Die betroffenen Gruppen, die positiv wie negativ von dem Systemwechsel betroffen sind, sind schon genannt worden. Das Thema der Behinderten, da können wir als GRÜNE erkennen, dass die Variante jetzt zwar jemanden mehr belastet, aber eigentlich, wenn ich ehrlich sein soll, nicht übermäßig belastet. Dass auch wohlhabende - und so etwas soll es geben - Behinderte jetzt ein Drittel Beitrag zahlen sollen, das ist unserer Ansicht nach angemessen, sie nutzen es ja tatsächlich auch und man sollte nicht vergessen, dass mit den Behinderten regelmäßig auch Familienmitglieder dies mit nutzen, die ansonsten kostenlos in den Genuss gekommen wären.
Das große Problem der Nichtnutzer ist an dieser Stelle durch mich und andere schon mehrfach genannt worden. Es gibt 1 bis 1,5 Prozent Menschen, die zurzeit tatsächlich, auch bei Nachprüfung, weder Fernsehen noch Radio öffentlich-rechtlich nutzen, weder im Radio- noch im Fersehgerät, noch im Handy oder im Computer. Diese Menschen werden schlicht und ergreifend mit 17,98 € zusätzlich belastet werden. Das ist sozusagen die Ungerechtigkeitsquote, die wir akzeptieren wollen und müssen, wenn wir diesen Systemumbruch diskutieren, denn das ist kaum zu ändern.
Die gewerblichen Nutzer, auf die die FDP so gern rekurriert, da kann man feststellen, dass bei dem Änderungsvorschlag bei dem jetzt vorliegenden Staatsvertragsentwurf sich die Großindustrie durchgesetzt hat. Ich finde es auch völlig ulkig, kann ich
nur sagen, die Zahl der Rundfunkgeräte, die man bei VW annimmt. Bei 50.000 Beschäftigen in einem Stammwerk in Wolfsburg, zahlen die, glaube ich, für 2.000 oder 3.000 Geräte. Das dürfte in einer halben Halle schon zusammenkommen. Das heißt, da hat sich sozusagen der Industrieverband als stärker erwiesen als die Mittelständler und die Kleinunternehmer. Das ist bedauerlich, aber das ist eine Sache, die die FDP klären muss. Meiner Ansicht nach regiert die irgendwo mit,
aber meckert hier immer rum, dabei sind hier gar keine davon betroffen. Sie haben recht, es ist ungerecht. Ich würde auch mehr Geld von den wenigen Großbetrieben nehmen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege Meyer, ich will Sie nur fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass wir hier über einen Staatsvertrag reden, der ausdrücklich in Länderhoheit die Dinge regelt und der Bund an dieser Stelle überhaupt keine Mitspracherechte und auch keine Mitentscheidungsbefugnis hat.
Ja, das ist mir bekannt. Sind Sie in gar keinem Land mehr vertreten in der Regierung? Das tut mir aber leid für Sie. Nein, nicht wirklich. Das war jetzt nicht ernst gemeint. Das ist mir sehr wohl bekannt, natürlich, klar.
Übrigens möchte ich an Herrn Döring anschließen beim Staatsvertrag und dann komme ich auch hier langsam zum Ende. Gibt es nur hopp oder topp, ja oder nein? Man kann an diesen Dingen kein Jota, kein Komma und kein gar nichts ändern, eines der grundlegenden Probleme, die wir bei Staatsverträgen haben. Das hat damals, als das Thema angefangen hat, ich glaube in den 60er-Jahren oder 50er-Jahren, ich weiß gar nicht so genau, niemand für möglich gehalten, dass wir im Jahresrhythmus mittlerweile Rundfunkänderungsstaatsverträge auf dem Tisch haben. Wir sind mit dem 14. gestartet,
sind jetzt beim 15., werden demnächst noch den 16. bekommen. Es ist undemokratisch, auf diese Art und Weise mit uns im Parlament zu verfahren. Wir sind, glaube ich, der dritt- oder viertletzte Landtag, in dem sich noch mit dem Thema beschäftigt wird. Wie gesagt, wir können nichts mehr daran ändern. Daran ändern auch die vielen Änderungsanträge nichts, die jetzt auf dem Tisch liegen.
