Protocol of the Session on December 14, 2011

In Bezug auf die Frage nach der Einbeziehung der fachlichen Expertise der Umweltverbände ist anzumerken, dass die Darstellung von fachlichen Arbeitsweisen eben nicht Anliegen der Broschüre waren.

Zu Frage 3: Die Landesregierung misst dem ehrenamtlichen Engagement im Bereich des Umweltund Naturschutzes außerordentlich große Bedeutung bei. In der Broschüre kommt nach meiner Auffassung deutlich zum Ausdruck, wie sehr das Gelingen einzelner Projekte von der Initiative und Einsatzbereitschaft einzelner Bürger, aber auch Verbände abhängt. Die Landesregierung schätzt dieses Engagement als einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung der Zukunftsfähigkeit unseres Landes ein, deshalb unterstützt sie beispielsweise die Arbeit der anerkannten Naturschutzvereinigung im Rahmen einer Förderrichtlinie.

Zu Frage 4: Die Landesregierung nimmt die in diesem offenen Brief geäußerte Kritik zur Kenntnis und verweist darauf, dass es, wie bereits in der Antwort zu Frage 3 dargelegt, sehr wohl die Absicht war,

das ehrenamtliche Engagement zu würdigen. Allerdings konnten nur beispielhaft Projekte und deren Initiatoren bzw. Wegbegleiter Berücksichtigung finden, die gleichzeitig die Breite des Umwelt- und Naturschutzes repräsentieren sollen. Dass von den Verfassern des offenen Briefs lediglich der BUND unter dem Abschnitt „Nationale Naturlandschaften“ Erwähnung findet, ist keinesfalls eine Missachtung von deren Leistungen und Verdiensten um Umweltund Naturschutz zu verstehen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass nicht die gesamte Breite des Umwelt- und Naturschutzes in Thüringen in der Broschüre Berücksichtigung finden konnte, aber ich bin überzeugt, dass diese Veröffentlichung zum Nachdenken anregt und positive Akzente setzen wird. Natürlich werde ich den an mich gerichteten offenen Brief im Nachgang zur Befassung hier im Plenum schriftlich beantworten.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Ich wollte fragen, Herr Minister, ob denn der Landesnaturschutzbeirat über das Vorhaben informiert war.

Das kann ich jetzt nicht aus dem Stegreif beantworten, das müsste ich schriftlich nachreichen. Aber ich gehe davon aus, dass es in einer der Sitzungen mit Sicherheit Erwähnung gefunden hat, dass wir so eine Broschüre auflegen wollen. Entweder reiche ich es schriftlich nach oder ich sage es Ihnen morgen.

Danke, Herr Minister. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Die in der Geschäftsordnung vorgesehene Stunde für die Fragestunde ist auch abgelaufen. Deshalb schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 in seinen Teilen

a) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/26 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/3449

dazu: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3562

ZWEITE BERATUNG

b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes und der Wahlordnung zum Thüringer Personalvertretungsgesetz Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2989 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/3666

dazu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/3747

dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/3752

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat zunächst die Frau Abgeordnete Renner aus dem Innenausschuss zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der LINKEN zur Änderung des Personalvertretungsrechts mit der - ich nenne es mal historischen Drucksache 5/26 vom 30.09.2009. Dieser wurde am 20.11.2009 erstmals hier im Plenum beraten und anschließend an den Innenausschuss federführend und an den Ausschuss für Justiz, Bundesund Europaangelegenheiten und den Gleichstellungsausschuss überwiesen. Der Innenausschuss beschloss in seiner 14. Sitzung am 05.11.2010 eine schriftliche Anhörung zum Gesetzentwurf. Der übergroße Anteil der Anzuhörenden, insbesondere die Interessenvertretungen der Beschäftigten, begrüßte den Gesetzentwurf und empfahl dessen Annahme mit einigen Änderungsvorschlägen. Einem Großteil der Änderungsvorschläge wurde die Fraktion DIE LINKE in ihrem Änderungsantrag mit der Vorlagennummer 5/1096 gerecht. Der Ausschuss folgte im Einvernehmen mit den Antragstellern der Bitte einzelner Anzuhörender, den Gesetzentwurf

(Minister Reinholz)

der Fraktion DIE LINKE abschließend gemeinsam mit dem angekündigten Entwurf der Landesregierung zu beraten. Nachdem der Gesetzentwurf der LINKEN eine Kleinigkeit von 1,5 Jahren in den Ausschüssen verharrte, legte die Landesregierung unter der Drucksache 5/2989 am 29.06.2011 ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes vor.

