Protocol of the Session on December 14, 2011

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Nur ein Hinweis: Ich stimme mit dieser Rechtsauffassung nicht überein. Die Frage 3 hatte ich gar nicht gestellt, Herr Minister.

Sehr freundlich, diese war nur schriftlich gestellt und wir beantworten doch immer umfassend.

Damit, Herr Innenminister, sind Sie entlassen

(Heiterkeit im Hause)

für diese Frage. Ich habe die Erleichterung wahrgenommen, aber es war nur für die Frage gemeint. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/3644.

Danke Herr Präsident.

Betriebskonzept des Flughafens Erfurt-Weimar

Die Landesregierung hat angekündigt, dass sie bis Ende 2011 ein Betriebskonzept über die strategische Entwicklung des Flughafens Erfurt-Weimar erstellen lässt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Ergebnisse liefert dieses Betriebskonzept?

2. Welche Kosten kommen laut Betriebskonzept durch den Betrieb des Flughafens Erfurt-Weimar pro Jahr in den nächsten zehn Jahren auf das Land zu?

3. Erwägt das Konzept eine Veräußerung von Anteilen der Flughafengesellschaft?

4. Welchen Einfluss hat dieses Betriebskonzept auf die Notwendigkeit der Fortschreibung eines Mitteldeutschen Flughafenkonzepts?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Frau Staatssekretärin Dr. Eich-Born.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Fragen 1 bis 3: Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bei der Erarbeitung des Betriebskonzepts haben sich aufgrund der sich im Laufe dieses Jahres verändernden Rahmenbedingungen Verzögerungen ergeben. Maßgeblich hierfür war insbesondere die Ankündigung von Air Berlin, sich vom Flughafen Erfurt-Weimar zurückzuziehen. Die Fertigstellung des Betriebskonzepts wird im I. Quartal 2012 erwartet. Aus diesem Grund können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen zu den Ergebnissen getroffen werden.

Zu Frage 4: Keinen. Es wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage Nr. 992 der Abgeordneten Dr. Lukin verwiesen.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Frau Staatssekretärin. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hennig von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3649.

Neues Kostenabrechnungsmodell für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

Im Rahmen seiner Sitzung am 25. November 2011 hat der Bundesrat begleitend zur Verabschiedung bzw. Zustimmung zum vom Bundestag schon beschlossenen „Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen“ einen Entschließungsantrag beschlossen. In dieser Entschließung (Bundesrats- drucksache 668/11) wird unter anderem die Bundesregierung aufgefordert, „schnellstmöglich einen Gesetzentwurf einzubringen“, um die vereinbarte Stufenregelung bei der Kostenübernahme des Bundes im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - geregelt im SGB XII - auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Die Kostenübernahmeanteile des Bundes gegenüber den Ländern bzw. Kommunen sollen sich im Jahr 2013 auf 75 Prozent belaufen, ab dem Jahr 2014 auf 100 Prozent. In der o.g. Entschließung wird auch verlangt, dass als Finanzierungsmodus in dem Gesetzentwurf das schon im Bereich des Wohngeldes praktizierte Verfahren übernommen werden soll. Von Praktikern vor Ort in den Kommunen ist zu erfahren, dass das zurzeit praktizierte Abrechnungsmodell unzureichend ist. Frau Hennig fragt die Landesregierung:

(Minister Geibert)

1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der in der Entschließung des Bundesrates zum „Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen“ enthaltenen Aufforderung an die Bundesregierung zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Kostenübernahme bzw. -erstattung im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, insbesondere mit Blick darauf, dass auch der Bundesrat selbst Gesetzentwürfe erarbeiten und dem Bundestag zu Weiterberatung und Beschluss übergeben kann und dafür die Bundesländer im Bundesrat entsprechende Gesetzentwürfe zur Beratung selbst einbringen können? Frau Hennig sollte kürzere Fragen stellen.