Natürlich haben wir blinde Flecken bei dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, die jetzt abgestellt werden. Das sollte man deutlich sagen, das gefällt auch nicht jedem. Wir haben nichterfasste Haushalte, die derzeit nicht bezahlen, von denen man hoffen kann, dass sie bezahlen müssen. Je größer die Städte sind, umso mehr von diesen Haushalten gibt es. Was ich besonders perfide bei den vielen Debatten fand, die uns erreicht haben aus der gewerblichen Wirtschaft heraus, ist das schamhafte Verschweigen der Tatsache, dass grob geschätzt 60 bis 70 Prozent der bisher schon zum Beitrag verpflichteten Unternehmen respektive deren Kfz nicht angemeldet sind. Dort wird in einer ziemlich hohen Größenordnung Beitrag hinterzogen. Wenn man dann sagt, wir zahlen zurzeit nur 300 Mio. €, demnächst müssen wir 500 Mio. zahlen, aber nicht dazu sagt, dass man eigentlich jetzt 600 Mio. hätte zahlen müssen, wenn man sich legal verhalten hätte, sollte sich die Wirtschaftspartei zum Thema „Steuerehrlichkeit“ noch einmal richtig stark machen und dafür sorgen, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen das dann auch einmal sagen, wenn sie von IHK und Handwerkskammer uns hier mit Briefen traktieren zu dem Thema.
Im Ergebnis kann ich feststellen, dass wir dem Entschließungsantrag - das Wesen, das hier Einzug gehalten hat - grundsätzlich positiv gegenüberstehen. Es macht immer Sinn, politisch noch einmal zu sagen, was einem nicht gefällt, auch wenn es faktisch keinerlei Wirkung haben wird - wir stimmen dem Antrag zu oder auch nicht. Der Änderungsantrag von SPD und CDU findet in Punkt 2 und 3 unsere Zustimmung, in Punkt 1 nicht. Wir sehen das Thema bei den Kfz anders. Wir sind der Meinung, dass es richtig ist, sie als „Betriebsstätten“ zu werten und entsprechend auch zu besteuern. Es ist nicht logisch, warum ein Taxi nicht für die Rundfunkgebühr zahlen sollte, das ist eine Betriebsstätte und auch ein Leihwagen ist eine Betriebsstätte. Das sehen aber einige in diesem Raum anders, das kann man versuchen beim 17., 18., 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu ändern.
Man kann jetzt nur Ja oder Nein sagen, das habe ich gerade zum dritten Mal ausgeführt, Herr Barth. Ich habe den Rundfunkänderungsstaatsvertrag so nicht verhandelt, da müssen Sie dann einmal in die Regierungskoalition schauen. Wie gesagt, Thüringen war federführend bei dem Thema.
DIE LINKE hat zwei Änderungsanträge, denen wir beiden zustimmen können im Entschließungsantrag, also ein Regelungsbedarf für das Thema Kleingartenlauben. In der letzten Beratung im Fachausschuss wurde meiner Ansicht nach noch einmal deutlich, dass natürlich dieses Thema der etwas größeren Kleingartenanlagen und Lauben in Ostdeutschland völlig verpennt wurde, vollständig. Das geht bis hin zu den 40 m² großen Lauben, die in einem halben Jahr Volkskammer erlaubt gewesen sind. Ich muss auch noch einmal betonen, dass es nach meinem Wissen deutlich das Problem gibt, dass es in Ostdeutschland nicht Kleingärten-, aber trotzdem kleingärtnerisch genutzte Kolonien auf Grabeland gibt, die nur überhaupt noch kein Mensch sich bisher angeschaut hat und die genau das nicht sind, was die Westdeutschen darunter vermuten, nämlich Wochenendgrundstücke, die man auch noch vermieten kann. Da hat aber wirklich die ostdeutsche Besonderheit so gar keinen Eingang in das Thema gefunden, dass man sich nur grausen kann. Wir werden es zwei, drei Jahre aushalten müssen, dass wir hoffen, dass die GEZFahnder in diese Gebiete nicht hineingehen und nicht 2013 und 2014 dort Geld kassieren, das eigentlich gar keiner haben will. Das ist eine sehr verschrobelte Problematik dabei.
