Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, es ist ja schon toll, wie lange wir über das Thema hier diskutieren und das, was wir fachlich diskutieren, zeigt ja, das haben auch die Ergebnisse in den einzelnen Ausschüssen gezeigt, dass wir da auf der richtigen Welle liegen, weil, da muss man es auch tun. Wir haben ja als federführender Ausschuss am Ende doch auch noch die Frage zu beantworten, eine Einschätzung zu geben zur Vereinbarkeit dieses EU-Vorhabens mit dem Subsidiaritäts- oder mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, das ist unsere Aufgabe. Und das, was in den Fachausschüssen diskutiert worden ist, wir haben das Votum berücksichtigt, hat das ja auch am Ende gezeigt, dass das richtig war. Man kann über viele Dinge unterschiedlicher Meinung sein, Herr Kollege Meyer, auch ob man da wirklich die zwölfjährige Ausbildung braucht. Wir wissen allerdings alle miteinander, dass im Prinzip von den 27 EU-Staaten 24 Länder diese allgemeine zwölfjährige Schulausbildung fordern in ihren Ländern, das ist die Tatsache. Es sind nur die Deutschen und die Luxemburger noch außen vor, die Österreicher werden sich da auch inzwischen anders verhalten. Aber man muss hier schon mal schauen, ob ein Verstoß vorliegt, und da ist eigentlich klar, weil es so nicht erkennbar ist an dem Punkt, denn Arbeitnehmerfreizügigkeitsfragen, die werden grundsätzlich auf EU-Ebene geregelt, grundsätzlich, wo man möglicherweise sagen könnte, ja, es ist gut, dass wir darüber geredet haben. Dass wir uns auch zu einer Rüge am Ende durchgerungen haben, war die Frage, ob gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen worden ist. Denn hier, glaube ich schon, könnte der Vorschlag dazu führen, dass Vorgaben gemacht werden, die auch in unsere Organisationshoheit eingreifen. Das wäre ein Punkt, wo man sagen kann, gut, an der Stelle okay, aber das Problem ist, was ich auch noch mal sagen will, auch hier in dieser Frage stehen wir relativ allein. In der letzten Woche haben die Bundesratsausschüsse im Vorfeld diskutiert. Wir haben als Parlament in Thüringen unsere Aufgabe wahrgenommen, aber 15 : 1 wird es am Ende ausgehen. Wir werden wie
der - was ich nicht verstehe - allein im Bundesrat einen Antrag auf eine Rüge stellen und haben keine Unterstützung, von keinem anderen Bundesland. Das muss man dann immer mal abwägen, denn ich bin der Landesregierung außerordentlich dankbar, dass sie das auch so macht, wie wir das miteinander besprochen haben in unserer Vereinbarung. Aber man darf schon mal darüber nachdenken, ob in anderen Parlamenten unseres Heimatlandes das anders gesehen wird, dass wir da keinen haben, der uns beispringt. Das vielleicht noch mal zum Hintergrund.
Deshalb ist es auch gut, dass wir das hier noch mal angesprochen haben. Aber, Frau Siegesmund hat ja gesagt, fachliche, inhaltliche, tiefere Diskussionen kann man führen. Norbert Blüm hat 1997, da war ich auch schon maßgeblich beteiligt, als die Pflegeversicherung eingeführt worden ist, gesagt, auch im Bereich Krankenpflege muss ich ein bisschen Herz dabeihaben. Ob ich zu dem Herz unbedingt das Abitur brauche, das mag dahingestellt sein. Schönen Dank.
Es gibt noch eine Redemeldung vom Abgeordneten Barth für die FDP-Fraktion. 1 Minute und 50 Sekunden haben Sie noch.
Frau Präsidentin, vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will nur drei Punkte ganz kurz noch aufrufen.
Punkt 1: Was Gustav Bergemann hier gerade gesagt hat, 24 von 27 EU-Staaten machen das so, wie das hier jetzt auch gewollt ist. Was man dabei natürlich im Auge behalten muss, ist, die haben auch nicht das System der dualen Berufsausbildung, wie wir es haben, denn das ist das, worum es hier im Kern geht.
Wir bilden diese Berufe als duale Ausbildungsberufe aus und andere machen das traditionell anders. In Frankreich haben traditionell Krankenschwestern eine zwölfjährige Ausbildung und möglicherweise sogar noch Hochschulausbildung. Unser System ist anders gewachsen und ich sage ganz ausdrücklich, wir wollen das System der dualen Ausbildung auch ausdrücklich erhalten. Um das zu erhalten und das zu stärken, müssen wir auch verhindern, dass die EU durch die Hintertür in solche Dinge an dieser Stelle einfällt.