(Heiterkeit im Hause)

2. Inwiefern sieht die Landesregierung die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Reform der Finanzierungsbzw. Kostenerstattungsvorschriften im Grundgesetz und gegebenenfalls in anderen Gesetzen für den Bereich der Ausführung von Bundesgesetzen durch die Länder, insbesondere mit Blick der umfassenden Verwirklichung des sogenannten Konnexitätsprinzips?

3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem in der o.g. Entschließung enthaltenen Vorschlag, das schon im Bereich Wohngeld praktizierte Kostenerstattungsverfahren zwischen Bund und Land bzw. Kommunen nun auf die Kostenabrechung im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu übertragen?

4. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Entlastung der Kommunen in voller Höhe, also die für 2012 beschlossene Übernahme von 45 Prozent der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII tatsächlich an die Landkreise und kreisfreien Städte weitergegeben wird?

Danke, Herr Bärwolff, dass Sie in Vertretung für Frau Abgeordnete Hennig die Anfrage vorgetragen haben. Für die Landesregierung antwortet jetzt die Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Frau Taubert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten. Ich stimme zunächst dem Vorleser zu: Es hilft immer, kurze Fragen und Sätze zu formulieren. Aber entlastend für Frau Hennig sage ich, auch die Landesregierung hat manchmal sehr lange Sätze und hält sich nicht immer an die Regeln des guten Deutsch.

Meine Damen und Herren, ich beantworte im Namen der Landesregierung die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hennig wie folgt:

Zur Frage 1: Die von Ihnen genannte Entschließung des Bundesrats, Bundesratsdrucksache 668/11, wurde und wird von Thüringen unterstützt. Es entspricht jedenfalls bisher auch der einhelligen Auffassung aller Länder, dass zunächst vom Bund ein Gesetzentwurf vorzulegen ist. Im Fall der Übernahme der Kosten der Grundsicherung nach dem SGB XII durch den Bund gilt dies umso mehr, da deren Regelung u.a. wegen der durch die Kostenübernahme des Bundes zwangsläufig entstehenden Bundesauftragsverwaltung die Klärung einer Vielzahl von Fragen voraussetzt, die vorrangig den Bund angehen. Daher ist es zweckmäßig und auch ein Gebot der Fairness, zunächst einen Gesetzentwurf des Bundes abzuwarten.

Zu Frage 2: Eine grundsätzliche Reform der Finanzverfassung steht zurzeit nicht zur Diskussion.

Zur Frage 3: Die Landesregierung hat diesem Vorschlag im Bundesrat zugestimmt, da das erwähnte Verfahren der kurzfristigen Abrechnung auf Basis der laufenden Nettoausgaben, wie es beispielsweise im Bereich des Wohngelds praktiziert wird, eine Möglichkeit bietet, tatsächlich erfolgte Ausgaben ohne große zeitliche Verzögerung zu erstatten. Würde das bisherige Verfahren zur Berechnung der Bundeszuweisung auf Basis der Nettoaufwendungen des Vorjahres beibehalten, würde dies im Fall steigender Ausgaben, wie es in den vergangenen Jahren immer der Fall war und auch künftig zu erwarten ist, eine erhebliche Vorfinanzierungsleistung der Länder bzw. der Kommunen erfordern.

Zu Frage 4: Das Thüringer AG SGB XII sieht in § 7 nach der zum Januar 2012 bevorstehenden Gesetzesänderung § 6 vor, dass die dem Land für die Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung zufließende jährliche Ausgleichsleistung des Bundes an die örtlichen Sozialhilfeträger weitergeleitet wird, und zwar ohne Abzüge. Bei der Ermittlung der angemessenen Finanzausstattung nach dem Thüringer Finanzausgleichsgesetz wird der vom Bund zur Verfügung gestellte Betrag berücksichtigt. Für das Jahr 2012 wurden im Landeshaushalt 24,2 Mio. € veranschlagt. Dieser Betrag entspricht der Bundesbeteiligung in Höhe von 45 Prozent der Nettoaufwendungen. Danke schön.

Nachfragen sehe ich nicht. Danke Frau Ministerin. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/3652.