Dem FDP-Antrag können wir in seiner Gänze nicht zustimmen. Die Begründung dafür hat mein Vorredner schon genannt. Wir stehen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wir halten es für gut und richtig, dass es ihn gibt. Das ist eine der besten, ausgewogensten und vielfältigsten Rundfunklandschaften, die wir in Europa haben zusammen mit dem Privatrundfunk - kann man auch einmal so sagen. Aber diese Ausgewogenheit ist bislang ziemlich gut austariert. Diese Büchse der Pandora noch aufzumachen, das findet auf gar keinen Fall unsere Zustimmung. Insofern sei unser Abstimmungsverhalten damit erklärt, wir enthalten uns zum Staatsvertrag, weil wir diese vielen Schlampigkeiten einfach nicht mehr akzeptieren. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter Meyer. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Blechschmidt für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen, liebe Gäste, aller guten Dinge sind drei, sagt ein Sprichwort. Zum mittlerweile dritten Mal sprechen wir im Landtag über den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Im November 2010 gab es einen entsprechenden Antrag dazu. Dann, wie gesagt, im Frühsommer die erste Lesung zum Staats
Bei der letzten Beratung hier in diesem Haus habe ich einige Punkte genannt - die Nichtverankerung der sozialen Staffelung, die Schlechterstellung von Menschen mit Behinderung und den mangelhaften Datenschutz -, die wir am Inhalt des Staatsvertrags kritisieren. Ich habe auch gesagt und wiederhole das noch einmal, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für ein wichtiges Gut in unserer Gesellschaft halten und dass eine auskömmliche Finanzierung entsprechend dem Bundesverfassungsgericht deshalb gesichert sein muss. Kollege Meyer, ich gebe Ihnen Recht: Eine Doppelung sollten wir möglichst vermeiden, aber sie wird nicht zu vermeiden sein, denn die Probleme liegen auf dem Tisch, die Probleme sind angesprochen. Nur die Interpretation, die damit verbundenen Lösungen, scheinen unterschiedlich zu sein. Deshalb - gleich zur Entschuldigung - wird es dennoch einige Doppelungen geben.
Der Landtag hat mit der Entscheidung, diesen Staatsvertrag regulär in den Ausschuss zu überweisen und der Ausschuss mit der entsprechenden Anhörung einen guten Schritt getan. Ich glaube auch, dass man trotz der Tatsache, dass wir an dem Staatsvertrag oder an einer Protokollnotiz des Staatsvertrags nun überhaupt nichts mehr ändern können, mit der Anhörung einen guten Schritt getan haben, um die Probleme noch einmal zu thematisieren. Die Entschließungsanträge machen ja deutlich, dass es Probleme gibt.
Die Anzuhörenden, meine Damen und Herren, auch von dieser Stelle nochmals herzlichen Dank für die zugearbeiteten Stellungnahmen, haben viele wichtige Fakten, aber auch offene Fragen zum Gebührenmodell zur Haushaltsabgabe formuliert und zugetragen. Neben den Anzuhörenden machten auch Bürgerinnen und Bürger auf bestimmte Punkte aufmerksam. Ich möchte mich an einen konkreten halten. Um einen besonderen Fall ging es bei dem Problem, dass wir vorher selbst in dieser Tragweite nicht gesehen haben. Wir haben diesen Punkt nicht gleich zu Beginn der Diskussion um die Rundfunkgebühren in Betracht gezogen. Aber besser später als nie, denn noch ist der Staatsvertrag nicht durch das Haus durch.