Es ist aus meiner Sicht nicht notwendig, dass jemand, der für Mitbürger, die in der Pflegestufe 1 sind, die entsprechenden häuslichen Arbeiten erledigt - da geht es um einkaufen, da geht es um soziale Kontakte, da geht es ja nicht vorrangig um große medizinische Dinge in der Pflegestufe 1 gerade -, dass der eine zwölfjährige Schulausbildung haben muss, also klassisch Abitur in unserem Sinne. Das scheint mir tatsächlich schon ein bisschen sehr weitgehend zu sein.
Punkt 2: Kollege Kubitzki, dass der Vorsitzende des Europaausschusses hier ernsthaft in Zweifel zieht oder nicht ernsthaft zumindest bestätigt, dass mit der Subsidiaritätsrüge keine inhaltliche Positionierung verbunden ist, sondern lediglich eine Zuständigkeitsrüge erhoben wird, das finde ich schon ein bisschen merkwürdig.
Sie wissen das auch besser. Es wird einen Grund geben, warum Sie das hier nicht sagen. Wir haben auch bei der Energieeffizienzrichtlinie eine Subsidiaritätsrüge erhoben, obwohl wir zu dem 3-Prozent-Ziel inhaltlich hier sicherlich auch sehr unterschiedlicher Meinung sind.
Nein, nein, nein - 1:50 heißt es, das haben wir gemeinsam festgelegt, wir sind jetzt bei 2:09, Ihre Redezeit ist zu Ende. Frau Sozialministerin Taubert hat sich zu Wort gemeldet.
Jawohl. Dann klären wir das dann draußen mit dem Minister und wir werden dann noch mal sehen, wie das ist, wenn man keinen Minister hat, den man anrufen kann, das wissen Sie ja, Kollege Eckardt.
Ich bitte mal ganz einfach darum, bei aller Erregtheit der Debatte - das ist jetzt keine Erfindung von irgendjemandem, sondern eine Vereinbarung von uns gemeinsam - Redezeiten einzuhalten. Wenn in einer Fraktion nur noch eine kurze Redezeit möglich ist, dann muss man das einfach respektieren, auch aus Respekt vor dem gesamten Parlament.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte zu Ziffer 1 des Antrags der FDP-Fraktion sagen: Wir haben als Landesregierung uns bereits konsequent gegen die Umsetzung der Richtlinie in ihrer jetzigen Form eingesetzt, insbesondere gegen die Anhebung der in Artikel 31 geregelten Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zur Krankenschwester und zum Krankenpfleger, die für die allgemeine Pflege verantwortlich sind, auf eine erfolgreich abgeschlossene zwölfjährige allgemeine Schulbildung und gegen die Anhebung der in Artikel 40 geregelten Zugangsvoraussetzungen für die Hebammenausbildung auf eine abgeschlossene, mindestens zwölfjährige allgemeine Schulbildung bzw. ein entsprechendes Äquivalent. Wir haben uns insofern auch intensiv mit unserer Thüringer Landesvertretung abgesprochen, weil das ganz wichtig ist, direkt in Brüssel, wenn das Verfahren läuft, auch noch zu versuchen, etwas zu verändern. Das macht sicher der Bund auch, aber es ist natürlich auch nicht schlecht, wenn die Bundesländer, die da vor allen Dingen Betroffenheit sehen, sich mit einbringen. Wir haben, denke ich, auch erreichen können gemeinsam mit dieser Arbeit, dass man in Brüssel unsere Sorgen sieht. Wir hoffen natürlich, dass wir auch ohne die Mehrheiten im Bundesrat für eine Subsidiaritätsrüge am Ende als Bundesrepublik Deutschland eine Veränderung bekommen. Da muss ich Herrn Meyer widersprechen. Es geht nicht um Hochnäsigkeit, dass außer den beiden Ländern, die Sie beschrieben haben, und da gehört Deutschland dazu, wir sagen, wir sind die Besten und deswegen darf sich nichts ändern. Ich denke, das ist doch sehr überzogen, was Sie da gesagt haben.
Nun macht die Übertreibung deutlich, hin und wieder stimmt es, aber in dem Fall stimmt es nicht, weil wir schon sagen, wenn wir z.B. unsere Kindertagesstättenbetreuung wie andere Länder in Europa als Vorschule bezeichnen und diese mit da reinnehmen, dann können Sie ja für die meisten Bundesländer, für Thüringen allemal, sagen, die haben sogar dreizehnjährige Schulbildung, wenn sie die 10. Klasse abschließen. Das wollen wir nicht auf die Spitze treiben, auch nicht mit Europa.
