Protocol of the Session on February 24, 2012

Da können Sie mal sehen, ich habe das nicht bis hier hinten verstanden.

Vielleicht habe ich es falsch aufgefasst, aber Kollege Gumprecht zitierte vorhin aus der Unterrichtung der Präsidentin des Thüringer Landtags aus dem letzten Europaausschuss, auch der ist vorhin schon Thema gewesen. Irgendwann hat er bei seinem Zitat gestockt, ich habe erst gedacht, er hat jetzt nicht den Ansatz gefunden, aber ich glaube, ich weiß, warum er gestockt hat, weil da nämlich steht und da zitiere ich jetzt auch noch einmal aus dieser Unterrichtung: „Eine Erhöhung auf 12 Jahre würde dazu führen, dass eine große Zahl von Schulabgängern von diesen Berufen ausgeschlossen würde und infolgedessen der Bedarf an Pflegekräften und Hebammen nicht gedeckt werden könnte.“ Soweit der Europausschuss. Wenn wir das schon dort als Unterrichtung veröffentlichen, warum beschließen wir es denn nicht einfach? Warum beschließen wir nicht genau das, was in unserem Antrag steht? So einfach ist das.

(Beifall FDP)

Wie Sie unserem Antragstext auch entnehmen können, beschäftigt sich dieser vielmehr mit der konkreten inhaltlichen Auseinandersetzung des Richtlinienentwurfs der EU-Kommission. Das ist nämlich Inhalt von einem Antrag und nicht von einem Aussprechen einer Subsidiaritätsrüge oder von Bedenken, weil es dort rein nach Formalien geht, ob die Kommission dort ihre Zuständigkeiten überschritten hat und nicht mehr und nicht weniger. Wenn Sie im Europaausschuss sitzen würden, Kollege Gumprecht, wüssten Sie, dass genau diese Entscheidung nur mit einer Kompetenzüberschreitung zu tun hat und sich ausdrücklich nicht auf den Inhalt von diesen Sachen bezieht. Punkt.

(Beifall FDP)

Wir verstehen die EU nicht als Einbahnstraße und wir sind auch der festen Überzeugung, dass Thüringen zur europäischen Idee sehr viel beizutragen hat.

(Beifall FDP)

Das Äußern und Einbringen von Kritik, der Hinweis auf nachteilige Auswirkungen der Pläne der EUKommission sind nicht nur Pflicht dieses Hohen Hauses, sondern bilden aus unserer Sicht die Grundlage eines lebendigen und lebensnahen Europa.

(Beifall FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun zum Inhalt unseres Antrags. Die Europäische Kommission hat zur Jahreswende im EU-Parlament die in Deutschland höchst umstrittene Änderung der Berufsanerkennungsrichtlinie vorgelegt. Diese enthält neben der Heraufsetzung der für die Krankenpflegeausbildung erforderlichen Schulbildung auf 12 Jahre auch eine Vielzahl an weiteren Änderungen des europäischen Berufsanerkennungsrechts, die Bedeutung für die Anerkennung europäischer Berufsabschlüsse haben. Die EU-Kommission begründet die Erneuerung der Richtlinie mit dem Mangel an Arbeitskräften. Dieser werde in Zukunft nicht nur fortbestehen, sondern voraussichtlich sogar ansteigen, insbesondere im Gesundheitswesen. So weit, so gut, man muss die Initiative der EU auch wirklich begrüßen, denn tatsächlich ist die Voraussetzung der Mobilität von Arbeitskräften in Europa eine Harmonisierung der gegenseitigen Anerkennungsgrundlagen der Berufs- und Hochschulabschlüsse. Aber wie so oft steckt der Teufel im Detail. Wie immer zeigt sich, wie schwer es Gesetzgebern fällt, Realität exakt und ohne kontraproduktive Wirkung darzustellen. Wer mehrere hundert Berufs- und Abschlussarten über Europa hinweg anzugleichen hat, der kann nicht automatisch davon ausgehen, dass der gesetzgeberische Wille auch dem tatsächlichen Ergebnis bzw. der beabsichtigten Wirkung entspricht.