Es geht - das wissen Sie meine Damen und Herren Abgeordneten-Kollegen, besonders die Insider, um die Fernsehgebühren für die Gartenlauben. Laut Staatsvertrag sind Gartenlauben bis zu einer Größe von 24 m² von der Gebühr befreit, ab 25 m² muss gezahlt werden. Die 24 m² stehen im Bundeskleingartengesetz und sind in den Altbundesländern übliche Größe für Bauten in Kleingärten. In den neuen Bundesländern gab es aber andere Verordnungen und andere Regelgrößen. Hier waren - Kollege Meyer hat es angesprochen - 25 m² bis hin zu
40 m² üblich. Verkürzt könnte man sagen: Für die ostdeutschen Gartenlauben müssen zukünftig 17,98 € im Monat bezahlt werden und für die westdeutschen nicht. Wer hätte gedacht, dass nach 21 Jahren, wo wir keine Westprodukte mehr brauchen, es sich einmal lohnen würde, einen „Westgarten“ zu haben. Zur Diskussion im Ausschuss will ich in Anlehnung an Karl Marx zu dem Ausspruch über die Philosophen sagen: Nicht nur die Ausschussmitglieder, auch die Frau Ministerin haben den Staatsvertrag nur verschieden interpretiert!
Wer einen hat! Meine Damen und Herren, natürlich erkennen wir an, dass ein Staatsvertrag ein Kompromiss sein muss. Aber es darf kein fauler Kompromiss sein, auch wenn man vielleicht unwissend gehandelt hat; wenn fraktionsübergreifend - so verstehe ich die Pressemitteilungen in den letzten Tagen, aber auch die in den letzten Stunden auf die Tische gelegten Entschließungsanträge - kein Verständnis dafür da ist, warum ausgerechnet die ostdeutschen Kleingärtner für ihre Lauben Rundfunkgebühren bezahlen sollen, während es im Westen die Regel ist, es nicht zu tun. Rundfunkanstalten und GEZ und die damit verbundenen Interpretationen reichen dazu nicht aus. Wir sind nicht dazu da, guten Willen zu zeigen …
Das Begrüßungsgeld über die Lauben zurückholen, wäre vielleicht nicht ganz hilfreich, glaube ich, Kollege Ramelow. Als Parlamentarier können wir uns nicht darauf beschränken, auf guten Willen zu hoffen, sondern es ist unsere Aufgabe, für Rechtssicherheit im Interesse von Bürgerinnen und Bürgern zu sorgen.
Genau das ist der Grund, weswegen wir unseren Entschließungsantrag in Drucksache 5/3560 eingebracht haben. Wir fordern damit die Landesregierung auf, diesen Punkt zu klären, und zwar so, dass nicht ein Quadratmeter darüber entscheidet, ob man über 200 € jährlich zusätzlich an Rundfunkgebühren bezahlen muss. Ich möchte an dieser Stelle, weil es ein wichtiges Problem ist, was die Bürgerinnen und Bürger der neuen Bundesländer betrifft, ein wenig in die Tiefe gehen. Über die Zahl der Betroffenen dieser, ich möchte sie als irrwitzige Regelung bezeichnen, gibt es unterschiedliche Schätzungen. In einer Studie des Bundesbauministeriums mit dem Titel „Städtebauliche, ökologische und
soziale Bedeutung des Kleingartenwesens“ wird die Zahl der Kleingärten in Deutschland auf 1.238.600, die Zahl ist von 2007, angegeben. Laut Angaben der Ostlandesverbände des Bundesverbandes deutscher Gartenfreunde liegen zwei Drittel davon in den neuen Bundesländern und 97 Prozent der Gärten haben eine Laube. Nach Auskunft der Bundesregierung von Anfang November dieses Jahres sind 27 Prozent der ostdeutschen Gartenlauben größer als 24 m². Das heißt für Thüringen, wo wir von 72.000 Gärten ausgehen, etwa 20.000 Gärten oder 20.000 Laubenbesitzer, die gebührenpflichtig sind. Wir nehmen an, dass diese Schätzung eher konservativ ist und wir von mindestens 30.000 betroffenen Kleingärtnern sprechen müssen.
