Protocol of the Session on November 16, 2011

1. die Zulässigkeit von Datenerhebung und -verarbeitung nur bei Erforderlichkeit;

2. die erweiterte Informationspflicht und Rechte der Betroffenen, z. B. über Speicherdauer, Löschungsrechte, Weiterverarbeitung, Recht auf Akteneinsicht;

3. die Unterbindung ungerechtfertiger Profilbildung; hier muss ich gleich einmal sagen: Frau Renner, Ihr Anliegen, Profilbildung generell zu untersagen, das wäre nun gerade sehr widersinnig. Wir haben noch keine Ergebnisse für die Überprüfungen, die jetzt anstehen im Rahmen braunen Terrors, aber ein mögliches Ergebnis könnte sein, dass es keine Verknüpfung, keine Profilbildung gegeben hat zwischen verschiedenen Diensten verschiedener Länder, die hätte nützlich sein können, um vielleicht den einen oder anderen aufzuspüren. Dass Profiling für den Sicherheitsbereich untersagt werden soll, halte ich für abartig. Ich denke, das müssen wir im Gegenteil gerade zulassen und auch fördern.

(Abg. Renner)

4. Wir haben Regelungen für die Auftragsdatenverarbeitung, die neu und wichtig sind.

5. Wir haben Regelungen für gemeinsame Dateien, gemeinsame Verarbeitung.

6. Wir haben einen direkten Zugang vom behördlichen Datenschutzbeauftragten zum Landesschutzbeauftragten.

7. Wir haben die Videobeobachtung, Videokontrolle geregelt, unvollkommen möglicherweise, aber immerhin überhaupt einmal geregelt, bisher war sie es nicht.

8. Wir haben den Dienst- und Arbeitnehmerdatenschutz aufgenommen. Dazu hat keiner etwas gesagt, das ist auch ein großer Fortschritt.

9. Wir haben mobile Datenverarbeitungssysteme geregelt.

10. Wir haben dem Datenschutzbeauftragten zusätzlich zur Kompetenz zur Kontrolle des nicht öffentlichen Bereichs auch die Kompetenz zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten übertragen.

Ich habe mich wirklich sehr gründlich oder wir, unsere Partei, mit den Stellungnahmen beschäftigt, deswegen wären wir jetzt nicht vollkommen den Vorschlägen des LfD, des Landesdatenschutzbeauftragten, gefolgt, weil es in anderen Stellungnahmen durchaus Sachen gab, die das relativiert haben, z.B. die Forderung, die in den Änderungsanträgen auftaucht, dass man Videoattrappen verbieten sollte. Da fand ich die Stellungnahme der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit ganz interessant, die gesagt haben, es ist vielleicht gerade kontraproduktiv, vielleicht sollte man lieber eine Regelung dazu treffen, wie man mit diesen Videoattrappen umgeht, weil sie eigentlich eingriffsärmer sind, weil sie in Wirklichkeit gar keine Daten speichern, also sind sie sogar ungefährlicher für die Grundrechte von Bürgern als echte Kameras. Darüber hätte man nachdenken können.

Die Sache, die Sie da auch schon einmal angemahnt hatten, ich glaube, es war Kollege Bergner von der FDP, die Einführung einer Regelung von Fernmess- und Fernwirkdiensten. Es stimmt, die hatte ich in den Debatten hier im Haus auch immer angemahnt. Ich habe mich dann überzeugen lassen in der Diskussion um die Erstellung dieses Gesetzentwurfs, dass die Versorgungsbetriebe, für die das zutrifft, überwiegend privatrechtlich organisiert sind, und die, die noch übrig bleiben, das war das, was der Landesbeauftragte in seine Stellungnahme geschrieben hat, nämlich die Wasserversorgungsund -entsorgungsverbände, wofür der Landesbeauftragte dann noch einen Regelungsbedarf sieht im Landesdatenschutzgesetz, die verwenden durchgehend die genannten Messeinrichtungen nicht. Deswegen wäre so eine Regelung aus unserer Sicht verzichtbar gewesen.