(Beifall FDP)

Ein solcher Fall liegt uns hier mit der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie im Bereich Pflege vor. Eine Anhebung der schulischen Voraussetzungen für die Krankenpflege würde in Deutschland aufgrund der Zusammenlegung von Alten- und Krankenpflege bedeuten, dass auch für die Ausbildung zum Altenpfleger 12 Jahre Schulbildung - in Deutschland also der Abschluss eines Abiturs - erforderlich ist. Dies wäre für die Sicherung der Versorgung in der Pflege kontraproduktiv. Ich habe bei zahlreichen Gesprächen in stationären Einrichtungen und auch mit ambulanten Diensten stets nur eine Reaktion erhalten, und zwar den Originalton: Sollte dies unverändert umgesetzt werden, wäre dies der Todesstoß der Pflege im ländlichen Raum. Dem ist nichts hinzuzufügen. Denn der bereits heute bestehende Fachkräftemangel würde dadurch erheblich verstärkt, und das bei erheblich steigenden Zahlen von pflegebedürftigen Menschen. Angesichts der demographischen Entwicklung besteht bereits heute aktuell ein akuter Fachkräftemangel in den Pflegeeinrichtungen. Laut dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. - bpa - werden bis 2020 bundesweit mehr als 280.000 zusätzliche Pflegefachkräfte benötigt.

(Beifall FDP)

Auch für Thüringen hätte dies direkte und dramatische Folgen. Bereits jetzt leben ca. 77.000 pflege

bedürftige Menschen hier im Freistaat. Das TMSFG geht davon aus, dass sich diese Zahl bis 2020 auf 86.000 erhöht haben wird. Nach einer Studie der Bertelsmann Stiftung wird im Jahr 2030 bereits jeder zehnte Thüringer über 80 Jahre alt sein. Entsprechend hoch wird der Bedarf an professioneller Pflege und ein damit verbundener höherer Bedarf an Fachkräften in der Pflege geschätzt. Hinzu kommt, dass sich die Pflegeberufe im allgemein härteren branchenübergreifenden Wettbewerb um Fachkräfte behaupten müssen. Wir können und dürfen im Sinne der Probleme in diesem Bereich nicht tatenlos zusehen.

(Beifall FDP)

Wir müssen mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln in den Prozess eingreifen und die Stimme Thüringens erheben. Daher sollten wir der Landesregierung einen klaren Handlungsauftrag, und zwar proaktiv und inhaltlich geben. Ich bitte daher namens meiner Fraktion, den Punkt 2 einzeln abzustimmen. Es dürfte für die Pflegeanbieter vor Ort, deren Mitarbeiter und letztlich auch die Pflegebedürftigen selbst von Interesse sein. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich Abgeordneter Meyer zu Wort gemeldet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte jetzt etwas ganz Schwieriges versuchen, ich möchte gegen fast alle Wortmeldungen, die hier gerade gefallen sind, reden und trotzdem dafür sorgen, dass der Saal nicht schon wieder kocht. Hier ist mir ein bisschen zu viel Testosteron in der Luft zurzeit, das ist gar nicht angemessen bei dem Thema, finde ich. Aber deshalb habe ich mich trotzdem noch mal gemeldet, um - wenn Sie so wollen - eine Mindermeinung zur Kenntnis zu bringen, die sich hoffentlich irgendwann mal durchsetzen wird. Die teile ich in zwei Redebereiche.

Der erste Redebereich bezieht sich auf das Thema Europa. Ich war die einzige Gegenstimme im Europaausschuss gegen die Subsidaritätsrüge, weil ich glaube, dass in diesem konkreten Fall, über den wir da gesprochen haben, eine Rüge nicht angemessen ist. Darüber kann man inhaltlich reden, das werde ich gleich noch anders bewerten, aber wir müssen feststellen - und deshalb sage ich das jetzt hier -, dass wir mit unserer sehr weitgehenden und guten Arbeit im Europaausschuss - der hoffentlich demnächst auch noch einen Zusatz bekommt als Name, Europa- und Medienausschuss - leider bei den Subsidaritätsrügen doch immer sehr stark ins Inhaltliche gehen. Das sorgt dann dafür, dass unse

re Ministerin leider schon zweimal sich ein unangenehmes Abstimmungsergebnis gefallen lassen musste im Bundesrat mit 15 : 1. Das zeigt ja nicht unbedingt, dass wir unbedingt recht haben müssen; es könnte ja auch mal sein, dass wir vielleicht doch ein bisschen zu weitgehend in die inhaltliche Debatte reingegangen sind. Das ist bei diesem Thema meiner Ansicht nach auch der Fall. Es war keine Rüge wert, vielleicht Bedenken, okay, aber keine Rüge. Deshalb habe ich auch dagegen gestimmt und dazu stehe ich auch weiterhin.

Zum Zweiten noch aus diesem Bereich heraus: Ich finde es gut und richtig, dass die FDP-Fraktion daraus dann hier die inhaltliche Debatte macht, denn hier gehört sie dann auch hin. Das haben wir als GRÜNE ganz am Anfang auch schon einmal gemacht. Das kann ich nur begrüßen, weil wir natürlich aus Europa heraus gezwungen werden, diese Debatten inhaltlich auch zu führen.

(Beifall FDP)

Also wirklich, das, muss ich mal sagen, hat die FDP gut gemacht. Das hätte ich mich nicht getraut, wie gesagt, mit meiner Mindermeinung.

