Protocol of the Session on November 16, 2011

(Heiterkeit DIE LINKE)

Daher erlaube ich mir, auf die Ausführungen, die bei Einbringung des Gesetzentwurfs gemacht wurden, da es keinerlei Veränderungen gibt, und die sich aus der Begründung des Gesetzentwurfs ausführlich ergeben, zu verweisen.

Ich möchte lediglich noch kleine Ausführungen zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE machen, der aus Sicht der Landesregierung abzulehnen ist. Ich darf hier exemplarisch die beabsichtigte Erhebung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz zur obersten Landesbehörde nennen. Ich habe hierzu bereits mehrfach ausgeführt, dass dem Artikel 69 der Thüringer Landesverfassung entgegensteht. Dieser schreibt, eine Anbindung des Landesbeauftragten an den Thüringer Landtag und damit die in den §§ 35 und 36 des Thüringer Datenschutzgesetzes spezifisch ausgestaltete Rechtstellung vor. Soweit der Antrag über die auch von der FDP in ihrem Änderungsantrag abgeschriebenen Anmerkungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz hinaus eigene Vorschläge der Fraktion DIE LINKE formuliert, das Zitat fehlte aber, ist er rechtlich wie tatsächlich abzulehnen.

Ich darf dies an zwei Beispielen darlegen: Unter Nummer 14 des Antrags ist beabsichtigt, § 27 des Thüringer Datenschutzgesetzes zu streichen. Nach dieser Vorschrift ist die Übermittlung personenbezogener Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften als Übermittlung im öffentlichen Bereich zu behandeln. Eine Streichung dieser Norm wäre verfassungswidrig, da die Stellung der Kirchen als öffentlich-rechtliche Körperschaft aus Artikel 137 Abs. 5 der Weimarer Reichsverfassung in Verbindung mit Artikel 140 Grundgesetz folgt und somit vom Grundgesetz vorgeschrieben ist. Außerdem soll mit dem Antrag die Arbeit der Sicherheitsbehörden erheblich beeinträchtigt werden. Ein Einsichtsrecht wäre damit selbst dann nicht mehr ausgeschlossen, wenn die öffentliche Sicherheit oder sogar das Wohl des Bundes oder eines Landes gefährdet wäre.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Das sind jetzt aber keine konkreten tagesak- tuellen Themen.)

Leider schon. In Ansehung des breiten Konsenses in der Aussprache zur Regierungserklärung vom heutigen Tage, sollte der Antrag, denke ich, nicht weiterverfolgt werden.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Das bezweifele ich jetzt aber, was Sie gesagt haben.)

Das hängt mit § 10 Abs. 3 Satz 2 zusammen und der damit zusammenhängenden Änderung. Ich denke, es muss unser aller Interesse sein, denn auch Rechtsextremisten hätten dann ein uneingeschränktes Einsichtsrecht, gerade dieses zu verhindern. Der Gesetzentwurf wurde in der Innenausschusssitzung am 11. November beraten und der Innenausschuss hat sich für die Annahme des Gesetzentwurfs ausgesprochen. Auf die Hinweise der Abgeordneten Gumprecht und Marx zu den Neuerungen im Gesetzentwurf möchte ich mich beziehen. Dem Votum des Innenausschusses möchte ich mich anschließen und Sie bitten, der Beschlussempfehlung zu folgen und den Gesetzentwurf der Landesregierung zu beschließen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen, damit beende ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen als Erstes ab über den Antrag der Rücküberweisung an den Innenausschuss. Der Antrag stammt von der Fraktion DIE LINKE. Wer für diese Rücküberweisung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung bei den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Wer ist dagegen? Gegenstimmen bei

(Minister Geibert)

der CDU und der SPD. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist die Rücküberweisung abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/ 3539. Wer ist für diesen Änderungsantrag? Zustimmung bei den Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag? Ablehnung bei der CDU und bei der SPD. Wer enthält sich? Ich sehe keine Enthaltung. Damit ist der Änderungsantrag der FDP abgelehnt.

Wir stimmen ab über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3561. Wer ist für diesen Änderungsantrag? Zustimmung bei den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag? Ablehnung bei der CDU, der FDP und der SPD. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.

Wir kommen zum dritten Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/3568. Wer ist für diesen Änderungsantrag? Zustimmung bei den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Wer ist dagegen? Ablehnung bei der CDU und bei der SPD.