Der Wunsch, dass der Landesbeauftragte für Datenschutz als neue oberste Landesbehörde besondere Unabhängigkeit bekommt, den haben wir immer verstanden. Wenngleich es wünschenswert sein kann und auch in einigen anderen Bundesländern Realität ist, ist diese Konstruktion verfassungsrechtlich nicht zwingend geboten. Das haben die Gutachter auch alle gesagt - wenn Sie es genau gelesen haben - oder weit überwiegend, so dass die oberste Landesbehörde uns einfach zu groß erschien.

Regelung zu Telemedien: Bei diesem inhaltlich durchaus überzeugenden Regelungsvorschlag ist nach der Stellungnahme der Gesellschaft für Datendienst und Datensicherheit noch fraglich gewesen - das hätte man noch einmal prüfen müssen -, ob hier eine Landeskompetenz zur Gesetzgebung überhaupt besteht, denn diese Gesellschaft meinte, dass so etwas in das Bundesrecht gehört, nämlich ins Telemediengesetz. Eine begrüßenswerte Änderung, die Sie vorgeschlagen haben, Herr Stauch, in der Thüringer Kommunalordnung bezüglich der Übertragung von Sitzungen im Internet, die muss jetzt nicht zwingend bei der Verabschiedung des Thüringer Datenschutzgesetzes mit erfolgen. Ich meine deswegen, und das meine ich ernst, das ist jetzt nicht nur dahergeredet, dass wir dem Ziel, ein gläsernes Verfahren zu schaffen statt gläserne Bürger, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf doch ein großes Stück näher kommen.

Ich will Ihnen auch noch einmal einen Grund sagen, warum wir dieses Gesetz jetzt so beschließen sollten und das auch guten Gewissens tun sollten: Wir haben eine Haushaltsberatung vor uns und es liegt an uns, am Parlament, die entsprechende personelle Untersetzung und sachliche Untersetzung zu schaffen zur Übertragung der neue Aufgaben. Das hätten wir nicht mehr gekonnt, wenn wir das Gesetz erst im Dezember verabschieden.

Im Übrigen, das wird immer wieder falsch interpretiert, in dem Gesetzentwurf bzw. in der Begründung dazu im Vorblatt steht nicht darin, dass der Landesbeauftragte kostenneutral die nicht öffentlichen Stellen kontrollieren kann. Da steht ausdrücklich nur darin, dass es nur dann kostenneutral wäre, wenn er aufgrund seiner Unabhängigkeit sagen würde: „Die eine Stelle vom Landesverwaltungsamt reicht mir.“ Dass er das nicht sagen wird, ist absehbar, verständlich. Es liegt dann an uns, wenn wir das Gesetz heute verabschieden, entsprechend die haushaltsrechtliche Untersetzung zu schaffen, denn mindestens so wichtig wie ein Gesetzestext ist natürlich auch eine Behörde, die ein Gesetz überhaupt ausfüllen kann.

Was auch neu hinzu kommt, das hat noch keiner von Ihnen gesagt, das ist auch nicht streitig, ist, dass der Landesbeauftragte künftig nicht mehr vom Regierungswillen bestellt wird, sondern dass wir

hier ein Bestellungsrecht des Parlaments bekommen. Auch deswegen ist es wichtig, das Gesetz hier heute zu verabschieden.

Wir von der Seite der SPD-Fraktion werden die Dinge, die noch fehlen und vollkommener gestaltet werden können, im Blick behalten und nach Möglichkeiten suchen, sie in einer späteren Novellierung doch noch in das Gesetz aufzunehmen. Um der Legendenbildung vorzubeugen: Im Innenausschuss hat keiner von uns - auch ich nicht - gesagt, wir hätten keinen Änderungsbedarf gesehen. Ich habe nur gesagt, in der Koalition haben wir uns nicht auf Änderungen einigen können. Das ist ein Unterschied, und zwar ein wesentlicher. Aus der im nächsten Jahr anstehenden Novellierung der EUDatenschutzrichtlinie wird sich womöglich weiterer Anpassungsbedarf ergeben. Wir haben zwei inhaltliche Änderungsanträge, denen wir nicht zustimmen werden. Wir haben dann die dritte neue Variante von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sie sagen, das Gesetz geht jetzt so durch. Aber wir wollen es befristen.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ist das die Brücke für Sie?)