Jetzt zum Inhalt: Ganz egal welche Argumente wir noch in das Thema einbringen, das zentrale Thema heißt ja wohl, die Ausbildung in den Pflegeberufen muss möglichst optimal sein. Da geht es nicht um die Frage, wer recht hat oder wer nicht recht hat, sondern ich behaupte, in diesem Bereich zwei Sachen beweisen zu können, die in dieser Debatte hier dann immer schnell untergehen. Das Erste ist, in Deutschland sind die Beteiligten an den Problemen Krankenpflege, Altenpflege und Kinderkrankenpflege seit 20 Jahren bemüht, die Ausbildung zu reformieren, leider ohne Ergebnis, und zwar deutlich immer in die Richtung, dass sie feststellen, dass die Ausbildungsinhalte nicht mehr den heutigen Anforderungen genügen. Die Ausbildungsinhalte sollen, wenn es irgendwie geht, vereinheitlicht werden, so dass es gemeinsame grundständige Ausbildung gibt zum Pfleger mit einer Spezialisierung in Richtung Altenpflege, Krankenpflege, Kinderkrankenpflege. Gott sei es geklagt oder dem Föderalismus, wem auch immer, in Deutschland ist nichts passiert. Aber in dieser Debatte ist immer deutlicher geworden, dass der Inhalt für die fachlich ausgebildeten Pfleger - in welchem Bereich auch immer - heute so ist, dass in der Regel beispielsweise Realschulabgänger - ich nenne das bewusst jetzt mal so, also Menschen mit einer 10.-KlasseAusbildung - diesen Anforderungen nicht mehr in aller Regel gerecht werden können. Ich selber bin Ausbilder - wenn Sie so wollen - in einer Klasse für Altenpflegeschülerinnen und -schüler und habe es dort mit den Abgängern, Abgängerinnen meistens der 10. Klasse zu tun, die dort eine 2,0 als Durchschnitt haben müssen, sonst werden sie gar nicht angenommen, weil ansonsten die Qualifikation

(Abg. Koppe)

nicht für ausreichend erachtet wird. Das ist ein ganz starkes Argument dafür, sich zu überlegen, ob nicht erstens das Alter dieser Person und zweitens deren Erfahrung und auch deren Bildung etwas anders sein muss. Die Tatsache, dass wir hier so tun, als wenn die Sekundarstufe 2 nur zwei Jahre Verlängerung von irgendeiner Art von Aufenthalt in irgendeiner Schule ist, das kann man nicht akzeptieren. Was dort gelehrt und gelernt wird, kommt der Ausbildung zugute.

Herr Abgeordneter Meyer, Abgeordneter Recknagel würde Ihnen gern eine Frage stellen, gestatten Sie das?

Wenn sie kurz ist, gern, ja.

Bitte.

Ja, ganz kurz und gar nicht so kontrovers. Sie sagten gerade, Sie haben die Erfahrung gemacht, dass Realschulabgänger mit der Durchschnittsnote 2 mitunter den Anforderungen nicht genügen.

Können Sie das ein bisschen konkretisieren, in welcher Hinsicht welche Kenntnisse und Fähigkeiten nicht ausreichend sind?

Ja, kann ich gern versuchen. Es geht bei den Pflegefachkräften heute vornehmlich um das Problem, multimorbide Menschen zu pflegen in der Altenpflege und auch im Krankenhaus. Die Anforderung unter anderem durch eine breite und singulärer aufgestellte Gesellschaft sorgt dafür, dass zum Beispiel auch das Hinwenden an die Person, an die Persönlichkeit, an die Psyche gelehrt und gelernt werden muss. Ich mache es immer sehr gern, wenn Sie es erlauben, an so einem Analogieschluss des Sozialarbeiters, der vor 40 Jahren ein Lehrberuf gewesen ist und mittlerweile unwidersprochen eine Fachhochschulausbildung braucht, weil wir genau wissen, obwohl er direkt am Menschen arbeitet, dass es nicht ausreicht, das als Lehrberuf zu diskutieren.

Wie gesagt, das ist nicht meine Thematik, sondern da könnte ich Ihnen aus der Synopse, die Sie zitiert haben, mehrfach einiges auch noch erzählen.

Das Zweite dabei ist, dass die Klientel in der Altenpflege sich deutlich geändert hat. Das weist auf Ihre Frage, Herr Recknagel, hin. Wir werden wahrscheinlich in den Pflegeberufen, und das vor allen Dingen auch in der Altenpflege, Herr Eckardt, dahin kommen, dass wir nicht zwei, sondern drei verschiedene Ausbildungsstufen haben werden - den Ungelernten, die angelernte Person und dann die wahrscheinlich dann höher Ausgebildete. Da sind wir uns sogar wahrscheinlich einig und fragen uns dann nur, wie die höher Ausgebildete eigentlich sein muss.