Da die Änderungsanträge abgelehnt sind, kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/3086 in zweiter Beratung. Wer ist für diesen Gesetzentwurf? Zustimmung bei der CDU und der SPD. Wer ist dagegen? Gegenstimmen bei den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Wer enthält sich? Ich sehe keine Enthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem die Zustimmung geben will, den bitte ich, sich jetzt von den Plätzen zu erheben. Ich sehe die CDU und die SPD. Wer ist dagegen? Gegenstimmen bei den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Wer enthält sich? Ich sehe keine Enthaltung. Damit hat der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung erfahren.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 in seinen Teilen

a) Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Rundfunkfinanzierung

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2988 dazu: Beschlussempfehlung des Europaausschusses - Drucksache 5/3526

dazu: Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3560

dazu: Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/3563

ZWEITE BERATUNG

b) Gebührengerechtigkeit herstellen - Verwaltungsaufwand reduzieren Entschließungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/3042 dazu: Beschlussempfehlung des Europaausschusses - Drucksache 5/3527

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Zeh als Berichterstatter aus dem Europaausschuss. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 7. Juli 2011 ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend des Tagesordnungspunkts 5 a sowie der Entschließungsantrag der FDP-Fraktion entsprechend des Tagesordnungspunkts 5 b an den für Medien zuständigen Ausschuss überwiesen worden. Das war seinerzeit der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Der dann für Medien zuständige Europaauschuss hat in dem Gesetzesentwurf sowie dem Entschließungsantrag in seiner 1. Sitzung am 9. September 2011, in seiner 2. Sitzung am 16. September 2011 sowie in seiner 4. Sitzung am 11. November 2011 beraten. In seiner 1. Sitzung am 9. September hatte der Ausschuss beschlossen, zu den beiden Beratungsgegenständen ein schriftliches Anhörungsverfahren durchzuführen. Um Stellungnahme wurden 11 Verbände bzw. Institutionen gebeten. In einer umfänglichen Diskussion wurden die Ergebnisse in der 4. Sitzung am 11. November ausführlich beraten. Fast alle Anzuhörenden kamen zu dem Ergebnis, dass sie dem Systemwechsel von einer geräteabhängigen Gebühr hin zu einer wohnraumorientierten und Betriebsstättenabgabe begrüßen. Ansonsten sind in einigen Details viele unterschiedliche Auffassungen vertreten worden. Im Ergebnis der Beratungen hat der Europaausschuss mit 5 Jastimmen, 3 Neinstimmen und 1 Enthaltung empfohlen, den Gesetzentwurf der Landesregierung anzuneh

(Präsidentin Diezel)

men und mit 8 Gegenstimmen und 1 Jastimme den Entschließungsantrag der FDP abzulehnen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Zeh. Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung zu ihrem Entschließungsantrag? Das ist nicht der Fall. Wünschen die Fraktionen der CDU und SPD das Wort zur Begründung? Das ist auch nicht der Fall. Dann eröffne ich hiermit die gemeinsame Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Hans-Jürgen Döring für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn ein Staatsvertrag unterzeichnet ist, haben wir hier im Parlament zwei Möglichkeiten. Wir können zustimmen oder ablehnen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gilt also abzuwägen: Ist angesichts der zunehmenden Konvergenz der Medien das bisherige System, also das gerätebezogene Gebührenmodell, oder das neu einzuführende haushaltsbezogene das zielführendere? Hier gibt es für die SPDFraktion eine klare Antwort. Nur die geräteunabhängige Regelung ist zukunftsfähig. Sie schafft eine nachhaltige, solide Finanzierung und damit Beitragsstabilität. Sie ist gerechter und effizienter, familienfreundlicher und wird nicht zuletzt die Akzeptanz der Erhebung verbessern. Unsere Botschaft ist eindeutig: Ab 1. Januar 2013 wird der Beitrag pro Privathaushalt auch weiterhin 17,98 € betragen und das unabhängig davon, wie viele Personen in dem Haushalt leben oder wie viele Geräte man darin vorfindet. Für uns ist dabei von großer Bedeutung, dass die einkommensabhängigen Befreiungstatbestände unverändert erhalten bleiben.

