Die Befürchtungen, dass die Neugründung der Anstalt lediglich dazu dient, den Haushalt zu sanieren, haben sich bestätigt. Aber eine kosmetische Operation des Forstamtes war im Grunde genommen nicht erforderlich, denn das Gemeinschaftsforstamt
Thüringen war lange Zeit ein Vorzeigeprojekt, und das deutschlandweit. Was wir brauchen, sind solide Aussagen, die nicht nur das wirtschaftliche Überleben der Anstalt sichern, sondern auch die Waldschutzbelange dauerhaft im Gesetz berücksichtigen, und das nicht nur in der Aufführung in der Präambel, sondern auch mit Zielformulierung im Gesetz.
Das Wort „Personalkonzept“ sehe ich auch nicht, obwohl bei dem derzeitig hohen Krankenstand und einem Personalabgang von 30 bis 40 Personen pro Jahr schon jetzt ein akutes Personalproblem besteht. Sehr passend ist in der Anmerkung in der Präambel, bezogen auf das eben Gesagte, folgender Satz, Frau Präsidentin mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich: „hat sich der Thüringer Landtag dieses Gesetz über die Reform der Forstverwaltung gegeben“.
Meine Damen und Herren, wir machen Gesetze für die Menschen und die Bevölkerung im Land und nicht für den Landtag.
Das Gesetz ist für Thüringen und nicht für den Landtag. Ansonsten müssten wir noch ein Gesetz machen für den restlichen Wald außerhalb des Landtags. Das kann man auch sehr schön im Grundgesetz nachlesen. In der Präambel steht, das kann man gut abgucken, „hat sich das deutsche Volk Kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Gesetz gegeben“ - wir geben uns nicht hier im Landtag für uns ein Gesetz, sondern für die Bevölkerung und das Volk Thüringens.
Ich möchte die Gelegenheit aber auch nutzen und Sie wiederholt dazu auffordern, zumindest unseren Regelungen für mehr Transparenz, Fixierung der Anstaltsziele im Gesetz und der Eingliederung der Nationalparkverwaltung sowie der Evaluationsklausel im Gesetz zuzustimmen. Folgen Sie dabei unter anderem, wenn es um die Eingliederung der Nationalparkverwaltung geht, Ihren ersten Gedanken. Denn auch der Forstpersonalrat, der in dem neuen Verwaltungsrat praktisch pro forma fungiert, hat sich ausdrücklich für die Eingliederung der Nationalparkverwaltung ausgesprochen, da nur so ein flexibles Personalmanagement unabhängig von Kürzungen im Landeshaushalt ermöglicht wird.
Es gibt auch keine rechtlichen oder wirtschaftlich personalbezogenen Bedenken durch die vorgesehene Bewirtschaftung und eine gemeinsame Verwaltungsstruktur in der Forstanstalt. Der wertvolle Titel des Weltnaturerbes ist nach der aktuellen Rechtslage nicht gefährdet und die organisatorische Eingliederung des Nationalparks in die Landesforstanstalt stellt keinen Verstoß gegen die internationalen Kriterien dar. Dies hat auf zusätzliche Nachfrage auch der zuständige Minister für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz noch einmal schriftlich versichert, ich zitiere: „Die Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt und der UNESCO vom 2. Februar 2005 setzen voraus, dass Dienststellen für Schutz und Erhaltung des Erbes einzurichten sind. Ferner müssen darüber hinaus unter anderem die verwaltungstechnischen und finanziell erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um den nationalrechtlichen Schutzstatus zu sichern. Diese Voraussetzungen werden erfüllt, da die Landesforstanstalt lediglich die Aufgaben der Nationalparkverwaltung nach dem Thüringer Gesetz über den Nationalpark Hainich wahrnimmt, ohne den Dienststellenstatus der Nationalparkverwaltung infrage zu stellen. Der Nationalpark Hainich untersteht auch weiterhin der Rechts- und Fachaufsicht des für Naturschutz zuständigen Ministeriums.“ Schließlich wird darauf hingewiesen, dass auch Nationalparkverwaltungen in anderen Ländern organisatorisch eigenständigen Landesforstbetrieben zugeordnet wurden, wie beispielsweise der Nationalpark Kellerwald in Hessen oder auch der Nationalpark Eifel in Nordrein-Westfalen. Welches Interesse sollte die Landesregierung auch daran haben, den Titel „Weltnaturerbe/Weltnaturdenkmal“ aufs Spiel zu setzen. Die Expertengruppe, welche die Aspekte des Gesetzes zur Gründung der Anstalt alle ausführlich analysiert hat, hat hierfür alle relevanten Grundlagen geprüft. Auch Europark-Stellungnahmen und die Richtlinien für Managementkategorien von Schutzgebieten sagen nicht, dass der Verbleib des Nationalparks Hainich in irgendeiner Form schädigend wäre oder nicht den Gesetzlichkeiten entspricht.
