an den Justizund Verfassungsausschuss. Wer den Gesetzentwurf an den Justiz- und Verfassungsausschuss überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit ist diese Ausschussüberweisung auch abgelehnt worden.

Ich stelle fest, dass wir keine weiteren Anträge zu behandeln haben. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5.

Ich hatte vorhin einmal bei den Fraktionen nachfragen lassen, ob wir den nächsten Tagesordnungspunkt noch vor der Pause aufrufen. Da ist mir gesagt worden: Nein. Ich hoffe, das ist in Ihrer aller Interessenlage, aber ich weise darauf hin, dass wir um 14.00 Uhr nach der Mittagspause zunächst mit der Fragestunde beginnen und dann erst der Tagesordnungspunkt 6 aufgerufen wird. Wir gehen jetzt in eine Mittagspause bis 14.00 Uhr.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23

Fragestunde

Wir beginnen mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukin von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4081.

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Anfrage:

In der „Ostthüringer Zeitung“ vom 15. Februar 2012 wurde über das Untersagen der Bildung eines Zweckverbandes zwischen Jena und dem SaaleHolzland-Kreis zum zukünftigen Katastrophenschutz für den Jagdbergtunnel durch das Landesverwaltungsamt berichtet. Ursache sei, dass das neue Katastrophenschutzgesetz keine diesbezügliche Kooperation zwischen Gebietsverbänden zulasse. Da der Tunnel für Gefahrguttransporte freigegeben werden soll, ist die Installation einer Brandschutzanlage beabsichtigt. Zudem bezifferte die Landesregierung die Kosten für ein Löschfahr

(Abg. Barth)

zeug und sonstige Ausrüstungen in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Schubert auf mehr als 600.000 €.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Form der Zusammenarbeit empfiehlt die Landesregierung der Stadt Jena und dem SaaleHolzland-Kreis zukünftig bei der Brandbekämpfung?

2. Wer trägt die Kosten für Löschfahrzeuge und sonstige Ausrüstungen, die den Gemeinden Jena und Bucha im Zusammenhang mit dem Jagdbergtunnel in welcher jeweiligen Höhe entstehen?

3. Wer trägt die Kosten für eine notwendige personelle Aufstockung (inklusive Ausbildung) der Jenaer Berufsfeuerwehr für den zusätzlichen Brandschutz im Jagdbergtunnel, insbesondere im Falle der Zulassung von Gefahrguttransporten?

4. Falls ein Landeszuschuss gewährt wird: In welcher Form (Einzelabrechnung, Pauschale, Budget, etc.) wird die finanzielle Unterstützung zur Finanzierung der Mehrkosten für die Feuerwehr Jena im Zusammenhang mit dem Jagdbergtunnel gezahlt?

Besten Dank. Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium, und zwar macht das der Staatssekretär Herr Rieder.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Lukin beantworte ich für die Landesregierung, indem ich zunächst kurz auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Mündlichen Anfrage eingehe.

Bei der Gefahrenabwehr im Tunnel Jagdberg handelt es sich im Regelfall um Maßnahmen des überörtlichen Brandschutzes bzw. der überörtlichen allgemeinen Hilfe unterhalb der Katastrophenschwelle. Sowohl in der allgemeinen Gefahrenabwehr als auch im Katastrophenschutz können die zuständigen kommunalen Aufgabenträger gemäß § 5 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung schließen. Das Gesetz zur Neuregelung des Brand- und Katastrophenschutzes vom Dezember 2006 hat dies für die Landkreise und kreisfreien Städte erst ermöglicht. Auf dieser Grundlage haben die Stadt Jena und der SaaleHolzland-Kreis bereits im März 2009 eine Zweckvereinbarung zur gemeinsamen Erfüllung von Aufgaben im Katastrophenschutz abgeschlossen, die vom Landesverwaltungsamt nicht beanstandet wurde und weiterhin Bestand hat.