Meine Damen und Herren, da auch im Zuge des allgemeinen Gleichheitssatzes des Artikel 3 des Grundgesetzes bei Menschen mit Behinderung die Beitragsbefreiungsberechtigung an die finanzielle Bedürftigkeit gekoppelt wurde, gibt es keine automatische Befreiung dieser Personengruppe mehr. Ausnahmetatbestände sind beschrieben, ansonsten ist ein Drittel Beitrag zu leisten. Es wäre gut gewesen, diese zusätzlichen Einnahmen im Vertragstext verpflichtend zum weiteren Ausbau barrierefreier Angebote festzuschreiben. Allerdings gibt es eine Protokollerklärung zum Staatsvertrag, die genau dies fordert. Die Umsetzung wird zu überprüfen sein.

Meine Damen und Herren, auch wenn es immer wieder behauptet wird, die Wirtschaft wird nicht zusätzlich belastet. Zum Gesamtaufkommen tragen

Unternehmen auch weiterhin in einem Rahmen zwischen 6 und 7 Prozent bei. Dabei ist der Beitrag sehr mittelstandsfreundlich gestaltet und wie Sie wissen, wurde noch nach der Anhörung unter anderem die Frage nach der Mitarbeiterzahl und deren Staffelung im Sinne des Mittelstands verändert. So fallen in beiden untersten Beitragsstufen ungefähr 90 Prozent der Unternehmen, in Thüringen ist die Prozentzahl noch höher. Es gibt Berechnungen, die davon ausgehen, dass der Anteil der Wirtschaft nach dem neuen Beitragsmodell von knapp 650 Mio. € im Jahr 2016 auf ca. 540 Mio. € sinken wird, und das werden wir zu beobachten haben.

Meine Damen und Herren, natürlich kann solch eine gravierende Umstellung nicht bis ins kleinste Detail in seinen Wirkungen vorgeplant werden. Wir sollten es auch gar nicht leugnen, es gibt Unwuchten. Im Entschließungsantrag der Regierungskoalition haben wir diese Probleme benannt und Lösungsansätze beschrieben. So passt die Einbeziehung der Betriebs-Kfz nicht wirklich in den Kontext der Betriebsstättenabgabe. Hier sollten bei einer Evaluierung Änderungen vorgenommen werden mit dem Ziel, die Kfz-Regelung aus der Rundfunkgebühr herauszunehmen, allerdings eindeutig im Rahmen der Beitragsgruppe Wirtschaft. Das heißt, im Umkehrschluss eine höhere Belastung der privaten Haushalte durch Wegfall dieser Abgabe lehnen wir eindeutig ab. Natürlich darf es auch keine Ungleichbehandlung zwischen Ost und West bei den Laubenbesitzern geben. Laube ist Laube, das muss auch für die Rundfunkgebühr gelten. Hier gilt der Bestandsschutz und das muss auch klargestellt werden. Auch wenn es den Gebührenbeauftragten, der unterwegs ist, um die Klingelschilder der Häuser mit der eigenen Statistik abzugleichen, nicht mehr geben wird, ist bei kritischer Betrachtung der Regelung zum Datenschutz sehr wohl zu fragen, ob es der GEZ gelingt, mit weniger Bürokratie, weniger Daten, das neue Modell wirklich effizient umzusetzen.

Es gibt neue Regelungen, die über das bisherige Verfahren hinausgehen und damit dem Prinzip der Datensparsamkeit entgegenstehen. Die Speicherung und Verarbeitung persönlicher Daten durch die GEZ muss besonders strengen Prinzipien unterliegen, unser Entschließungsantrag macht deutlich, dass die Unklarheiten im Handlungsspielraum der GEZ im Sinne des Datenschutzes zu beseitigen sind.

Meine Damen und Herren, schon in der ersten Lesung hat die FDP-Fraktion eine schon in anderen Landtagen bekannte Entschließung eingebracht, allerdings mit zwei gravierenden Änderungen, die für uns unannehmbar sind. So will die FDP erstens die Wirtschaft völlig aus der Verantwortung entlassen, denn der generelle Wegfall des Betriebsstättenbeitrags soll geprüft werden und zweitens soll sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk stärker auf den Kern

(Abg. Dr. Zeh)

auftrag fokussieren. Ich sage hier eindeutig, es verbietet sich geradezu, dass parteipolitische Akteure am Rundfunkauftrag herumbasteln.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk besitzt selbstbewusste pluralistisch besetzte Gremien dafür, und Sie haben ja mitbekommen, ein gewisser Herr der Sächsischen Staatskanzlei durfte gerade diese schöne Erfahrung machen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist für uns ein hohes Gut und nicht zuletzt hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht: Rundfunkfreiheit heißt vor allem Programmfreiheit. Ein Eindampfen des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags wird es mit uns nicht geben.