Zu guter Letzt möchte ich noch ein paar Worte zur Evaluationsklausel sagen. Mit dieser soll sichergestellt werden, dass die sich selbst verwaltende, berufene und kontrollierende Behörde nach einem vorgegebenen Zeitraum von einer externen Stelle evaluiert wird, nicht irgendwann, sondern nach einem festgelegten Zeitraum von vier Jahren. So ist das in unserem Änderungsantrag formuliert. Das hat natürlich auch seinen Grund. Eine neu gegründete Anstalt muss sich ganz einfach evaluieren und muss sich auch die Fragen stellen: Funktioniert all das, was vorgesehen war? Wie funktioniert es? Muss etwas nachgebessert werden? Die Verwaltung hat mit der Vorgabe von Zeiten natürlich auch ein festgelegtes Zeitfenster, so dass es keine Über
raschungen gibt, wenn es um die Evaluation dann gehen würde. Ich finde, es ist eine sehr vernünftige Regelung, und glaube auch, dass angesichts der gewaltigen Umstellung, die wir hier vornehmen, diese Evaluation durchaus erforderlich ist. Für meine Fraktion beantrage ich, den Änderungsantrag der FDP in zwei Blöcken einzeln abzustimmen, und zwar möchte ich alle Punkte, die im Änderungsantrag relevant sind bezogen auf den Nationalpark Hainich, also die Punkte 2, 5, 7, 8, 10 und 11 extra abstimmen lassen und im zweiten Block die übrigen Änderungen in den Punkten 1, 3, 4, 6 und 9. Danke schön.
Frau Kollegin Hitzing, zu Ihrem vehementen Einsatz für die Eingliederung des Nationalparks Hainich in die Anstalt, haben Sie sich vorher mit Ihrem Parteifreund und Bürgermeister von Bad Langensalza Bernhard Schönau konsultiert, was die Stadtratsfraktion in Bad Langensalza und er, wo ja auch der Sitz der Nationalparkverwaltung ist, für eine Meinung dazu haben?
Zur ersten Frage ja. Zur zweiten Frage kann ich Ihnen antworten, es ist natürlich bei einer Unterhaltung auch möglich, dass man unterschiedlicher Meinung ist und diese dann gemeinsam erörtert.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte am Anfang meiner Ausführungen noch einmal auf das Problem und Regelungsbedürfnis eingehen, das zur Gründung der Thüringer Forstanstalt führen sollte. Ich zitiere aus dem Gesetzentwurf der Landesregierung: „Die Entscheidung für diesen Rechtsformwechsel resultiert aus der zunehmenden Diskrepanz zwischen der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben einerseits und dem dazu ver
fügbaren Personal, einschließlich der finanziellen Mittel andererseits. Weiterhin nehmen die Anforderungen der Gesellschaft an die Forstverwaltung, wie zum Beispiel infolge des im Zuge des Klimawandels notwendigen Waldumbaus, des geänderten Freizeitverhaltens und des Waldbiotopschutzes künftig sogar noch zu.“ Wenn man diese Passage ernst nimmt, müsste das im Umkehrschluss bedeuten, wir brauchen mehr Personal im Forst und wir brauchen eine bessere finanzielle Ausstattung. Das vorliegende Gesetz kürzt die Zuführungen an den ThüringenForst bis 2018 um 7 Mio. € und von 2018 bis 2022 um weitere 5,8 Mio. €. Das entspricht etwa 500 abzubauenden Stellen. Wenn wir davon ausgehen, dass sich die Holzbodenfläche, über die ThüringenForst verfügt, von gegenwärtig 180.000 ha, wenn man den Hainich und die schon unter Schutz stehenden Flächen abzieht, 170.000 ha mit diesem Gesetz und den darin festgelegten 25.000 ha, die aus der Nutzung zu nehmen sind, auf 155.000 ha reduziert und die Einsparungen, die hier vorgegeben sind, bei gleichem Personalbestand nur mit sich bringen sollten, dass sie im Betrieb erwirtschaftet werden - entweder ich baue Personal ab oder ich erwirtschafte dieses Geld im Betrieb -, dann bedeutet das, dass wir anstelle der bisherigen schwarzen Null, die pro Hektar geschrieben wurde, im Staatsforstbetrieb in Zukunft über 80 €/ha erwirtschaften müssen. Wenn Sie sich jetzt, meine Damen und Herren, mal die Bilanzen ansehen von großen Privatwaldbesitzern oder von großen kommunalen Waldwirtschaftsbetrieben, schafft dieses Ergebnis fast niemand. ThüringenForst soll es schaffen, das ist der Wille der Mehrheit hier im Haus, und das, obwohl im Waldgesetz steht, dass Landeswald einer besonderen Allgemeinwohlverpflichtung unterliegt. Sie können sich sicherlich alle noch sehr gut daran erinnern, dass bei der Ausweisung von FFH-Gebieten und anderen Schutzgebieten immer ein Bogen um den Privatwald gemacht wurde und der ThüringenForst - der Staatswald hier besonders Berücksichtigung fand. Das heißt, hier finden wir eine besonders hohe Dichte an den verschiedensten Schutzgebietsstaaten, die wir in Thüringen haben. Mit dieser Voraussetzung kann ich natürlich nicht so effizient wirtschaften wie in einem Privatwald, auf dem keinerlei Schutzstatus liegt. Wie ich dann aber ein höheres Ergebnis als im Privatwald erreichen will, meine Damen und Herren, das sollte dann durch die Bilanz der Forstanstalt, die wir ja zur Verfügung gestellt bekommen haben, geklärt werden. Die Frage war ja, sind in der Anstalt besondere Effizienzgewinne möglich, können neue Wirtschaftsfelder erschlossen werden, die zu dieser vorhergesagten Gewinnsteigerung führen?