Es ist eine Brücke, aber die Befristung zum 31.12. nächsten Jahres ist zu kurz. Das ist nicht ernsthaft zu leisten. Wir haben bis dahin keine Evaluierung von geänderten Regelungen. Wir haben bis dahin möglicherweise auch noch gar nicht die Überarbeitung der EU-Datenschutzrichtlinie. Wir haben dann auch keine Planungssicherheit für einen künftigen Aufbau oder eine Struktur oder die Aufgabenstellung der Behörden, wenn wir sagen, wir machen ein Jahr lang etwas ganz anderes als bisher. Das ist etwas anderes, was wir machen.

Fest steht aus unserer Sicht auf jeden Fall, dass es bei der rasanten Entwicklung der Datenverarbeitungstechnik kaum nochmals zehn Jahre dauern wird, bis das Gesetz auf den aktuellen Stand zu bringen ist. Ich nenne jetzt einmal einen Begriff, der noch nirgendwo auftaucht, bei allen Gutachtern nicht und auch nicht in unserem bisherigen Gesetz, das ist das Thema „Clouds“. Da müssen wir dringend etwas machen, das nimmt täglich überhand. Da müssen Sie nur lesen, was Apple mit den I-Geräten vorhat. Wir verabschieden das Gesetz heute. Mehr wäre besser gewesen, aber das ist auf jeden Fall viel besser als das, was wir bisher hatten und auch viel besser als das, was die FDP eingebracht hat oder auch DIE LINKEN als Rumpfentscheidung und wo Sie,

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das kann man so oder so sehen.)

den Optimismus hernehmen, dass Sie sagen, wenn wir nur diese beiden Rümpfchen verabschiedet hätten, dass da noch mehr gekommen wäre, weiß ich

nicht, da sind Sie optimistischer als ich. Ich behalte allerdings trotzdem meine optimistische Grundhaltung zu diesem Thema, das ich für ein Zukunftsthema halte. Ich glaube nicht nur an das Gute, ich arbeite auch weiter dafür und bitte Sie trotz aller beschriebenen Lücken, dass wir diesem Gesetz so zustimmen, vielen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Stauch, liebe Frau Marx. Das waren jetzt wirklich Pirouetten, da hatte ich immerzu Sorge, dass Sie nicht stolpern. Ich habe mich gefragt, ob Sie sich um sich selbst und Ihr eigenes Unvermögen drehen oder um die CDU. Diese Vorstellung war schon in gewisser Weise bemerkenswert. Ich habe mich noch erinnert an Ihre letzte Rede, wo Sie hier vorgegangen sind - ich habe es eben auch extra noch einmal nachgelesen - und gesagt haben, Sie wollen uns jetzt den Spaß vermitteln, den Sie an diesem Thema haben. Der Spaß hat offenkundig stark nachgelassen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sie hatten am Ende Ihrer Rede dann noch gesagt, Sie hoffen, dass Sie sich nicht sperren werden bei der Beratung im Ausschuss, wenn es gute Änderungen gibt. Jetzt haben Sie uns hier Ihre Blockaden offengelegt. Das ist Schwarz-Rot in Thüringen, meine sehr geehrten Damen und Herren, Stillstand auch in Sachen Datenschutz.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Datenschutz ist Bürgerrecht, und für uns gilt weiter der Grundsatz „meine Daten gehören mir und nicht dem Schnüffelstaat oder aber auch der Schnüffelwirtschaft“. Ich beginne jetzt nicht mit einem Ja-Bekenntnis wie Frau Marx, sondern ich sage es Ihnen auch um diese Stunde: Nein, ich werde nicht alle richtigen Argumente noch einmal wiederholen, die eben hier bereits von meiner Kollegin Renner von der LINKEN oder von meinem Kollegen Bergner von der FDP vorgetragen wurden.