Zu Frage 1: Nach § 6 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz haben die Landkreise zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz, in der allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz Alarmund Einsatzpläne aufzustellen und fortzuschreiben, die mit den Alarm- und Einsatzplänen der Gemeinden im Einklang stehen, und diese, soweit erforderlich, mit benachbarten Landkreisen und kreisfreien Städten abzustimmen. Darüber hinaus können die Gemeinden und Landkreise entsprechend § 5 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz die gesetzlichen Aufgaben im Brandschutz, in der allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz nach den Bestimmungen des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit auch gemeinsam erfüllen. Hierfür kommen öffentlich-rechtliche Vereinbarungen bzw. die Bildung von Brandschutzverbänden in Betracht. Welche Form der kommunalen Zusammenarbeit dabei gewählt wird, ist Angelegenheit der Beteiligten.

Zu Frage 2: Nach § 44 Abs. 1 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz trägt jede Körperschaft die Personal- und Sachkosten für die ihr nach dem Gesetz zugewiesenen Aufgaben selbst. Das sind im eigenen Wirkungskreis die Gemeinden für den örtlichen Brandschutz und die örtliche allgemeine Hilfe, die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe und im übertragenen Wirkungskreis die Landkreise und kreisfreien Städte für die Aufgaben des Katastrophenschutzes. Der Freistaat hat bisher alle Gemeinden, deren Feuerwehren für Einsätze in Tunneln vorgesehen sind, durch Übernahme der Kosten für die zusätzliche tunnelspezifische Erstausstattung unterstützt. Dabei handelt es sich um solche Ausrüstungen, die über die nach der Thüringer Feuerwehrorganisationsverordnung vorzuhaltende Mindestausstattung hinausgeht. Danach wird auch beim Tunnel Jagdberg für die Feuerwehren von Bucha und Jena verfahren werden. Die erforderliche Ausstattung wurde zwischen der kreisfreien Stadt Jena und der Gemeinde Bucha, dem Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises und dem Landesverwaltungsamt im Rahmen des Ausschusses Brand- und Katastrophenschutz Tunnel Jagdberg bereits 2010 weitgehend abgestimmt. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich - wie Sie das ja auch schon gesagt haben - auf rund 600.000 €, wovon gut die Hälfte auf ein von der Feuerwehr Bucha zusätzlich benötigtes Einsatzfahrzeug entfällt.

Zu Frage 3: Brandschutz und allgemeine Hilfe sind kommunale Selbstverwaltungsangelegenheiten. Gemäß Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz haben die Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufzustellen, mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technische Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten. Auch die Aus- und Fort

(Abg. Dr. Lukin)

bildung der Feuerwehrangehörigen ist Aufgabe der Gemeinden. Jena als eine Stadt mit über 100.000 Einwohnern muss eine Feuerwehr mit Einheiten aus hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen - eine Berufsfeuerwehr - vorhalten. Die notwendigen personellen Stärken, die von der Gesamtheit der örtlichen Gefährdungen mit den daraus abzuleitenden Einsatzszenarien und nicht von Einzelobjekten wie z.B. dem Tunnel abhängt, legt die Stadt selbst fest und trägt dafür auch die Kosten. Im Übrigen hat sich die Landesregierung dafür eingesetzt, dass im Tunnel Jagdberg eine automatische Brandbekämpfungsanlage eingebaut wird. Diese Anlage gewährleistet, dass die Feuerwehr den Brandherd aufgrund der wesentlich geringeren Rauchmenge gut lokalisieren, sich ihm wegen der eingeschränkten Hitzeentwicklung bis auf wenige Meter nähern kann und damit gute Bedingungen für die Brandbekämpfung hat.

Zu Frage 4: Bezüglich der Übernahme der Kosten für die tunnelbedingte zusätzliche Erstausstattung verweise ich auf die Antwort zu Frage 2. Die haushaltsmäßige Abwicklung erfolgt auf Antrag der Gemeinden durch das Landesverwaltungsamt in Form einer Einzelabrechnung.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, ich bedanke mich für die Ausführungen, möchte aber nachfragen, indem ich auf die zusätzlichen Einsatzkräfte für die Stadt Suhl und die dortige Tunnelkette verweise, die noch nicht einmal für Gefahrguttransporte zugelassen ist. Warum wird nicht Gleiches für Jena und den Saale-Holzland-Kreis ins Auge gefasst, denn dort wird für den Jagdbergtunnel die Durchlassung für Gefahrguttransporte gleich mit vorgesehen?