Was wir sehen bei dem Antrag, wie gesagt, wir werden uns als Landesregierung ja dazu noch positionieren, wenn wir den Auftrag des Parlaments so umsetzen, dann bin ich auch bereit, mir die 1 : 15 zu holen. Es zeigt uns aber unser Dilemma, das wir
haben. Wir bekommen Richtlinien vorgelegt und sie alle in den einzelnen Ausschüssen haben sich ganz intensiv mit den ersten Vorlagen beschäftigt, wir natürlich auch. Es kann nicht sein, dass der Sozialausschuss z.B. sich nicht mit dem Inhalt beschäftigt. Und wenn er sich mit dem Inhalt beschäftigt, dann muss er zwangsweise sagen, ja, so geht es aber nicht. Dann kommen wir in den Justizausschuss und ich denke, Sie haben das formal völlig richtig gesehen, wenn auch die anderen Kollegen uns inhaltlich mehr unterstützt haben, dann kommen wir in das Dilemma, was machen wir denn mit dem Recht, das wir jetzt bekommen haben? Was macht der Landtag mit dem Recht, das er bekommen hat? Deswegen, wir sind ja gemeinsam in dem Lernprozess, nicht nur die Abgeordneten selber, sondern auch die Fachministerien sind da, denke ich, in einer anderen Notwendigkeit der Abstimmung, anders als sonst im Bundesrat, wo vieles auf dem Dienstweg passiert. Deswegen schlage ich vor, lassen Sie uns die Zeit nehmen in den einzelnen Ausschüssen. Meine Bitte an die Landtagsverwaltung ist, dass wir uns über dieses Thema besprechen, und zwar inhaltlich, wie Sie es als Europaausschuss bewerten müssen, damit wir, sage ich mal, nicht immer in die Konflikte auch am Ende kommen und dann immer wieder 15 : 1 im Bundesrat stehen. Ich denke, auch das muss ja zum Nachdenken anregen. Da sind wir alle nicht perfekt, insofern, das setzen wir so um, Frau Walsmann, ich bin da gern bereit. Ich habe heute früh auch schon dazu die Verabredung im Hause getroffen, aber in Summe bedeutet auch diese Behandlung in den Landtagsausschüssen mit den Richtlinien der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments, dass wir uns stärker insgesamt mit Europa beschäftigen müssen, nicht nur der Europaausschuss, damit wir dann auch sachgerecht in den Ausschüssen diskutieren können. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, wir schließen uns dem Antrag der Ministerin auf Ausschussüberweisung an und beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und den Europaausschuss.
Es freut mich nicht, dass Sie mich bewusst missverstehen. Ich habe angeregt, dass in den Fachausschüssen, außer dem Europaausschuss, über das, was wir in Zukunft immer zu beschließen haben, nämlich, stellen wir eine Subsidiaritätsrüge oder stellen wir sie nicht im bestimmten Fachkontext, dass wir noch mal uns inhaltlich mit den Grundlagen beschäftigen, mit den europäischen Grundlagen, wie ist das Verfahren und was können wir auch erreichen mit z.B. solchen Subsidiaritätsrügen. Ich habe nicht vom Inhalt des Antrags gesprochen.
Herr Abgeordneter Bergner, halten Sie jetzt den Antrag aufrecht, die Überweisung des gesamten Antrags an zwei Ausschüsse, an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit sowie an den Europaausschuss? Dann werden wir zunächst darüber abstimmen.
Wer der Überweisung dieses Antrags in der Drucksache 5/4002 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus allen anderen Fraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? Entschuldigung, dann waren das vorhin die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, SPD und CDU. Und jetzt die Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Eine Mehrheit lehnt die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ab.
Wer der Überweisung an den Europaausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE, der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Ausschussüberweisung ist abgelehnt worden.
Dann haben Sie vorhin angekündigt, dass Sie die einzelnen Punkte in Ihrem Antrag, ich verweise noch einmal vorsorglich darauf, es bezieht sich auf die einzelnen Punkte mit den Ziffern 1 und 2 - weil der Punkt 2 noch einmal untergliedert ist - einzeln
Jawohl, Frau Präsidentin. Für den Punkt 2 beantrage ich namens meiner Fraktion die namentliche Abstimmung.
Gut. Dann stimmen wir zunächst über den Punkt 1 aus der Drucksache 5/4002 ab. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind, hoffe ich, die Stimmen der FDP-Fraktion. Danke schön.
Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind jetzt wirklich die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht.
Nun kommen wir zur namentlichen Abstimmung zu Punkt 2 aus dieser Drucksache 5/4002. Ich bitte darum, dass die Stimmkarten eingesammelt werden.