Ich will aber auch gern noch einmal aus der CDUFraktion Ihren immer wieder betonten Grundsatz von Datenvermeidung und Datensparsamkeit wenigstens kurz aufgreifen. Datenvermeidung und Datensparsamkeit sind richtig, wichtig und gute Leitplanken. Auch dieses Bild will ich bedienen. Aber

(Abg. Marx)

wenn man sich im Ausschuss faktisch eine ernsthafte Debatte spart und sich dann auch jegliche Änderungen spart, die angeregt wurden, insbesondere vonseiten der Sachverständigen und da ist es sehr eindeutig: 15 Stellungnahmen, 11 haben sehr stark kritisiert, 47 Seiten Ausführungen vom Landesdatenschutzbeauftragten und nichts, gähnende Leere, nichts Neues, null Innovation kommt hinzu. Dann konstatiere ich: Das ist schon ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die da angehört und um ihren Sachverstand gebeten wurden, denn sie haben jetzt erfahren dürfen, es wird sich nichts ändern.

Jetzt betrübt mich natürlich am meisten, liebe Frau Marx, dass Sie noch nicht einmal bereit sind, die Brücke zu beschreiten, die wir Ihnen versucht haben zu bauen mit dem Änderungsantrag und der Befristung. Sie haben zwar schön ausgeführt, dass wir jetzt erst einmal ein Gesetz beschließen sollen, was Sie eigentlich selbst so nicht wollen, aber gern ändern möchten, wenn Sie denn irgendwann können und dafür gegebenenfalls Änderungsformulierungen vorbringen werden, haben dann aber gleich - der Koalitionsräson geschuldet, vermute ich einmal - gesagt, in einem Jahr geht das alles noch nicht. Offenkundig haben Sie sich zumindest noch für ein Jahr gebunden, so scheint es mir. Das ist ein weiterer Ausdruck der Handlungsunfähigkeit ganz offenkundig dieser Koalition, wenn es um Sachfragen geht.

Ganz kurz will ich zudem noch einmal auf ein paar Punkte eingehen, die wir bereits in der Beratung um die erste Lesung hier eingebracht hatten, nämlich die Problematik der unbestimmten Rechtsbegriffe. Ich finde diese sehr wichtig, denn wenn das Ziel ist, den Bürgerinnen und Bürgern die Kontrolle über ihre Daten zurückzugeben und sie zur informationellen Selbstbestimmung zu ermutigen - hehre Ziele sind hier formuliert worden -, dann müssen wir ein Gesetz auch so formulieren, dass es tatsächlich anwendbar ist und dass es verständlich ist. Wenn hier mit unbestimmten Rechtsbegriffen und mit vagen und nicht abschließend aufgezählten Inhalten gearbeitet wird, deren objektiver Sinn sich nicht wirklich sofort erschließen lässt, dann ist das hochproblematisch. Ich will dafür nur beispielhaft die Frage nennen: Was ist ein anerkannter Zweck im Sinne des § 4 a oder angemessen im Sinne des § 7 a?

Für uns steht die Transparenz und Verlässlichkeit von Gesetzestexten für die Bürgerinnen und Bürger - und für die ist dieses Gesetz an erster Stelle gemacht. Hier hätte man Regelbeispiele einfügen können, die den Begriff konkretisieren. Jetzt bleibt die Interpretation der Begriffe nur der behördlichen oder der gerichtlichen Überprüfung vorbehalten und die Bürgerinnen oder der Bürger begeben sich im wahrsten Sinne des Wortes in unbekanntes Fahrwasser, weil nur wenige einen Sachverhalt zutreffend oder unter eine juristische Norm subsummiert

werden können. Noch unverständlicher wird das Ganze, wenn sich der Sinn dem Laien nicht erschließt. Dass das Gesetz extrem viele Schwachstellen hat und wahrlich kein Fortschritt im Sinne des Datenschutzes in dieser Zeit ist, das ist hier schon ausgeführt worden.