In einer ersten Lesung am 7. Juli 2011 wurde dieser beraten und an den Innenausschuss wiederum federführend und den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen. In der Innenausschuss-Sitzung vom 09.09.2011 wurde eine schriftliche Anhörung beschlossen, in die auch der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE und deren Änderungsanträge nochmals einbezogen wurden. In der 30. Innenausschuss-Sitzung am 07.10.2011 wurden die Ergebnisse der Anhörung beraten, ein Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Entwurf der Landesregierung abgelehnt und die Annahme des Gesetzes trotz einer Vielzahl kritischer Stimmen aus dem Bereich der Personalvertretungen und Gewerkschaften, die eine umfassendere und weitreichendere Mitbestimmung forderten, empfohlen.

Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE wurde einschließlich der im Ergebnis der Anhörung vorgeschlagenen Änderungen mehrheitlich abgelehnt. Der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat zum Gesetzentwurf der Landesregierung mehrfach mitberaten und die ursprünglich für November vorgesehene abschließende Beratung um einen Monat hinausgezögert und schließlich die Annahme des Gesetzes aufgrund eines Antrags der Regierungskoalition unter Änderungen empfohlen. Die durch den Wirtschaftsausschuss empfohlenen Änderungen und ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, der heute auch beraten wird, hat der Innenausschuss am 9. Dezember 2011 beraten und der Änderungsempfehlung des Wirtschaftsausschusses entsprochen. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde hingegen abgelehnt. Abschließend: Der Innenausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung wie in der Beschlussempfehlung ausgewiesen und die Ablehnung des Gesetzesvorschlags der Fraktion DIE LINKE.

Danke, Frau Abgeordnete, für die Berichterstattung. Ich eröffne jetzt die gemeinsame Aussprache zu den Tagesordnungspunkten 1 a und 1 b. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Bergner von der FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten heute über den Ge

setzentwurf der Landesregierung sowie über einen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zum Personalvertretungsgesetz. Wie wir alle in den letzten Wochen mitbekommen haben, waren sich die Fraktionen von SPD und CDU nicht einig über den Gesetzentwurf der Landesregierung. Nun wurde uns ein sensationeller Änderungsantrag vorgelegt, mit dem angeblich alle strittigen Themen behoben werden konnten. Ich muss ehrlich sagen, meine Damen und Herren, ich hatte bis zuletzt gehofft, dass die CDU stark genug ist, den Gesetzentwurf der Landesregierung wirklich noch einmal grundlegend zu überarbeiten, aber der Änderungsantrag, der uns nun vorliegt, konkretisiert den Gesetzentwurf ein wenig, aber inhaltlich ändert er nun wirklich gar nichts.

(Beifall FDP)

Ich kann nicht verstehen, dass Sie sich immer wieder, meine Damen und Herren von der SDP, am Nasenring durch die Arena führen lassen. Ich will nur kurz an das Ministergesetz erinnern und an das Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden. Die Union sollte langsam aufwachen und ihren Linkstrend und die Bündnisromantik ablegen. Ein Gutes hat die Verzögerung mit sich gebracht, wir können heute beide Gesetzentwürfe zusammen beraten. Meine Damen und Herren, das spart uns Zeit, da wir beide Gesetzentwürfe ablehnen werden. Beide Gesetzentwürfe sehen vor, dass die Rechte der Personalräte und gerade auch die Mitbestimmungsrechte erheblich ausgeweitet werden sollen.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Die Fraktion DIE LINKE geht aber mit ihren Vorschlägen noch über das hinaus, was von der Landesregierung vorgelegt wurde.

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Sehr richtig, sehr richtig.)

(Beifall DIE LINKE)

Ich kann nicht verstehen, woher plötzlich diese vereinte Erkenntnis erwachsen ist, dass im Personalvertretungsrecht bisher alles so schlecht gelaufen sein soll. Dieser Ansicht, meine Damen und Herren, sind wir eben nicht.