Nun kann man sagen, gut, es sind 20.000 oder 30.000 Betroffene, aber die müssen für ihren Garten bezahlen, schließlich haben sie auch eine große Laube. Da ist es interessant, sich auch einmal die Daten sozialer und demographischer Struktur dieses Kleingartenwesens und dieser Lauben anzuschauen. 82 Prozent der Kleingärtner leben in Mietwohnungen, zumindest in mehrgeschossigen Wohnblocks, die Erwerbsquote unter den Kleingärtnern ist mit 33 Prozent benannt. Mehr als die Hälfte aller Kleingärtner sind Rentner, 17 Prozent sind arbeitslos. Unter den Kleingärtnern überwiegen die mittleren und geringeren Einkommen. Die größte Gruppe der Kleingärtnerhaushalte, 55 Prozent, meine Damen und Herren, verfügt über ein monatliches Einkommen von 800 bis 1.800 €. Jeder zehnte Haushalt muss sogar mit weniger als 800 € auskommen.
Ebenso interessant ist auch ein Blick auf die Bewirtschaftungskosten eines Kleingartens. Die durchschnittliche Bewirtschaftung eines Kleingartens inklusive aller individuellen Ausgaben für Pflanzen etc. kostet im Durchschnitt 412 € im Jahr. Wenn nun 216 € dazu kommen, wäre es eine Verteuerung um über 50 Prozent.
Schließlich will ich noch einen Punkt erwähnen, der in diesem Zusammenhang auch beachtet werden sollte. Mit der neuen Haushaltsgebühr werden nicht nur die Gartenbesitzer zur Kasse gebeten, die einen Fernseher in ihrer Laube stehen haben, wenn sie schon diesen anzeigen, aber es werden auch die zur Kasse gebeten, die keinen Fernseher in der Laube stehen haben. Es geht, ich wiederhole mich, um 24 bzw. 25 m². Diese Regelung, wenn sie nicht geändert wird, wird der Akzeptanz des öffentlichrechtlichen Rundfunks massiv schaden, weil es offensichtlich ist, dass wir es hier mit dem Gegenteil von Gebührengerechtigkeit zu tun haben. Das war nicht der politische Wille, Gebührengerechtigkeit mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag herzustellen.
Meine Damen und Herren, unabhängig von der Kleingartenproblematik konnten wir auch unsere anderen Bedenken, die wir schon in der ersten Lesung angesprochen haben, mit der Anhörung und der damit verbundenen Diskussion und letztendlich der Beschlussempfehlung nicht ausräumen. Der Einzug der Rundfunkgebühr für Blinde und Gehörlose, auch wenn es nur ein Drittel ist, Kollege Döring, ist für uns inakzeptabel. Die bisherigen Befreiungstatbestände müssen unserer Meinung nach beibehalten werden. Dass die Rundfunkgebühren von Hör- und Sehbehinderten für den Ausbau von barrierefreien Programmangeboten genutzt werden sollen, ist keine Verbesserung. Dass die Barrierefreiheit ausgebaut wird, ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit. Diese Selbstverständlichkeit muss aus der Gesamtheit der Gebühren bezahlt werden. Alles andere ist in hohem Maße aus unserer Sicht unsolidarisch und deshalb abzulehnen. Natürlich nutzen auch Taube und Blinde den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Aber sie dafür zur Kasse zu bitten, wenn gerade einmal „Bruchteile“ - so wie der Beauftragte des Freistaats für Menschen mit Behinderung beschreibt - des Programms barrierefrei ausgestrahlt wird, ist nicht nur unangebracht, sondern unserer Meinung nach eine echte Frechheit.