(Abg. Bärwolff)

Publikation „Natürlich gedacht“ - 20 Jahre Bilanz des Thüringer Umweltschutzes?

Vor zwei Wochen präsentierte der Thüringer Umweltminister Jürgen Reinholz der Öffentlichkeit die Broschüre „Natürlich gedacht“. Nach seinen Worten zieht diese Schrift eine Bilanz über 20 Jahre Umweltschutz in Thüringen. Darüber hinaus sollte mit dieser Veröffentlichung den Menschen gedankt werden, die sich seit der Wiedervereinigung aktiv für den Umweltschutz in Thüringen eingesetzt haben.

Die maßgeblichen Landes-Umweltverbände AHO, BUND, Grüne Liga und NABU übten umgehend scharfe Kritik an der Broschüre, vor allem an den ausgewählten Umweltschutzprojekten und an der unzureichenden Würdigung des ehrenamtlichen Engagements im Naturschutz.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wer war in die Erarbeitung der Broschüre „Natürlich gedacht“ einbezogen, inwieweit waren Thüringer Umweltverbände beteiligt?

2. Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der in der Broschüre vorgestellten Projekte und wie wurden die Belange des Natur- und Artenschutzes etwa durch die Einbeziehung fachlicher Expertise der Umweltverbände - mit berücksichtigt?

3. Wie schätzt die Landesregierung die Würdigung des ehrenamtlichen Engagements in dieser Broschüre ein und wie begründet sie diese Auffassung?

4. Wie verhält sich die Landesregierung zur Kritik der Umweltverbände und welche Auffassung vertritt sie zu den im offenen Brief vom 5. Dezember 2011 geäußerten Kritiken?

Danke, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet der Minister für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Minister Reinholz.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Ein Ziel der Broschüre war es, Umweltschutz in Thüringen in seiner Vielfältigkeit zu präsentieren. Deshalb haben neben dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz auch das Thüringer Ministerium für

Wirtschaft, Arbeit und Technologie und das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr mitgewirkt. Darüber hinaus haben Interviewpartner, die in der Broschüre über umwelt- und naturschutzrelevante Projekte beispielhaft berichten sowie ein externer Autor die Erstellung der Broschüre unterstützt.

Stellvertretend für die Verbandsarbeit im Umweltund Naturschutz im Freistaat findet der erste Weimarer Angelverein als Mitglied des Thüringer Landesangelfischereiverbandes eG Erwähnung. Das ehrenamtliche Engagement von Naturschützern wird am Beispiel des Biosphärenreservats Rhön sowie im Beitrag zur Natura 2000 gewürdigt.

Zu Frage 2: Die in der Broschüre vorgestellten Projekte wurden in der Regel von den Fachbereichen der an der Broschüre beteiligten Ministerien vorgeschlagen bzw. in Abstimmung mit diesen ausgewählt. Dabei stand das Anliegen im Vordergrund, das breite Spektrum von Umwelt und Naturschutz anhand konkreter Beispiele und einem leicht erfassbaren Publikationsumfang abzubilden. Es war nicht das Ziel der Broschüre, einen vollständigen historischen Abriss von Umwelt- und Naturschutz der vergangenen 20 Jahre unter Erwähnung sämtlicher Akteure zu erstellen. Wie beim Lesen der Broschüre leicht erkennbar, werden auch die Leistungen des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz bzw. der gesamten Umweltverwaltung nicht in den Vordergrund gestellt. Die Belange des Arten- und Naturschutzes konnten an dieser Zielsetzung natürlich nur begrenzt berücksichtigt werden, ich verweise jedoch auf die Beiträge zum Thema nationale Naturlandschaften, Flächenmanagement, Landschaftszerschneidung und eben Natura 2000.

In Bezug auf die Frage nach der Einbeziehung der fachlichen Expertise der Umweltverbände ist anzumerken, dass die Darstellung von fachlichen Arbeitsweisen eben nicht Anliegen der Broschüre waren.