Es liegen uns nunmehr umfangreiche Änderungsanträge von der Fraktion DIE LINKE genauso wie von der FDP vor. Beiden ist gemeinsam, dass sie die 47-seitige Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten sehr ernst genommen haben und die Punkte aufgeführt haben, die dort besonders wichtig erschienen. Es gibt da kleine Nuancen. Wir haben es uns gespart, das Ganze zum dritten Mal aufzuschreiben und haben uns gedacht, wir stimmen gern den Änderungsanträgen der LINKEN und auch der FDP an dieser Stelle zu, müssen aber sagen, da wir bisher weder eine inhaltliche Debatte der vorgetragenen Kritikpunkte im Ausschuss erleben durften, noch eine tatsächliche Diskussion der Änderungsanträge, die im Ausschuss gestellt wurden, ist meine Hoffnung da relativ gering.

Meine Kollegin Martina Renner hat vorhin von dem Wunder gesprochen, auf was sie vielleicht noch hofft. Die Hoffnung ist grün, also hoffe ich auch noch einmal, nicht auf ein Wunder, aber doch darauf, dass es um Inhalte geht. In diesem Sinne möchte ich dafür werben, dass zumindest die Änderungsanträge mit aufgenommen werden, die der auch Intention des Landesdatenschutzbeauftragten entsprechen, ansonsten müssen wir das Gesetz ablehnen. Wie gesagt, unser Änderungsantrag soll ein Kompromissvorschlag, soll eine Brücke sein, um zu sehen, dass sich hier nach einem Jahr vielleicht in einer Diskussion, vielleicht selbst bei Schwarz-Rot noch etwas bewegt, was dann auch Veränderungen zur Folge hat. Das wäre ein qualitativer Sprung. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sehe keine Wortmeldung mehr. Die Landesregierung hat das Wort. Herr Innenminister, bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, in Anbetracht der umfangreichen Tagesordnung, der vorliegenden Beschlussempfehlung des Innenausschusses und des europarechtlichen Umsetzungsdrucks möchte ich mich kurz fassen.

Wie ich bereits zur Einbringung des Gesetzentwurfs in der Plenarsitzung am 16. September ausgeführt habe, verfolgt der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung im Kern zwei Ziele. Einerseits soll das Thüringer Datenschutzgesetz den veränderten

(Abg. Rothe-Beinlich)

Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten angepasst werden. Dazu sollen in das Thüringer Datenschutzgesetz unter anderem Regelungen zum Einsatz von Verbundverfahren und mobilen, personenbezogenen Speicher- und Verarbeitungsmedien aufgenommen werden. Darüber hinaus setzt der Gesetzentwurf die Forderungen des EuGH-Urteils vom 9. März 2010 zur Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im nicht öffentlichen Bereich um. Die Zuständigkeit soll dazu vom Landesverwaltungsamt auf den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz übertragen werden. So wird die Aufgabe einer Stelle übertragen, die diese unabhängig im Sinne des Artikels 28 der Europäischen Datenschutzrichtlinie wahrnimmt und außerdem die fachliche Kompetenz der Aufsicht an einer Stelle bündelt. Diese dient dann auch als einheitliche Anlaufstelle für die Betroffenen.

Sehr geehrte Frau Rothe-Beinlich, Sie haben zitiert, die Handlungsunfähigkeit der Koalition würde durch das Vorgehen manifestiert. Genau das Gegenteil ist der Fall. Ein Gesetzentwurf, der ganz offenbar in großer Breite und Ausführlichkeit sehr ausgewogen in der Koalition abgestimmt wurde, wird durch die Beschlüsse in der Regierung, nach der Anhörung in der Regierung, durch den Zweiten Beschluss in der Regierung anschließend auch durch die parlamentarische Beratung ohne Änderungen hindurchgetragen. Das ist der Idealzustand aus Sicht der Landesregierung.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das kann ich mir vorstellen.)

(Heiterkeit DIE LINKE)