Sie haben recht, Gleiches sollte gleich behandelt werden, hier haben wir ungleiche Verhältnisse. Wenn Sie sich die Tunnelstrecke durch den Thüringer Wald mit mehreren Tunneln und Brücken anschauen, das geht über eine Strecke von 20 km. Ich weiß jetzt nicht auf den Meter genau, wie viel davon auf Suhler Gebiet entfällt. Ich glaube, wir kommen auf 1 bis 1,5 km. Da sehen Sie schon den Unterschied.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch die Fragestellerin.

Ich möchte trotzdem noch einmal nachfragen, warum für die Durchlassung von Gefahrguttransporten nicht zusätzliche Einsatzkräfte wenigstens geplant werden. Soweit ich weiß, gibt es eine Berechnung, dass dafür mindestens 4,5 Einheiten zusätzlich notwendig sind.

Es war im Vorfeld der Planung die Frage, wie wird der Tunnel ausgestattet. Diese besondere Brandschutzvorrichtung wurde dort eingebaut. Es war eine Forderung des Landes, gerade um den Personalaufwand geringer zu halten. Wenn Sie das noch mal vergleichen mit der Tunnelstrecke über den Rennsteig, dann haben wir im Jagdbergtunnel eine Ausstattung, die wir im Rennsteig nicht haben. Das ist ein weiterer Unterschied.

Weitere Nachfragen aus der Mitte des Hauses sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/ 4119. Sie wird vom Abgeordneten Blechschmidt vorgetragen. Bitte.

Danke, Herr Präsident.

Politische Neutralitätspflicht des Eisenacher Oberbürgermeisters

Der Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt Eisenach, Matthias Doht (SPD), wirbt im Internet auf seiner Homepage unter www.matthias-doht.de für die Wiederwahl als Oberbürgermeister.

Auf der Homepage erscheinen nicht nur eigene verfasste Textbeiträge, sondern auch offizielle Mitteilungen der Stadtverwaltung Eisenach. Hierzu gehören u.a. Termine, an denen der Oberbürgermeister in seiner Eigenschaft als kommunaler Wahlbeamter teilgenommen hat.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit ist der Oberbürgermeister der Stadt Eisenach gehalten, auch im Rahmen des beginnenden Kommunalwahlkampfes die Gebote der politischen Neutralität zu achten?

2. Unter welchen Voraussetzungen können kommunale Wahlbeamte amtliche Mitteilungen der Verwaltung für eigene persönliche oder parteipolitische Zwecke nutzen und liegen diese Voraussetzungen im geschilderten Sachverhalt vor?

3. Inwieweit ist bei einer Nutzung von amtlichen Mitteilungen der Verwaltung eine Gebühr oder sonstige finanzielle Abgabe (Schutzgebühr) durch den

(Staatssekretär Rieder)

Nutzer an die Verwaltung zu zahlen und welche Regelungen zur Nutzung bestehen hierzu in der Stadt Eisenach?

Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium, Herr Staatssekretär Rieder.

Danke schön, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel, vorgetragen vom Abgeordneten Blechschmidt, beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Als kommunaler Wahlbeamter unterliegt der Oberbürgermeister der Stadt Eisenach in seiner amtlichen Funktion gemäß Artikel 96 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 54 Abs. 1 des Thüringer Beamtengesetzes und § 1 Thüringer Gesetz über kommunale Wahlbeamte der parteipolitischen Neutralitätspflicht.

Zu Frage 2: Kommunale Wahlbeamte können amtliche Mitteilungen der Verwaltung für eigene Zwecke nutzen, wenn hierdurch die Grenzen für die zulässige Betätigung eines Amtsträgers im Kommunalwahlkampf nicht überschritten werden. Es handelt sich jeweils um eine Einzelfallbewertung. Das Thüringer Landesverwaltungsamt sieht derzeit keine Veranlassung, rechtsaufsichtlich tätig zu werden.

Zu Frage 3: Soweit es sich bei einer amtlichen Mitteilung um ein urheberrechtlich geschütztes Werk nach § 2 Urhebergesetz handelt und ein Urheberschutz nicht nach § 5 Urhebergesetz ausgeschlossen ist, können bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen finanzielle Ansprüche durch die Einräumung von Nutzungsrechten entstehen. Wie eine amtliche Mitteilung urheberrechtlich zu bewerten ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Ob bei der Stadt Eisenach Regelungen zur Nutzung bestehen, ist der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde nicht bekannt.

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Blechschmidt.