Meine Damen und Herren, der vorliegende Staatsvertrag sichert die notwendige Finanzierung des für unsere Demokratie so wichtigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks und ist gleichzeitig auch ein Bekenntnis zur notwendigen Staatsferne. Wenn man sich Fox News aus den USA anschaut oder die Knebelung des ungarischen Staatsfunks mit Gleichschaltung aller Nachrichten, von dem Gott sei Dank nicht mehr regierenden italienischen Medienzaren ganz zu schweigen, wird deutlich, wir sollten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hüten wie unseren Augapfel. Daher bitte ich um Unterstützung für den vorliegenden Gesetzentwurf und den Entschließungsantrag der Regierungskoalition. Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Döring. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu diesem Tagesordnungspunkt will ich einfach versuchen, Dopplungen zu vermeiden. Wir sind zum dritten oder vierten Mal, glaube ich, bei dem Thema hier. Mein Vorredner, Herr Döring, hat auf einige wesentliche Punkte hingewiesen, die durch die Änderung im Rundfunkstaatsvertrag bei der Gebühreneinziehung erreicht werden sollen. Grundsätzlich haben die GRÜNEN sich immer positiv zu dieser Änderung verhalten. Das tun wir auch weiterhin. Wir finden es richtig, dass die Gerätebezogenheit abgeschafft und die Haushaltsbezogenheit eingeführt wird.

Wir merken allerdings auch, welche Schwierigkeiten jeder damit hat, wenn in diesem Fall mal wirklich ein Systemwechsel passiert. Das klingt vielleicht ein bisschen komisch, aber in diesem Fall ist es ein Systemwechsel, wenn auch in einem eigentlich relativ überschaubaren Bereich, der relativ durchstrukturiert ist. Trotzdem kann man feststellen, dass die handwerklichen Fähigkeiten derer, die

das Ganze in Gang gesetzt haben, doch relativ beschränkt gewesen sein müssen, sonst würden wir uns nicht über drei oder vier große inhaltliche Themen austauschen müssen, die offensichtlich zu Unbehagen bei allen Beteiligten führen, die mit dem Thema gerade zu tun haben. Dass Thüringen dort federführend gewesen ist, macht die Sache auch nicht viel besser in diesem konkreten Fall.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will das noch einmal schlagwortartig wenigstens genannt haben. Das Thema „Datenschutz“ muss jeder Redner hier vorn ansprechen. Es ist ungenügend, auf die Idee zu kommen, den Vermieter, von dem jemand wegzieht, verbindlich fragen zu wollen, welchen Grund derjenige hatte, warum er gegangen ist. Das erschließt sich weder strukturell noch inhaltlich und schon gar nicht aus der Datensparsamkeit heraus, wenn man davon ausgehen kann, dass die einmalige Nutzung der Meldeämter durch die GEZ auch funktioniert und hinterher dann fortgeschrieben werden kann. Was in zehn Jahren mit Meldeungenauigkeit ist, kann ich auch nicht genau einschätzen, glaube aber ehrlich gesagt nicht daran, dass das auf diese Art und Weise gelöst werden kann. Ich sehe da nur jede Menge Datenschutzprobleme, was die Art und Weise, den Umfang und die Dauer der Datenerhebung angeht.

Die betroffenen Gruppen, die positiv wie negativ von dem Systemwechsel betroffen sind, sind schon genannt worden. Das Thema der Behinderten, da können wir als GRÜNE erkennen, dass die Variante jetzt zwar jemanden mehr belastet, aber eigentlich, wenn ich ehrlich sein soll, nicht übermäßig belastet. Dass auch wohlhabende - und so etwas soll es geben - Behinderte jetzt ein Drittel Beitrag zahlen sollen, das ist unserer Ansicht nach angemessen, sie nutzen es ja tatsächlich auch und man sollte nicht vergessen, dass mit den Behinderten regelmäßig auch Familienmitglieder dies mit nutzen, die ansonsten kostenlos in den Genuss gekommen wären.