Wenn wir uns das jetzt in der Bilanz ansehen, kommen wir dazu, dass Tarifänderungen, Abfindungen, Einsatz von Meistern als Förster und von Förstern als Amtsleiter dazu führen sollen, dass Geld ge
spart wird. Es sollen neue Einsatzfelder erschlossen werden, wie z.B. die Kaminholzproduktion. Hier erwartet man mit tariflich Beschäftigten einen Gewinn von sage und schreibe 37 € pro Festmeter. Es soll Holz in Zukunft durch Landesforst transportiert werden. Auf meine Nachfrage, ob man in Zukunft die Sägewerke beliefern will, wo wir wissen, dass bisher dort Dumpinglöhne gezahlt werden für diejenigen, die fahren, dass es oft zu Überladungen der Holztransporter kommt, wurde gesagt, nein, in den Bereich will man sich nicht einmischen. Der Holztransport ist nur der Transport des Kaminholzes. Hier sollen auch noch deutliche zusätzliche Einnahmen generiert werden. Und Waldarbeiterschutzwagen sollen gebaut werden mit 3.000 € pro Waldarbeiterschutzwagen, mit denen man Gewinn erzielen möchte. Das ist also so etwas wie eine Art Wohnwagen für Waldarbeiter im Wald.
Es soll eine bessere Wildfleischvermarktung geben, aber können Sie sich ernsthaft vorstellen, 7 €/kg Wild Gewinn machen zu können? Ich habe eine Firma gehabt - eine Zoohandlung -, ich habe mich mal im Kalkulieren geübt. Da muss ich also, wenn ich den Gewinn berechne, vorher alle Kosten abziehen vom Preis. Wenn ich davon ausgehe, ein Bediensteter geht dreimal auf die Jagd, bevor er ein Stück Wild schießt, dann muss er das transportieren, dann muss er das ausschlachten oder er lässt es ausschlachten, vielleicht findet man jemanden, der das für einen 1-Euro-Job macht. Anschließend muss das Fleisch zerlegt und verkauft werden. Auch das dauert seine Zeit. Das muss alles kalkuliert werden. Und dann will ich noch 7 €/kg Gewinn machen. Es ist auch nicht alles Keule, was das Tier hat. Beim Wildschwein kommt noch dazu, eine Trichinenuntersuchung und in weiten Teilen Thüringens eine radiologische Untersuchung, wo die Kosten abgezogen werden müssen. Ich gebe zu, meine Damen und Herren, das soll nicht Häme sein, das ist nur große Skepsis den Erwartungen gegenüber, die hier geäußert wurden.
Die Skepsis wird nicht besser, da es uns nicht gelungen ist, bei dem Vorstand der Anstalt einen besonderen kaufmännischen Sachverstand, Frau Hitzing ist eben darauf eingegangen, zu verankern. Da gehört schon betriebswirtschaftlich ein gewisses Know-how dazu, um zu sehen, was ist denn wirklich möglich und was nicht.
Wenn ich an die Gründung der Thüringer Fernwasserversorgung denke und die Kalkulation der wirklich berühmten Firma Kienbaum, die uns dort vorgelegen hat, welche wirtschaftlichen Erwartungen man hat, das ist alles nicht aufgegangen. Deshalb, wie gesagt, hier von vornherein Skepsis. Ich glaube, wir werden uns mit den Zuführungen zum Landesforst noch beschäftigen müssen.