Dazu kommt das Argument regelmäßig, die Akademisierung als Ablehnung. Erstens reden wir nicht von Akademisierung, sondern zunächst mal davon, dass ein Abitur notwendig sein soll, ein Sekundarstufe-2-Abschluss, etwas, was 24 von 27 Ländern in Europa zurzeit für sinnvoll erachten und Österreich als das 25. Land gerade dabei ist umzusetzen. Übrig bleiben die, die immer recht haben Deutschland und Luxemburg. Das war jetzt mal ein bisschen polemisch gemeint. Auf der anderen Seite stellen wir uns hier vorn hin und sagen, wir wollen nach PISA die Zahl der Abiturienten erhöhen. Wir wollen zum Beispiel die Abschlüsse der 10. Regelschulklassen zum Abitur bringen. Dann reden wir von denselben Leuten, die ich heute in meinem Unterricht habe, die dann nur zwei Jahre länger zur Schule gegangen sind und dadurch hoffentlich besser pflegen können, die wir dann auch wieder einsetzen können. Das heißt, die Frage des Mangels hat ja was zu tun auch unter anderem damit, was die Bezahlung angeht. Natürlich müssen wir uns darauf einstellen, dass Pflege teuerer wird, das ist aber auch keine neue Erkenntnis. Ich finde es schon ein bisschen komisch, wenn Sie dann hingehen und sagen, unsere Pflegekräfte wandern ins Ausland ab. Ja, warum tun sie das wohl, das machen die doch nicht, weil es in Frankreich so schön ist und schöner als in Deutschland, sondern die verdienen da mehr Geld. Den Mut zu haben, zu sagen, wir brauchen in der Pflege für die wirklichen Fachkräfte mehr Geld und genügend Geld für die Halbqualifizierten und auch genügend Geld für die Unqualifizierten, diesen Mut muss man natürlich in dieser Debatten dann auch haben.

Herr Meyer, ich habe ja schon angezeigt, dass die Redezeit zu Ende ist.

Sie können jetzt noch, wenn Sie gestatten, dass der Abgeordnete Eckardt Ihnen die Frage stellt, diese Frage beantworten und dann wäre Schluss.

Mir ist an der Debatte gelegen, bitte.

Bitte, Herr Abgeordneter Eckardt.

Herr Meyer, gehen Sie ernsthaft davon aus, wenn ein Krankenpflegeschüler statt zehn Jahre zwölf Jahre zur Schule geht, also mit Abitur, dann aber genau dieselbe Ausbildung macht, wie sie jetzt ist, dass die Qualität besser wird, und meinen Sie nicht auch, dass man an die Inhalte der Ausbildung der Krankenschwester rangehen sollte?

Ja, sehr wohl, natürlich beides, also die Fähigkeit zur Ausbildung verbessert sich dadurch, davon bin ich fest überzeugt, nicht umsonst haben die Hebammen ja schon die Situation, dass dort Abitur verlangt wird. Da zeigt sich ja schon, was auch die Pflegeberufe selber möchten. Natürlich muss man auch die Ausbildung reformieren, das ist völlig unstreitig. Aber darüber habe ich ja gesprochen, das versuchen wir seit 20 Jahren, leider ergebnislos. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion DIE LINKE hat Abgeordneter Kubitzki das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, genau die Frage, die der Kollege Eckardt gestellt hat, ist das Problem. Aber wir müssen uns doch auch mal über die Wirkung klar werden. Dann müssen wir nämlich erst mal diskutieren, wollen wir dafür eine Fachschulausbildung oder wollen wir eine Hochschulausbildung haben. Klar, warum soll ich 12 Jahre zur Schule gehen, wenn ich dann sowieso nur im Prinzip eine Fachschule besuche. Das ist die erste Frage. Zweitens, wir müssen doch mal in der Realität dieser Welt bleiben. Pflege hat ein sehr hohes Niveau und braucht eine sehr hohe Qualität, an dieser Stelle sind wir uns einig. Wir brauchen aber dazu auch Menschen, die Herz dafür mitbringen, und dieses Herz für die Pflege ist nicht nur an die

Qualifikation gebunden an dieser Stelle, das ist erst mal wichtig. Wir sollten aufpassen, da ist nämlich schon viel zu viel passiert, wenn Pflege wichtig ist, aber wir dürfen auch nicht so eine Wissenschaft daraus machen, dass dieser Prozess kaum noch beherrschbar ist und vor allem, meine Damen und Herren, nicht mehr bezahlbar ist.

(Beifall DIE LINKE)

Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter Bergemann zu Wort gemeldet.