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Es geht ja darum, es besser zu machen.)

(Beifall FDP)

Teilweise kommen mir die einzelnen Vorschläge gerade von der Fraktion DIE LINKE so vor, als ob sie für den Gesetzentwurf in ihrer kompletten Wunschkiste gekramt haben. Was sie dort gefunden haben, zeugt aus meiner Sicht von einem gewissen Realitätsverlust.

(Beifall FDP)

(Abg. Renner)

So macht es zum Beispiel keinen Sinn, eine Frauenquote im Personalrat einzuführen, jedenfalls erkenne ich dies in dieser Form nicht. Das Personalvertretungsgesetz ist bis zum 31.12.2011 befristet, deswegen war es nun nicht wirklich unvorhersehbar, dass wir uns mit diesem Gesetzt beschäftigen und es ist auch sinnvoll, in regelmäßigen Abständen Gesetze auf ihre Aktualität zu überprüfen. Nichtsdestotrotz kann ich einen tatsächlichen Grund für das einseitige Regelungsbedürfnis, wie es die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf an den Tag legt, nicht erkennen. Deswegen wäre es für mich auch interessant, welche tatsächlichen Gründe für eine Änderung bestehen und worauf diese beruhen. Nach unserer Erkenntnis, meine Damen und Herren, findet derzeit beim geltenden Personalvertretungsrecht überwiegend eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit statt.

An der Vorlage der Landesregierung ist auch interessant, dass über die Kosten keine aussagekräftigen Informationen zu entnehmen sind. Im Gesetzentwurf wird zu den Kosten formuliert: Die Änderungen führen zu einer verbesserten Personalratstätigkeit, die auch mit erhöhten Kosten, aber auch Einsparungen durch Synergieeffekte einhergehen kann. Eine konkrete Bezifferung ist nicht möglich. Hört, hört, meine Damen und Herren.

Ich will an der Stelle die Landesregierung an § 10 der Haushaltsordnung erinnern. Danach hat die Landesregierung einen Überblick über Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft beizulegen. Diesen kann ich aus den zwei Sätzen zu den Kosten nun wahrlich nicht erkennen.

(Beifall FDP)

Dass die Landesregierung nichts über diese Kosten sagen will, kann ich mir wiederum gut vorstellen, denn, meine Damen und Herren, eins ist sicher, die erheblichen Erweiterungen der Mitbestimmungsrechte werden immense Kosten sowie erheblichen Verwaltung- und Zeitaufwand mit sich bringen. Hierauf will meine Kollegin Franka Hitzing im Anschluss aber noch einmal explizit eingehen.

Auch sollte mir jemand mal die Synergieeffekte zeigen, die sich angeblich aus dem Gesetz ergeben. Ich sehe die jedenfalls nicht.

(Beifall FDP)

Meine Damen und Herren, ich glaube, wir müssen sehr vorsichtig sein, wenn wir die Personalentwicklung der Thüringer Verwaltungen weiterhin gestalten wollen und auch dazu verpflichtet sind, sie weiter zu gestalten, denn dann dürfen wir den Personalräten ein solches Blockaderecht nicht einräumen. Ich bin mir nicht sicher, ob die Landesregierung bei dem Erstellen des Stellenabbaukonzepts 2020 für die Thüringer Landesverwaltung die Regelungen des vorliegenden Gesetzentwurfs berücksichtigt hat. Falls nicht, sollten Sie Ihr Konzept noch

einmal überprüfen, denn eins bringt das Gesetz ganz sicher: langwierige Verfahren zwischen Dienstherr, Personalrat und Einigungsstelle.

Zusammenfassend kann man sagen, diesen Entwürfen, meine Damen und Herren, fehlt es offensichtlich an Ausgewogenheit. Die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen und dem Personal sollte ausgewogen und fair sein und sie sollte gut sein und auch dafür sorgen, dass sich Beschäftigte tatsächlich vertreten und wohl fühlen. Aber man kann nicht die Machtverhältnisse völlig umdrehen zulasten demokratischer Entscheidungen.

(Beifall FDP)

Deshalb, meine Damen und Herren, denke ich, diese Entwürfe, die wir heute vorliegen haben, sind beide ungeeignet und wir werden beide Gesetzentwürfe ablehnen. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)