Meine Damen und Herren, ein wirklich neues Wirtschaftsfeld im Landesforst wäre für mich der Energiebereich gewesen, auch für unsere Fraktion. Dafür sind viele Förster. Gerade die Frage Biomasse steht dem Landesforst sehr nah. Wer sitzt denn sonst an der Quelle für Energieholz, wenn nicht Landesforst? Wenn ich mir mal Oberhof und sein Energieproblem ansehe, Oberhof liegt mitten eingebettet in Landesforst. Warum ist in Oberhof kein Biomasseheizkraftwerk, das auf der einen Seite Wärme an die Therme abgeben könnte, auf der anderen Seite Kälte für den Skitunnel - das klassische Kühlschrankprinzip, das wäre super -, den Rest von Oberhof könnten wir über Fernwärmeleitungen auch noch mit versorgen.
Aber das Staatliche Forstamt in Oberhof muss nach meinen Kenntnissen 3.000 Festmeter an die Thüringer Energieholz GmbH liefern - ein Unternehmen, das bei Abschluss dieses Vertrags dem Chef der Mittelständischen Vereinigung der CDU gehörte und wo ThüringenForst so um die 3 € stehend für den Festmeter Holz bekommt. Diese 3.000 Festmeter fehlen, deswegen können wir Oberhof aus Staatsforstabfallhölzern nicht mit Biomasse versorgen. Das geht in den Großhandel. Ich glaube, das ist nicht so wirklich eine gute Überlegung.
Die Frage Windenergie im Wald - Dr. Augsten hat es gerade dazwischengerufen - ist auch ein spannendes Thema. Gerade der Freistaat Bayern, Frau Tasch, der nicht gerade für seine progressive Haltung in Sachen Energie bisher bekannt war, sondern eher dafür, dass er sich vehement für die Erhaltung von Atomenergie einsetzte, der Freistaat Bayern fährt inzwischen eine ganz andere Schiene und weist progressiv in Größenordnungen auch Waldenergieparks aus.
Das größte Interesse daran hat Bayern-Forst, der dortige Staatsforstbetrieb. Die verdienen damit richtig Geld.
Ich wäre dafür, dass wir nicht Wald verpachten müssen, um Windenergie für Investoren zu ermöglichen, sondern ich wäre dafür, dass ThüringenForst sein eigenes Budget aufbessert und da sage ich Ihnen auch ganz klar, Frau Tasch: Dort, wo vorhandene Forstwirtschaftswege breit genug sind - und das sind sie im Regelfall -, um die Windenergieanlagen in den Wald zu transportieren, und dort, wo sich diese Forstwirtschaftswege auch noch mit den vielen Energietrassen, die wir im Wald haben, kreuzen - das haben wir übrigens auch oft auf Höhenwegen im Wald, weil die Höhenzüge in Thüringen oft Waldwirtschaftswege sind.
Der Rennsteig fällt natürlich aus, darüber brauchen wir nicht zu reden, dafür sorgt die Naturparkordnung Thüringer Wald, aber es gibt ansonsten auch noch andere Höhenzüge. Diese würden sich anbieten für Waldwindparks. Und ich sage Ihnen auch: Wenn Sie im Wald stehen, sehen Sie die Windmühlen nicht. Da müssen Sie erst unmittelbar davorstehen, dass das auffällt. Nach Schätzungen lassen sich 20.000 bis 40.000 € pro Windkraftanlage innerhalb eines Jahres verdienen.
Meine Damen und Herren, dass wir uns diese Einnahmemöglichkeit im ThüringenForst entgehen lassen, halte ich für schlicht und ergreifend skandalös.
Zu anderen Dingen, die aus meiner Sicht hätten geändert werden müssen: Wir hätten klären müssen, dass es wesentliche Änderungen bei der Jagd gibt. Denn der gegenwärtige Zustand der Jagd im Landesforst führt dazu, dass es aktive Waldumbaumaßnahmen auf 100.000 ha braucht. Das ist sehr teuer. Wenn das Jagdregime stimmt, brauchen wir uns keine Sorgen zu machen, dass die Naturverjüngung nicht ausreichen würde. Es gibt auch gerade im Landeswald viele Flächen, die das vorbildlich zeigen. Aber in den Bereichen, in denen wir mit Verbiss und anderen Problemen, Schälschäden, massiv zu tun haben, hätte eine andere Jagdstrategie durchaus helfen können, hier wesentlich Geld zu sparen. Auch das vermisse ich bei der Behandlung des Gesetzentwurfs. Der Herr Weber hat eine Frage, gerne.
Herr Kollege Kummer, hätten Sie die Güte, den Passus im Gesetz zu formulieren, der die Windkraftnutzung verbietet.