Nun heißt es in - und Kollege Döring hat es angedeutet - der Protokollerklärung: Die Gebührengelder von Menschen mit Behinderungen sollen - ich wiederhole: sollen - in den Ausbau von barrierefreien Angeboten investiert werden. Leider steht auch genauso im Text „sollen“, das heißt noch lange nicht „müssen“. Auch hier - da gebe ich Ihnen recht, Kollege Döring - muss man im Nachgang drauf schauen. Aber, wir haben uns über zehn Jahre mit dieser Problematik des 15. Änderungsstaatsvertrags und dem Gebührenmodell befasst, dass solche elementaren Fehler passiert sind, ist mittlerweile nicht mehr nachvollziehbar. Das mag unter anderem - und da nehme ich den Kollegen Meyer gerne auf - vielleicht auch damit in Zusammenhang stehen, dass diese Staatsverträge auf exekutiver Ebene erarbeitet werden. Vielleicht wäre eine intensive Behandlung und Diskussion im Vorfeld in den Parlamenten durchaus hilfreich, um solche Fehler nicht eingehen zu müssen.
Auch unsere anderen Kritikpunkte bleiben. Der Datenschutz, hier will ich mich nicht wiederholen, ich will nur den Landesbeauftragten für Datenschutz in seiner Stellungnahme zitieren: „Eine Zustimmung zum vorliegenden Staatsvertrag in der aktuellen Ausgestaltung wird nicht empfohlen.“ Weiter wird gesagt, dass die geplante Regelung weiterhin dem Prinzip der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit sowie Normenklarheit und Transparenz eindeutig widerspricht. Letztendlich und schließlich - das will ich noch einmal erwähnen -, hätten wir
uns eine soziale Staffelung von Gebühren gewünscht, weil eine Pauschale eben nicht nach den individuellen finanziellen Leistungsfähigkeiten schaut. Hier muss der einfache Rentner den gleichen Betrag zahlen wie der Millionär, das hätte sozial gerechtere Lösungen gegeben.
Meine Damen und Herren, dass wir neben den überwiegenden Mehrheiten der Anzuhörenden diese Probleme sehen und ansprechen, zeigt der Eingang mehrerer Entschließungsanträge, auch der der Koalitionsfraktionen. Genau die von mir eben beschriebenen Probleme werden in diesem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen thematisiert. Also könnte man die Schlussfolgerung ziehen, neben unserem eigenen auch diesem Antrag seine volle Unterstützung zu geben. Aber der Unterschied zwischen Ihrem und unserem Entschließungsantrag, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, liegt in Punkt 2 unseres Antrags, der nicht wie Sie in Punkt 1 eine Untersuchung dieser Problematik verlangt bzw. erwartet, sondern wir fordern die Landesregierung auf, Sorge zu tragen, dass zuverlässige und tragfähige Regelungen gegen eine doppelte Gebührenbelastung dieses Personenkreises ausgeschlossen wird. Es geht uns im Ganzen nicht um eine Prüfung, sondern es geht uns um Gebührengerechtigkeit für Kleingärtner, für Laubenbesitzer, für Menschen mit Behinderung, aber auch für Geringverdienende und den entsprechenden Belastungen aus den verschiedensten gesellschaftlichen Momenten heraus.
Meine Damen und Herren, um es abschließend zusammenzufassen, der Gebühreneinzug von Menschen mit Behinderung, der mangelnde Datenschutz und die nicht vorhandene soziale Staffelung sind Punkte, die wir an diesem Vertragstext kritisieren und daher dem 15. Rundfunkänderungsvertrag keine Zustimmung geben können.
Was die Regelung für die Kleingärten anbetrifft, ist diese offensichtlich nicht geschaffen worden, weil eine Mehrheit das so wollte, sondern weil der Fehler einfach nicht gesehen worden ist. Dieser Fehler darf aber nicht durch diesen Staatsvertrag gesetzlich manifestiert werden. Das lehnen wir ab.